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Einreise in den Schengenraum: Was Sie über Visa und Ihre Rechte wissen müssen

Diesen Artikel gibt es auch auf Bosnisch.

Wurden Sie trotz gültigem Schengenvisum an der österreichischen Grenze abgewiesen? Besonders wenn es zu Problemen bei der Grenzkontrolle kommt, ist guter Rat teuer. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Ihre Rechte bei der Einreise, die verschiedenen Visumkategorien und wie Sie sich im Fall einer Einreiseverweigerung wehren können.

Die Grundlagen der Einreise nach Österreich

Grundsätzlich benötigen Reisende für die Einreise nach Österreich ein gültiges Visum. Eine wichtige Ausnahme bilden hier EU-Bürger: Wer einen gültigen EU-Reisepass besitzt, kann ohne Visum einreisen.

Seit 1997 gilt in Österreich das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ). Dieses führte neben dem nationalen Visum auch das „schengeneinheitliche Visum“ ein. Der große Vorteil: Mit einem Visum für ein Schengenland können Sie grundsätzlich auch in andere Schengenstaaten reisen.

Der Schengenraum im Überblick

Der Schengenraum umfasst 26 europäische Staaten:

  • 23 EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn

  • 4 Nicht-EU-Länder: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

Die verschiedenen Visumkategorien im Detail

Visum A - Das Flughafentransitvisum

Für einen reinen Transitaufenthalt am Flughafen benötigen die meisten Reisenden kein Visum. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige bestimmter Länder wie Afghanistan, Iran oder Syrien. Diese müssen auch für den Transit ein Visum beantragen.

Visum C - Das klassische Touristenvisum

Das Touristenvisum erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Dies gilt sowohl für Österreich als auch für den gesamten Schengenraum.

Visum D - Das längerfristige Aufenthaltsvisum

Für längere Aufenthalte bis zu 6 oder 12 Monaten kann unter Angabe bestimmter Gründe ein Visum D beantragt werden. Auch hier gilt die 90-Tage-Regel für Reisen in andere Schengenstaaten

Der Aufenthaltstitel

Wer länger als 6 Monate in Österreich bleiben möchte, benötigt einen speziellen Aufenthaltstitel.

Ihre Rechte bei der Einreisekontrolle

Wichtig zu wissen: Ein Visum garantiert nicht automatisch die Einreise. Die Grenzbehörden können die Einreise aus verschiedenen Gründen verweigern:

  1. Fehlendes oder ungültiges Visum

  2. Andere rechtfertigende Gründe, die eine Rückweisung erlauben

Wird Ihnen die Einreise verweigert, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsexperte kann die Situation prüfen und gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Einreiseverweigerung vorgehen.

Fazit

Die Einreisebestimmungen im Schengenraum sind komplex, aber mit dem richtigen Wissen gut zu meistern. Bei Problemen mit den Grenzbehörden sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, rechtliche Unterstützung einzuholen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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