Die öffentliche Zugänglichkeit des Grundbuchs dient einem wichtigen Zweck: Sie soll Rechtssicherheit im Immobilienverkehr gewährleisten. Käufer sollen sich auf die Richtigkeit der Eintragungen verlassen können und die Möglichkeit haben, die Eigentumskette lückenlos nachzuvollziehen.
Allerdings können bestimmte Urkunden, wie etwa Scheidungsvergleiche, auch sehr persönliche Informationen enthalten – von Unterhaltsvereinbarungen bis hin zu Regelungen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern. Dies führt zu einem Konflikt mit dem in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Recht auf Privat- und Familienleben.