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Untervermietung: Was Hauptmieter und Untermieter wissen müssen

Die Untervermietung von Wohnungen ist ein häufiges Thema im Mietrecht. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass der Mieter, der vom Eigentümer die Wohnung mietet, stets der Hauptmieter ist. Vermietet ein Hauptmieter seine Wohnung ganz oder teilweise weiter, spricht man von Untermiete. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen dabei zu beachten sind.

Untervermietung und Hauptmietvertrag

Das Recht zur Untervermietung ist in den meisten Hauptmietverträgen explizit ausgeschlossen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kann der Vermieter den Hauptmieter kündigen, wenn der Untermietzins den zulässigen Hauptmietzins beziehungsweise den vom Hauptmieter bezahlten Mietzins um mehr als 50 Prozent übersteigt. Auch wenn der Hauptmieter das Objekt in naher Zukunft nicht dringend für sich oder berechtigte Personen benötigt, kann eine Kündigung erfolgen. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs wird die Untervermietung häufig als Kündigungsgrund vereinbart.

Erleichterte Kündigung des Untermietverhältnisses

Im Vergleich zum Hauptmietverhältnis kann das Untermietverhältnis erleichtert gekündigt werden. Dabei kommt es zur Interessenabwägung zwischen Haupt- und Untermieter. Eine verbreitete Praxis zur Umgehung des Mieterschutzes ist die Scheinuntermiete. Hierbei schließt der Eigentümer mit einem Dritten, beispielsweise einem Familienmitglied, einen Hauptmietvertrag, damit dieser die Wohnung teurer als erlaubt untervermietet. In solchen Fällen kann der Untermieter die Schlichtungsstelle anrufen, um sich als Hauptmieter anerkennen zu lassen und den zu viel gezahlten Mietzins zurückzufordern.

Risiken und Empfehlungen für Untermieter

Untermieter sollten grundsätzlich vorsichtig sein. Der Kündigungsschutz und andere Regelungen des Mietrechtsgesetzes, wie die Durchsetzung von Erhaltungspflichten, gelten nicht oder sind stark eingeschränkt. Besonders unangenehm kann es für den Untermieter werden, wenn der Hauptmietvertrag aufgelöst wird. In diesem Fall wird nämlich – außer bei Scheinuntermiete – auch der Untermieter zum Ausziehen veranlasst beziehungsweise gezwungen.

Résumé

Die Untervermietung von Wohnungen birgt viele rechtliche Risiken, die sowohl Hauptmieter als auch Untermieter kennen sollten. Ein sorgfältiger Blick in den jeweiligen Mietvertrag und die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen können helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Position zu stärken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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