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Shitstorm: OGH-Urteil zur Haftung

Ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellt klar: Wer sich an einem Shitstorm beteiligt, kann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.

Shitstorm mit Folgen

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat in einem aktuellen Urteil die Haftung bei der Beteiligung an Shitstorms konkretisiert. Laut der Entscheidung können alle Beteiligten für immaterielle Schäden des Betroffenen zur Verantwortung gezogen werden.

Der Fall

Hintergrund des Shitstorms

Ein Polizeibeamter wurde während eines Einsatzes bei einer Demonstration gefilmt. Das Video fand seinen Weg in die sozialen Netzwerke – begleitet von falschen Anschuldigungen. Dem Beamten wurde zu Unrecht vorgeworfen, einen 82-jährigen Demonstranten zu Boden gerissen und festgenommen zu haben.

Gerichtliche Entscheidung

Der angeklagte Social-Media-Nutzer hatte das diffamierende Posting geteilt, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Dies führte zu einer Verurteilung:

  • Schadensersatzforderung des Polizisten: 3.000 Euro
  • Erstinstanzliches Urteil: 450 Euro
  • OGH-Entscheidung: Volle 3.000 Euro zugesprochen

Rechtliche Konsequenzen

Das OGH-Urteil beinhaltet folgende zentrale Punkte:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Jeder Beteiligte kann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.
  • Beweislast: Das Opfer muss nicht jeden einzelnen Urheber identifizieren, sondern nur die Beteiligung des Beklagten am Shitstorm nachweisen.
  • Regressansprüche: Der Verurteilte kann versuchen, Anteile von anderen Beteiligten zurückzufordern – was in der Praxis oft schwierig sein dürfte.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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