Eine Baustelle am Abend

Der Bauträgervertrag: Schutz und Sicherheit beim Immobilienerwerb

Wer eine Wohnung kauft, die noch gebaut oder saniert wird, muss oft hohe Vorauszahlungen an den Bauträger leisten. Ein Bauträgervertrag bietet hier essenziellen Schutz: Er verhindert, dass Erwerber ihre Vorauszahlungen verlieren, falls der Bauträger in Insolvenz geht. Doch was genau regelt ein solcher Vertrag und welche Rechte und Pflichten haben die Vertragsparteien? Erfahren Sie alle wichtigen Aspekte über den Bauträgervertrag und die gesetzlichen Vorgaben, die Ihre Investition sichern.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag wird zwischen einem Bauträger und einem Erwerber abgeschlossen. Ziel dieses Vertrags ist der Erwerb von Eigentum, Wohnungseigentum, Baurecht, Bestandsrecht oder anderen Nutzungsrechten, einschließlich Leasing. Der Bauträgervertrag wird ausschließlich für Gebäude und Wohnungen abgeschlossen, die zukünftig errichtet oder vollständig saniert werden. Es ist zwingend erforderlich, dass der Bauträgervertrag schriftlich vereinbart wird.

Wo ist der Bauträgervertrag geregelt?

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG), umgangssprachlich auch Bauvertragsgesetz genannt, bildet die Grundlage für den Bauträgervertrag. Dieses Gesetz greift, wenn der Käufer vor der Fertigstellung des Objekts mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche an den Bauträger zahlt.

Was regelt das Bauträgervertragsgesetz konkret?

Das BTVG legt fest, welche Bestandteile zwingend in einem Bauträgervertrag enthalten sein müssen. Dazu gehören vor allem Rücktrittsrechte und Sicherungsmodelle, einschließlich Ratenplan und Treuhandschaft. Ein Treuhänder dient als neutrale Schnittstelle zwischen Bauträger und Erwerber. Auf eine Treuhandschaft kann nur im Fall einer schuldrechtlichen Sicherung verzichtet werden (BTVG § 12).

Rücktrittsrechte im Bauträgervertrag

Das Bauträgervertragsgesetz sieht in § 5 zwei konkrete Rücktrittsrechte vor:

Rücktritt wegen mangelhafter Information:
Der Erwerber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht alle relevanten Vertragsinhalte bis spätestens eine Woche vor Vertragsabschluss vorgelegt werden. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder innerhalb von 14 Tagen danach erklärt werden. Das Recht erlischt spätestens sechs Wochen nach Vertragsabschluss.
 
Rücktritt wegen Nichterhalt einer Förderung:
Der Erwerber kann zurücktreten, wenn eine dem Vertrag zugrunde liegende Wohnbauförderung nicht oder nur teilweise gewährt wird, und die Gründe dafür nicht beim Erwerber liegen. Der Rücktritt muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden und erlischt spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Information über die nicht gewährte Förderung.
 

Die Sicherungspflicht im Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag muss mindestens eines der im BTVG festgelegten Sicherungsmodelle enthalten, um den Erwerber vor dem Verlust bereits geleisteter Zahlungen zu schützen:

  • Schuldrechtliche Sicherung durch Bankgarantie oder Versicherung (BTVG § 8)
  • Grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan und Treuhandschaft (BTVG § 9) – dies ist das am häufigsten strapazierte Modell
  • Pfandrechtliche Sicherung (BTVG § 11) inklusive Treuhandschaft

Die Sicherungspflicht endet erst mit der Übergabe der fertiggestellten Immobilie und dem rechtmäßigen Besitz des Erwerbers.

Die Ratenpläne laut Bauträgervertragsgesetz

Die Ratenpläne im Bauträgervertrag legen fest, in welchem prozentualen Höchstausmaß der vereinbarte Preis nach Abschluss der einzelnen Bauabschnitte in Raten an den Bauträger zu zahlen ist. Zu den Bauabschnitten zählen etwa der Baubeginn oder die Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs.

Es gibt zwei Optionen:

  • Ratenplan A: Schnellere Rückzahlung, mit gewissen Sonderregelungen bei dringendem Wohnbedürfnis.
  • Ratenplan B: Langsamere Rückzahlung, anzuwenden, wenn die Sonderregelungen von Ratenplan A nicht erfüllt werden oder keine Einigung besteht.

Résumé

Der Bauträgervertrag bietet wichtige Sicherheiten und Schutzmechanismen für Erwerber von Immobilien, die sich noch im Bau oder in der Sanierung befinden. Durch die Regelungen des Bauträgervertragsgesetzes wird sichergestellt, dass die Interessen der Erwerber gewahrt bleiben und finanzielle Risiken minimiert werden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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