Ehebruch
Regelmäßig „schwere Eheverfehlung“. Schuldausspruch hängt vom Gesamtverhalten beider Seiten ab.
Wenn eine Ehe an Loyalität, Respekt oder Sicherheit zerbricht, steht schnell die Frage im Raum: Was gilt rechtlich überhaupt als Eheverfehlung – und wozu führt das konkret? Dieser Beitrag erklärt klar und verständlich, welche Verhaltensweisen als schwere Eheverfehlungen nach § 49 EheG gelten, wie Gerichte bewerten, wer „schuld“ ist, welche Fristen laufen, und welche Folgen (vor allem beim Unterhalt) das hat. Damit Sie rasch richtige Entscheidungen treffen – und typische Fehler vermeiden.
Das Gesetz spricht von einer schuldhaft begangenen schweren Eheverfehlung oder von ehrlosem/unsittlichem Verhalten, das die Ehe so tief zerrüttet, dass eine echte Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Das steht in § 49 EheG und ist der zentrale Verschuldensgrund für eine strittige Scheidung. Beispiele, die der Gesetzestext ausdrücklich nennt: Ehebruch, körperliche Gewalt und schweres seelisches Leid. Ob eine Handlung „schwer“ ist, beurteilt das Gericht immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Wichtig: Bei körperlicher Gewalt kommt es – anders als beim „schweren seelischen Leid“ – nicht auf eine besondere Intensität an; Gewalt ist als solche eine schwere Eheverfehlung.
Regelmäßig „schwere Eheverfehlung“. Schuldausspruch hängt vom Gesamtverhalten beider Seiten ab.
Jede Form tätlicher Übergriffe gilt als schwere Eheverfehlung – ohne Intensitätsschwelle.
Massives Demütigen, Drohen, Kontrollieren, nachhaltiges Herabwürdigen – abhängig von Umständen.
Grundloser Auszug kann Eheverfehlung sein. Kein Verschulden bei Unzumutbarkeit (z. B. Gewalt).
Grundloses Aussperren wird häufig als Eheverfehlung gewertet – zusätzlich Risiko der Besitzstörung.
Beharrliche, grundlose Verweigerung kann Eheverfehlung sein; sachliche Gründe schließen Verschulden aus.
Hinweis: Immer Einzelfallprüfung – Verschulden, Kausalität und etwaiges Mitverschulden werden gewichtet.
Österreichisches Scheidungsrecht kennt keine „absoluten“ Scheidungsgründe im Verschuldenssystem: Auch bei Ehebruch oder Auszug prüft das Gericht stets Verschulden, Kausalität für die Zerrüttung und Mitverschulden des anderen Teils. Es wird gewichtet, ob jemand allein, überwiegend oder gleichteilig schuld ist.  
Im Urteil spricht das Gericht aus, ob ein Ehegatte allein, überwiegend oder gleichteilig schuld ist. Das ist entscheidend für den nachehelichen Unterhalt.
Praxis-Merkregel: Unterhalt hängt massiv vom Schuldspruch ab – frühzeitige Beweissicherung und prozessuale Strategie wirken sich direkt auf die Geldfrage aus.
Die Aufteilung (Wohnung, Ersparnisse etc.) läuft grundsätzlich verschuldensneutral. Selbst wenn Gerichte aus Billigkeit alles berücksichtigen, spielt der Schuldspruch höchstens untergeordnete Rolle – keine „Bestrafung“ im Aufteilungsverfahren.
Ja – wie in jedem Zivilprozess. Zulässig sind u. a. Zeugenaussagen, Chats/Mails, Fotos, medizinische Befunde etc. Entscheidend ist, dass das Verhalten schuldhaft war und die Ehe kausal zerrüttet hat.
Bei Gewalt oder Unzumutbarkeit dürfen (und sollen) Sie sich schützen – das ist kein böswilliges Verlassen. Holen Sie Hilfe; rechtlich ist der Auszug dann nicht gegen Sie.
Vorsicht: Aussperren ohne triftigen Grund kann als Eheverfehlung gewertet werden und zusätzlich Besitzstörung auslösen. Lassen Sie sich vorher beraten.
Wer verziehen hat, kann nicht mehr auf diese Verfehlung klagen. Dokumentieren Sie daher Versöhnungsversuche sorgfältig – sie können prozessentscheidend sein.
Bei Gewalt: sofort Schutz suchen. Keine Nachteile für den notwendigen Auszug.
Zeug:innen, Chats/Mails, Fotos, ärztliche Bestätigungen – nichts Illegales aufnehmen.
6 Monate ab Kenntnis, absolute 10 Jahre – früh klären, was „Kenntnis“ bedeutet.
Strategie hängt vom Schuldausspruch ab (allein/überwiegend/gleichteilig/ohne Schuldspruch).
Kein vorschneller Schlosswechsel/Aussperren ohne triftigen Grund.
Frühzeitig mit Brandauer Rechtsanwälte sprechen – Strategie & Beweise ordnen.
Hinweis: Jede Situation ist anders – wir prüfen diskret Ihre Optionen und Zeitachsen.
Eine Scheidung ist mehr als ein Verfahren – es betrifft Ihre Existenz, Ihre Gesundheit und oft auch Kinder. Wir verbinden Empathie mit Prozessstärke: klare Strategie, saubere Beweisführung, fokussiert auf Unterhalt und Schuldausspruch – damit aus schweren Zeiten ein hoffnungsvoller Neuanfang wird.