Stellen Sie sich das folgende Szenario vor: Ein Kind lebt mit seiner Mutter in einer Eigentumswohnung, die dem Vater gehört. Dieser trägt sämtliche Wohnkosten, obwohl er selbst nicht dort wohnt. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Muss ein unterhaltsberechtigtes Kind nicht für seine Wohnkosten aufkommen, reduziert sich sein Bedarf an Geldunterhalt. Diese Wohnkostenersparnis wird als Naturalunterhalt berücksichtigt. Bei durchschnittlichen Verhältnissen führt dies zu einer Kürzung des Geldunterhalts um etwa ein Viertel.