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Steueroptimierung bei Privatstiftungen: Clever mit Beteiligungsveräußerungen umgehen

Privatstiftungen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Vermögensverwaltung. Ein besonders interessanter Aspekt ist der Umgang mit Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie durch geschickte Strategien Steuern sparen und Ihr Stiftungsvermögen optimal verwalten können.

Veräußerungsgewinne

Wenn eine Privatstiftung Anteile an Kapitalgesellschaften verkauft, sei es im In- oder Ausland, fällt grundsätzlich eine Zwischensteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Doch es gibt einen cleveren Weg, diese Besteuerung zu vermeiden: die Übertragung stiller Reserven.

Die Kunst der Übertragung stiller Reserven

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übertragung

Um von dieser Steuerstrategie zu profitieren, müssen Stiftungen einige Bedingungen erfüllen:

  • Zeitnahe Neuanschaffung: Im Jahr der Beteiligungsveräußerung muss eine neue Beteiligung erworben werden.
  • Mindestbeteiligungsquote: Die neue Beteiligung muss mehr als 10% an einer in- oder ausländischen Körperschaft ausmachen.
  • Unabhängigkeit: Die Zielgesellschaft darf nicht eng mit der Stiftung, dem Stifter oder Begünstigten verflochten sein (weniger als 20% Beteiligung).

Flexibilität durch steuerfreien Betrag

Sollte im Veräußerungsjahr keine passende Gelegenheit zur Übertragung bestehen, können Stiftungen einen steuerfreien Betrag bilden. Dieser ermöglicht es, innerhalb von 12 Monaten nach dem Verkauf eine neue Beteiligung zu erwerben und die stillen Reserven zu übertragen.

Vielfältige Möglichkeiten der Beteiligungsanschaffung

Als qualifizierte Beteiligungsanschaffung gelten nicht nur direkte Anteilskäufe. Auch folgende Szenarien kommen in Frage:

  • Beteiligung an einer Neugründung (>10%)
  • Anteilserwerb bei Kapitalerhöhungen (Erreichen von >10% oder Erhöhung um >10%)
  • Verhältniswahrende Kapitalerhöhung (>10%)

Besonders interessant: Auch Gesellschafterzuzahlungen (Agio) im Rahmen von Kapitalerhöhungen können für die Übertragung genutzt werden.

Résumé

Die Übertragung stiller Reserven bietet Privatstiftungen ein mächtiges Werkzeug zur Steueroptimierung. Durch vorausschauende Planung und geschicktes Timing von Beteiligungsveräußerungen und -neuanschaffungen lässt sich die Zwischensteuer vermeiden. Dies ermöglicht es Stiftungen, ihr Vermögen effizienter zu verwalten und langfristig zu mehren.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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