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Steuerliche Behandlung von Grundstücksveräußerungen bei Privatstiftungen: Ein Überblick

Die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen bei Privatstiftungen hat sich im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Historische Entwicklung der Besteuerung

Früher waren Grundstücksveräußerungen nur innerhalb bestimmter Fristen steuerpflichtig. Grundsätzlich galt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren, in Sonderfällen 15 Jahre. Mit dem 1.1.2011 wurde die Steuerfreiheit von Grundstücksveräußerungen eingeschränkt. Dies betraf insbesondere juristische Personen und bestimmte Einkunftsermittler nach § 5 EStG. Das Stabilitätsgesetz 2012 brachte eine weitreichende Änderung: Die Spekulationsfrist für Grundstücksveräußerungen wurde komplett abgeschafft. Seit dem 1.4.2012 unterliegen grundsätzlich alle Grundstücksveräußerungen der Steuerpflicht.

Betriebsvermögen

Bei der Besteuerung wird zwischen Betriebsvermögen und außerbetrieblichem Vermögen unterschieden. Eigennützige Privatstiftungen können Grundstücke in beiden Vermögensarten halten.

Besteuerung von Alt- und Neuvermögen

Altvermögen

Als Altvermögen gelten Grundstücke, die am 31.3.2012 nicht steuerverfangen waren. Die Veräußerung wird mit einer Ertragssteuer von 3,5% vom Verkaufserlös belastet.

Neuvermögen

Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften, die nach dem 1.4.2002 erworben wurden, werden ab 1.4.2012 mit 25% versteuert. Die Besteuerung erfolgt vom Verkaufsgewinn nach Abzug der Anschaffungskosten.

Besonderheiten bei umgewidmeten Grundstücken

Grundstücksumwidmungen von Grünland in Bauland, die ab 1.1.1988 erfolgten, werden bei der Veräußerung mit 15% vom Verkaufserlös belastet.

Verlustausgleichsmöglichkeiten

Verluste aus Grundstücksveräußerungen können nur gegen Gewinne aus anderen Grundstücksveräußerungen im selben Jahr ausgeglichen werden. Ab der Veranlagung 2012 ist ein teilweiser Ausgleich mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich.

Résumé

Dieser Überblick zeigt die Komplexität der steuerlichen Behandlung von Grundstücksveräußerungen bei Privatstiftungen. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind unerlässlich, um steuerliche Vor- und Nachteile optimal zu nutzen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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