Mediationsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Eine Waage steht auf einem Stapel von Büchern und ein Richterhammer fällt auf einen Mann
Eine Waage steht auf einem Stapel von Büchern und ein Richterhammer fällt auf einen Mann

Mediationsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Anforderungen an Mediationsklauseln in Gesellschaftsverträgen präzisiert. Eine aktuelle Entscheidung zeigt: Ohne konkrete inhaltliche Mindesterfordernisse sind solche Klauseln unwirksam.

Der konkrete Rechtsstreit

Ein ehemaliger Gesellschafter einer aufgelösten offenen Gesellschaft (OG) forderte von seinen früheren Mitgesellschaftern ausstehende Abfindungsansprüche. Der Kläger war Ende 2018 altersbedingt aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Die Beklagten beriefen sich auf eine Mediationsklausel im Gesellschaftsvertrag, die vor einem Gerichtsverfahren eine einvernehmliche Lösung und auf Verlangen eine professionelle Mediation vorsah. Da der Kläger seine Klageabsicht nicht vorab mitgeteilt hatte, argumentierten sie, die Klage sei verfrüht.

Der Weg durch die Instanzen

Das Erstgericht folgte zunächst der Argumentation der Beklagten und wies die Klage ab. Das Berufungsgericht sah dies anders: Die Zustellung der Klage selbst stelle bereits eine ausreichende Information über die Klageabsicht dar und die Beklagten hätten ein Mediationsverfahren einleiten können.

Klarstellung des OGH

Der Oberste Gerichtshof nahm daraufhin den Fall zum Anlass, grundsätzliche Anforderungen an Mediationsklauseln zu definieren. Im genannten Fall wurde die Klausel als unwirksam betrachtet. Folgende Mindesterfordernisse müssen demnach erfüllt sein:

  • Konkrete Festlegung der zu regelnden Ansprüche

  • Klare Regelungen zur Auswahl und Bestellung der Streitschlichter

  • Definition der anzuwendenden Mediationsmethode

  • Festlegung des Ortes der Streitschlichtung

  • Bestimmung der Dauer der vorgerichtlichen Streitbeilegungsversuche

Résumé

Für die Praxis bedeutet dies: Bestehende Gesellschaftsverträge sollten auf ihre Mediationsklauseln hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Mediationsklauseln müssen alle vom OGH definierten Mindestanforderungen berücksichtigt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Mediationsklausel im Streitfall auch tatsächlich wirksam ist.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Ulazak u šengensku zonu: Šta trebate znati o vizama i vašim pravima

traffic-7859033_1280

Ulazak u šengensku zonu: Šta trebate znati o vizama i vašim pravima

Ovaj članak je dostupan i na njemačkom jeziku.

Da li vam je odbijen ulazak na austrijskoj granici uprkos važećoj šengenskoj vizi? U ovom vodiču saznat ćete sve o svojim pravima pri ulasku, različitim kategorijama viza i kako se možete braniti u slučaju odbijanja ulaska.

Osnovne informacije o ulasku u Austriju

U principu, putnicima je potrebna važeća viza za ulazak u Austriju. Važan izuzetak su građani EU: oni koji imaju važeći EU pasoš mogu ući bez vize.

Od 1997. godine u Austriji se primjenjuje Šengenski sporazum o implementaciji (SDÜ). Pored nacionalne vize, uveo je i „jedinstvenu šengensku vizu“. Velika prednost: sa vizom za jednu šengensku zemlju, u principu možete putovati i u druge šengenske države.

Pregled šengenske zone

Šengenska zona trenutno obuhvata 26 evropskih država:

  • 23 zemlje EU: Belgija, Danska, Njemačka, Estonija, Finska, Francuska, Italija, Grčka, Hrvatska, Latvija, Litvanija, Luksemburg, Malta, Holandija, Austrija, Poljska, Portugal, Švedska, Slovačka, Slovenija, Španija, Češka Republika i Mađarska

  • 4 zemlje koje nisu članice EU: Švicarska, Norveška, Island i Lihtenštajn

Detaljno o različitim kategorijama viza

Viza A - Aerodromska tranzitna viza

Za čisti tranzitni boravak na aerodromu, većini putnika nije potrebna viza. Izuzeci važe za državljane određenih zemalja poput Afganistana, Irana ili Sirije. Oni moraju podnijeti zahtjev za vizu čak i za tranzit.

Viza C - Klasična turistička viza

Turistička viza dozvoljava boravak od maksimalno 90 dana u periodu od šest mjeseci. Ovo važi i za Austriju i za cijelu šengensku zonu.

Viza D - Dugoročna viza za boravak

Za duže boravke do 6 ili 12 mjeseci može se podnijeti zahtjev za vizu D uz navođenje određenih razloga. Pravilo od 90 dana također se primjenjuje za putovanja u druge šengenske države.

Dozvola za boravak

Ko želi ostati u Austriji duže od 6 mjeseci, treba posebnu dozvolu za boravak.

Vaša prava pri graničnoj kontroli

Važno je znati: Viza ne garantuje automatski ulazak. Granične vlasti mogu odbiti ulazak iz različitih razloga:

  1. Nedostatak ili nevažeća viza

  2. Drugi opravdani razlozi koji dozvoljavaju odbijanje

Ako vam je odbijen ulazak, trebali biste odmah potražiti pravnu pomoć. Pravni stručnjak može pregledati situaciju i po potrebi djelovati protiv neopravdanog odbijanja ulaska.

Zaključak

Uslovi ulaska u šengensku zonu su složeni, ali se mogu lako savladati uz pravo znanje. Ako imate problema sa graničnim vlastima, trebate znati svoja prava i ne ustručavati se potražiti pravnu pomoć.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Einreise in den Schengenraum: Was Sie über Visa und Ihre Rechte wissen müssen

traffic-7859033_1280

Einreise in den Schengenraum: Was Sie über Visa und Ihre Rechte wissen müssen

Diesen Artikel gibt es auch auf Bosnisch.

Wurden Sie trotz gültigem Schengenvisum an der österreichischen Grenze abgewiesen? Besonders wenn es zu Problemen bei der Grenzkontrolle kommt, ist guter Rat teuer. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Ihre Rechte bei der Einreise, die verschiedenen Visumkategorien und wie Sie sich im Fall einer Einreiseverweigerung wehren können.

Die Grundlagen der Einreise nach Österreich

Grundsätzlich benötigen Reisende für die Einreise nach Österreich ein gültiges Visum. Eine wichtige Ausnahme bilden hier EU-Bürger: Wer einen gültigen EU-Reisepass besitzt, kann ohne Visum einreisen.

Seit 1997 gilt in Österreich das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ). Dieses führte neben dem nationalen Visum auch das „schengeneinheitliche Visum“ ein. Der große Vorteil: Mit einem Visum für ein Schengenland können Sie grundsätzlich auch in andere Schengenstaaten reisen.

Der Schengenraum im Überblick

Der Schengenraum umfasst 26 europäische Staaten:

  • 23 EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn

  • 4 Nicht-EU-Länder: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

Die verschiedenen Visumkategorien im Detail

Visum A - Das Flughafentransitvisum

Für einen reinen Transitaufenthalt am Flughafen benötigen die meisten Reisenden kein Visum. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige bestimmter Länder wie Afghanistan, Iran oder Syrien. Diese müssen auch für den Transit ein Visum beantragen.

Visum C - Das klassische Touristenvisum

Das Touristenvisum erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Dies gilt sowohl für Österreich als auch für den gesamten Schengenraum.

Visum D - Das längerfristige Aufenthaltsvisum

Für längere Aufenthalte bis zu 6 oder 12 Monaten kann unter Angabe bestimmter Gründe ein Visum D beantragt werden. Auch hier gilt die 90-Tage-Regel für Reisen in andere Schengenstaaten

Der Aufenthaltstitel

Wer länger als 6 Monate in Österreich bleiben möchte, benötigt einen speziellen Aufenthaltstitel.

Ihre Rechte bei der Einreisekontrolle

Wichtig zu wissen: Ein Visum garantiert nicht automatisch die Einreise. Die Grenzbehörden können die Einreise aus verschiedenen Gründen verweigern:

  1. Fehlendes oder ungültiges Visum

  2. Andere rechtfertigende Gründe, die eine Rückweisung erlauben

Wird Ihnen die Einreise verweigert, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsexperte kann die Situation prüfen und gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Einreiseverweigerung vorgehen.

Fazit

Die Einreisebestimmungen im Schengenraum sind komplex, aber mit dem richtigen Wissen gut zu meistern. Bei Problemen mit den Grenzbehörden sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, rechtliche Unterstützung einzuholen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Erstgespräch vereinbaren