Führerscheinabnahme im Ausland: Folgen und wichtige Hinweise

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Führerscheinabnahme im Ausland: Folgen und wichtige Hinweise

Wer denkt, dass Vergehen im Ausland ungestraft bleiben, irrt sich. Hohe Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum können schnell zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, die nicht nur im Urlaubsland, sondern auch europaweit verfolgt werden.

Internationale Strafverfolgung

Die Vorstellung, dass Verstöße im Ausland nicht verfolgt werden, ist ein gefährlicher Irrtum. Seit der Einführung der EU-Richtlinie 2015/413, die den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte erleichtert, können die Zulassungsdaten von Fahrzeugen europaweit ermittelt werden. Dies ermöglicht es den Behörden, Fahrzeughaltern Strafen oder Anonymverfügungen zuzustellen.

Damit eine grenzüberschreitende Vollstreckung möglich ist, müssen sowohl der Tatortstaat als auch der Wohnsitzstaat des Betroffenen entsprechende nationale Gesetze erlassen haben. Zudem müssen Strafe und Verfahrenskosten zusammen mindestens 70 Euro betragen. Besonders Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährden – wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die Gurtpflicht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – werden hierbei ins Visier genommen.

Ein wichtiger Hinweis: Auch wenn eine grenzüberschreitende Vollstreckung nicht möglich ist, sollten Verkehrsdelikte im Ausland keinesfalls ignoriert werden. Bei einer späteren Verkehrskontrolle im Tatortstaat könnte die Strafe dennoch eingefordert werden.

Führerscheinabnahme im Ausland: Was nun?

Wenn der Führerschein aufgrund eines Delikts im Ausland abgenommen wird, gilt das Fahrverbot grundsätzlich nur im betreffenden Staat, vorausgesetzt, der Wohnsitz des Betroffenen liegt nicht in diesem Land. In Österreich und anderen Ländern darf theoretisch weiterhin gefahren werden, jedoch besteht das Risiko einer Strafe wegen Nichtmitführens des Führerscheins.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die österreichische Führerscheinbehörde von der Abnahme im Ausland erfährt. In einem solchen Fall kann in Österreich ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung eingeleitet werden – vor allem dann, wenn das begangene Vergehen auch in Österreich einen Führerscheinentzug nach sich ziehen würde.

Nach Ablauf der verhängten Frist wird der im Ausland abgenommene Führerschein entweder an die hinterlegte Wohnadresse oder an die Führerscheinbehörde des Wohnsitzlandes zurückgesandt.

Résumé

Verstöße gegen Verkehrsregeln im Ausland können schwerwiegende Folgen haben, die nicht nur den Führerschein, sondern auch das eigene Portemonnaie betreffen.

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Schadenersatz bei Verkehrsunfällen im Ausland

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Schadenersatz bei Verkehrsunfällen im Ausland

Ein Verkehrsunfall im Ausland, beispielsweise in Deutschland, kann schnell zur rechtlichen Herausforderung werden, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geht. Dank einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Geschädigte gute Möglichkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und wie Sie Ihre Rechte nach einem Unfall im EU-Ausland effektiv durchsetzen können.

Vereinfachte Anspruchsdurchsetzung bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im Ausland wurde durch ein Urteil des EuGH vom 10. Oktober 2013 (C-306/12) erheblich erleichtert. Dieses Urteil verpflichtet alle Kfz-Haftpflichtversicherer in der EU, in jedem Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Dieser Beauftragte ist für die Annahme von Zustellungen zuständig, wodurch die oft langwierige und teure Zustellung ins Ausland entfällt.

Für Geschädigte bedeutet dies, dass eine Klage gegen einen ausländischen Versicherer nun am eigenen Wohnsitzgericht eingereicht und in der Gerichtssprache des Heimatlandes geführt werden kann. Damit entfällt die ursprünglich notwendige, kostenintensive Übersetzung der Klageschrift und der Anlagen. Zudem erfolgt die Zustellung der Klage wie bei einer Inlandszustellung, was den gesamten Prozess deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Die Entwicklung der Rechtslage

Vor diesem Urteil war die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im EU-Ausland weitaus komplizierter. Zwar hatte der EuGH bereits mit der sogenannten „Odenbreit“-Entscheidung vom 13. Dezember 2007 (C-463/06) den Weg geebnet, um Geschädigten zu ermöglichen, ihre Ansprüche am Wohnsitzgericht geltend zu machen. Allerdings mussten die Klagen ins Ausland zugestellt werden, was hohe Kosten und einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich brachte. Hinzu kam die Schwierigkeit, dass das zuständige Gericht sich oft mit dem ausländischen Recht befassen musste, was den Prozess weiter erschwerte.

Mit dem EuGH-Urteil von 2013 wurden diese Hindernisse weitgehend beseitigt. Die Benennung von Schadenregulierungsbeauftragten durch die Versicherer stellt sicher, dass Klagen effizient und kostengünstig im Heimatland des Geschädigten bearbeitet werden können.

Résumé

Dank der aktuellen Rechtslage ist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im EU-Ausland heute wesentlich einfacher und schneller möglich als in der Vergangenheit. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt sind und Ihren Anspruch geltend machen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.

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Online-Glücksspielverluste zurückfordern: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

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Online-Glücksspielverluste zurückfordern: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Haben Sie Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten? Die gute Nachricht ist, dass Sie Ihre Glücksspielverluste möglicherweise gerichtlich zurückfordern können! In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie das möglich ist und welche Schritte Sie unternehmen sollten.

Warum können Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern?

Um in Österreich legal Online-Glücksspiele anzubieten, benötigen Anbieter eine Konzession gemäß dem österreichischen Glücksspielgesetz. Derzeit besitzt nur ein Anbieter, nämlich Win2day, eine legale Glücksspiellizenz in Österreich. Andere Anbieter, wie Bwin oder LeoVegas, operieren meist mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Land, wie Malta. Doch reicht das aus?

Europäisches Recht und Glücksspielmonopol

Lange Zeit beriefen sich die Konkurrenten von Win2day auf das europäische Recht, insbesondere auf die Dienstleistungsfreiheit, um mit einer maltesischen Lizenz in Österreich tätig zu sein. Viele Experten stimmten dieser Praxis zu, bis der Europäische Gerichtshof eine überraschende Entscheidung traf. Er erklärte Glücksspielmonopole unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig, insbesondere wenn der Monopolist den Spielerschutz ernst nimmt.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich bestätigte diese Auffassung im Jahr 2017 und stellte klar, dass das österreichische Glücksspielmonopol, vertreten durch Win2day, alle vom Europäischen Gerichtshof geforderten Bedingungen erfüllt. Somit können alle Glücksspielverluste, die nicht bei Win2day entstanden sind, zurückgefordert werden. Ausgenommen sind auch Sportwetten, da es sich hierbei rechtlich um kein Glücksspiel handelt.

Ihre Rechte: Rückforderung von Verlusten

Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel (keine Sportwetten) können in Österreich bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Diese Forderungen basieren auf dem Schadenersatz- und Bereicherungsrecht. Zusätzlich zu Ihren Verlusten können Sie gesetzliche Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr geltend machen.

Kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei

Haben Sie Online-Glücksspielverluste (außer Sportwetten) bei einem anderen Anbieter als Win2day erlitten? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Verluste zurückzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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Immobilienkauf in Österreich: Ein Leitfaden für deutsche Käufer

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Immobilienkauf in Österreich: Ein Leitfaden für deutsche Käufer

Der Erwerb von Immobilien in Österreich ist sowohl für Einheimische als auch für ausländische Käufer attraktiv. Besonders Deutsche interessieren sich zunehmend für den Kauf von Wohnungen und Häusern in Österreich. Doch welche Voraussetzungen und Besonderheiten gibt es? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über den Immobilienkauf in Österreich als Deutscher – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Tipps für den Kaufprozess.

Wer darf in Österreich Immobilien erwerben?

Grundsätzlich dürfen alle EU-Bürger, einschließlich deutscher Staatsangehöriger, in Österreich Immobilien erwerben. Eine Ausnahme bilden landwirtschaftliche Grundstücke, bei deren Erwerb spezifische Regelungen gelten. Wichtig ist jedoch, dass je nach Bundesland unterschiedliche Einschränkungen bestehen können. Auch wenn der Immobilienerwerb für EU-Bürger in Österreich meist problemlos möglich ist, sollten Sie sich über die genauen Bedingungen in Ihrem gewünschten Bundesland informieren.

Für Nicht-EU-Bürger gestaltet sich der Immobilienkauf in Österreich etwas komplizierter. Sie benötigen eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde, in der sich die Immobilie befindet. Diese Genehmigung ist entscheidend, um den Kauf rechtskräftig abzuschließen.

Wie läuft der Immobilienkauf für Deutsche in Österreich ab?

Der Prozess des Immobilienerwerbs in Österreich ist gut strukturiert und erfolgt in zwei klar definierten Stufen:

1. Stufe: Der Titel (bindendes Geschäft)

In der ersten Phase des Kaufprozesses schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag ab, der die Bedingungen des Erwerbs festlegt. Dieser Vertrag macht das Geschäft bindend, bedeutet jedoch noch keine Eigentumsübertragung. Alternativ kann auch ein Schenkungsvertrag abgeschlossen werden, der ähnliche Rechtswirkungen entfaltet.

2. Stufe: Der Modus (Eigentumserwerb)

Die endgültige Übertragung des Eigentums erfolgt erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Diese Eintragung markiert den Abschluss des Kaufs und macht den Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die Unterzeichnung einer Urkunde durch beide Parteien, die ebenfalls im Grundbuch dokumentiert wird. Anders als in Deutschland ist in Österreich ein notarieller Kaufvertrag nicht zwingend vorgeschrieben.

Wichtige Punkte für deutsche Käufer: Was ist zu beachten?

Trotz der klaren Struktur des Kaufprozesses gibt es für deutsche Käufer einige Besonderheiten zu beachten:

Erklärung beim Kauf eines Baugrundstücks

Wenn Sie als Deutscher ein Baugrundstück erwerben möchten, müssen Sie erklären, dass Sie planen, dieses Grundstück in naher Zukunft zu bebauen. Diese Verpflichtung ist notwendig, um den Kauf abzuschließen.

Erklärung beim Kauf einer bestehenden Immobilie

Kaufen Sie eine bereits bestehende Immobilie, müssen Sie als deutscher Käufer bestätigen, dass diese nicht als Ferienhaus genutzt wird. Diese Regelung dient dazu, den Missbrauch von Immobilien als reine Ferienobjekte zu verhindern.

Je nach Region können zusätzlich Genehmigungen erforderlich sein. Der Kauf wird erst nach Einreichung aller notwendigen Dokumente und Genehmigungen als abgeschlossen betrachtet und ins Grundbuch eingetragen.

Ferienwohnung in Österreich kaufen: Was sollten deutsche Käufer wissen?

Ein entscheidender Faktor beim Kauf einer Immobilie in Österreich ist die geplante Nutzung. Möchten Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen, gestaltet sich der Kaufprozess unkomplizierter. Handelt es sich jedoch um eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus, müssen Sie eine spezielle Genehmigung, die sogenannte Freizeitwohnsitzgenehmigung, beantragen. Diese Genehmigung wird ebenfalls im Grundbuch vermerkt.

Denken Sie daran, dass neben dem Kaufpreis auch zusätzliche Kosten wie Maklergebühren, Grunderwerbssteuer, Notarkosten und die Eintragungsgebühren ins Grundbuch auf Sie zukommen. Eine genaue Kalkulation und frühzeitige Planung sind daher essenziell für einen erfolgreichen Immobilienkauf in Österreich.

Résumé

Der Kauf einer Immobilie in Österreich ist für deutsche Staatsbürger gut möglich, erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Besonders wichtig sind die Erklärungen und Genehmigungen, die je nach Art und Nutzung der Immobilie erforderlich sind. Indem Sie sich vorab gründlich informieren und die notwendigen Schritte sorgfältig planen, können Sie den Immobilienerwerb in Österreich erfolgreich und reibungslos abschließen.

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Immobilienkauf in Kroatien: Kaufnebenkosten und Tipps zur Planung

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Immobilienkauf in Kroatien: Kaufnebenkosten und Tipps zur Planung

Beim Kauf einer Immobilie in Kroatien fallen neben dem Kaufpreis auch verschiedene Nebenkosten an. Diese Kosten variieren je nach Situation und können die Gesamtausgaben erheblich beeinflussen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Faktoren die Kaufnebenkosten bestimmen und wie hoch diese ausfallen können.

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer

In Kroatien wird beim Erwerb einer Immobilie eine Grunderwerbsteuer von 3 % des Kaufpreises erhoben. Zusätzlich zu dieser Steuer wird eine Mehrwertsteuer von 25 % auf die Grunderwerbsteuer fällig, sodass die tatsächlichen Kosten 3,75 % betragen. Diese Steuer ist einer der größten Kostenpunkte, die beim Kauf einer Immobilie berücksichtigt werden müssen.

Neben der Grunderwerbsteuer fällt auch eine jährliche Grundsteuer an, insbesondere wenn die Immobilie als Ferienhaus genutzt wird und nicht dauerhaft vermietet ist. Die Grundsteuer beträgt etwa 1,50 € pro Quadratmeter, wobei die genaue Höhe regional variieren kann.

Anwaltskosten: Schutz vor rechtlichen Fallstricken

Es ist ratsam, beim Immobilienkauf in Kroatien einen Anwalt zu engagieren, der sowohl Kroatisch als auch Deutsch spricht. Dies ist wichtig, da die rechtlichen Vorschriften und Vertragsbedingungen oft komplex sind. Die Anwaltskosten liegen in der Regel zwischen 1 % und 2 % des Kaufpreises, einschließlich Mehrwertsteuer. Diese Ausgabe lohnt sich, um spätere Probleme oder Missverständnisse zu vermeiden, die hohe Kosten verursachen könnten.

Maklergebühren: Unterstützung bei der Immobiliensuche

Als Ausländer in Kroatien ist es oft schwierig, ohne Hilfe eine geeignete Immobilie zu finden. Daher ist die Beauftragung eines Maklers oft unerlässlich. Makler verlangen in der Regel eine Provision von 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der Mehrwertsteuer, was insgesamt 3,75 % ergibt. Ein erfahrener Makler, der die Landessprache und Deutsch beherrscht, kann Ihnen helfen, das beste Angebot zu finden und Missverständnisse zu vermeiden.

Notarkosten und zusätzliche Gebühren

Die Rolle des Notars in Kroatien ist weniger umfassend als in Deutschland beziehungsweise Österreich. Er ist hauptsächlich für den Grundbucheintrag zuständig. Neben den Notarkosten können weitere Gebühren anfallen, wie zum Beispiel für die An- oder Ummeldung der Immobilie oder die Beantragung einer OIB-Nummer, die für die steuerliche Erfassung notwendig ist. Auch ein Dolmetscher kann notwendig sein, wenn Sie nicht Kroatisch sprechen.

Nicht zu vergessen sind die grundlegenden Versicherungskosten für die Immobilie, die je nach Größe, Bauart und Nutzung variieren.

Planung ist der Schlüssel

Beim Kauf einer Immobilie in Kroatien sollten Sie neben dem Kaufpreis auch die verschiedenen Nebenkosten sorgfältig einplanen. Von Steuern über Anwalts- und Maklergebühren bis hin zu Notarkosten und Versicherungen – eine umfassende Kalkulation hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen die sprachlichen Fähigkeiten und die Expertise, um Sie in allen rechtlichen Fragen rund um den Immobilienkauf in Kroatien zu unterstützen.

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Haftung bei Skiunfällen: Was Skifahrer wissen müssen

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Haftung bei Skiunfällen: Was Skifahrer wissen müssen

Die Freude am Skifahren kann durch unvorhergesehene Unfälle schnell getrübt werden. Doch wann haften Skifahrer oder Skigebiete für Schäden? In diesem Blogbeitrag erläutern wir die rechtlichen Aspekte rund um die Haftung bei Skiunfällen und welche Regeln beachtet werden müssen, um Konflikte zu vermeiden.

Welches Recht gilt bei Skiunfällen?

Bei Unfällen in österreichischen Skigebieten, an denen EU-Ausländer beteiligt sind, kommt gemäß der EU-Verordnung “Rom II” österreichisches Recht zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn das Ereignis oder die indirekten Schadensfolgen in Österreich eintreten. Zuständig ist das Gericht des Bezirks, in dem sich der Unfall ereignet hat. Diese Regelungen gelten auch für Nicht-EU-Ausländer.

Klärung der Verschuldensfrage nach Skiunfällen

In Österreich gibt es keine speziellen Skifahrvorschriften. Stattdessen werden die allgemeinen Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) sowie der Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit (POE-Regeln) herangezogen. Diese Regeln sind zwar keine Rechtsnormen, dienen aber als Leitfaden für die erforderlichen Sorgfaltspflichten im Skisport.

Verhaltensregeln auf der Piste

Skifahrer sind verpflichtet, bestimmte Verhaltensregeln zu befolgen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Dazu gehören:

Skifahrer müssen sich so verhalten, dass sie niemanden gefährden. Bei Sichtbehinderung dürfen sie nicht “ins Blaue” fahren.

Skifahrer müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Bedingungen und ihrem Können anpassen.

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Überholen ist von allen Seiten erlaubt, solange ein sicherer Abstand eingehalten wird.

Beim Einfahren in eine Abfahrt oder nach einem Halt müssen Skifahrer sicherstellen, dass sie dies gefahrlos tun können.

Skifahrer sollten nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen anhalten.

Fußgänger müssen den Rand der Abfahrtsstrecke nutzen.

Skifahrer müssen Markierungen und Signale beachten.

Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet.

Im Falle eines Unfalls müssen alle Beteiligten ihre Personalien angeben.

Vertrauensgrundsatz und Haftung

Wie im Straßenverkehr gilt auch beim Wintersport der Vertrauensgrundsatz. Skifahrer dürfen darauf vertrauen, dass andere die Pistenregeln einhalten, es sei denn, es ist ein Fehlverhalten erkennbar. Bei Regelverstößen kann eine Schadenersatzpflicht entstehen, wenn nachweislich eine schuldhafte Verletzung der Verhaltenspflichten vorliegt.

Résumé

Die Einhaltung der FIS-Regeln ist entscheidend, um das Risiko von Unfällen und rechtlichen Konsequenzen zu minimieren. Skifahrer sollten sich bewusst und sicher auf der Piste verhalten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Skigebiete können ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen.

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