Ein Richterhammer und zwei Rechtsanwälte

Verzug am Bau: Ursachen, Konsequenzen und rechtliche Schritte

Bauverzögerungen sind ein häufiges Problem in der Baubranche. Trotz festgelegter Fertigstellungstermine kommt es oft zu Verspätungen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Gründe für Bauverzögerungen, die rechtlichen Folgen und welche Maßnahmen bei Verzögerungen ergriffen werden können.

Was genau ist mit Verzug gemeint?

Verzug liegt gemäß dem Gesetz dann vor, wenn eine Leistung nicht zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort oder auf die vereinbarte Weise erbracht wird. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die zeitliche Komponente des Verzugs.

Verzug kann sowohl den Auftragnehmer betreffen, der die vertraglich geschuldete Leistung (das Werk) nicht pünktlich liefert, als auch den Auftraggeber, der die geschuldete Zahlung nicht leistet. Daneben gibt es noch den Gläubigerverzug, der eintritt, wenn der Auftraggeber die ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt.

Objektiver vs. subjektiver Schuldnerverzug

Beim Bauverzug ist zwischen objektivem und subjektivem Schuldnerverzug zu unterscheiden:

  • Objektiver Schuldnerverzug: Ein unverschuldeter Verzug, der auf höhere Gewalt oder zufällige Ereignisse zurückzuführen ist. Hier trifft den Auftragnehmer keine Schuld.

  • Subjektiver Schuldnerverzug: Dieser liegt vor, wenn der Verzug auf ein schuldhaftes Verhalten oder einen vermeidbaren Zufall zurückzuführen ist. Hierdurch entstehen zusätzlich zu den allgemeinen Rechtsfolgen Schadenersatzpflichten.

Rechtsfolgen bei Verzug

Wenn ein Vertragspartner in Verzug gerät, kann der andere Vertragspartner nach schriftlicher Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird. Alternativ kann man auch darauf bestehen, dass der Vertragspartner die Leistung erbringt. Wichtig ist hierbei, dass die Nachfrist gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung gesetzt wird.

Beratung und rechtliche Schritte

Ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen und wie lange eine „angemessene“ Nachfrist ist, kann oft schwer zu beurteilen sein. In solchen Fällen gibt es eine Vielzahl von einzelfallbezogener Rechtsprechung. Ein unberechtigter oder falsch erklärter Rücktritt kann dazu führen, dass der Auftraggeber selbst in Schuldnerverzug oder Gläubigerverzug gerät.

Im Zweifel sollte frühzeitig professioneller Rat eingeholt werden, bevor ein Vertrag überstürzt beendet wird.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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