Die KIM-Verordnung ist in Österreich mit 30. Juni 2025 ausgelaufen – Sie müssen sie heute (Stand: Februar 2026) daher nicht mehr als „harte“ gesetzliche Pflicht erfüllen. In der Praxis sind die bekannten Kennzahlen (Eigenmittel/Beleihung, Kreditrate, Laufzeit) aber keineswegs verschwunden: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) betrachtet sie weiterhin als Richtwert für eine solide Wohnkreditvergabe, und viele Banken orientieren sich daran in ihrer internen Risikopolitik. Wer 2026 eine Immobilie kaufen möchte, sollte daher verstehen, was sich tatsächlich geändert hat – und wie man sich so vorbereitet, dass die Finanzierung trotz mehr Spielraum realistisch bleibt.
1) Kurzantwort: Muss man die KIM-Verordnung aktuell noch erfüllen?
Nein – die KIM-V (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) ist mit 30. Juni 2025 außer Kraft getreten. Damit gibt es seit 1. Juli 2025 keine zwingende „Verordnungs-Pflicht“ mehr, wonach Banken nur innerhalb fixer Grenzen finanzieren dürften. Die FMA hat aber zeitgleich ein Rundschreiben zur soliden Vergabe privater Wohnimmobilienkredite veröffentlicht (WIK-Rundschreiben). Dieses Rundschreiben ist ausdrücklich keine Verordnung, formuliert jedoch die aufsichtsrechtliche Erwartungshaltung – und genau dort liegt die praktische Relevanz für Kreditnehmer.
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Verordnung – verbindlich für Banken
Galt bis 30.06.2025. Enthielt fixe Grenzwerte (u. a. Beleihung, Rate, Laufzeit).
Richtwert – aufsichtsrechtliche Erwartung
Kein Gesetz – aber Maßstab, an dem die FMA die Solidität der Kreditvergabe prüft.
Risikoappetit & Einzelfallprüfung
Die eigentliche „Hürde“ 2026 ist oft nicht ein Gesetz – sondern die Frage, ob die Bank Ihr Risiko als tragbar einstuft.
2) Grundlagen: Was war die KIM-V – und warum wurde sie beendet?
Die KIM-V wurde von der FMA als makroprudenzielle Maßnahme erlassen, um systemische Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung einzudämmen. Sie setzte drei zentrale Grenzen für neue Wohnimmobilienkredite (vereinfacht: Beleihung, Leistbarkeit der Rate, Laufzeit). Laut FMA ist die Verordnung deshalb mit 30. Juni 2025 ausgelaufen, weil das Systemrisiko im Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten insgesamt deutlich abgenommen habe. Gleichzeitig betonte die FMA aber, dass weiterhin Risiken bestehen können – und dass man daher an soliden Standards festhalten soll.
Für Sie als Käufer oder Bauherr bedeutet das: Der rechtliche „Zwangskorsett-Effekt“ ist weg – aber die wirtschaftlichen Grundregeln der Tragbarkeit sind geblieben. Die Bank muss weiterhin verantwortungsvoll vergeben; die Aufsicht prüft weiterhin, ob Institute solide arbeiten.
3) Die zentrale Unterscheidung: „Verordnung“ vs. „Richtwert“
Der wichtigste Unterschied für 2026 ist nicht, ob die Kennzahlen „schön“ oder „streng“ sind – sondern ob sie rechtlich zwingend sind. Die KIM-V war eine Verordnung (für Banken verbindlich). Das WIK-Rundschreiben ist keine Verordnung: Daraus können über gesetzliche Bestimmungen hinaus grundsätzlich keine neuen Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Gleichzeitig bildet es aber die aufsichtliche Erwartungshaltung ab und dient als Orientierung, wie Kreditvergabe „solide“ sein soll.
„Muss“-Rahmen in der Kreditvergabe
Banken mussten die Vorgaben grundsätzlich einhalten (mit definierten Ausnahmen und Quoten).
Mehr Spielraum – aber Aufsichtslogik bleibt
Banken können abweichen, müssen aber eine solide Kreditvergabe sicherstellen und Abweichungen begründen können.
4) Die bekannten 90/40/35: Welche Zahlen sind 2026 noch relevant?
Die FMA nennt als drei einfache Grundregeln weiterhin die bekannten Kennzahlen: maximal 90% Beleihungsquote, maximal 40% Kreditbelastung (im Verhältnis zum Jahresnettoeinkommen) und maximal 35 Jahre Laufzeit. Im WIK-Kontext handelt es sich um Richtwerte, an denen solide Vergabe gemessen wird – nicht um ein starres Verbot jeder Abweichung.
(als Maßstab für „solide“ Wohnkreditvergabe)
| Kriterium | Richtwert | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Beleihungsquote (LTV) | ≤ 90% | Mehr Eigenmittel senken Risiko und verbessern Konditionen. |
| Schuldendienstquote (DSTI) | ≤ 40% des Jahresnettoeinkommens | Entscheidend ist, ob die Rate auch bei Stress (Zins/Teuerung) tragbar bleibt. |
| Laufzeit | ≤ 35 Jahre | Längere Laufzeiten können möglich sein, sind aber oft härter zu argumentieren. |
| „80%-Grundsatz“ | Richtwert: für einen großen Teil der Neukredite | Abweichungen sind möglich – müssen aber zur Risikostrategie passen. |
Hinweis: Die FMA nennt u. a. auch Ausnahmen/Abgrenzungen (z. B. sehr kleine Kreditbeträge und Zwischenfinanzierungen) in ihren Informationen zur Wohnkreditvergabe.
5) Perspektive Käufer & Kreditnehmer: Was heißt das 2026 konkret für Ihre Finanzierung?
In der Beratungspraxis erleben wir, dass „Ende der KIM“ häufig missverstanden wird: Manche erwarten plötzlich eine Finanzierung ohne Eigenmittel oder mit sehr hohen Raten – andere sind unnötig verunsichert und trauen sich gar nicht mehr an eine Finanzierung heran. Die Wahrheit liegt dazwischen.
2026 gibt es mehr Spielraum in der Strukturierung (z. B. Kombinationen aus Sicherheiten, Mitschuldnern, Laufzeit, Tilgungsprofil) – aber die Bank wird weiterhin genau fragen, ob die Finanzierung langfristig tragbar ist. Das ist keine „Schikane“, sondern Risiko- und Verbraucherschutz in einem: Eine überdehnte Finanzierung kann im Ernstfall zu Leistungsstörungen, Zwangsverwertung oder familiären Belastungen führen.
„90/40/35“ plus Bonitätslogik in Klartext
6) Perspektive Verkäufer & Vertragsseite: Warum die Finanzierung trotzdem „juristisch“ relevant bleibt
Auch wenn die KIM-V ausgelaufen ist, bleibt die Finanzierung im Immobilienkaufvertrag ein zentraler Risikopunkt. Denn wenn die Kreditfreigabe scheitert oder sich verzögert, kann das rasch zu Streit über Rücktritt, Fristen, Pönalen oder die Treuhandabwicklung führen. Gerade in angespannten Märkten sehen wir häufiger:
(1) Kaufanbote mit engen Fristen, (2) unklare Finanzierungsvorbehalte, (3) Druck, „schnell“ zu unterschreiben, obwohl die Kreditentscheidung noch nicht final ist. Diese Punkte sind rechtlich gestaltbar – und oft entscheidend dafür, ob ein Kauf reibungslos abläuft oder im Konflikt endet.
Wo es 2026 häufig „hakt“ – und was man vorbeugend regeln sollte
Einkommen, Eigenmittel, Haushaltsrechnung, Objektkosten inkl. Nebenkosten.
Hier entscheidet sich, ob Finanzierungsvorbehalte und Fristen fair gestaltet sind.
Bank bewertet Objekt; Tragbarkeit wird final geprüft; Sicherheiten/Unterlagen müssen passen.
Auszahlungsvoraussetzungen, Rangordnung, Grundbuch – Verzögerungen hier führen oft zu Streit.
7) Ausnahmen & Sonderthemen: Wo gelten Richtwerte typischerweise nicht (oder anders)?
Die FMA nennt in ihren Informationen zur Wohnkreditvergabe auch Abgrenzungen, bei denen bestimmte Richtwerte nicht anzuwenden sind (beispielsweise bei sehr kleinen Kreditbeträgen oder bei Zwischenfinanzierungen). Für Kreditnehmer ist das wichtig, weil „Wohnkredit“ nicht gleich „Wohnkredit“ ist: Eine Zwischenfinanzierung beim Wohnsitzwechsel folgt anderen Logiken als ein klassischer Erwerbskredit.
Damit Sie die richtige „Kredit-Schublade“ wählen
Bei sehr niedrigen Kreditsummen gelten in der FMA-Darstellung Ausnahmen/Erleichterungen (typischerweise weniger relevant für klassische Erwerbskredite).
Brückenlösungen beim Wohnsitzwechsel oder beim Verkauf einer bestehenden Immobilie werden anders beurteilt als langfristige Erwerbsfinanzierungen.
8) Pragmatik 2026: So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Zusage
Wenn die KIM-V weg ist, entscheidet 2026 noch stärker die Qualität Ihrer Vorbereitung. Banken schauen nicht nur auf eine Zahl, sondern auf das Gesamtbild: Stabilität, Reserven, Objektqualität, nachvollziehbare Kostenrechnung und „Plan B“, falls etwas teurer wird als gedacht (Sanierung, Zinsen, Baukosten).
☑️ Einkommensnachweise & Haushaltsrechnung – realistisch (inkl. Fixkosten, Unterhalt, Kinderbetreuung, Mobilität).
☑️ Eigenmittel-Nachweis – inkl. Reserven für Nebenkosten, Einrichtung, Sanierung.
☑️ Objektunterlagen – Exposé, Nutzwertgutachten (bei Wohnung), Energieausweis, Pläne, ggf. Sanierungsbedarf.
☑️ Kaufpreis & Nebenkosten sauber kalkulieren – nicht nur „Kaufpreis + Rate“.
☑️ Sicherheiten & Mitschuldner – wenn die Kennzahlen knapp sind, zählt Struktur.
☑️ Vertragliche Absicherung – Finanzierungsvorbehalt, Fristen, Treuhandabwicklung klar und fair gestalten.
9) Häufige Fehler nach dem „KIM-Ende“
Wir sehen seit dem Auslaufen der KIM-V typische Missverständnisse, die vermeidbare Risiken schaffen – sowohl in der Finanzierung als auch in der Vertragsabwicklung.
In der Praxis bleibt Eigenkapital oft der wichtigste Zusage- und Konditionenfaktor.
Ohne sauberen Finanzierungsvorbehalt kann ein geplatzter Kredit zum Vertragsstreit werden.
Grunderwerb, Eintragung, Vertrag/Treuhand, Übersiedlung, Einrichtung – das ist oft das „echte“ Budgetproblem.
Wenn kein Puffer bleibt, wird jede Lebensänderung (Karenz, Krankheit, Zins) zum Risiko.
Sanierungsbedarf, WEG-Rücklagen, Lasten im Grundbuch – das kann Finanzierung und Kaufpreislogik kippen.
Bewertung, Kreditentscheidung, Treuhand und Grundbuch brauchen Zeit – knappe Fristen erhöhen Konfliktpotenzial.
10) Sonderfälle, die 2026 besonders oft Fragen auslösen
Finanzierung mit unregelmäßigem Einkommen (Selbständige, variable Boni)
Hier ist weniger die „KIM-Zahl“ entscheidend als die Nachvollziehbarkeit: stabile Durchschnittswerte, konservative Haushaltsrechnung und ausreichend Liquiditätspuffer. Je transparenter die Unterlagen, desto eher lässt sich eine Bankentscheidung positiv strukturieren.
Kauf mit Sanierungsbedarf
Sanierungskosten werden oft zu optimistisch angesetzt. Für die Finanzierung (und die vertragliche Gewährleistungs- und Risikoallokation) sollte klar sein: Was muss sofort gemacht werden, was später – und wie wird das bezahlt?
Zwischenfinanzierung beim Wohnsitzwechsel
Wenn zuerst gekauft und erst danach verkauft wird, ist die Brückenphase häufig der kritische Punkt. Hier sind Zeitplan, Verkaufsszenarien und vertragliche Absicherung besonders wichtig – weil Verzögerungen sonst rasch teuer werden.
11) Das Wichtigste auf einen Blick
12) Wie wir Ihnen helfen können
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen und die Finanzierung (noch) nicht zu 100% fix ist, lohnt sich eine rechtlich saubere Struktur – vom Kaufanbot über Finanzierungsvorbehalte bis zur Treuhandabwicklung. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.





