Melden Sie sofort nach. Ob eine Strafe verhängt wird, liegt im Ermessen der Behörde. Wir prüfen, ob der Einzugszeitpunkt belegbar anders liegt, ob ein Verfahrensfehler vorliegt und vertreten Sie im Verfahren. Die Behörde kann bis 726 € (bzw. 2.180 € bei Wiederholung) verhängen – das lässt sich mit sauberer Darstellung oft vermeiden oder mildern.