Ein verunfalltes Auto

Schadenersatz bei Verkehrsunfällen im Ausland

Ein Verkehrsunfall im Ausland, beispielsweise in Deutschland, kann schnell zur rechtlichen Herausforderung werden, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geht. Dank einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Geschädigte gute Möglichkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und wie Sie Ihre Rechte nach einem Unfall im EU-Ausland effektiv durchsetzen können.

Vereinfachte Anspruchsdurchsetzung bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im Ausland wurde durch ein Urteil des EuGH vom 10. Oktober 2013 (C-306/12) erheblich erleichtert. Dieses Urteil verpflichtet alle Kfz-Haftpflichtversicherer in der EU, in jedem Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Dieser Beauftragte ist für die Annahme von Zustellungen zuständig, wodurch die oft langwierige und teure Zustellung ins Ausland entfällt.

Für Geschädigte bedeutet dies, dass eine Klage gegen einen ausländischen Versicherer nun am eigenen Wohnsitzgericht eingereicht und in der Gerichtssprache des Heimatlandes geführt werden kann. Damit entfällt die ursprünglich notwendige, kostenintensive Übersetzung der Klageschrift und der Anlagen. Zudem erfolgt die Zustellung der Klage wie bei einer Inlandszustellung, was den gesamten Prozess deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Die Entwicklung der Rechtslage

Vor diesem Urteil war die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im EU-Ausland weitaus komplizierter. Zwar hatte der EuGH bereits mit der sogenannten „Odenbreit“-Entscheidung vom 13. Dezember 2007 (C-463/06) den Weg geebnet, um Geschädigten zu ermöglichen, ihre Ansprüche am Wohnsitzgericht geltend zu machen. Allerdings mussten die Klagen ins Ausland zugestellt werden, was hohe Kosten und einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich brachte. Hinzu kam die Schwierigkeit, dass das zuständige Gericht sich oft mit dem ausländischen Recht befassen musste, was den Prozess weiter erschwerte.

Mit dem EuGH-Urteil von 2013 wurden diese Hindernisse weitgehend beseitigt. Die Benennung von Schadenregulierungsbeauftragten durch die Versicherer stellt sicher, dass Klagen effizient und kostengünstig im Heimatland des Geschädigten bearbeitet werden können.

Résumé

Dank der aktuellen Rechtslage ist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im EU-Ausland heute wesentlich einfacher und schneller möglich als in der Vergangenheit. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt sind und Ihren Anspruch geltend machen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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