Ein Richterhammer und zwei Bücher

Laufende Zuwendungen aus Privatstiftungen: Steuerliche Behandlung in Österreich

Die Besteuerung von Zuwendungen aus österreichischen Privatstiftungen folgt gewissen Regelungen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten steuerlichen Aspekte für in- und ausländische Begünstigte.

Was sind Zuwendungen aus Privatstiftungen?

Wenn eine Privatstiftung Vermögenswerte an ihre Begünstigten überträgt, spricht man von Zuwendungen. Diese gelten steuerrechtlich als unentgeltliche Leistungen und werden bei den Empfängern als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert.

Besteuerung von Zuwendungen an inländische Begünstigte

Für natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich gilt ein klares Besteuerungsmodell:

  • Kapitalertragsteuerabzug von 25%

  • Mit diesem Steuerabzug ist die Steuerpflicht abgegolten (Endbesteuerung)

  • Keine weitere Erklärungspflicht in der Einkommensteuer

Besonderheiten bei ausländischen Begünstigten

Für Begünstigte mit Wohnsitz im Ausland gelten spezielle Regelungen:

  • Es besteht eine beschränkte Steuerpflicht

  • Der Kapitalertragsteuerabzug beträgt ebenfalls 25%

  • Wichtig: Prüfung eventuell bestehender Doppelbesteuerungsabkommen

  • Diese Abkommen können das österreichische Besteuerungsrecht einschränken

Regelungen für ausländische Begünstigte

Bei Zuwendungen an Begünstigte im Ausland:

  • Beschränkte Steuerpflicht

  • Ebenfalls 25% Kapitalertragsteuer

  • Zu beachten sind entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen, die das österreichische Besteuerungsrecht einschränken können

Résumé

Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus österreichischen Privatstiftungen folgt einem klaren System: Grundsätzlich gilt ein Kapitalertragsteuerabzug von 25%, der bei inländischen Begünstigten als Endbesteuerung wirkt. Für ausländische Begünstigte können sich durch Doppelbesteuerungsabkommen Besonderheiten ergeben.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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