Grunderwerbsteuer Österreich 2026: Sätze, Berechnung, Familientarif, Share Deals

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist in Österreich die größte Einzelposition der Kaufnebenkosten und fällt bei praktisch jedem Immobilienerwerb an – vom Wohnungskauf in Salzburg-Stadt bis zur Übergabe des Elternhauses an die Tochter. Seit dem Budgetbegleitgesetz 2025 ist das Grunderwerbsteuergesetz in einem Punkt spürbar strenger geworden: Bei Share Deals greift die Steuerpflicht schon ab einer Beteiligung von 75 Prozent und wird über sieben Jahre beobachtet. Für Privatkäufer bleibt der Standardsatz bei 3,5 Prozent, im Familienkreis kommt der Stufentarif von 0,5 bis 3,5 Prozent zur Anwendung – mit Sparpotenzial von bis zu 10.000 Euro bei einem typischen Einfamilienhaus. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die Sätze, die Bemessungsgrundlage, drei Rechenbeispiele aus der Kanzleipraxis und die fünf häufigsten Fehler, die wir immer wieder bei der Selbstberechnung sehen.

Unsicher bei der Grunderwerbsteuer-Berechnung? Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir prüfen Tarifanwendung, Familientarif, Bemessungsgrundlage und die Auswirkungen der BBG-2025-Regeln, bevor Sie unterschreiben. Jetzt anfragen ↓

Was ist die Grunderwerbsteuer? Kurz erklärt

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer des Bundes, die auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks anfällt. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG). Sie betrifft nicht nur klassische Kaufverträge, sondern jeden Vorgang, der dazu führt, dass eine Person das Eigentum oder die wirtschaftliche Verfügungsmacht über eine Liegenschaft erwirbt – also auch Schenkungen, Übergabeverträge, Tausch, Auflassungen und bestimmte Anteilsvereinigungen an Gesellschaften mit Grundbesitz.

Steuerschuldner sind grundsätzlich die Vertragsparteien – also Käufer und Verkäufer zur ungeteilten Hand. In der Praxis übernimmt der Erwerber die GrESt zu 100 Prozent, so sieht es jeder seriöse Kaufvertrag vor. Der Bund erhebt die Steuer, die Länder erhalten nichts; sie ist damit strikt von der Grundbuch-Eintragungsgebühr zu unterscheiden, die ein Gerichtskostenbeitrag ist und 1,1 Prozent der Bemessungsgrundlage beträgt. Einen systematischen Überblick über alle Nebenkosten finden Sie in unserem Beitrag zu den Kaufnebenkosten 2025/2026.

Die Steuer entsteht gemäß § 8 GrEStG mit dem Verwirklichen des Erwerbsvorgangs – bei Kaufverträgen also regelmäßig mit der Unterzeichnung, nicht erst mit der Verbücherung im Grundbuch. Das ist wichtig für die Fristenberechnung: Wer heute unterschreibt, für den läuft ab morgen die Frist für die Anzeige beziehungsweise die Selbstberechnung. Eine aufschiebende Bedingung (etwa eine Finanzierungszusage) kann die Fälligkeit verschieben; die genaue Beurteilung hängt von der Vertragsgestaltung ab.

🏠
Kauf von Fremden
Standardsatz

Einheitlicher Satz von 3,5 % auf den Kaufpreis.

420.000 € × 3,5 % = 14.700 €
👨‍👩‍👧
Familienkreis
Stufentarif

0,5 % / 2 % / 3,5 % je nach Wertstufe.

550.000 € Haus → 9.500 € (statt 19.250 €)
🏢
Share Deal
BBG 2025

Anteilsvereinigung ab 75 % – 3,5 % vom gemeinen Wert.

Beobachtungs­zeitraum: 7 Jahre

GrESt-Sätze 2026: Standard, Stufentarif, Sonderfälle

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach zwei Fragen: Wer erwirbt von wem, und wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Standardsatz für entgeltliche Erwerbe zwischen Fremden, dem begünstigten Stufentarif für den Familienkreis und einigen Sondertatbeständen etwa für Grundstückszuwendungen an Stiftungen.

Der Standardsatz von 3,5 Prozent (§ 7 Abs 1 Z 3 GrEStG) gilt immer dann, wenn kein privilegierter Tatbestand vorliegt – also beim klassischen Kauf einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Grundstücks zwischen nicht verwandten Personen. Der Stufentarif nach § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG greift bei Erwerben innerhalb des Familienkreises. Er gilt sowohl bei entgeltlichen Vorgängen (zum Beispiel dem Verkauf zwischen Geschwistern) als auch bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkung, Erbschaft, Übergabevertrag).

Zusätzlich ist auf das Stiftungseingangssteueräquivalent zu achten: Werden Grundstücke einer Privatstiftung zugewendet, fallen seit 1. Jänner 2026 insgesamt 3,5 Prozent an (zuvor 2,5 Prozent). Dieser Satz vereint die reguläre GrESt und den Zuschlag nach § 22 StiftEG und sollte bei jeder Stiftungsgestaltung sauber eingerechnet werden. Wer eine Immobilie in der Familie weitergibt, findet die steuerlichen und zivilrechtlichen Aspekte zusammengefasst in unserem Beitrag zum Schenken einer Immobilie in Österreich.

📊 Grunderwerbsteuer-Sätze 2026 im Überblick
Stand: Februar 2026 · Quelle: GrEStG 1987 idF BGBl I 113/2025
Erwerbsvorgang Satz Bemessungsgrundlage
Kauf zwischen Fremden 3,5 % Kaufpreis, mind. Grundstückswert
Familienkreis Stufe 1 (bis 250.000 €) 0,5 % Grundstückswert
Familienkreis Stufe 2 (nächste 150.000 €) 2,0 % Grundstückswert
Familienkreis Stufe 3 (über 400.000 €) 3,5 % Grundstückswert
Stiftungszuwendung Grundstück 3,5 % Grundstückswert (seit 1.1.2026)
Share Deal Immobiliengesellschaft (≥ 75 %) 3,5 % Gemeiner Wert des Grundstücks
Share Deal Nicht-Immobiliengesellschaft (≥ 75 %) 0,5 % Grundstückswert
Hinweis: Die Zuordnung zu Stufe 1 bis 3 erfolgt innerhalb von fünf Jahren kumulativ – siehe Abschnitt „Familien-Stufentarif“.

Bemessungsgrundlage: Kaufpreis, Grundstückswert, Einheitswert

Ohne korrekte Bemessungsgrundlage keine korrekte Steuer – und genau an dieser Stelle entstehen die meisten Streitigkeiten mit dem Finanzamt. § 4 GrEStG ordnet an: Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, mindestens aber der Grundstückswert. Der Einheitswert spielt nur noch bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken eine Rolle (§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG). Für Wohn- und Gewerbeimmobilien ist er 2016 abgeschafft worden.

Was zählt alles zur Gegenleistung? Nicht nur der bar bezahlte Kaufpreis. Auch übernommene Hypotheken, zu leistende Rentenzahlungen, einzuräumende Wohnrechte, Reallasten oder Kaufpreisrenten erhöhen die Bemessungsgrundlage. Wer eine Liegenschaft gegen Übernahme der Pflegeverpflichtung für die Eltern erhält, zahlt GrESt auf den kapitalisierten Wert dieser Verpflichtung – und nicht bloß auf null Euro, nur weil kein Bargeld fließt.

Der Grundstückswert ist die Untergrenze. Er wird nach der Grundstückswertverordnung (GrWV, BGBl II 442/2015 idF BGBl II 383/2023) pauschal berechnet: dreifacher Bodenwert nach Einheitswertakt (angehoben um einen gemeindespezifischen Hochrechnungsfaktor) plus Gebäudewert nach Baujahr, Bauklasse und Nutzfläche. Alternativ erlaubt die GrWV einen Immobilienpreisspiegel oder ein Sachverständigengutachten. In der Praxis rechnen Notare und Anwälte mit dem Pauschalmodell – das Gutachten lohnt nur, wenn der Pauschalwert offensichtlich zu hoch ausfällt (etwa bei schwer verwertbaren Immobilien in strukturschwachen Lagen).

Der Hochrechnungsfaktor der GrWV ist der häufigste Rechenfehler in der Praxis: Er liegt in Wien zwischen 1 und 7, in Salzburg-Stadt aktuell bei rund 5, in ländlichen Gemeinden Oberösterreichs teils unter 2. Wer für seine Gemeinde den falschen Faktor heranzieht, verfälscht die Bemessungsgrundlage um das Mehrfache. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht die aktuelle Faktoren-Tabelle auf seiner Website.

⚖️ § 4 GrEStG – Bemessungsgrundlage Schritt für Schritt
Was zählt zur Gegenleistung – und was nicht?
1
Kaufpreis – Der Bar- oder Banküberweisungsbetrag laut Vertrag, netto wie brutto (USt nur bei Optionspflicht).
2
Übernommene Verbindlichkeiten – Hypotheken, Darlehen, einzutragende Reallasten zählen zur Gegenleistung.
3
Eingeräumte Rechte – Lebenslanges Wohnrecht, Pflegeverpflichtung oder Rente: kapitalisierter Wert nach BewG.
4
Vergleich mit Grundstückswert – Ist die Gegenleistung niedriger als der GrWV-Wert, gilt der Grundstückswert als Mindestbemessung (VwGH Ra 2022/16/0129).
5
Ausnahme land- und forstwirtschaftlich – Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt weiter der (einfache) Einheitswert.
💡 Praxistipp: Niedriger Kaufpreis schützt nicht vor GrESt
Wir sehen regelmäßig Übergabeverträge innerhalb der Familie mit „symbolischem Kaufpreis“ von einem Euro – in der Annahme, dadurch Steuer zu sparen. Das Finanzamt rechnet in diesen Fällen nach § 4 GrEStG mit dem Grundstückswert. Der Euro ändert also nichts an der Steuerlast, verschiebt aber zivilrechtlich die Abgrenzung zwischen Schenkung und Kauf – mit Auswirkungen auf Pflichtteil und Anfechtung. Lassen Sie solche Konstruktionen vor Unterschrift prüfen.

Familien-Stufentarif: Wer profitiert, was ist der Tarif?

Der Stufentarif des § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG ist die wichtigste Begünstigung des GrEStG. Er gilt nicht nur bei Schenkungen, sondern bei jedem Erwerbsvorgang innerhalb des gesetzlich definierten Familienkreises – also auch beim Kauf zwischen Ehepartnern oder Geschwistern mit Verrechnungspreis. Der Tarif ist progressiv ausgestaltet:

Die ersten 250.000 Euro der Bemessungsgrundlage werden mit 0,5 Prozent besteuert, die nächsten 150.000 Euro mit 2,0 Prozent, alles darüber mit 3,5 Prozent. Ein Einfamilienhaus mit Grundstückswert 550.000 Euro führt also zu einer GrESt von 1.250 + 3.000 + 5.250 = 9.500 Euro – gegenüber 19.250 Euro beim Standardsatz. Die Ersparnis beträgt in diesem Beispiel 9.750 Euro. Bei einer Eigentumswohnung mit 380.000 Euro Grundstückswert sind es immer noch 11.050 Euro (Stufentarif) statt 13.300 Euro (Standard) – also rund 2.250 Euro weniger.

Wer zählt zum Familienkreis? Der Gesetzgeber knüpft an den Familienbegriff des § 26a Abs 1 Z 1 GGG an: Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel), Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Nicht erfasst sind Onkel und Tante, Cousins, Urenkel außerhalb der geraden Linie und – wichtig – Stief- oder Pflegekinder ohne Adoption.

Zu beachten ist die Zusammenrechnungsregel. Werden innerhalb von fünf Jahren mehrere Erwerbsvorgänge zwischen denselben Personen an derselben wirtschaftlichen Einheit verwirklicht, werden sie für die Stufenermittlung zusammengerechnet. Ein Vater, der seiner Tochter 2024 die Hälfte eines Hauses schenkt und 2027 die zweite Hälfte nachreicht, bekommt den 0,5-Prozent-Tarif der Stufe 1 nur einmal: Bei der zweiten Schenkung beginnt die Stufenrechnung dort, wo die erste aufgehört hat.

Standardsatz 3,5 %

Kommt zur Anwendung bei Käufen zwischen nicht verwandten Personen, Unternehmen und bei bestimmten Umstrukturierungen.

Beispiel Einfamilienhaus 550.000 €:
550.000 × 3,5 % = 19.250 €

Ohne Familienbezug keine Progression – jeder Euro wird gleich besteuert.
Stufentarif Familie

Greift automatisch bei Erwerben im Familienkreis nach § 26a GGG – unabhängig davon, ob Schenkung oder Kauf.

Gleiches Haus 550.000 €:
250.000 × 0,5 % = 1.250
150.000 × 2,0 % = 3.000
150.000 × 3,5 % = 5.250
Summe: 9.500 €

Ersparnis gegenüber Standardsatz: 9.750 €.

Share Deals nach BBG 2025: Die 75-Prozent-Schwelle

Die auffälligste Änderung der letzten Jahre betrifft den sogenannten Share Deal: den mittelbaren Erwerb einer Liegenschaft über Gesellschaftsanteile. Wer eine Immobilie nicht direkt kauft, sondern die Anteile an der GmbH erwirbt, die diese Immobilie hält, umgeht die GrESt auf den ersten Blick – denn es wechselt formell kein Grundstück den Eigentümer. Der Gesetzgeber hat diese Lücke seit Jahren geschlossen, aber mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 deutlich nachgeschärft.

Seit 1. Juli 2025 gilt: Die Beteiligungsschwelle wurde von bisher 95 Prozent auf 75 Prozent gesenkt (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987). Wird diese Schwelle überschritten, liegt ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang vor. Der Beobachtungszeitraum wurde gleichzeitig von fünf auf sieben Jahre verlängert. Innerhalb dieses Fensters werden Anteilsübertragungen zu einem „einheitlichen Erwerb“ zusammengefasst – auch dann, wenn sie in mehreren Tranchen erfolgen. Das früher beliebte Modell des „94-Prozent-Share-Deals“ ist damit endgültig beerdigt.

Neu ist außerdem: Die Regel gilt nicht mehr nur für Personengesellschaften, sondern auch für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Mittelbare Beteiligungen werden über alle Ebenen hinweg durchgerechnet (Multiplikationsmethode). Und der Begriff der „Erwerbergruppe“ wird eingeführt – wirtschaftlich verbundene Erwerber werden für die Schwellenrechnung zusammengerechnet, auch wenn sie rechtlich selbständig agieren. Halten Sie eine Immobiliengesellschaft mit Ihrem Ehepartner zu je 50 Prozent, wird das für die GrESt zusammengerechnet.

Der Steuersatz unterscheidet sich nach dem Charakter der Gesellschaft. Bei einer reinen Immobiliengesellschaft – einer Gesellschaft, deren Aktiva überwiegend aus Grundstücken bestehen – fallen 3,5 Prozent vom gemeinen Wert des Grundstücks an (und nicht vom Grundstückswert). Bei anderen grundstückshaltenden Gesellschaften bleibt es bei 0,5 Prozent vom Grundstückswert. Die Abgrenzung zwischen beiden Kategorien ist komplex; sie folgt in Anlehnung an § 2 Immobilieninvestmentfondsgesetz einer Bilanzbetrachtung. Details, Gestaltungsbeispiele und Übergangsregelungen haben wir separat aufbereitet – siehe unseren Beitrag zu Share Deals und Anteilsübertragung.

Vor 01.07.2025 – Altes Regime
  • Schwelle: 95 % Beteiligung
  • Beobachtungszeitraum: 5 Jahre
  • Schwerpunkt: Personengesellschaften
  • Kein einheitliches Erwerbergruppen-Konzept
„94-%-Gestaltung“ beliebt – 6 % beim Co-Investor parken.
Ab 01.07.2025 – BBG 2025
  • Schwelle: 75 % Beteiligung
  • Beobachtungszeitraum: 7 Jahre
  • Gilt auch für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Erwerbergruppe: wirtschaftlich Verbundene werden zusammengerechnet
Gestaltung mit gestreckter Anteilsaufbau über mehrere Jahre bringt in vielen Fällen keine Ersparnis mehr.

Drei Rechenbeispiele: Wohnung, Haus, Share Deal

Theorie ist das eine, die Zahlen auf dem Papier etwas anderes. Die folgenden drei Rechenbeispiele zeigen, wie sich die GrESt in unterschiedlichen Fallkonstellationen auswirkt – jeweils inklusive der Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent, die zwar nicht zur GrESt gehört, aber als zweite zentrale Nebenkostenposition immer im Blick zu halten ist.

Beispiel A: Eigentumswohnung Salzburg-Stadt, Kauf von Fremden

Eine Neubauwohnung in Salzburg-Maxglan wird um 420.000 Euro verkauft. Käufer und Verkäufer sind nicht verwandt. Der Grundstückswert nach GrWV liegt bei rund 380.000 Euro, daher ist der Kaufpreis die höhere – und damit maßgebliche – Bemessungsgrundlage. Die GrESt beträgt 420.000 × 3,5 % = 14.700 Euro. Zusätzlich fällt die Grundbuch-Eintragungsgebühr an: 420.000 × 1,1 % = 4.620 Euro. Macht in Summe 19.320 Euro Steuern und Gebühren für Bund und Gericht. Wenn die Käuferin die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzt und die 500.000-Euro-Schwelle unterschreitet, kann sie bis 30. Juni 2026 noch von der Grundbuchgebührenbefreiung profitieren und die 4.620 Euro sparen – die GrESt bleibt aber unverändert.

Beispiel B: Familientarif – Einfamilienhaus von Mutter an Tochter

Die Mutter übergibt ihrer Tochter im Übergabevertrag ein Einfamilienhaus in Hallein. Der Grundstückswert nach GrWV beträgt 550.000 Euro. Eine Gegenleistung gibt es nicht – klassischer Fall einer unentgeltlichen Übertragung. Die Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert, der Tarif der Stufentarif: 250.000 × 0,5 % = 1.250 Euro + 150.000 × 2,0 % = 3.000 Euro + 150.000 × 3,5 % = 5.250 Euro. Macht in Summe 9.500 Euro GrESt. Im Vergleich zum Standardsatz (19.250 Euro) spart die Tochter 9.750 Euro – allein durch die korrekte Anwendung von § 7 GrEStG.

Beispiel C: Anlagewohnung im Share Deal nach BBG 2025

Eine Privatinvestorin möchte ein Wiener Zinshaus übernehmen. Statt der Immobilie direkt kauft sie 80 Prozent der Anteile an der „ImmoHaus GmbH“, die das Zinshaus als einziges Aktivum hält. Der gemeine Wert des Grundstücks liegt bei 4,5 Millionen Euro. Weil die Beteiligung die 75-Prozent-Schwelle überschreitet und die GmbH eine reine Immobiliengesellschaft ist, wird der Erwerbsvorgang durch § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG erfasst. Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert des Grundstücks: 4.500.000 × 3,5 % = 157.500 Euro GrESt. Vor dem BBG 2025 wäre dieselbe Transaktion steuerfrei geblieben – 80 Prozent lagen damals unter der alten 95-Prozent-Schwelle. Diese Gestaltung funktioniert also nicht mehr.

✅ Checkliste vor Unterschrift des Kaufvertrags
☑️
Grundstückswert errechnen lassen – Pauschalmodell GrWV oder Gutachten, je nach Fallkonstellation.
☑️
Familienkreis-Prüfung – Ist der Stufentarif anwendbar? Steuerersparnis oft im fünfstelligen Bereich.
☑️
Gegenleistung sauber definieren – Hypothekenübernahme, Wohnrecht, Rente kapitalisieren.
☑️
Grundbuchbefreiung prüfen – bis 30.06.2026 bis zu 11.500 Euro Ersparnis bei Hauptwohnsitzerwerb.
☑️
Zusammenrechnung im 5-Jahres-Fenster – Vorherige Erwerbe derselben Liegenschaft in der Familie einrechnen.
☑️
Selbstberechnung beauftragen – Rechtsanwalt oder Notar übernimmt Anmeldung und Abfuhr.

Selbstberechnung vs. Finanzamt: Ablauf und Fälligkeit

Das GrEStG kennt zwei Wege zur Entrichtung: die Selbstberechnung durch einen Rechtsanwalt oder Notar (Parteienvertreter nach § 11 GrEStG) und die Abfuhr auf Bescheid des Finanzamts nach Anzeige. In der Praxis dominiert die Selbstberechnung mit Abstand – aus zwei Gründen. Erstens ist sie schneller: Die Eintragung ins Grundbuch setzt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus, und die bekommen Sie bei Selbstberechnung unmittelbar elektronisch über FinanzOnline. Zweitens übernimmt der Parteienvertreter die Verantwortung für die korrekte Bemessung; er haftet für die abgeführte Steuer.

Die Selbstberechnung erfolgt über FinanzOnline. Der Anwalt oder Notar berechnet die Steuer, überweist den Betrag und meldet die Transaktion elektronisch. Die Fälligkeit liegt bei beiden Wegen gleich: Die Steuer ist bis zum 15. des auf den Entstehungsmonat zweitfolgenden Monats zu entrichten. Wird der Kaufvertrag also am 10. März unterzeichnet, ist die GrESt bis zum 15. Mai abzuführen. Bei Selbstberechnung wird der Betrag in der Regel gleich bei Treuhand-Auszahlung mitgedeckt; der Käufer überweist der Treuhandstelle die Summe von Kaufpreis plus GrESt plus Eintragungsgebühr.

Ohne Selbstberechnung bleibt die Anzeige an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel nach § 10 GrEStG innerhalb eines Monats ab Vertragsabschluss. Das Finanzamt erlässt dann einen Bescheid. Für die grundbücherliche Durchführung muss der Erwerber auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung warten – das dauert je nach Finanzamt zwischen zwei und acht Wochen. In dieser Zeit ruht das Grundbuchgesuch; wer eilt, wählt die Selbstberechnung. Die Abwicklung über den Treuhänder und die sachgerechte Vertragsgestaltung beschreiben wir in unserer Schwerpunktseite zum Kaufvertrag und zur Treuhandschaft.

🕒 Ablauf der Selbstberechnung – vom Vertrag bis zur Verbücherung
1
Unterschrift Kaufvertrag – Die Steuerschuld entsteht nach § 8 GrEStG mit dem Verwirklichen des Erwerbsvorgangs.
2
Berechnung durch Parteienvertreter – Anwalt oder Notar ermittelt Bemessungsgrundlage und Tarif.
3
Erlag auf Treuhandkonto – Käufer überweist Kaufpreis + GrESt + Eintragungsgebühr.
15.
Fälligkeit GrESt – 15. des auf den Entstehungsmonat zweitfolgenden Monats. Beispiel: Vertrag im März → GrESt bis 15. Mai.
5
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Elektronisch bei Selbstberechnung; nötig für Grundbucheintragung.
6
Eintragung im Grundbuch – Eigentumsübergang mit Einverleibung; das Pfandrecht der Bank folgt unmittelbar.

Typische Fehler bei der Grunderwerbsteuer – Anwaltssicht

In unserer Kanzleipraxis tauchen immer wieder dieselben Fehler auf – bei Selbstrechnern ebenso wie bei Klienten, die sich auf Internet-Rechner verlassen. Die folgenden sechs Stolperfallen decken den größten Teil unserer Korrekturberatungen ab. Wer sie im Vorfeld ausschließt, vermeidet Nachforderungen, Zinsen nach § 205 BAO und die mühsame Korrektur bereits verbücherter Verträge.

Kaufpreis statt Grundstückswert bei unentgeltlichen Vorgängen
Bei Schenkungen oder Übergaben gegen symbolische Gegenleistung ist der Grundstückswert Bemessungsgrundlage – nicht der vereinbarte Ein-Euro-Preis. Wer anders rechnet, bekommt vom Finanzamt einen Bescheid mit Säumniszuschlag.
Familientarif übersehen
Mandanten rechnen automatisch mit 3,5 Prozent, obwohl sie als Ehepartner, Kind oder Geschwister den Stufentarif anwenden dürfen. Die Ersparnis liegt bei einem typischen Einfamilienhaus oft zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Zusammenrechnung von Teilschenkungen
Werden innerhalb von fünf Jahren mehrere Anteile derselben Liegenschaft übertragen (Mutter schenkt 2023 die Hälfte, 2026 den Rest), werden die Erwerbsvorgänge zusammengerechnet. Der Tarifvorteil der Stufe 1 wird pro Erwerberpaar nur einmal gewährt.
Share-Deal-Falle nach BBG 2025
Zukäufe in kleinen Tranchen über mehrere Jahre lösen durch die verlängerte 7-Jahres-Frist eine Anteilsvereinigung aus, obwohl jede Einzelübertragung unter der Schwelle liegt. Die gesamte Transaktion wird steuerpflichtig – rückwirkend auf den letzten Teilerwerb.
Grundstückswertverordnung falsch angewendet
Der Hochrechnungsfaktor wird nicht für die richtige Gemeinde oder den richtigen Stadtteil herangezogen. In Wien schwankt der Faktor zwischen 1 und 7 – eine Verwechslung kann den Grundstückswert um das Siebenfache verfälschen.
Hauptwohnsitzbefreiung mit GrESt verwechselt
Die Hauptwohnsitzbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG befreit vom Verkauf einer Immobilie – also von der Immobilienertragsteuer, nicht von der GrESt. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf in jedem Fall an, unabhängig davon, ob das Objekt als Hauptwohnsitz genutzt wird.
💡 Praxistipp: Sachverständigengutachten bei ungünstigem Pauschalwert
Liegt der Grundstückswert nach Pauschalmodell spürbar über dem realistischen Verkehrswert – etwa bei schwer verkäuflichen Lagen oder sanierungsbedürftigen Gebäuden – darf das Finanzamt nach § 4 Abs 1 GrEStG iVm § 2 GrWV ein Gutachten als abweichende Bewertung akzeptieren. In unserer Praxis lohnt sich ein Gutachten ab einer Abweichung von etwa 15 Prozent. Die Gutachterkosten von rund 1.500 bis 3.000 Euro zahlen sich meist bei der ersten Steuerberechnung aus.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?
Die Steuerschuld entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags. Bei Selbstberechnung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist die GrESt bis zum 15. des auf den Entstehungsmonat zweitfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen. Erfolgt keine Selbstberechnung, erlässt das Finanzamt einen Bescheid mit der darin genannten Frist. In der Praxis wird fast immer selbstberechnet, weil nur dann die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch rasch vorliegt.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei einer Schenkung im Familienkreis?
Im Familienkreis nach § 26a GGG (Kinder, Ehepartner, Enkel, Geschwister, Neffen, Nichten u. a.) gilt der günstige Stufentarif: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 Prozent über 400.000 Euro – berechnet vom Grundstückswert. Bei einer Schenkung eines Hauses mit Grundstückswert 350.000 Euro ergibt sich eine GrESt von 1.250 + 2.000 = 3.250 Euro. Werden mehrere Erwerbe innerhalb von fünf Jahren zwischen denselben Personen getätigt, werden sie für die Stufenermittlung zusammengerechnet.
Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für die Grunderwerbsteuer?
Nein. Die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG befreit ausschließlich von der Immobilienertragsteuer beim Verkauf, nicht von der GrESt beim Kauf. Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Erwerbsvorgang an – unabhängig davon, ob das Objekt als Hauptwohnsitz genutzt wird. Separat davon besteht bis 30. Juni 2026 die Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 Prozent) und der Pfandrechtsgebühr (1,2 Prozent) bis 500.000 Euro Bemessungsgrundlage bei Hauptwohnsitzerwerb nach § 26a GGG.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1.
Die Grunderwerbsteuer fällt bei praktisch jedem Immobilienerwerb an und ist mit 3,5 Prozent Standardsatz die größte Einzelposition der Kaufnebenkosten.
2.
Im Familienkreis gilt der progressive Stufentarif 0,5 / 2 / 3,5 Prozent – Ersparnis bei einem typischen Einfamilienhaus: 5.000 bis 10.000 Euro.
3.
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, mindestens jedoch der Grundstückswert nach GrWV – bei Schenkungen allein der Grundstückswert.
4.
Das BBG 2025 senkt die Share-Deal-Schwelle auf 75 Prozent und verlängert den Beobachtungszeitraum auf 7 Jahre; Kapitalgesellschaften sind jetzt ebenfalls erfasst.
5.
Die Selbstberechnung durch Anwalt oder Notar ist der schnellste Weg: Fälligkeit bis zum 15. des zweitfolgenden Monats, Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch.
6.
GrESt und Grundbuch-Eintragungsgebühr sind zwei unterschiedliche Posten; die Hauptwohnsitzbefreiung nach EStG gilt nur für die ImmoESt beim Verkauf.

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Die Grunderwerbsteuer wirkt auf den ersten Blick schlicht – 3,5 Prozent auf den Kaufpreis, so denkt man. In der Praxis entscheidet aber die Detailgestaltung des Kaufvertrags darüber, ob Familientarif greift, welcher Grundstückswert anzusetzen ist und ob eine Share-Deal-Konstruktion zulässig bleibt. Brandauer Rechtsanwälte prüfen jeden Immobilienerwerb vor der Unterzeichnung steuerlich und zivilrechtlich durch, übernehmen die Selbstberechnung und die Treuhandabwicklung und beraten bei Umstrukturierungen im Immobilienbestand. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation, zeigen Ihnen die relevanten Optionen zur Tarifoptimierung und führen Sie sicher durch die Transaktion.

Stand: Februar 2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Einzelfallberatung. Die Rechtslage im konkreten Fall hängt von zahlreichen Faktoren ab – lassen Sie Ihren Fall vor Unterzeichnung prüfen.

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