Wohnkosten und Kindesunterhalt: Rechtliche Aspekte

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Wohnkosten und Kindesunterhalt: Rechtliche Aspekte

Wie wirken sich Wohnkosten auf den Kindesunterhalt aus? Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Unterhaltszahlungen und Wohnversorgung – sowohl aus Sicht des Kindes als auch des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Weniger Unterhalt bei kostenfreier Wohnversorgung des Kindes?

Stellen Sie sich das folgende Szenario vor: Ein Kind lebt mit seiner Mutter in einer Eigentumswohnung, die dem Vater gehört. Dieser trägt sämtliche Wohnkosten, obwohl er selbst nicht dort wohnt. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Muss ein unterhaltsberechtigtes Kind nicht für seine Wohnkosten aufkommen, reduziert sich sein Bedarf an Geldunterhalt. Diese Wohnkostenersparnis wird als Naturalunterhalt berücksichtigt. Bei durchschnittlichen Verhältnissen führt dies zu einer Kürzung des Geldunterhalts um etwa ein Viertel.

Höherer Unterhalt bei kostenfreier Wohnversorgung des Unterhaltspflichtigen?

Betrachten wir nun einen anderen Fall: Der unterhaltspflichtige Vater bewohnt eine schuldenfreie Villa, die er von seinen Eltern geschenkt bekommen hat. Mutter und Kind leben hingegen in einer Mietwohnung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer Entscheidung (6Ob 105/23v) klargestellt: Wenn der Unterhaltspflichtige keine oder nur geringe Wohnkosten hat, erhöht dies seine finanzielle Leistungsfähigkeit. Diese gesteigerte Zahlungsfähigkeit soll bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der Wohnvorteil zu bewerten?

Bei der Berechnung des Wohnvorteils orientiert sich der OGH am fiktiven Mietzins für eine angemessene kleinere Wohnung. Dabei werden die durchschnittlichen Hauptmietzinse und Wohnungsgrößen für Einpersonenhaushalte im jeweiligen Bundesland als Richtwert herangezogen.

Können Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen den Unterhalt mindern?

Eine wichtige Klarstellung des OGH: Die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen (wie Miete, Kreditraten oder Betriebskosten) können nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Diese Kosten bleiben bei der Berechnung des Kindesunterhalts unberücksichtigt.

Résumé

Die Wohnversorgung spielt eine bedeutende Rolle bei der Bemessung des Kindesunterhalts. Während eine kostenfreie Wohnmöglichkeit des Kindes den Unterhaltsbedarf senken kann, kann ein Wohnvorteil des Unterhaltspflichtigen zu höheren Zahlungen führen. Für Eltern ist es wichtig, diese Zusammenhänge zu verstehen, um faire und rechtskonforme Unterhaltslösungen zu finden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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