Die Vorstellung, dass Verstöße im Ausland nicht verfolgt werden, ist ein gefährlicher Irrtum. Seit der Einführung der EU-Richtlinie 2015/413, die den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte erleichtert, können die Zulassungsdaten von Fahrzeugen europaweit ermittelt werden. Dies ermöglicht es den Behörden, Fahrzeughaltern Strafen oder Anonymverfügungen zuzustellen.
Damit eine grenzüberschreitende Vollstreckung möglich ist, müssen sowohl der Tatortstaat als auch der Wohnsitzstaat des Betroffenen entsprechende nationale Gesetze erlassen haben. Zudem müssen Strafe und Verfahrenskosten zusammen mindestens 70 Euro betragen. Besonders Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährden – wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die Gurtpflicht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – werden hierbei ins Visier genommen.
Ein wichtiger Hinweis: Auch wenn eine grenzüberschreitende Vollstreckung nicht möglich ist, sollten Verkehrsdelikte im Ausland keinesfalls ignoriert werden. Bei einer späteren Verkehrskontrolle im Tatortstaat könnte die Strafe dennoch eingefordert werden.