- •Ziel: Mangel beheben oder Preis mindern; Auflösung nur bei nicht bloß geringfügigem Mangel.
- •Voraussetzung: Mangel war bei Übergabe vorhanden (Sach- oder Rechtsmangel).
- •Beweis: Dokumentation, Gutachten, Übergabeprotokoll.
- •Hinweis: „Wie besichtigt“ deckt verdeckte Mängel nicht automatisch.
Ideal bei reinen Sachmängeln, wenn schnelle Verbesserung möglich ist.