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Ehevertrag & Ehepakt in Österreich – Vermögen schützen vor und während der Ehe

Wer heiratet, denkt selten an Streit. Doch gerade bei Liegenschaften, Unternehmensbeteiligungen oder größerem Vermögen kann eine Scheidung ohne vertragliche Vorsorge existenzbedrohend werden. Ein Ehevertrag in Österreich – juristisch korrekt als Ehepakt bezeichnet – regelt vorab, was im Ernstfall mit dem Vermögen passiert. Dieser Beitrag erklärt, welche Gestaltungsmöglichkeiten das österreichische Ehegüterrecht bietet, was ein Ehepakt kosten darf und warum gerade Unternehmer nicht ohne vertragliche Absicherung heiraten sollten. Stand: März 2026.

Gütertrennung – der gesetzliche Güterstand in Österreich

In Österreich gilt – anders als etwa in Deutschland – kein Zugewinnausgleich. Stattdessen herrscht nach § 1237 ABGB der Grundsatz der Gütertrennung: Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines Vermögens, ob vor oder während der Ehe erworben. Es gibt kein gemeinsames Ehevermögen kraft Gesetzes.

Das klingt einfach, ist es aber nicht. Denn bei einer Scheidung greift das Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG. Das Gericht teilt das sogenannte eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse auf – unabhängig davon, wer formal Eigentümer ist. Die Ehewohnung, gemeinsame Konten, Hausrat und während der Ehe angesparte Werte stehen zur Disposition. Wer mehr dazu erfahren möchte, findet eine ausführliche Darstellung in unserem Beitrag zum Aufteilungsverfahren bei Immobilien.

Nicht aufgeteilt werden dagegen: Vermögen, das ein Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, Erbschaften und Schenkungen von Dritten sowie persönliche Gebrauchsgegenstände. Ein Unternehmen selbst fällt grundsätzlich nicht in die Aufteilung – wohl aber sein Wertzuwachs während der Ehe.

Infografik
Die drei Güterstände im österreichischen Recht
Welcher Güterstand gilt – und was er für Ihr Vermögen bedeutet
⚖️
Gütertrennung
Gesetzlicher Standard

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen. Kein gemeinsames Eigentum kraft Gesetzes.

Achtung: Bei Scheidung greift trotzdem das Aufteilungsverfahren (§§ 81 ff EheG).
→ Gilt automatisch ohne Vertrag
🤝
Gütergemeinschaft
Vertraglicher Güterstand

Eheleute vereinbaren gemeinsames Eigentum an Vermögenswerten (§§ 1233 ff ABGB).

Praxis: In Österreich selten vereinbart. Birgt Haftungsrisiken für Schulden des Partners.
→ Nur per Notariatsakt möglich
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Errungenschafts­gemeinschaft
Vertraglicher Güterstand

Nur der während der Ehe erzielte Zuwachs wird geteilt. Eingebrachtes bleibt getrennt.

Vorteil: Kompromiss zwischen Fairness und Vermögensschutz. Für Unternehmer oft sinnvoll.
→ Nur per Notariatsakt möglich

Ehevertrag, Ehepakt, Vorausvereinbarung – was ist was?

Im Alltag wird der Begriff „Ehevertrag“ als Sammelbegriff verwendet. Rechtlich sind in Österreich drei Instrumente zu unterscheiden:

Der Ehepakt (§ 1217 ABGB) betrifft ausschließlich die güterrechtliche Ordnung der Ehe. Er regelt, welcher Güterstand gelten soll – also ob statt der gesetzlichen Gütertrennung eine Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft gilt. Ein Ehepakt erfordert zwingend die Form eines Notariatsakts (§ 1 Abs 1 lit a Notariatsaktsgesetz). Ohne Notar ist er nichtig.

Die Vorausvereinbarung nach § 97 EheG regelt die Vermögensaufteilung für den Fall einer Scheidung. Sie legt vorab fest, wie eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse verteilt werden. Diese Vereinbarung kann auch ohne Notariatsakt geschlossen werden – eine anwaltliche Beratung ist dennoch dringend zu empfehlen. Das Gericht kann eine Vorausvereinbarung im Scheidungsverfahren allerdings korrigieren, wenn sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligt.

In der Praxis werden Ehepakt und Vorausvereinbarung häufig in einem einzigen Vertragsdokument zusammengefasst – dem sogenannten Ehevertrag. Dieser kann zusätzlich Unterhaltsregelungen und erbrechtliche Bestimmungen (z. B. einen Erbverzicht oder Erbvertrag) enthalten. Eine gut durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarung bildet oft die Grundlage für eine spätere einvernehmliche Lösung.

Infografik
Ehepakt vs. Vorausvereinbarung
📜 Ehepakt (§ 1217 ABGB)

Regelt den Güterstand der Ehe: Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft. Betrifft die Zuordnung von Vermögenswerten während aufrechter Ehe.

Form: Zwingend Notariatsakt – sonst nichtig.
📋 Vorausvereinbarung (§ 97 EheG)

Regelt die Vermögensaufteilung für den Scheidungsfall: Welcher Ehegatte bekommt welche Vermögenswerte? Wie wird die Ehewohnung zugeordnet?

Achtung: Gericht kann bei grober Benachteiligung korrigieren.

Wann ist ein Ehevertrag in Österreich sinnvoll?

Nicht jedes Ehepaar braucht einen Ehevertrag. Wenn beide Partner ähnliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse haben und keine besonderen Risiken bestehen, reicht die gesetzliche Regelung oft aus. In bestimmten Konstellationen ist ein Ehevertrag allerdings dringend anzuraten:

📌 Wann ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist
Typische Konstellationen aus der Praxis
1
Unternehmer und Selbstständige – GmbH-Anteile, Einzelunternehmen oder Beteiligungen können bei Scheidung in die Bewertung einfließen. Eine Ausgleichszahlung in Höhe des halben Firmenwerts kann das Unternehmen gefährden.
2
Immobilieneigentümer mit Vorbesitz – Wer eine Liegenschaft in die Ehe einbringt, sollte klarstellen, dass der Wertzuwachs (z. B. durch Sanierung) nicht automatisch zur Aufteilungsmasse zählt.
3
Große Vermögensunterschiede – Wenn ein Partner erheblich mehr Vermögen besitzt, schafft ein Ehevertrag Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten über die Zuordnung.
4
Patchwork-Familien und zweite Ehe – Kinder aus früheren Beziehungen haben Pflichtteilsansprüche. Ein Ehevertrag in Kombination mit testamentarischen Verfügungen sichert deren Rechte und die des neuen Partners.
5
Erbschaften und Familienvermögen – Wer eine Erbschaft erwartet oder bereits geerbt hat, kann im Ehevertrag sicherstellen, dass dieses Vermögen im Scheidungsfall ausgenommen bleibt. Mehr dazu auf unserer Schwerpunktseite Erbrecht & Testamente.
6
Internationale Bezüge – Bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Vermögen im Ausland sollte eine Rechtswahl getroffen werden, damit österreichisches Recht anwendbar bleibt.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Ein Ehevertrag in Österreich kann deutlich mehr enthalten als nur den Güterstand. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten Regelungsbereiche und ihre jeweilige Rechtsgrundlage:

📋 Regelungsbereiche im Ehevertrag
Regelungsbereich Rechtsgrundlage Formerfordernis
Güterstand (Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft) § 1217, §§ 1233 ff ABGB Notariatsakt
Vorausvereinbarung (Aufteilung im Scheidungsfall) § 97 EheG Schriftlich (Notariatsakt empfohlen)
Unterhaltsverzicht/-regelung §§ 66 ff EheG Schriftlich
Erbverzicht § 551 ABGB Notariatsakt
Erbvertrag (max. 3/4 des Nachlasses) §§ 1249 ff ABGB Notariatsakt
Zuordnung von Liegenschaften § 97 EheG, § 82 EheG Schriftlich (Notariatsakt empfohlen)
Hinweis: Regelungen zu Obsorge und Kindesunterhalt können im Ehevertrag nicht wirksam vorweggenommen werden. Das Kindeswohl geht vor.

Besonders wichtig ist die klare Zuordnung von Liegenschaften. Wenn ein Ehepartner eine Immobilie in die Ehe einbringt, die später als Ehewohnung genutzt wird, kann diese trotz des Einbringungscharakters unter Umständen in die Aufteilung fallen (§ 82 Abs 2 EheG). Eine vertragliche Klarstellung im Ehevertrag schafft hier Rechtssicherheit. Einen vertieften Überblick zur Vermögensaufteilung bei einer Scheidung finden Sie in unserem gesonderten Beitrag.

So kommt ein Ehepakt zustande – Ablauf und Formvorschriften

Der Weg zum rechtswirksamen Ehevertrag in Österreich folgt einem klaren Ablauf. Dabei sind die Formvorschriften strikt einzuhalten – ein Formfehler führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags.

Infografik
Ablauf: Vom Erstgespräch zum rechtswirksamen Ehepakt
1
Anwaltliche Erstberatung
Vermögenssituation analysieren, Ziele beider Partner klären, steuerliche Auswirkungen prüfen. Beide Seiten sollten getrennt beraten werden.
2
Vertragsentwurf erstellen
Der Anwalt fertigt einen Entwurf an, der Ehepakt (Güterstand), Vorausvereinbarung (Aufteilung), Unterhaltsregelung und gegebenenfalls erbrechtliche Klauseln zusammenführt.
3
Verhandlung und Anpassung
Beide Partner (und idealerweise deren jeweilige Anwälte) besprechen den Entwurf. Änderungswünsche werden eingearbeitet, bis ein Konsens erreicht ist.
!
Notariatsakt – zwingend für Ehepakt
Der Ehepakt muss vor einem Notar als Notariatsakt errichtet werden (§ 1 Abs 1 lit a NZwG). Der Notar belehrt beide Seiten über die rechtlichen Folgen und beurkundet den Vertrag.
4
Grundbuchliche Anmerkung (optional)
Enthält der Vertrag Regelungen zu Liegenschaften, kann eine Anmerkung im Grundbuch eingetragen werden, um den Schutz gegenüber Dritten zu sichern.
Ehevertrag rechtswirksam
Der Vertrag gilt ab Unterfertigung und entfaltet seine Wirkung für die Dauer der Ehe – und darüber hinaus, sofern Scheidungsfolgen geregelt sind.
💡 Praxistipp: Getrennte anwaltliche Beratung
In unserer Praxis sehen wir häufig, dass beide Partner denselben Anwalt beauftragen. Das spart zwar Kosten, birgt aber ein Risiko: Bei einem Interessenkonflikt kann der Anwalt keine Partei bevorzugen. Wir empfehlen, dass zumindest der wirtschaftlich schwächere Partner eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nimmt. So wird vermieden, dass der Vertrag später wegen Sittenwidrigkeit oder mangelnder Aufklärung angefochten wird.

Ehevertrag für Unternehmer – Besonderheiten

Für Unternehmer ist ein Ehevertrag keine bloße Vorsichtsmaßnahme, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit. Der Grund: Zwar fällt ein Unternehmen selbst nicht in die nacheheliche Aufteilung (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG). Der während der Ehe erzielte Wertzuwachs der Unternehmensanteile kann aber als eheliche Ersparnis gewertet werden – und damit zur Hälfte dem anderen Ehegatten zustehen.

Bei einem Unternehmen mit einem Wert von 2 Millionen Euro, das während der Ehe um 1,5 Millionen an Wert gewonnen hat, kann der Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten schnell 750.000 Euro betragen. Ohne ausreichende Liquidität muss der Unternehmer Anteile verkaufen oder Kredite aufnehmen – im schlimmsten Fall droht die Insolvenz.

Was der Ehevertrag für Unternehmer regeln sollte

Im Ehevertrag kann festgelegt werden, dass Unternehmensanteile – einschließlich ihres Wertzuwachses – von der Aufteilung ausgenommen sind. Im Gegenzug erhält der andere Ehegatte oft eine Ausgleichsleistung: etwa eine Immobilie, eine Lebensversicherung oder regelmäßige Zahlungen. Solche Kompensationsmodelle machen den Vertrag für beide Seiten ausgewogen und damit rechtlich belastbar.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Bewertungsklausel: Sie legt fest, nach welcher Methode der Unternehmenswert im Streitfall ermittelt wird (z. B. Ertragswertverfahren nach KFS/BW 1). Das verhindert teure Gutachterstreits. Auch ein Abfindungsdeckel – also eine Obergrenze für Ausgleichszahlungen – kann sinnvoll sein.

GmbH-Gesellschafter sollten darüber hinaus prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Scheidungsfall enthält. Manche Gesellschaftsverträge sehen Aufgriffsrechte oder Vinkulierungsklauseln vor, die mit dem Ehevertrag abgestimmt sein müssen. Wir haben die wichtigsten Klauseln in unserem Beitrag zum Gesellschaftsvertrag der GmbH zusammengefasst.

💡 Praxistipp: Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag abstimmen
In unserer Praxis erleben wir immer wieder Fälle, in denen der Ehevertrag den Unternehmensanteil vom Ausgleich ausnimmt – der Gesellschaftsvertrag aber keine Vinkulierungsklausel enthält. Im Ergebnis könnte der geschiedene Ehegatte über einen Umweg doch Zugriff auf die Anteile erhalten. Stimmen Sie beide Vertragswerke aufeinander ab – idealerweise mit einem Anwalt, der beide Seiten kennt.

Häufige Fehler beim Ehevertrag

Ein Ehevertrag schützt nur, wenn er richtig gestaltet ist. Diese Fehler sehen wir in der Praxis regelmäßig:

Formfehler beim Ehepakt
Der Ehepakt (Güterstandsvereinbarung) wurde nur schriftlich geschlossen, ohne Notariatsakt. Rechtsfolge: vollständige Nichtigkeit. Die mühsam verhandelte Regelung ist wertlos.
Einseitige Benachteiligung
Wenn ein Ehegatte auf nahezu alles verzichtet – Unterhalt, Vermögensausgleich, Erbrecht – kann das Gericht den Vertrag als sittenwidrig (§ 879 ABGB) werten und für unwirksam erklären. Ein fairer Ausgleich ist unverzichtbar.
Keine Anpassungsklausel
Der Vertrag wird bei der Eheschließung verfasst und nie aktualisiert. Nach 20 Jahren, drei Kindern und einem Immobilienkauf passt er nicht mehr zur Lebenswirklichkeit. Regelmäßige Überprüfung (alle 5–7 Jahre) sollte eingeplant werden.
Ehewohnung vergessen
Die eingebrachte Liegenschaft wurde im Vertrag vom Ausgleich ausgenommen – aber die Regelung zur Ehewohnung fehlt. Das Gericht kann die Ehewohnung nach § 82 Abs 2 EheG trotzdem in die Aufteilung einbeziehen, wenn es die Lebensverhältnisse erfordern.
Schenkungen nicht bedacht
Schenkungen zwischen Ehegatten während der Ehe können bei der Scheidung problematisch werden. Wer etwa dem Partner eine Immobilie schenkt, riskiert ohne klare Regelung, dass diese bei der Aufteilung dem beschenkten Partner vollständig zugesprochen wird. Wie heikel das werden kann, zeigt unser Beitrag zu Schenkungen zwischen Ehepartnern.

Was kostet ein Ehevertrag in Österreich?

Die Kosten für einen Ehevertrag in Österreich setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Anwaltshonorar, Notarkosten und gegebenenfalls Grundbuchgebühren. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Regelungen und der Komplexität der Vermögensverhältnisse ab.

💰 Kostenübersicht Ehevertrag – Richtwerte 2026
Kostenart Richtwert Abhängig von
Anwaltliche Beratung + Entwurf 1.500 – 5.000 € Komplexität, Stundensatz, Verhandlungsrunden
Notariatsakt 500 – 3.000 € Vermögenswert lt. Notariatstarifgesetz
Grundbucheintragung (falls nötig) ab 200 € Liegenschaftswert, Eingabegebühr
Gesamt (einfacher Fall) 2.500 – 5.000 € Standardvertrag, überschaubares Vermögen
Bei komplexen Unternehmens- oder Immobilienvermögen können die Gesamtkosten auf 5.000 – 15.000 € und mehr steigen. Die Notarkosten richten sich nach dem Notariatstarifgesetz und sind an den Wert des geregelten Vermögens gekoppelt.

Die Kosten für einen Ehevertrag mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen. Gemessen am Streitwert einer strittigen Scheidung – der bei Unternehmern und Immobilieneigentümern schnell sechsstellig wird – ist die Investition allerdings gering. Wer sich für den Ablauf und die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung interessiert, findet in unserem aktuellen Beitrag eine detaillierte Aufstellung.

Sonderfälle: Ehevertrag nach der Hochzeit und bei Auslandsbezug

Ein Ehevertrag kann in Österreich jederzeit geschlossen werden – vor der Hochzeit, am Hochzeitstag oder Jahre danach. Es gibt keine Frist. In der Praxis ist es allerdings einfacher, den Vertrag vor der Eheschließung zu verhandeln, wenn die emotionale Ausgangslage noch weniger belastet ist.

Bei internationalen Ehen (verschiedene Staatsangehörigkeiten, Vermögen im Ausland) sollte der Ehevertrag eine Rechtswahl enthalten. Nach der EU-Güterrechtsverordnung (EU 2016/1103) können Ehegatten das Güterrecht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer von ihnen besitzt oder in dem einer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ohne Rechtswahl bestimmt sich das anwendbare Recht nach dem ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt – was bei späteren Umzügen zu unerwarteten Ergebnissen führen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Ehevertrag & Ehepakt in Österreich – Zusammenfassung
1. In Österreich gilt Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand. Bei Scheidung greift aber das Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG – das Gericht teilt eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse auf.
2. Ein Ehepakt (§ 1217 ABGB) regelt den Güterstand und erfordert zwingend einen Notariatsakt. Eine Vorausvereinbarung (§ 97 EheG) regelt die Aufteilung im Scheidungsfall.
3. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag für Unternehmer, Immobilieneigentümer, Patchwork-Familien und bei internationalen Bezügen.
4. Die Kosten liegen für einfache Fälle bei 2.500–5.000 €, bei komplexem Vermögen deutlich höher. Im Vergleich zu einer strittigen Scheidung ist das eine überschaubare Investition.
5. Der Vertrag kann jederzeit geschlossen werden – vor oder während der Ehe. Eine regelmäßige Überprüfung alle 5–7 Jahre ist empfehlenswert.
6. Die häufigsten Fehler: Formfehler (kein Notariatsakt), einseitige Benachteiligung und fehlende Regelung zur Ehewohnung.

Wie wir Ihnen helfen können

Wir beraten seit Jahren Unternehmer, Immobilieneigentümer und Privatpersonen bei der Gestaltung von Eheverträgen und Ehepakten. Dabei achten wir darauf, dass der Vertrag nicht nur rechtlich wasserdicht ist, sondern auch die Interessen beider Seiten fair berücksichtigt – denn nur ein ausgewogener Vertrag hält im Ernstfall. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf. Mehr zu unseren Leistungen im Bereich Scheidung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite.

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