Die Dauer und Beendigung von Privatstiftungen

Meeting in welchem Daten besprochen werden
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Die Dauer und Beendigung von Privatstiftungen

Privatstiftungen sind eine oft genutzte Struktur, um Vermögen langfristig zu sichern und zu verwalten. Doch wie lange kann eine solche Stiftung bestehen und unter welchen Umständen wird sie beendet? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Dauer und die Beendigung von Privatstiftungen, einschließlich der gesetzlichen Vorgaben und  Bestimmungen.

Die Dauer der Privatstiftung

In der Stiftungserklärung kann die Dauer einer Privatstiftung festgelegt werden. Es gibt die Möglichkeit, eine Stiftung auf unbestimmte Zeit zu errichten. Dies bietet Flexibilität und Planungssicherheit für die Zukunft. Jedoch gibt es spezielle Regelungen für eigennützige Privatstiftungen, deren Hauptzweck die Versorgung von natürlichen Personen ist.

Begrenzung auf 100 Jahre

Solche eigennützigen Privatstiftungen müssen nach spätestens 100 Jahren aufgelöst werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Stiftung ihre Versorgungsaufgaben innerhalb einer festgelegten Zeitspanne erfüllt. Interessanterweise haben die Letztbegünstigten die Möglichkeit, die Fortsetzung der Stiftung für weitere 100 Jahre zu beschließen, was eine maximale Gesamtdauer von 200 Jahren ermöglicht.

Beendigung einer Privatstiftung

Eine Privatstiftung wird durch die Auflösung und anschließende Abwicklung beendet. Hierfür gibt es zwingende gesetzliche Auflösungsgründe.

Gesetzliche Auflösungsgründe

Zu den zwingenden Auflösungsgründen gehören:

  • Der Ablauf der Stiftungsdauer
  • Die Konkurseröffnung über das Vermögen der Stiftung
  • Ein gerichtlicher Auflösungsbeschluss bei gesetzwidriger Stiftungstätigkeit
  • Ein einstimmiger Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes

Einstimmiger Auflösungsbeschluss

Der Stiftungsvorstand muss in den folgenden Fällen einen einstimmigen Auflösungsbeschluss fassen:

  • Bei zulässigem Widerruf des Stifters
  • Wenn der Stiftungszweck erreicht oder nicht mehr erreichbar ist
  • Wenn die Verlängerung durch die Letztbegünstigten nach 100 Jahren nicht erfolgt
  • Bei weiteren Gründen, welche in der Stiftungserklärung vereinbart wurden

Ein solcher Auflösungsbeschluss ist notariatsaktspflichtig und muss im Firmenbuch eingetragen werden, um wirksam zu sein.

Rechnungslegung und Offenlegung

Der Stiftungsvorstand ist verpflichtet, die Bücher der Stiftung zu führen. Dabei sind die Rechnungslegungs- und Jahresabschlussbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches anzuwenden. Zusätzlich müssen die Mitglieder des Stiftungsvorstandes einen Lagebericht erstellen. Im Gegensatz zu vielen anderen rechtlichen Strukturen ist eine Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch jedoch nicht erforderlich.

Résumé

Privatstiftungen bieten eine Vielzahl von Vorteilen, erfordern jedoch auch eine genaue Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich ihrer Dauer und Beendigung. Durch sorgfältige Planung und Verwaltung können Stifter sicherstellen, dass ihre Stiftung ihre Ziele erreicht und gleichzeitig den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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Untervermietung: Was Hauptmieter und Untermieter wissen müssen

Ein gemütliches und modernes Wohnzimmer
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Untervermietung: Was Hauptmieter und Untermieter wissen müssen

Die Untervermietung von Wohnungen ist ein häufiges Thema im Mietrecht. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass der Mieter, der vom Eigentümer die Wohnung mietet, stets der Hauptmieter ist. Vermietet ein Hauptmieter seine Wohnung ganz oder teilweise weiter, spricht man von Untermiete. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen dabei zu beachten sind.

Untervermietung und Hauptmietvertrag

Das Recht zur Untervermietung ist in den meisten Hauptmietverträgen explizit ausgeschlossen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kann der Vermieter den Hauptmieter kündigen, wenn der Untermietzins den zulässigen Hauptmietzins beziehungsweise den vom Hauptmieter bezahlten Mietzins um mehr als 50 Prozent übersteigt. Auch wenn der Hauptmieter das Objekt in naher Zukunft nicht dringend für sich oder berechtigte Personen benötigt, kann eine Kündigung erfolgen. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs wird die Untervermietung häufig als Kündigungsgrund vereinbart.

Erleichterte Kündigung des Untermietverhältnisses

Im Vergleich zum Hauptmietverhältnis kann das Untermietverhältnis erleichtert gekündigt werden. Dabei kommt es zur Interessenabwägung zwischen Haupt- und Untermieter. Eine verbreitete Praxis zur Umgehung des Mieterschutzes ist die Scheinuntermiete. Hierbei schließt der Eigentümer mit einem Dritten, beispielsweise einem Familienmitglied, einen Hauptmietvertrag, damit dieser die Wohnung teurer als erlaubt untervermietet. In solchen Fällen kann der Untermieter die Schlichtungsstelle anrufen, um sich als Hauptmieter anerkennen zu lassen und den zu viel gezahlten Mietzins zurückzufordern.

Risiken und Empfehlungen für Untermieter

Untermieter sollten grundsätzlich vorsichtig sein. Der Kündigungsschutz und andere Regelungen des Mietrechtsgesetzes, wie die Durchsetzung von Erhaltungspflichten, gelten nicht oder sind stark eingeschränkt. Besonders unangenehm kann es für den Untermieter werden, wenn der Hauptmietvertrag aufgelöst wird. In diesem Fall wird nämlich – außer bei Scheinuntermiete – auch der Untermieter zum Ausziehen veranlasst beziehungsweise gezwungen.

Résumé

Die Untervermietung von Wohnungen birgt viele rechtliche Risiken, die sowohl Hauptmieter als auch Untermieter kennen sollten. Ein sorgfältiger Blick in den jeweiligen Mietvertrag und die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen können helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Position zu stärken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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