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Führerscheinabnahme im Ausland: Folgen und wichtige Hinweise

Wer denkt, dass Vergehen im Ausland ungestraft bleiben, irrt sich. Hohe Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum können schnell zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, die nicht nur im Urlaubsland, sondern auch europaweit verfolgt werden.

Internationale Strafverfolgung

Die Vorstellung, dass Verstöße im Ausland nicht verfolgt werden, ist ein gefährlicher Irrtum. Seit der Einführung der EU-Richtlinie 2015/413, die den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte erleichtert, können die Zulassungsdaten von Fahrzeugen europaweit ermittelt werden. Dies ermöglicht es den Behörden, Fahrzeughaltern Strafen oder Anonymverfügungen zuzustellen.

Damit eine grenzüberschreitende Vollstreckung möglich ist, müssen sowohl der Tatortstaat als auch der Wohnsitzstaat des Betroffenen entsprechende nationale Gesetze erlassen haben. Zudem müssen Strafe und Verfahrenskosten zusammen mindestens 70 Euro betragen. Besonders Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährden – wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die Gurtpflicht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – werden hierbei ins Visier genommen.

Ein wichtiger Hinweis: Auch wenn eine grenzüberschreitende Vollstreckung nicht möglich ist, sollten Verkehrsdelikte im Ausland keinesfalls ignoriert werden. Bei einer späteren Verkehrskontrolle im Tatortstaat könnte die Strafe dennoch eingefordert werden.

Führerscheinabnahme im Ausland: Was nun?

Wenn der Führerschein aufgrund eines Delikts im Ausland abgenommen wird, gilt das Fahrverbot grundsätzlich nur im betreffenden Staat, vorausgesetzt, der Wohnsitz des Betroffenen liegt nicht in diesem Land. In Österreich und anderen Ländern darf theoretisch weiterhin gefahren werden, jedoch besteht das Risiko einer Strafe wegen Nichtmitführens des Führerscheins.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die österreichische Führerscheinbehörde von der Abnahme im Ausland erfährt. In einem solchen Fall kann in Österreich ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung eingeleitet werden – vor allem dann, wenn das begangene Vergehen auch in Österreich einen Führerscheinentzug nach sich ziehen würde.

Nach Ablauf der verhängten Frist wird der im Ausland abgenommene Führerschein entweder an die hinterlegte Wohnadresse oder an die Führerscheinbehörde des Wohnsitzlandes zurückgesandt.

Résumé

Verstöße gegen Verkehrsregeln im Ausland können schwerwiegende Folgen haben, die nicht nur den Führerschein, sondern auch das eigene Portemonnaie betreffen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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