Grundlagen der laufenden Besteuerung von Privatstiftungen in Österreich
Privatstiftungen sind ein zentrales Instrument der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung in Österreich. Sie unterliegen spezifischen steuerlichen Regelungen, die je nach Art der Stiftung und der Erfüllung der Offenlegungsverpflichtungen variieren. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die laufende Besteuerung der Privatstiftungen in Österreich.
Einkunftsarten der Privatstiftungen
Privatstiftungen sind juristische Personen des privaten Rechts und unterliegen daher der Körperschaftsteuer. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Art der Stiftung sowie der Erfüllung der Offenlegungsverpflichtungen. Man unterscheidet folgende Typen:
- Eigennützige außerbetriebliche Privatstiftungen, die ihren Offenlegungsverpflichtungen nachkommen: Diese können wie natürliche Personen verschiedene Einkunftsarten haben und profitieren von bestimmten steuerlichen Sonderbestimmungen.
- Eigennützige außerbetriebliche Privatstiftungen, die ihren Offenlegungsverpflichtungen nicht nachkommen: Für diese gelten keine steuerlichen Sonderbestimmungen, alle Einkünfte werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt. Seit 2011 erfolgt zudem eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle durch das Finanzamt.
- Betriebliche Privatstiftungen: Diese liegen vor, wenn die Vermögenszuwendung des Stifters aus einem Betriebsvermögen erfolgt und als Betriebsausgabe anzusehen ist. Für sie gelten eigene steuerliche Regelungen.
- Gemeinnützig tätige Privatstiftungen: Diese sind nur mit bestimmten Kapitalerträgen und der Veräußerung von Grundstücken beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, ansonsten jedoch steuerfrei.
Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die eigennützigen außerbetrieblichen Privatstiftungen, die ihren Offenlegungsverpflichtungen nachkommen und somit von den steuerlichen Sondervorschriften profitieren.
Betriebliche Einkünfte
Eigennützige Privatstiftungen können betriebliche Einkünfte aus folgenden Quellen erzielen:
- Land- und Forstwirtschaft
- Selbstständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
Es ist zu beachten, dass bestimmte selbstständige Einkünfte aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften nicht möglich sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Verbot der gewerbsmäßigen Betätigung gemäß Privatstiftungsgesetz widersprechen. Diese Einkünfte werden daher meist über Beteiligungen an Personengesellschaften erzielt.
Außerbetriebliche Einkünfte
Privatstiftungen können außerbetriebliche Einkünfte aus folgenden Quellen erzielen:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG
- Sonstige Einkünfte, z.B. Spekulationseinkünfte
Steuerliche Belastung
Betriebliche Einkünfte der eigennützigen Privatstiftung unterliegen der Körperschaftsteuerpflicht mit 25%. Außerbetriebliche Einkünfte sind entweder steuerfrei oder unterliegen der Körperschaftsteuer mit 25% bzw. der Zwischensteuer mit 25%.
Résumé
Die steuerliche Behandlung von Privatstiftungen in Österreich ist komplex und erfordert eine sorgfältige Analyse der spezifischen Umstände jeder Stiftung. Eine gründliche Kenntnis der relevanten Vorschriften ist unerlässlich, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec
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