Eine Blume, welche aus einem Geldberg sprießt

Die Grundlagen der Privatstiftung in Österreich

Die Privatstiftung ist ein wesentliches Instrument der Vermögensverwaltung in Österreich. Sie bietet eine flexible Möglichkeit, Vermögenswerte dauerhaft zu sichern und den Erben Kontinuität zu gewährleisten. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die Definition, Motive und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Privatstiftung.

Definition laut Privatstiftungsgesetz (PSG)

Das Privatstiftungsgesetz (PSG) definiert die Privatstiftung als einen Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen dauerhaft gewidmet ist. Dieses Vermögen dient der Erfüllung eines vom Stifter bestimmten Zwecks, welcher erlaubt sein muss. Eine Privatstiftung besitzt keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter und wird daher als „eigentümerloses“ Vermögen bezeichnet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Privatstiftung ihren Sitz in Österreich haben muss.

Rechtspersönlichkeit

Einer Privatstiftung, die gemäß den Bestimmungen des PSG errichtet wurde, wird die Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Das bedeutet, sie ist eine juristische Person und Träger von Rechten und Pflichten. Während sie selbst nicht handlungs- oder prozessfähig ist, handelt für sie der Stiftungsvorstand als gesetzliches Vertretungsorgan.

Kontinuität des Vermögens

Eine der Hauptmotivationen für die Gründung einer Privatstiftung ist die Sicherstellung des Zusammenhalts des Vermögens. Dies verhindert eine Zersplitterung auf mehrere Nachkommen. Besonders bei Gesellschaftsanteilen ist es im Interesse des Stifters, dass seine Nachkommen mit einer Stimme sprechen. Eine Stiftung kann zudem als Schiedsrichter fungieren, wenn Anteile auf Nachkommen aufgeteilt werden und der Stiftung ein Minderheitsanteil übertragen wird, der bei Meinungsverschiedenheiten den Ausschlag gibt.

Versorgungsgedanke

Durch die Privatstiftung können Nachkommen ein gesichertes Einkommen erhalten. Diese Versorgung kann auch auf Personen ausgeweitet werden, die nicht mit dem Stifter verwandt sind. Die Stiftung sorgt für eine unabhängige Sicherstellung der Versorgung der Begünstigten aus dem Vermögen und/oder Einkommen.

Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Der Stifter hat die Möglichkeit, die Stiftungserklärung und Stiftungsurkunde individuell anzupassen, um seine persönlichen Bedürfnisse zu erfüllen. Dies bietet eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der Stiftung.

Zeitgerechte Vermögensübergabe

Durch die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten auf die Privatstiftung gibt der Stifter zwar sein Eigentumsrecht auf, behält jedoch erheblichen Einfluss, wenn er sich bestimmte Stifterrechte vorbehält, wie z.B. Änderungsrecht oder Widerrufsrecht.

Erlaubter Stiftungszweck

Das PSG schreibt vor, dass die Privatstiftung einem erlaubten Zweck dienen muss, den der Stifter bestimmt. Sowohl gemeinnützige als auch eigennützige Interessen, wie die Versorgung von Familienmitgliedern, sind zulässig. Der Stiftungszweck wird durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des gewidmeten Vermögens erfüllt.

Verbotene Tätigkeiten

Folgende Tätigkeiten sind laut Privatstiftungsgesetz untersagt:

  • Gewerbliche Tätigkeit (außer als Nebentätigkeit)
  • Beteiligung an einer Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter
  • Geschäftsführung einer Handelsgesellschaft

Der Zweck der Stiftung darf zudem nicht gesetzes- oder sittenwidrig sein.

Änderungen des Stiftungszwecks

Eine Änderung des Stiftungszwecks ist vor der Entstehung der Privatstiftung stets zulässig. Nach der Gründung kann der Zweck nur geändert werden, wenn dies in der Stiftungsurkunde vorgesehen ist.

Résumé

Die Privatstiftung bietet eine flexible und rechtssichere Möglichkeit, Vermögen zu sichern und individuelle Versorgungs- und Gestaltungswünsche umzusetzen. Sie spielt eine bedeutende Rolle in der österreichischen Vermögensverwaltung und Vermögensplanung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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