GmbH auflösen und liquidieren in Österreich

Eine GmbH zu beenden ist nicht damit getan, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Das österreichische Recht verlangt ein geordnetes Verfahren: Zuerst die Auflösung, dann die Liquidation, schließlich die Löschung aus dem Firmenbuch. Erst mit der Löschung hört die GmbH auf zu existieren. Dazwischen liegen Gesellschafterbeschlüsse, Notariatsakte, Gläubigeraufrufe, Sperrfristen und steuerliche Pflichten, die genau einzuhalten sind. Dieser Beitrag erklärt den gesamten Ablauf Schritt für Schritt – von den Auflösungsgründen über die Aufgaben des Liquidators bis zur Firmenbuchlöschung. Stand: 2026.

Auflösung, Liquidation, Löschung – drei Phasen, ein Verfahren

In der Praxis werden die Begriffe oft durcheinander verwendet. Tatsächlich handelt es sich aber um drei rechtlich getrennte Phasen, die aufeinander aufbauen. Eine GmbH endet nicht automatisch, wenn sie aufgelöst wird – sie tritt lediglich in ein neues Stadium ein. Erst nach Abschluss der Liquidation und Löschung im Firmenbuch ist die GmbH rechtlich nicht mehr existent.

Infografik
Die drei Phasen der GmbH-Beendigung
📋
1. Auflösung
Beschluss
Gesellschafterbeschluss (Notariatsakt). Geschäftsführer wird Liquidator. Eintragung im Firmenbuch mit Zusatz „in Liqu.“
→ GmbH existiert weiter, ändert aber ihren Zweck
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2. Liquidation
Abwicklung
Geschäfte beenden, Forderungen einziehen, Gläubiger befriedigen, Vermögen verwerten. Gläubigeraufruf auf EVI. 3 Monate Sperrfrist.
→ Restvermögen an Gesellschafter verteilen
🗑️
3. Löschung
Ende
Antrag beim Firmenbuch mit Unbedenklichkeitsbescheinigung, Entlastungsbeschluss und Gläubigeraufrufsbeleg. Bücherverwahrer benennen.
→ GmbH existiert nicht mehr

Gründe für die Auflösung einer GmbH

§ 84 GmbHG nennt die gesetzlichen Auflösungsgründe. Daneben können im Gesellschaftsvertrag weitere Auflösungsgründe vereinbart werden. In der Praxis ist die freiwillige Auflösung durch Gesellschafterbeschluss bei Weitem der häufigste Fall.

⚖️ Auflösungsgründe nach § 84 GmbHG
Gesetzliche und vertragliche Gründe für das Ende einer GmbH
1
Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Dauer – Wurde die GmbH auf bestimmte Zeit gegründet, endet sie automatisch mit Fristablauf.
2
Gesellschafterbeschluss – Der Regelfall. Erfordert eine einfache Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden.
3
Verschmelzung mit einer anderen GmbH oder AG – In diesem Fall findet keine Liquidation statt (die GmbH geht in der übernehmenden Gesellschaft auf).
4
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – oder dessen Ablehnung mangels kostendeckendem Vermögen. Hier übernimmt der Insolvenzverwalter, nicht ein Liquidator.
5
Gerichtlicher Beschluss – Das Firmenbuchgericht kann die Auflösung verfügen (§ 85 GmbHG), etwa wenn der Gesellschaftszweck unmöglich geworden ist.
6
Amtswegige Löschung wegen Vermögenslosigkeit – Das Firmenbuchgericht löscht die GmbH von Amts wegen, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist. Auch hier entfällt die Liquidation.

Wichtig: Die Liquidation ist kein Ersatz für ein Insolvenzverfahren. Stellt sich während der Liquidation heraus, dass die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Liquidator unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls droht persönliche Haftung.

Der Ablauf der Liquidation – Schritt für Schritt

Die freiwillige Auflösung durch Gesellschafterbeschluss mit anschließender Liquidation ist der in der Praxis weitaus häufigste Weg. Der Ablauf gliedert sich in klar definierte Schritte:

Ablauf
GmbH-Liquidation in Österreich – Verfahrensschritte
1
Auflösungsbeschluss in der Generalversammlung – Einfache Mehrheit genügt (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt). Der Beschluss muss vom Notar beurkundet werden. Auch bei einer Einpersonen-GmbH ist ein Notariatsakt erforderlich.
2
Bestellung des Liquidators – Ohne abweichende Regelung wird der bisherige Geschäftsführer automatisch Liquidator („geborener Liquidator“). Er vertritt die GmbH nach außen und führt die Abwicklung durch.
3
Anmeldung beim Firmenbuch – Auflösung und Liquidatorbestellung werden mit beglaubigten Unterschriften beim Firmenbuchgericht angemeldet. Die GmbH führt ab jetzt den Zusatz „in Liquidation“ oder „in Liqu.“
4
Liquidationseröffnungsbilanz – Der Liquidator erstellt auf den Tag der Auflösung eine Eröffnungsbilanz. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erfasst.
5
Gläubigeraufruf auf EVI – Veröffentlichung auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at). Die Gläubiger werden aufgefordert, sich beim Liquidator zu melden. Zusätzlich müssen alle bekannten Gläubiger direkt informiert werden.
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Sperrfrist: 3 Monate – Ab der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs auf EVI darf das Restvermögen nicht an die Gesellschafter verteilt werden. In dieser Zeit können Gläubiger ihre Forderungen anmelden.
6
Abwicklung der Geschäfte – Laufende Geschäfte beenden, offene Forderungen einziehen, Vermögenswerte verwerten (Sachanlagen, Immobilien, Forderungen), Verbindlichkeiten begleichen. Der Liquidator darf zur Beendigung schwebender Geschäfte auch neue Geschäfte eingehen.
7
Verteilung des Restvermögens – Nach Ablauf der Sperrfrist und Befriedigung aller Gläubiger wird das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt – im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.
8
Liquidationsschlussbilanz & Entlastung – Der Liquidator erstellt eine Schlussbilanz. Die Gesellschafter entlasten den Liquidator per Gesellschafterbeschluss.
9
Löschung im Firmenbuch – Beglaubigter Antrag beim Firmenbuchgericht. Beizulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Entlastungsbeschluss, Belegblatt Gläubigeraufruf, Angabe des Bücherverwahrers (Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre).
💡 Praxistipp: Dauer realistisch planen
Eine Liquidation dauert in der Praxis mindestens 4–6 Monate, bei komplexeren Verhältnissen (Immobilien, laufende Verträge, offene Rechtsstreitigkeiten) deutlich länger. Planen Sie den Zeitrahmen realistisch – insbesondere die Sperrfrist von 3 Monaten, die Bearbeitungszeit des Finanzamts für die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Fristen beim Firmenbuchgericht sind fix. Gesetzlich gibt es keine Höchstdauer, aber steuerlich sollte der Abwicklungszeitraum nach Möglichkeit nicht mehr als drei Jahre betragen.

Der Liquidator: Rolle, Pflichten und Haftung

Der Liquidator tritt an die Stelle des Geschäftsführers und übernimmt die Vertretung der GmbH nach außen. Er führt die Geschäfte – allerdings nicht mehr mit dem Ziel des wirtschaftlichen Erfolgs, sondern mit dem Ziel der geordneten Abwicklung.

📋 Aufgaben des Liquidators im Überblick
Aufgabe Details
Liquidationseröffnungsbilanz Auf den Tag der Auflösung erstellen
Gläubigeraufruf Veröffentlichung auf EVI + direkte Information bekannter Gläubiger
Laufende Geschäfte beenden Verträge auflösen, Aufträge abwickeln, ggf. neue Geschäfte zur Beendigung eingehen
Forderungen einziehen Offene Rechnungen, Darlehen, Ansprüche gegenüber Dritten
Vermögen verwerten Sachanlagen, Immobilien, Beteiligungen in Geld umwandeln
Gläubiger befriedigen Alle Verbindlichkeiten begleichen oder sicherstellen
Restvermögen verteilen Erst nach Ablauf der 3-Monats-Sperrfrist; im Verhältnis der Stammeinlagen
Schlussbilanz & Löschungsantrag Liquidationsschlussbilanz erstellen, Löschung beantragen
Der Liquidator haftet persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt – insbesondere bei verspäteter Insolvenzanmeldung (§ 69 Abs 2 IO).

Steuerliche Folgen der GmbH-Liquidation

Die Beendigung einer GmbH hat steuerliche Konsequenzen sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch bei den Gesellschaftern. Eine sorgfältige steuerliche Planung vor Einleitung der Liquidation ist dringend empfohlen.

Ebene der Gesellschaft: Körperschaftsteuer

Die GmbH bleibt während der gesamten Liquidation körperschaftsteuerpflichtig. Der Liquidationsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Abwicklungs-Endvermögen und dem Abwicklungs-Anfangsvermögen. Dabei werden stille Reserven aufgedeckt – das heißt, Vermögenswerte, die in der Bilanz unter ihrem tatsächlichen Wert stehen (z. B. Immobilien), werden mit dem Verkehrswert angesetzt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2024 23 %. Die Jahresabschlusspflicht besteht bis zur Löschung im Firmenbuch.

Ebene der Gesellschafter: KESt auf den Liquidationserlös

Erhält ein Gesellschafter (natürliche Person) im Rahmen der Liquidation mehr zurück als seine ursprüngliche Einlage, gilt der übersteigende Betrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG). Darauf fällt Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % an. Die Rückzahlung bis zur Höhe der steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung (in der Regel die Stammeinlage) bleibt steuerfrei. Ist der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, greift unter bestimmten Voraussetzungen die Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 KStG).

💡 Praxistipp: Steuerliche Planung vor der Liquidation
Bevor Sie eine GmbH auflösen, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, ob eine vorgelagerte Gewinnausschüttung, eine Kapitalherabsetzung (insbesondere bei GmbHs mit noch € 35.000 Stammkapital) oder ein Verkauf der GmbH als Mantel steuerlich günstiger wäre. Gerade bei Immobilien-GmbHs können die stillen Reserven erheblich sein – und deren Aufdeckung im Rahmen der Liquidation löst sowohl KöSt auf Gesellschafts- als auch KESt auf Gesellschafterebene aus.

Was kostet die Liquidation einer GmbH?

Die Kosten hängen stark von der Größe und Komplexität der GmbH ab. Bei einer kleinen GmbH ohne wesentliche Vermögenswerte und ohne offene Streitigkeiten ist das Verfahren überschaubar. Bei Gesellschaften mit Immobilien, laufenden Verträgen oder offenen Gerichtsverfahren steigen die Kosten entsprechend.

💰 Typische Kostenblöcke bei der GmbH-Liquidation
Kostenposition Richtwert
Notariatsakt (Auflösungsbeschluss) ca. € 400–1.000
Firmenbuchgebühren (Eintragung + Löschung) ca. € 100–300
Gläubigeraufruf auf EVI ca. € 30–150
Steuerberater (Bilanzen, Steuererklärungen, Unbedenklichkeit) ca. € 1.500–5.000+
Rechtsanwalt (Beratung, Verträge, Firmenbucheingaben) nach Aufwand
Steuern (KöSt auf Liquidationsgewinn + KESt auf Ausschüttung) abhängig vom Vermögen
Richtwerte für eine einfache GmbH-Liquidation ohne wesentliche Vermögenswerte. Bei Immobilien-GmbHs oder komplexen Verhältnissen können die Kosten erheblich höher liegen.

Häufige Fehler bei der GmbH-Auflösung

Die Liquidation einer GmbH ist formal klar geregelt – trotzdem passieren in der Praxis immer wieder vermeidbare Fehler, die den Prozess verzögern, verteuern oder Haftungsrisiken auslösen.

Geschäftsbetrieb einstellen ohne formelle Auflösung
Wer einfach aufhört zu wirtschaften, löst die GmbH nicht auf. Sie bleibt im Firmenbuch eingetragen, die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen besteht weiter, und das Firmenbuchgericht verhängt Zwangsstrafen. Auch die Mindestkörperschaftsteuer (€ 500/Jahr) läuft weiter.
Sperrfrist ignorieren und Vermögen zu früh verteilen
Die dreimonatige Sperrfrist ab dem Gläubigeraufruf auf EVI ist zwingend. Wird das Restvermögen vorher an die Gesellschafter ausgezahlt, haften diese persönlich gegenüber Gläubigern, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden konnten.
Insolvenzantragspflicht übersehen
Stellt sich während der Liquidation heraus, dass die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Liquidator sofort einen Insolvenzantrag stellen. Eine Liquidation ist kein Ersatz für ein Insolvenzverfahren. Bei verspäteter Anmeldung droht persönliche Haftung nach § 69 Abs 2 IO.
Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt
Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (§ 160 Abs 3 BAO) verweigert das Firmenbuchgericht die Löschung. Das Finanzamt erteilt sie erst, wenn alle Steuererklärungen eingereicht und alle Steuerschulden beglichen sind. Das kann Wochen bis Monate dauern.
Steuerliche Folgen nicht vorher durchrechnen
Gerade bei GmbHs mit stillen Reserven – typisch bei Immobilien, Beteiligungen oder aufgebauten Firmenwerten – kann der Liquidationsgewinn überraschend hoch ausfallen. Ohne vorausschauende Planung (z. B. vorgelagerte Ausschüttung, Kapitalherabsetzung) zahlen Gesellschafter mehr Steuern als nötig.

Sonderfälle und Alternativen

Fortsetzung nach Auflösung

Eine bereits aufgelöste GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen fortgesetzt werden – aber nur solange die Liquidation noch nicht abgeschlossen ist und die GmbH noch nicht im Firmenbuch gelöscht wurde. Der Auflösungsgrund muss beseitigt sein, und die Gesellschafter müssen einen Fortsetzungsbeschluss fassen. Nach der Löschung ist nur eine Neugründung möglich.

Verkauf statt Liquidation: Der GmbH-Mantelkauf

Wenn die GmbH keine oder nur geringe Verbindlichkeiten hat, kann der Verkauf der GmbH-Anteile eine Alternative zur Liquidation sein. Für den Käufer kann ein bereits eingetragener „GmbH-Mantel“ die Gründungszeit und -kosten sparen. Für den Verkäufer entfällt das aufwändige Liquidationsverfahren. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Der Käufer übernimmt alle Altlasten der GmbH, und beide Seiten sollten eine sorgfältige Due Diligence durchführen.

Amtswegige Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Hat eine GmbH kein Vermögen mehr, kann das Firmenbuchgericht sie von Amts wegen löschen – ohne formelles Liquidationsverfahren. Das klingt einfacher, kann aber problematisch sein: Die Löschung wirkt nur deklarativ. Taucht nachträglich Vermögen auf, lebt die GmbH de facto wieder auf und muss nachträglich liquidiert werden.

Checkliste: Was braucht der Löschungsantrag?

✅ Checkliste: Unterlagen für die Firmenbuchlöschung
☑️
Beglaubigter Löschungsantrag – Unterschrift des Liquidators notariell beglaubigt
☑️
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung – Vom zuständigen Finanzamt (§ 160 Abs 3 BAO)
☑️
Entlastungsbeschluss der Gesellschafter – Gesellschafterbeschluss über die Entlastung des Liquidators
☑️
Belegblatt Gläubigeraufruf – Nachweis der Veröffentlichung auf EVI (www.evi.gv.at)
☑️
Liquidationsschlussbilanz – Letzter Jahresabschluss der GmbH
☑️
Angabe des Bücherverwahrers – Name und Adresse der Person/Stelle, die Bücher und Geschäftsunterlagen 7 Jahre aufbewahrt

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Die Beendigung einer GmbH durchläuft drei Phasen: Auflösung → Liquidation → Löschung im Firmenbuch. Erst mit der Löschung hört die GmbH auf zu existieren.
2. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine einfache Mehrheit und einen Notariatsakt. Der bisherige Geschäftsführer wird grundsätzlich automatisch Liquidator.
3. Der Gläubigeraufruf auf EVI ist Pflicht. Ab seiner Veröffentlichung gilt eine dreimonatige Sperrfrist, bevor das Restvermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf.
4. Steuerlich wird der Liquidationsgewinn mit 23 % KöSt besteuert. Gesellschafter zahlen 27,5 % KESt auf den Teil des Liquidationserlöses, der über ihre Einlage hinausgeht.
5. Für die Firmenbuchlöschung braucht es: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Entlastungsbeschluss, Gläubigeraufrufsbeleg und Angabe des Bücherverwahrers.
6. Alternativen zur Liquidation prüfen: GmbH-Verkauf (Mantelkauf) oder Umgründung können steuerlich und wirtschaftlich günstiger sein.

Wie wir Ihnen helfen können

Die Liquidation einer GmbH ist mehr als ein formaler Akt – sie berührt Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und oft auch Liegenschaftsrecht. Ob Sie eine GmbH geordnet auflösen, die steuerlichen Folgen vorab durchrechnen oder Alternativen zur Liquidation prüfen möchten: Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

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