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Vergleich nach der Scheidung: Keine nachträgliche Vermögensaufteilung möglich

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs klärt die Rechtslage bei Vermögensaufteilungen nach Scheidungen. Wer einen umfassenden Vergleich abschließt, kann später keine zusätzlichen Ansprüche mehr geltend machen.

Vergleich regelt alle bekannten Ansprüche

Bei einer einvernehmlichen Scheidung treffen Ehepaare häufig Vereinbarungen über die Aufteilung ihres gemeinsamen Vermögens. Ein solcher Vergleich über die Rechtsfolgen der Scheidung umfasst im Zweifelsfall sämtliche den Parteien bekannten Ansprüche, die sich aus der Ehe ergeben. Entscheidend ist dabei, ob die Eheleute zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses Kenntnis von allen relevanten Vermögenswerten hatten.

Streitfall: Nachträglicher Antrag auf Vermögensaufteilung

In einem kürzlich verhandelten Fall war die ehemalige gemeinsame Wohnung bereits Gegenstand eines Scheidungsvergleichs gewesen. Dennoch stellte der Ex-Ehemann später einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse. Er wollte das Haus samt Inventar gegen Übernahme der Kreditverbindlichkeiten zugesprochen bekommen.

Urteil der Gerichte

Sowohl das Erstgericht als auch das Rekursgericht beurteilten diesen Antrag als unzulässig. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen und wies das Rechtsmittel des Antragstellers zurück.

OGH: Vergleich schließt weitere Anträge aus

Das Höchstgericht stellte klar: Eine anlässlich der Scheidung getroffene Vereinbarung über deren Folgen schließt weitere Anträge zur Vermögensaufteilung aus – zumindest in dem Umfang, in dem die Vereinbarung getroffen wurde. Haben die Ehepartner die Aufteilung vertraglich geregelt, ist eine Anrufung des Gerichts im außerstreitigen Verfahren unzulässig.

Ehewohnung und Hausrat: Enger Zusammenhang

Der OGH betonte zudem den engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Schicksal des Hausrats und dem der Ehewohnung. Da der Vergleich über die Rechtsfolgen der Scheidung eine ausdrückliche Regelung zur Nutzung der Ehewohnung enthielt, galt dies nach Ansicht des Gerichts implizit auch für den Hausrat. Der Vergleich wurde daher als vollständig angesehen.

Résumé

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, vor Abschluss eines Vergleichs über die Rechtsfolgen der Scheidung alle Aspekte gründlich zu bedenken. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ist in der Regel nicht möglich. Betroffene sollten sich daher unbedingt rechtlich beraten lassen, um ihre Interessen umfassend zu wahren.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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