Scheidungsfolgenvereinbarung mit Immobilie – Praxisbeispiel aus Salzburg (2026)

Silvia und Markus aus Salzburg-Maxglan stehen vor einer Frage, die sich bei einvernehmlichen Scheidungen in Österreich immer wieder stellt: Wem gehört nach der Scheidung das gemeinsame Haus, wer übernimmt den Kredit – und was kostet das alles? Ihr Einfamilienhaus hat laut Gutachten 650.000 Euro Verkehrswert, 180.000 Euro Kredit laufen noch, beide sind je zur Hälfte Miteigentümer. Wie eine Scheidungsfolgenvereinbarung in einem solchen Fall konkret aussieht – mit Ausgleichszahlung, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und Kreditübernahme – zeigen wir auf diesen Seiten Schritt für Schritt am durchgerechneten Beispiel. Rechtsstand April 2026.

Gemeinsame Immobilie und Scheidung im Raum? Schildern Sie Ihre Eigentums- und Kreditsituation – wir schätzen vorab ein, welche Lösungswege in Ihrem Fall realistisch sind und welche Kosten zu erwarten sind. Jetzt anfragen ↓

Der Fall Silvia und Markus – Ausgangslage

Silvia (42) und Markus (44) haben 2012 geheiratet und zwei Kinder: Lea, 11 Jahre, und Jonas, 8 Jahre. 2016 haben sie gemeinsam ein Einfamilienhaus in Salzburg-Maxglan gekauft, je zur Hälfte als Miteigentümer eingetragen. Im November 2025 hat sich das Paar getrennt. Seit April 2026 ist Markus ausgezogen und wohnt in einer Mietwohnung in Elsbethen. Silvia bleibt mit den beiden Kindern im Haus. Beide wollen einvernehmlich scheiden und haben sich auf das Grundgerüst geeinigt: Silvia übernimmt Haus und Kredit, Markus bekommt eine Ausgleichszahlung.

Soweit die Einigung im Wohnzimmer. Bevor daraus eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung wird, müssen Zahlen sauber ermittelt, Steuerbelastungen berechnet und die Bank eingebunden werden. Wir schauen uns zuerst die nackten Eckdaten des Falls an, bevor wir in die rechtliche Einordnung gehen.

Infografik
Die Eckdaten des Falls
Silvia und Markus, Salzburg-Maxglan
🏠
Liegenschaft
Einfamilienhaus

Kaufjahr 2016, Salzburg-Maxglan. Je zur Hälfte Miteigentum, beide als Hauptwohnsitz eingetragen.

650.000 EUR
Verkehrswert lt. Gutachten
💶
Kredit
Gemeinsam

Finanzierung über Hausbank, Zinsbindung bis 2029. Beide haften solidarisch.

180.000 EUR
Offener Saldo per 04/2026
👨‍👩‍👧‍👦
Familie
Zwei Kinder

Lea, 11, und Jonas, 8. Einkommen Silvia 2.400 EUR netto, Markus 3.800 EUR netto.

Hauptwohnsitz Silvia
Kinder bleiben im Haus

Das Nettovermögen der Liegenschaft – Verkehrswert minus offener Kredit – beträgt also 470.000 Euro. Pro Kopf entfallen rechnerisch 235.000 Euro. Daraus ergibt sich der Kern jeder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Immobilie: Wenn ein Partner das Haus behält, muss er den Anteil des anderen ausgleichen. Der Weg dorthin – ob Ausgleichszahlung, Verkauf, Wohnrecht oder Fruchtgenuss – hängt nicht nur vom Willen ab, sondern auch von der Einkommenslage und davon, ob die Bank eine neue Einzelfinanzierung trägt.

Welches Recht betrifft die Immobilie bei Scheidung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung – kurz SFV – ist der schriftliche Vertrag, mit dem Ehegatten nach § 55a Abs 2 EheG die Folgen ihrer einvernehmlichen Scheidung regeln. Fünf Punkte sind dabei Pflicht: Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche. Welche Punkte Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend enthalten muss, erklären wir im Detail im Beitrag Scheidungsfolgenvereinbarung – Pflichtinhalte und Checkliste. Hier fokussieren wir den Praxisfall mit Immobilie.

Die Liegenschaft fällt unter die letzten beiden Pflichtpunkte. Das eheliche Gebrauchsvermögen, zu dem die Ehewohnung gehört, und die ehelichen Ersparnisse sind nach §§ 81 ff EheG aufzuteilen – und zwar nach Billigkeit. Das Gesetz nennt keinen Rechenschlüssel 50:50, sondern verlangt eine ausgewogene Lösung unter Berücksichtigung von Beitrag zur Vermögensbildung, Einvernehmen und Kindeswohl (§ 83 EheG). Schulden, die mit dem Vermögen in Zusammenhang stehen, teilen sich die Ehegatten nach § 91 EheG auf. Für den Gesamtrahmen einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich – Ablauf, Kosten, Stolpersteine – empfehlen wir unseren Beitrag Einvernehmliche Scheidung in Österreich 2026.

Ein wichtiger Unterschied zur Alternative: Wenn die SFV nichts oder Unklares zur Immobilie regelt, können die Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung ein eigenes Aufteilungsverfahren nach § 95 EheG führen – mit Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Sachverständigen für beide Seiten. Der OGH hat in 1 Ob 99/22y klargestellt: Ein bei der Scheidung abgeschlossener Vergleich, der alle bekannten Vermögenswerte berücksichtigt, schließt ein späteres Aufteilungsverfahren aus. Eine sorgfältig ausgehandelte SFV ist also die beste Versicherung gegen einen zweiten Prozess. Die rechtliche Grundsystematik der Aufteilung – Gebrauchsvermögen versus Ersparnisse, Ausnahmen nach § 82 EheG, Schuldenaufteilung – haben wir im Grundlagenbeitrag Scheidung mit Haus: Aufteilung, Ausgleich und Übernahme in Österreich vertieft. Dieser Beitrag hier nimmt den Staffelstab auf und rechnet den Fall in der SFV durch.

Sechs typische Konstellationen im Vergleich

Nicht jede Liegenschaft ist bei der Scheidung gleich zu behandeln. Das Gesetz unterscheidet zwischen Gebrauchsvermögen – dazu gehört typischerweise die Ehewohnung – und ehelichen Ersparnissen, zu denen etwa eine vermietete Zweitwohnung zählt. Einbringungen, Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich ausgenommen (§ 82 Abs 1 Z 1 EheG), mit Ausnahme der Ehewohnung bei dringendem Wohnbedürfnis nach § 82 Abs 2 EheG. Die folgende Übersicht zeigt die sechs häufigsten Konstellationen und deren typische Lösungswege:

🏘️ Sechs Konstellationen – rechtliche Einordnung und typische Lösung
Gebrauchsvermögen, Ersparnisse, Ausnahmen
Konstellation Einordnung EheG Typische SFV-Lösung
1. Einfamilienhaus im Alleineigentum eines Ehegatten, gemeinsam bewohnt Ehewohnung als Gebrauchsvermögen nach § 81 Abs 2 EheG Verbleib beim Eigentümer mit Ausgleichszahlung, Wohnrecht oder Verkauf mit Teilung
2. Eigentumswohnung je zur Hälfte Eheliches Gebrauchsvermögen Übertragung an einen Ehegatten mit Ausgleichszahlung oder Verkauf mit Teilung
3. Liegenschaft mit Kreditrestschuld beider Vermögen und Schulden, § 91 EheG Übernahme durch einen Ehegatten mit Haftungsentlassung oder Schuldbeitritt bei der Bank
4. Geerbtes Haus eines Ehegatten, gemeinsam bewohnt Grundsätzlich nicht aufzuteilen, § 82 Abs 1 Z 1 EheG – Ausnahme dringendes Wohnbedürfnis § 82 Abs 2 Wohnrecht oder Fruchtgenuss zugunsten des nicht-eigentümerischen Ehegatten, keine Ausgleichszahlung auf Substanz
5. Superädifikat oder Baurecht Je nach Finanzierung Gebrauchsvermögen oder Ersparnisse Übertragung Baurechtsanteil mit Ausgleich, Eintragung im Baurechtseinlageblatt
6. Vermietete Zweitliegenschaft Eheliche Ersparnisse, OGH 1 Ob 112/18d Teilung nach Billigkeit, häufig Verkauf als klarste Lösung
Hinweis: Die Einordnung prüft das Scheidungsgericht inzident. Bei Mischfällen – etwa einem geerbten Haus, das durch gemeinsamen Zubau wertsteigernd verändert wurde – sind Sonderregeln zu beachten. Siehe dazu auch unseren Beitrag zu Schenkungen zwischen Ehepartnern und Rückforderung bei Scheidung.

Für Silvia und Markus trifft Konstellation 2 kombiniert mit 3 zu: hälftiges Miteigentum an der Ehewohnung samt gemeinsamem Kredit. Damit ist der Rahmen abgesteckt. Welche konkreten Lösungswerkzeuge die SFV kennt, schauen wir uns nun im Detail an.

Die Lösungswege: Übertragung, Verkauf, Wohnrecht, Fruchtgenuss

Das Gesetz gibt keine Einzellösung vor. § 87 EheG erlaubt die Ausgleichszahlung als Alternative zur Naturalteilung, § 509 ABGB kennt den Fruchtgenuss, § 521 ABGB das Wohnrecht, § 843 ABGB die Realteilung. Welches Werkzeug passt, hängt von Einkommen, Liquidität, Kindern, Kreditlage und emotionalen Faktoren ab. Folgende fünf Wege stehen zur Wahl:

Infografik
Die fünf Werkzeuge der SFV mit Immobilie
1
Übertragung gegen Ausgleichszahlung – Einer behält die Liegenschaft, der andere bekommt eine Geldzahlung. Rechtsgrundlage § 87 EheG, steuerlich begünstigt nach § 26a GGG. Voraussetzung: Liquidität oder Neufinanzierung auf einen Namen.
2
Verkauf am freien Markt mit Teilung des Erlöses – Maximale Klarheit, keine Folgekosten zwischen den Parteien. Nachteile: Marktrisiko, Umzug für alle, bei laufendem Kredit eventuell Vorfälligkeitsentschädigung der Bank.
3
Wohnrecht nach § 521 ABGB – Der Eigentümer-Ehegatte behält die Substanz, der andere bleibt wohnen, häufig befristet bis zur Volljährigkeit der Kinder. Schmälert den Verkehrswert, ist aber günstig zu realisieren. Achtung: Im Grundbuch einzutragen, sonst nur relative Wirkung.
4
Fruchtgenuss nach § 509 ABGB – Der berechtigte Ehegatte zieht Nutzen aus der Liegenschaft (Nutzung oder Miete), Substanz bleibt beim Eigentümer. Erhaltung und Lasten sind gesondert zu regeln. Bei minderjährigen Kindern ist eine pflegschaftsgerichtliche Prüfung möglich.
5
Realteilung nach § 843 ABGB – Physische Teilung der Liegenschaft. Bei Einfamilienhäusern meist unmöglich, bei großen Grundstücken mit Baulücken oder bei Zinshäusern theoretisch denkbar. In der Praxis selten, da Vermessung und Parzellierung teurer sind als die Ausgleichslösung.

Silvia und Markus haben sich gegen Verkauf und Wohnrecht entschieden. Der Grund ist pragmatisch: Lea und Jonas sollen die Schule nicht wechseln, der gewohnte Garten bleibt. Silvia ist bereit, den Kredit allein zu tragen, nachdem die Hausbank bei einer Vorab-Anfrage eine neue Einzelfinanzierung über 415.000 Euro signalisiert hat – das entspricht Restkredit plus Ausgleichszahlung minus Eigenkapital. Damit ist der Weg klar: Übertragung gegen Ausgleichszahlung mit Umschuldung. Nun muss die Bank aber noch formell zustimmen – und genau daran scheitern viele SFV in der Praxis.

Der Kredit als Stolperstein – warum die Bank nicht Vertragspartei ist

Wer zum ersten Mal eine Scheidungsfolgenvereinbarung liest, glaubt oft: Wenn drinsteht „Silvia übernimmt den Kredit“, ist Markus aus dem Schneider. Das stimmt nicht. Die SFV wirkt nur zwischen den Ehegatten, sie bindet nur das Innenverhältnis. Die Bank ist Dritte. Nach § 1404 ABGB kann ein Schuldnerwechsel gegenüber einem Gläubiger nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Solange die Bank die Haftung nicht ausdrücklich entlässt, bleibt Markus gegenüber der Bank weiterhin voll haftender Mitschuldner – auch wenn er die SFV unterzeichnet hat.

Das ist in der Praxis der häufigste Denkfehler. Wer ihn übersieht, hat nach der Scheidung ein Scheinrecht: die SFV sagt A, die Bank verlangt bei ausbleibender Ratenzahlung des anderen Partners aber B. Drei Wege führen aus diesem Dilemma, jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen:

Infografik
Drei Wege aus dem gemeinsamen Kredit
Haftungsentlassung
Privative Schuldübernahme
Bank entlässt den ausziehenden Ehegatten aus der Mithaftung. Voraussetzung ist eine neue Bonitätsprüfung des bleibenden Partners. Wird die Einzelfinanzierung nicht als tragfähig beurteilt, verweigert die Bank.
Umschuldung
Neuer Kreditvertrag
Der bleibende Ehegatte schließt einen neuen Kreditvertrag auf seinen Namen, der alte wird getilgt. Sauberste Lösung, aber es fallen Vorfälligkeitsentschädigung, neue Pfandrechtsgebühr 1,2 % und Grundbucheingabe an.
Schadloshaltung
Innenverhältnis-Klausel
Greift, wenn die Bank keine Haftungsentlassung gewährt. Der übernehmende Ehegatte verpflichtet sich, den anderen im Innenverhältnis voll schad- und klaglos zu halten. Schützt nicht vor dem direkten Zugriff der Bank, schafft aber einen Regressanspruch.
💡 Praxistipp: Die Schadloshaltungsklausel in der SFV

Nehmen Sie in die SFV immer folgende Formulierung auf: „Soweit eine Haftungsentlassung durch die finanzierende Bank nicht oder nicht innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft der Scheidung erfolgt, verpflichtet sich der übernehmende Ehegatte den anderen Ehegatten im Innenverhältnis vollständig schad- und klaglos zu halten und jede Zahlungsaufforderung der Bank unverzüglich zu erfüllen.“ Diese Klausel rettet Sie, wenn die Bank blockiert. Silvia und Markus haben zusätzlich eine Frist von sechs Monaten zur Haftungsentlassung vereinbart – scheitert sie, greift die Schadloshaltung ab dem siebten Monat.

Unser Rat an beide Ehegatten: Klären Sie die Bankfrage vor dem Scheidungstermin. Holen Sie eine schriftliche Indikation der Bank ein. Die SFV sollte die Finanzierungsfrage nicht als Wunsch, sondern als konkrete Vereinbarung abbilden – inklusive Alternativroute, falls die erste Variante scheitert.

Kosten und Steuern – Stufentarif, GGG-Begünstigung, Pfandrecht

Die Übertragung eines Liegenschaftsanteils zwischen Ehegatten anlässlich der Scheidung ist steuerlich begünstigt, aber nicht steuerfrei. Der Erwerb gilt als unentgeltlicher Erwerb im Familienverband nach § 7 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG. Für die Grunderwerbsteuer gilt der Stufentarif für unentgeltliche Erwerbe, als Bemessungsgrundlage wird der Grundstückswert herangezogen – nicht der Verkehrswert. Parallel profitieren Scheidungserwerbe von der reduzierten Bemessungsgrundlage für die gerichtliche Eintragungsgebühr nach § 26a GGG.

💶 Steuer- und Gebührenübersicht bei der SFV mit Immobilie
Stand April 2026
Position Bemessungsgrundlage Satz
GrESt Stufe 1 Grundstückswert bis 250.000 EUR 0,5 %
GrESt Stufe 2 Grundstückswert 250.001 bis 400.000 EUR 2,0 %
GrESt Stufe 3 Grundstückswert über 400.000 EUR 3,5 %
GGG Eintragungsgebühr Eigentum (§ 26a GGG) Dreifacher Einheitswert, max. 30 % des Verkehrswerts 1,1 %
GGG Eintragungsgebühr Pfandrecht Höhe der Hypothek 1,2 %
Grundbuch-Eingabegebühr (TP 9 lit a Z 2 GGG) Pauschal pro Gesuch ca. 47 EUR
Pauschalgebühr einvernehmliche Scheidung (TP 12 GGG) Je Antrag ca. 330–345 EUR
Die § 26a GGG-Begünstigung – dreifacher Einheitswert statt Verkehrswert – ist auch 2026 unverändert in Kraft und ist eines der stärksten Argumente für eine SFV-Lösung gegenüber einer späteren streitigen Aufteilung.

Eine Klarstellung, die in Scheidungsberatungen regelmäßig auftaucht: § 3 Abs 1 Z 7 GrEStG – die häufig zitierte „Wohnstätten-Befreiung“ bis 150 Quadratmeter – greift bei der Scheidung nicht. Diese Norm regelt den Erwerb einer gemeinsamen Wohnstätte zwischen Ehegatten unter Lebenden, also typischerweise während aufrechter Ehe. Für den Scheidungserwerb läuft die Begünstigung ausschließlich über den Stufentarif plus die Einordnung als unentgeltlicher Erwerb im Familienverband. Wer hier falsch plant, erlebt eine böse Überraschung bei der Selbstberechnung durch den Parteienvertreter.

Beachten Sie auch die steuerliche Perspektive beim späteren Weiterverkauf: Verkauft Silvia das Haus binnen zehn Jahren nach Übernahme weiter, kann für den 2026 übernommenen Anteil eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt, 30 %) anfallen. Die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG rettet, wenn Silvia im Haus ihren Hauptwohnsitz durchgehend für die letzten zwei Jahre oder für fünf der letzten zehn Jahre hatte. Seit 1. Juli 2025 ist zudem der Umwidmungszuschlag nach § 30 Abs 6a EStG zu beachten – relevant, falls zwischenzeitlich eine Umwidmung stattfindet. Für Markus als Abgebenden gilt: Hatte er vor Auszug mindestens zwei Jahre durchgehend Hauptwohnsitz im Haus, fällt regelmäßig keine ImmoESt an.

Grundbuch-Ablauf nach Unterschrift

Mit der Unterzeichnung der SFV und dem Scheidungsbeschluss ist die Arbeit noch nicht getan. Für die tatsächliche Eigentumsübertragung sind mehrere Schritte im Grundbuch erforderlich. Der Ablauf zieht sich typischerweise vier bis acht Wochen, abhängig von der Arbeitslage des zuständigen Bezirksgerichts und davon, ob Pfandrechte gelöscht oder neu eingetragen werden müssen.

Infografik
Sechs Schritte vom Scheidungstermin bis zum Grundbucheintrag
1
Übertragungsvertrag aufsetzen
Zusätzlich zur SFV wird ein eigener Übertragungsvertrag für den Liegenschaftsanteil errichtet. Er enthält die Aufsandungserklärung – die ausdrückliche Einwilligung in die grundbücherliche Eintragung.
2
Beglaubigung beim Notar oder Gericht
Die Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt werden. Ohne Beglaubigung keine Einverleibung.
3
Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer
Der Parteienvertreter (Anwalt oder Notar) berechnet nach § 10 ff GrEStG die GrESt selbst und führt sie an das Finanzamt ab. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Einverleibung.
4
Treuhandabwicklung der Ausgleichszahlung
Die Ausgleichszahlung liegt auf einem Treuhandkonto beim Anwalt oder Notar. Freigabe erst nach Rangordnungsbescheinigung des Grundbuchsgerichts – so ist sichergestellt, dass der neue Eigentümer tatsächlich einverleibt wird.
5
Grundbuchsgesuch einbringen
Das Gesuch wird beim zuständigen Bezirksgericht elektronisch eingebracht: Einverleibung des Eigentumsrechts, Löschung bisheriger Pfandrechte (falls Umschuldung), ggf. Einverleibung des neuen Pfandrechts.
6
Grundbuchsbeschluss – neue Eigentümerin ist eingetragen
Typische Dauer vier bis acht Wochen nach Einbringung des Gesuchs. Beide Parteien erhalten den Beschluss zugestellt, die Ausgleichszahlung wird an den abgebenden Ehegatten freigegeben.

Ein Hinweis, der oft übersehen wird: Solange der Grundbuchsbeschluss nicht erlassen ist, ist der neue Eigentumsstand rechtlich nicht wirksam. Zwar schützt die Rangordnungsbescheinigung vor zwischenzeitlichen Zugriffen Dritter, aber bis zum Beschluss laufen alle Verantwortungen formal auf beiden Partnern. Wer den Ablauf kennt, plant die Freigabefristen und Zahlungstermine entsprechend. Eine gute Checkliste für alle Schritte rund um den Grundbucheintrag findet sich auch in unserem Beitrag Scheidung und Immobilie: Warum der Grundbucheintrag meist nicht entscheidet.

Fallbeispiel komplett durchgerechnet

Jetzt setzen wir alle Bausteine zusammen und rechnen den Fall Silvia und Markus in Zahlen durch. Der Übersichtlichkeit halber trennen wir die Aufteilung des Vermögens von den Kosten der Umsetzung. Die Pauschalgebühr für den einvernehmlichen Scheidungsantrag tragen beide je zur Hälfte. Die Berechnungen basieren auf Rechtsstand April 2026.

Vermögensaufteilung und Ausgleichszahlung

📊 Aufteilungsberechnung Silvia & Markus
Stichtag Trennung November 2025
Position Betrag
Verkehrswert Einfamilienhaus (Sachverständigengutachten) 650.000 EUR
Minus offener Kreditsaldo − 180.000 EUR
Nettowert der Liegenschaft 470.000 EUR
Je hälftiger Miteigentumsanteil am Nettowert 235.000 EUR
Haushaltsersparnisse gemeinsam 30.000 EUR
Gesamtvermögen zur Teilung 500.000 EUR
Billige Teilung 50:50 je Ehegatte 250.000 EUR
Ausgleichszahlung Silvia → Markus 235.000 EUR
Haushaltsersparnisse: je 15.000 EUR, kein weiterer Ausgleich

Kosten für Silvia (Übernehmerin)

💰 Nebenkosten bei Silvia
Grundstückswert des Hälfteanteils: 325.000 EUR
Kostenposition Berechnung Betrag
GrESt auf Hälfteanteil (Stufentarif) 250.000 × 0,5 % + 75.000 × 2 % 2.750 EUR
GGG Eintragungsgebühr Eigentum (§ 26a) 1,1 % vom dreifachen EHW (ca. 60.000 EUR) 660 EUR
GGG Pfandrecht neu (Umschuldung) 1,2 % von 180.000 EUR 2.160 EUR
Grundbuch-Eingabegebühr (TP 9) pauschal je Gesuch 47 EUR
Anwalt/Notar Vertragserrichtung + Treuhand RATG-basiert, Richtwert ca. 4.500 EUR
Summe Silvia ohne eigene Anwaltsberatung zur SFV rund 10.100 EUR

Kosten für Markus (Abgebender)

Markus trägt für die Übertragung selbst keine Grunderwerbsteuer und keine Eintragungsgebühr – die Kosten fallen beim Erwerber an, also bei Silvia. Er zahlt jedoch seinen eigenen Anwalt für die Verhandlung und Verhandlungsbegleitung der SFV. Beide Ehegatten dürfen sich nach § 10 RL-BA 2015 in der Scheidungssache nicht vom gleichen Anwalt vertreten lassen. Dieser Grundsatz der getrennten Vertretung schützt beide Seiten vor Interessenkollisionen. Als Richtwert veranschlagen wir für Markus rund 3.500 Euro netto.

Zur Immobilienertragsteuer: Markus hatte das Haus seit 2016 gemeinsam mit Silvia als Hauptwohnsitz bewohnt. Da er vor Auszug im April 2026 länger als zwei Jahre durchgehend dort Hauptwohnsitz hatte, greift die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG – er zahlt keine ImmoESt auf den abgegebenen Anteil. Auch die Pauschalgebühr für den Scheidungsantrag nach TP 12 GGG tragen beide je zur Hälfte, also etwa 165 Euro pro Kopf.

Gesamtbilanz des Falls

🧾 Silvia und Markus – Gesamtbilanz
  Silvia Markus
Liegenschaftsanteil erhält / gibt ab + 325.000 EUR (Hälfte) − 325.000 EUR
Kreditübernahme ins Innenverhältnis − 180.000 EUR + 90.000 EUR (Entlastung Hälfteanteil)
Ausgleichszahlung − 235.000 EUR + 235.000 EUR
Haushaltsersparnisse 15.000 EUR 15.000 EUR
Nebenkosten − 10.100 EUR − 3.500 EUR
Wirtschaftliches Gesamtergebnis Hausbesitz + 239.900 EUR* + 246.500 EUR liquid
*Nettowert des übernommenen ganzen Hauses (650.000) abzüglich übernommener Kredit (180.000), abzüglich Ausgleichszahlung (235.000), plus Ersparnisse (15.000), abzüglich Nebenkosten (10.100). Der Vergleich zeigt: Die Aufteilung ist wirtschaftlich ausgewogen – Markus hat Liquidität, Silvia hat Substanz und Wohnraum.

Häufige Fehler bei der Immobilien-Regelung

Viele Scheidungsfolgenvereinbarungen wirken auf den ersten Blick vollständig und lösen trotzdem nach ein bis zwei Jahren Streit aus. Die Ursachen sind fast immer dieselben – wir sehen sie in unserer Kanzleipraxis regelmäßig. Die folgende Liste zeigt die häufigsten Fallen, die vermieden werden sollten:

Die Bank wird als Vertragspartei behandelt
Formulierungen wie „Markus wird aus dem Kredit entlassen“ binden nur die Ehegatten, nicht die Bank. Ohne separate Zustimmung der Bank bleibt Markus weiter voll haftender Mitschuldner. Lösung: Schadloshaltungsklausel plus Frist zur Haftungsentlassung in der SFV.
Kein Stichtag für die Bewertung festgelegt
Trennungstag, Scheidungstag oder Übergabetag? Zwischen den Daten können Tausende Euro Wertdifferenz liegen. Ohne klaren Stichtag streiten die Ehegatten später darüber, welcher Verkehrswert gilt.
Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen
Ein bloß schuldrechtliches Wohnrecht wirkt gegenüber Dritten nicht. Verkauft der Eigentümer die Liegenschaft, steht der Berechtigte ohne Schutz da. Die Verdinglichung im Grundbuch ist Pflicht.
Ratenzahlung der Ausgleichszahlung ohne Besicherung
Wird die Ausgleichszahlung in Raten über mehrere Jahre geleistet, ohne dass eine Hypothek zugunsten des Berechtigten eingetragen wird, steht dieser bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Zahlenden leer aus. Empfehlung: Pfandrechtliche Besicherung.
Glaube an die Befreiung nach § 3 Abs 1 Z 7 GrEStG
Diese Norm greift bei der Scheidung nicht. Sie regelt die gemeinsame Wohnstätte unter Lebenden bis 150 m². Wer das Haus im Vertrauen auf eine vermeintliche Steuerfreiheit überträgt, zahlt nachträglich den vollen Stufentarif.
Nebenkosten der Übertragung nicht eingepreist
GrESt, Eintragungsgebühr, Pfandrecht, Notar und Anwalt summieren sich leicht auf 10.000 bis 15.000 Euro. Wer die Ausgleichszahlung ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten ansetzt, ist faktisch benachteiligt.
Gemeinsamer Anwalt beider Ehegatten
Verstoß gegen § 10 RL-BA 2015 und § 10 RAO. Jeder Ehegatte braucht einen eigenen rechtlichen Beistand. Gemeinsame Beratungen sind begrenzt möglich, nicht aber Doppelvertretung in der Scheidungssache selbst.

Zwei weitere Fehlerquellen, die unsere Beitragsreihe zum Thema Unterhalt und Aufteilung vertieft: die Vermengung von Ehegattenunterhalt mit der Ausgleichszahlung und das Vergessen einer Valorisierungsklausel für Zahlungen in Raten. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Ehegattenunterhalt bei einvernehmlicher Scheidung in Österreich und für die Kinderseite Kindesunterhalt berechnen 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Wert unseres Hauses bei der Scheidungsfolgenvereinbarung ermittelt?

Üblich ist ein Verkehrswertgutachten durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Alternativ einigen sich die Ehegatten einvernehmlich auf einen Wert, häufig abgeleitet aus zwei Maklerschätzungen. Der Stichtag ist regelmäßig der Trennungszeitpunkt. Wichtig: Laufende Investitionen bis zum Stichtag erhöhen den Wert, spätere Erhaltungs- und Betriebskosten sind gesondert zu regeln.

Muss die übernehmende Partei die Ausgleichszahlung sofort leisten?

Nein. In der SFV können Ratenzahlung, Treuhandhinterlegung bei einer Bank oder eine hypothekarische Besicherung zugunsten des ausscheidenden Partners vereinbart werden. Im Fallbeispiel bringt Silvia die 235.000 Euro aus einer Neufinanzierung auf. Die Freigabe an Markus erfolgt treuhändisch erst nach grundbücherlicher Eintragung von Silvias Alleineigentum.

Wir haben das Haus geerbt – fällt das in die Aufteilung?

Geerbte oder geschenkte Liegenschaften sind nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG grundsätzlich nicht aufzuteilen. Ausnahme: Dient die Liegenschaft als Ehewohnung und besteht dringendes Wohnbedürfnis eines Ehegatten – gerade bei Kindern im Haushalt –, gilt § 82 Abs 2 EheG. Dann wird doch aufgeteilt, häufig in Form eines Wohnrechts. Wertsteigerungen durch gemeinsame Investitionen sind separat zu berücksichtigen.

Kommen wir aus dem gemeinsamen Kredit raus?

Nicht automatisch. Die SFV regelt nur das Innenverhältnis zwischen den Ehegatten – die Bank kann die Haftungsentlassung verweigern. Drei Wege: Haftungsentlassung durch die Bank nach neuer Bonitätsprüfung, Umschuldung auf einen Namen als saubere Lösung mit Vorfälligkeitsentschädigung, oder Schadloshaltungsklausel in der SFV, wenn die Bank nicht mitspielt.

Was kostet uns die Übertragung eines Hälfteanteils?

Grunderwerbsteuer nach Stufentarif (0,5 Prozent, 2 Prozent, 3,5 Prozent vom Grundstückswert), Eintragungsgebühr 1,1 Prozent mit Familienbegünstigung nach § 26a GGG (dreifacher Einheitswert, maximal 30 Prozent vom Verkehrswert), gegebenenfalls 1,2 Prozent Pfandrechtsgebühr bei Umschuldung sowie Anwalts- und Notarkosten auf Basis des RATG. Im Fallbeispiel sind es für Silvia rund 10.000 Euro, für Markus rund 3.500 Euro Anwaltskosten.

Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei einem Verkehrswert von 650.000 Euro an?

Für den Hälfteanteil (Grundstückswert 325.000 Euro) beträgt die GrESt im Stufentarif 2.750 Euro: 0,5 Prozent von 250.000 Euro (1.250 Euro) plus 2 Prozent von 75.000 Euro (1.500 Euro). Achtung: Es wird der volle Stufentarif auf den Grundstückswert des Hälfteanteils angewendet, nicht die Hälfte des Stufentarifs auf den gesamten Grundstückswert – ein häufiger Irrtum.

Gibt es eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Scheidung?

Nein, eine vollständige Befreiung gibt es nicht. Der häufig genannte § 3 Abs 1 Z 7 GrEStG befreit den Erwerb der gemeinsamen Wohnstätte unter Lebenden bis 150 Quadratmeter – das ist eine andere Konstellation. Bei der Scheidung läuft die Begünstigung über den Stufentarif plus die Einordnung als unentgeltlicher Erwerb im Familienverband.

Was passiert mit der Immobilienertragsteuer?

Beim Übertragenden – im Fallbeispiel Markus – fällt regelmäßig keine ImmoESt an, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG greift: mindestens zwei Jahre durchgehend Hauptwohnsitz vor Aufgabe. Bei einem Folgeverkauf durch Silvia binnen zehn Jahren nach Übernahme kann für den übernommenen Anteil ImmoESt anfallen, auch hier rettet die Hauptwohnsitzbefreiung über fünf der letzten zehn Jahre oder die letzten zwei Jahre durchgehend.

Kann die Bank die SFV ignorieren?

Im Außenverhältnis ja. Die SFV bindet nur die beiden Ehegatten. Die Bank ist Dritte und muss einer Schuldentlassung zustimmen – sie tut das nur, wenn die neue Einzelfinanzierung tragfähig ist. Deshalb: Haftungsentlassung schriftlich vor dem Scheidungstermin bei der Bank anstoßen, den Zeitpunkt in die SFV aufnehmen und für den Fall der Verweigerung eine Schadloshaltungsklausel vorsehen.

Wie lange dauert die Eintragung im Grundbuch nach der Scheidung?

Vom Scheidungstermin bis zur grundbücherlichen Eintragung vergehen typischerweise vier bis acht Wochen – abhängig von der Arbeitslast des zuständigen Bezirksgerichts und davon, ob Pfandrechte zusätzlich gelöscht oder neu eingetragen werden. Eine Treuhandabwicklung ist zu empfehlen: Die Ausgleichszahlung liegt auf einem Treuhandkonto bis zur Rangordnungsbescheinigung.

Zusammenfassung

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1.
Bei einer SFV mit Immobilie wird der Nettowert – Verkehrswert minus Kredit – geteilt. Im Fallbeispiel Silvia und Markus sind das 470.000 Euro, die Ausgleichszahlung beträgt 235.000 Euro.
2.
Die SFV regelt nur das Innenverhältnis zwischen den Ehegatten. Für die Entlassung aus einem gemeinsamen Kredit braucht es die ausdrückliche Zustimmung der Bank – sonst hilft eine Schadloshaltungsklausel.
3.
Die Grunderwerbsteuer bei Scheidungsübertragung folgt dem Stufentarif 0,5 / 2 / 3,5 Prozent. Die § 26a GGG-Begünstigung (dreifacher Einheitswert, max. 30 Prozent vom Verkehrswert) ist das stärkste Argument für eine SFV-Lösung.
4.
§ 3 Abs 1 Z 7 GrEStG greift bei der Scheidung nicht. Er regelt den Erwerb der gemeinsamen Wohnstätte unter Lebenden bis 150 m² – ein häufiger Irrtum in der Beratung.
5.
Zusätzlich zur SFV braucht es einen Übertragungsvertrag mit beglaubigten Unterschriften. Der Grundbuchablauf dauert vier bis acht Wochen, die Ausgleichszahlung sollte treuhändisch abgewickelt werden.
6.
Eine sorgfältig ausgehandelte SFV erspart ein späteres Aufteilungsverfahren nach § 95 EheG (OGH 1 Ob 99/22y) – und damit Zeit, Kosten und neuen Streit.

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Die Scheidungsfolgenvereinbarung mit Immobilie ist einer der häufigsten und zugleich anspruchsvollsten Fälle in unserer Kanzleipraxis. Die rechtliche Konstruktion – Ausgleichszahlung, Kreditübernahme, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag, Haftungsentlassung – lässt sich nur zuverlässig lösen, wenn alle Bausteine zusammenpassen. Ein einziger loser Knoten kann jahrelang Folgeprobleme erzeugen.

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung Ihrer Ausgangslage über die Verhandlung mit der Gegenseite und der Bank bis zur grundbücherlichen Umsetzung. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir sowohl Familienrecht als auch Liegenschaftsrecht unter einem Dach abbilden – Steuerberechnungen, Grundbuchsgesuche, Treuhandabwicklung und SFV-Entwurf laufen in einer Hand.

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