Ein Richterhammer befindet sich neben einem Haus

Kündigung und gerichtliche Aufkündigung im Mietrecht: Was Vermieter wissen müssen

Kündigen ist im Mietrecht heikel: Für Vermieter:innen gelten enge gesetzliche Leitplanken, Formvorschriften und Fristen. Wer sie kennt – und sauber dokumentiert –, spart Zeit, Geld und Nerven. Wir erklären Ihnen klar und praxisnah, wie Sie Ihre Vermieterrechte rechtssicher durchsetzen.

Erst klären: Welches Recht gilt für „meine“ Immobilie?

Rechtsrahmen-Quick-Guide Österreich

MRG (Voll/Teil) – starker Kündigungsschutz

  • Kündigung nur aus gesetzlich wichtigen Gründen (§ 30 MRG).
  • Kündigung gerichtlich als Aufkündigung (§ 33 MRG).
  • Typisch für Altbauten/Mehrparteienhäuser, viele Wohnungen.

Außerhalb MRG (ABGB) – vorzeitige Auflösung

  • Keine „ordentliche“ Kündigung wie im MRG.
  • Auflösung z. B. bei erheblich nachteiligem Gebrauch oder qualifiziertem Mietzinsrückstand (§ 1118 ABGB).
  • Häufig bei Ein-/Zweifamilienhäusern (je nach Konstellation) und Neubauten.
Entscheidungshilfe (vereinfachter Einstieg):
  1. Gebäudeart & Anzahl Einheiten prüfen (Mehrparteienhaus vs. Ein/Zweifamilienhaus).
  2. Vertrags-/Baujahr & Ausnahmetatbestände checken (MRG-Ausnahmen).
  3. Nutzung: Wohnraum vs. Geschäftsraum.
  4. Dann: MRG? → gerichtliche Aufkündigung; außerhalb MRG? → § 1118 ABGB prüfen.

Hinweis: Ausnahmen & Details sind komplex – im Zweifel prüfen wir den Anwendungsbereich für Sie in wenigen Schritten.

MRG-Mietverhältnisse: Kündigung nur aus „wichtigen Gründen“ – und nur gerichtlich

Kündigungsgründe (§ 30 MRG) – kompakt

Mietzinsrückstand

Nach Mahnung säumig; Heilung möglich (siehe weiter unten).

!

Erheblich nachteiliger Gebrauch

Zerstörung, grobe Vernachlässigung, massive Störungen.

↗︎

Unzulässige (Über-)Weitergabe

Ohne Zustimmung überlassen/weitervermietet.

Nichtbenützung

Wohnung wird längere Zeit nicht als Hauptwohnsitz genutzt.

🏠

Eigenbedarf

Dringender Bedarf Vermieter/nahe Angehörige; strenge Abwägung.

⚖︎

Sonstige Fälle

Z. B. vertragswidriger Gebrauch, Verweigerung von Zutritt/​Duldungen u. a.

Wichtig für Eigenbedarf: Wurde das Miethaus erst gekauft, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs frühestens 10 Jahre nach Erwerb zulässig (§ 30 Abs 3 MRG). Für vermietete Eigentumswohnungen entfällt die Interessenabwägung.

Ablauf der gerichtlichen Aufkündigung

Gerichtliche Aufkündigung – 5 Schritte

1

Beweise sammeln

Mahnschreiben, Zahlungsbelege, Fotos/Protokolle, Zeugennamen – früh & vollständig sichern.

2

Aufkündigung einbringen

Beim zuständigen Bezirksgericht; Mietobjekt, Termin & konkreten Kündigungsgrund anführen.

3

Zustellung & Einwendungsfrist

Mieter hat regelmäßig 4 Wochen Zeit für Einwendungen.

4

Beweisaufnahme

Vermieter trägt die Beweislast für den geltend gemachten Grund.

Praxis: Bei Mietzinsrückstand Heilungsmöglichkeit (siehe eigenes Modul) einplanen.
5

Rechtskraft & Räumung

Ohne Einwendungen wird die Aufkündigung rechtskräftig – Exekutionstitel für die Räumung.

Fristen & Termine (Kurzüberblick)

Wohnungen

Kündigung zum Monatsletzten. Zustellung idR 1 Monat vorher (bei monatlichem Zinstermin), sonst 3 Monate.

Geschäftsräume

Zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) mit 3 Monaten Frist.

Einwendungsfrist

Mieter: regelmäßig 4 Wochen ab Zustellung der Aufkündigung.

Einbringung

Aufkündigung vor Beginn der Kündigungsfrist einbringen.

Achtung: Fristen hängen vom Einzelfall/Vertrag ab. Wir prüfen Terminwahl & Zustellplan für Sie.

Spezialfall Mietzinsrückstand: „Heilung“ möglich

Bei Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 1 MRG (Rückstand) kann der Mieter – ohne grobes Verschulden – durch vollständige Zahlung bis zum Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung die Kündigung abwenden (§ 33 Abs 2 MRG). Kalkulieren Sie diese Heilungsmöglichkeit mit ein und dokumentieren Sie Mahnung, Fälligkeiten und Zahlungseingänge exakt.

Heilungsmöglichkeit bei Mietzinsrückstand (MRG)

1) Rückstand & Mahnung

Fälligkeit dokumentieren, Vermieter mahnt nachweislich.

2) Aufkündigung

Gerichtliche Aufkündigung wegen Rückstand.

3) Zahlung bis Verhandlung

Ohne grobes Verschulden kann der Mieter bis Schluss der 1. Instanz alles begleichen.

4) Ergebnis

Vollständige und rechtzeitige Zahlung → Kündigungsgrund „geheilt“.

Taktik: Mahn- & Zahlungschronologie akkurat führen; Alternativgründe prüfen.

Außerhalb des MRG: Vorzeitige Auflösung nach § 1118 ABGB

Liegt das Mietverhältnis außerhalb des MRG, gibt es keine „ordentliche“ Vermieterkündigung mit gesetzlichen Gründen. Stattdessen kann der Vermieter die vorzeitige Auflösung verlangen, insbesondere bei:

  • erheblich nachteiliger Gebrauch,
  • qualifizierter Zinsrückstand (nach gehöriger Mahnung bis zum nächsten Zinstermin nicht vollständig bezahlt),
  • Abbruch/Neuherstellung des Gebäudes.

Die Mahnung kann auch durch eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen; ein klagbarer Rückstand muss nicht schon bei Klageeinbringung vorliegen, wenn er sich im Verfahren konkretisiert.

Quick-Check: Welche Strategie passt zu meinem Fall?

Gerichtliche Aufkündigung (§§ 30, 33 MRG); Heilungsfenster bis Schluss der Verhandlung einplanen.

Strenge Interessenabwägung; bei neu erworbenem Miethaus 10-Jahres-Sperre beachten.

Vorzeitige Auflösung nach § 1118 ABGB; Mahnung und Fristen sauber setzen.

Quartalskündigung mit 3 Monaten; Belege für Vertragsverstöße sichern.

Beweise-Checkliste (für eine starke Aufkündigung)

Nachweisbare Mahnung(en) mit Datum & Frist.

Zahlungshistorie (Kontoauszüge, Saldenliste).

Fotos/Protokolle bei Schäden/Fehlgebrauch.

Zeugen (Kontakt & Aussagegegenstand) vormerken.

Vertrag, Nachträge, Hausordnung, Übergabeprotokoll.

Zustellnachweise (RSa/RSb, Gerichtssendungen).

FAQ – kurz & klar

Bei MRG-Mietverhältnissen: Ja, nur gerichtliche Aufkündigung ist zulässig (§ 33 MRG). In der Praxis wird aber auch im ABGB-Bereich häufig der gerichtliche Weg gewählt, weil er sofort zum Exekutionstitel führen kann, sofern keine Einwendungen erhoben werden.

Üblicherweise 4 Wochen (gerichtlich festzusetzen) – verpassen Mieter diese Frist, wird die Aufkündigung rechtskräftig.

Eigenbedarf ist ein MRG-Kündigungsgrund; im Miethaus nach Kauf erst nach 10 Jahren ab Erwerb. Bei vermieteten Eigentumswohnungen entfällt die Interessenabwägung

Für Wohnungen meist zum Monatsletzten, Zustellung 1 Monat davor (bei monatlichem Zinstermin), sonst 3 Monate; Geschäftsraum quartalsweise mit 3 Monaten.

Handeln Sie früh – schon die richtige Mahnung entscheidet oft den Prozess. Wir übernehmen das für Sie.

So unterstützen wir Sie

  • Erstcheck Anwendungsbereich & schnellste rechtssichere Route.
  • Beweis- und Mahnstrategie, die Heilungsversuche antizipiert.
  • Maßgeschneiderte Aufkündigungen/Klagen mit belastbarem Beweiskonzept.
  • Vergleichs- und Exit-Szenarien (Zeitplan, Kosten, Räumung).

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