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Steuerliche Aspekte von Privatstiftungen in Österreich: Kapitalerträge

Privatstiftungen sind in Österreich ein beliebtes Instrument zur Vermögensverwaltung. Dieser Beitrag beleuchtet die steuerlichen Rahmenbedingungen für Privatstiftungen, insbesondere im Hinblick auf Kapitalerträge aus verschiedenen Anlageformen.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in österreichischen Privatstiftungen

Zinsen und Wertpapiererträge

Privatstiftungen in Österreich unterliegen bei Zinserträgen aus Bankeinlagen und Erträgen aus öffentlich angebotenen Wertpapieren der Zwischensteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erträge im In- oder Ausland erwirtschaftet wurden. Eine Besonderheit: Österreichische Banken führen für diese Erträge keine Kapitalertragsteuer (KESt) ab, sofern eine entsprechende Befreiungserklärung vorliegt.

Realisierte Wertsteigerungen und Derivate

Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten fallen ebenfalls unter die Zwischensteuer, sind jedoch vom inländischen KESt-Abzug nicht betroffen. Dies betrifft Veräußerungen, Einlösungen und sonstige Abschichtungen von Wertpapieren, unabhängig von Beteiligungsdauer und -höhe. Zu beachten ist, dass diese Regelung für Aktien und Investmentfondsanteile gilt, die nach dem 1.1.2011 erworben wurden, sowie für Anleihen und Derivate mit Anschaffungsdatum nach dem 1.10.2011.

Verlustverrechnung

Verluste aus Wertpapierveräußerungen können mit Gewinnen aus ähnlichen Transaktionen und deren Erträgen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinserträgen aus Bankeinlagen, Zuwendungen von Privatstiftungen oder anderen Einkünften ist jedoch ausgeschlossen. Wichtig zu wissen: Ein Verlustvortrag in zukünftige Jahre ist nicht möglich.

Weitere Anlageformen und ihre steuerliche Behandlung

Private Investments

Für Zinserträge aus privaten Darlehen, stillen Beteiligungen und nicht öffentlich angebotenen Wertpapieren fällt Körperschaftsteuer an.

Inländische und internationale Beteiligungen

Gewinnanteile aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften sind steuerfrei. Bei internationalen Schachtelbeteiligungen (mindestens 10% Anteil, Haltedauer mindestens 1 Jahr) gilt die Steuerfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Kapitalgesellschaften.

Portfoliobeteiligungen im Ausland

Auch Beteiligungen unter 10% an ausländischen Kapitalgesellschaften können unter spezifischen Bedingungen von der Steuer befreit sein.

Die Besteuerung von Investmentfonds

Das Transparenzprinzip

Bei Investmentfonds kommt das Transparenzprinzip zur Anwendung. Steuerpflichtige Erträge werden den Anlegern zugerechnet – entweder bei Ausschüttung oder, bei thesaurierenden Fonds, jährlich.

Weiße und schwarze Fonds

Es wird zwischen „weißen Fonds“ mit steuerlichem Vertreter in Österreich und „schwarzen Fonds“ ohne solche Vertretung unterschieden. Dies hat Auswirkungen auf die Besteuerung und Meldepflichten.

Résumé

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen in österreichischen Privatstiftungen ist komplex und vielschichtig. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und gleichzeitig alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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