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Sale-and-Lease-Back bei Immobilien – Liquidität ohne Eigentumsverlust?

Gebundenes Kapital in der Betriebsliegenschaft, aber dringend liquide Mittel gebraucht? Sale-and-Lease-Back – also der Verkauf einer Immobilie mit gleichzeitiger Rückmietung – kann genau dieses Dilemma lösen. Das Modell klingt verlockend: Sie erhalten den Verkaufserlös, nutzen Ihr Gebäude aber weiter wie bisher. Doch die Transaktion ist kein Selbstläufer. Wer Kaufvertrag und Mietvertrag nicht sauber aufeinander abstimmt, riskiert steuerliche Nachteile, ungewollte Abhängigkeiten oder den Verlust günstiger Konditionen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sale-and-Lease-Back bei Immobilien in Österreich funktioniert, worauf Sie bei Vertragsgestaltung und Steuern achten müssen – und wann das Modell die richtige Wahl ist.

Was ist Sale-and-Lease-Back bei Immobilien?

Beim Sale-and-Lease-Back (auch: Rückmietverkauf oder Sale-and-Rent-Back) verkauft ein Unternehmen seine betrieblich genutzte Immobilie an einen Investor – und mietet sie im selben Zug wieder zurück. Es handelt sich also um zwei miteinander verknüpfte Rechtsgeschäfte: einen Kaufvertrag und einen langfristigen Miet- oder Leasingvertrag.

Der wirtschaftliche Kern: Das gebundene Kapital in der Liegenschaft wird frei, während die betriebliche Nutzung gesichert bleibt. Für den Käufer (Investor) entsteht eine stabile Rendite durch die Mietzahlungen. Für den Verkäufer (Leasingnehmer) entsteht Liquidität, ohne den Standort aufgeben zu müssen.

Sale-and-Lease-Back ist kein neues Konzept. In angelsächsischen Märkten gehört es seit Jahrzehnten zum Standard der Unternehmensfinanzierung. In Österreich gewinnt das Modell seit einigen Jahren an Bedeutung – vor allem bei mittelständischen Unternehmen mit werthaltigen Betriebsliegenschaften.

Infografik
Sale-and-Lease-Back: Die zwei Verträge
Ein Verkauf, eine Rückmiete – zwei Rechtsgeschäfte
🏢
Kaufvertrag
Eigentum geht über

Das Unternehmen verkauft seine Liegenschaft an einen Investor. Der Kaufpreis wird ausbezahlt – das gebundene Kapital wird frei.

Ergebnis: Sofortige Liquidität, Investor wird Eigentümer
📋
Miet-/Leasingvertrag
Nutzung bleibt

Gleichzeitig mietet das Unternehmen die Immobilie vom Investor zurück – meist als langfristiger Gewerbemietvertrag.

Ergebnis: Gesicherte Nutzung, planbare Mietkosten

Für wen eignet sich Sale-and-Lease-Back?

Sale-and-Lease-Back kommt nicht für jedes Unternehmen in Frage. Es ist ein Instrument für Eigentümer, deren Kapital zu einem erheblichen Teil in der Betriebsliegenschaft gebunden ist – und die dieses Kapital produktiver einsetzen wollen oder müssen.

Typische Ausgangslagen:

🎯 Typische Zielgruppen für Sale-and-Lease-Back
Für wen ist das Modell wirtschaftlich sinnvoll?
1
Mittelständische Unternehmen mit Expansionsbedarf – Wer investieren will (neue Maschinen, Standorterweiterung), aber die Kreditlinien ausgereizt hat, kann über Sale-and-Lease-Back frisches Kapital beschaffen.
2
Unternehmen in Restrukturierungsphasen – Bei angespannter Liquidität kann der Rückmietverkauf eine Alternative zum klassischen Bankkredit oder zur Veräußerung von Betriebsteilen sein.
3
Familienunternehmen vor der Nachfolge – Die Liegenschaft wird aus dem Betriebsvermögen herausgelöst, um die Übergabe an die nächste Generation zu erleichtern oder Abfindungen zu finanzieren.
4
Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote in Immobilien – Wenn 40–60 % des Unternehmenswerts in der Liegenschaft steckt, ist das Kapital gebunden und arbeitet nicht. Ein Sale-and-Lease-Back setzt es frei.

Weniger geeignet ist das Modell, wenn der Mietmarkt am Standort keine Vergleichswerte bietet, die Liegenschaft schwer bewertbar ist oder die laufenden Mietkosten das operative Ergebnis zu stark belasten würden.

Ablauf einer Sale-Leaseback-Transaktion

Eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion bei Immobilien folgt einem strukturierten Ablauf. In der Praxis vergehen von der ersten Kontaktaufnahme mit einem Investor bis zum Closing zwischen drei und sechs Monaten – je nach Komplexität der Liegenschaft und der steuerlichen Struktur.

Prozessdiagramm
Von der Idee bis zum Abschluss
1
Wirtschaftlichkeitsanalyse

Lohnt sich der Rückmietverkauf? Vergleich: Erlös vs. künftige Mietbelastung vs. entgangene Wertsteigerung. Steuerberater und Rechtsanwalt einbeziehen.

2
Bewertung der Liegenschaft

Verkehrswertgutachten durch einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Der Kaufpreis muss marktkonform sein – die Finanzverwaltung prüft das.

3
Investorensuche und Verhandlung

Institutionelle Investoren, Leasinggesellschaften oder Privatanleger. Verhandlung über Kaufpreis, Mietkonditionen, Laufzeit und Rückkaufsoptionen.

DD
Due Diligence durch den Investor

Der Käufer prüft Grundbuch, Widmung, Baurecht, Altlasten, bestehende Mietverträge und steuerliche Situation. Dauer: 4–8 Wochen.

4
Vertragsgestaltung

Kaufvertrag und Mietvertrag werden parallel ausverhandelt. Anwaltliche Begleitung ist hier zwingend – die Verträge müssen aufeinander abgestimmt sein.

5
Unterfertigung und Verbücherung

Notarielle Beglaubigung, Grundbucheintragung des neuen Eigentümers, Abwicklung über Treuhänder. Kaufpreis wird ausbezahlt.

Closing – Nutzung läuft weiter

Das Unternehmen nutzt die Liegenschaft als Mieter weiter. Die Liquidität aus dem Verkauf steht zur Verfügung. Monatliche Mietzahlungen laufen.

Entscheidend ist, dass Kaufvertrag und Mietvertrag als Einheit verhandelt werden. Wer den Kaufvertrag abschließt, ohne den Mietvertrag bereits fixiert zu haben, geht ein erhebliches Risiko ein.

Steuerliche Behandlung in Österreich

Die steuerliche Beurteilung von Sale-and-Lease-Back-Transaktionen bei Immobilien ist in Österreich vielschichtig. Sie müssen mehrere Steuern im Blick behalten – und vor allem die Frage, ob die Finanzverwaltung die Transaktion als echten Verkauf oder als verdeckte Kreditfinanzierung qualifiziert.

Wirtschaftliches Eigentum: Die Kernfrage

Nicht jedes Sale-and-Lease-Back wird steuerlich als Eigentumsübergang anerkannt. Die österreichische Finanzverwaltung prüft, ob das wirtschaftliche Eigentum tatsächlich auf den Käufer übergeht – oder ob das Geschäft in Wahrheit einer Kreditbesicherung entspricht. Entscheidende Kriterien sind:

Gibt es eine Rückkaufsverpflichtung (nicht bloß ein Optionsrecht)? Trägt der Käufer das Wertänderungsrisiko? Ist der Kaufpreis marktkonform? Entspricht die Miete dem Marktniveau? Wenn die Finanzverwaltung die Transaktion als Kreditfinanzierung einstuft, entfällt die steuerliche Anerkennung des Verkaufs. Das kann gravierende Folgen haben – etwa weil die Immobilienertragsteuer trotzdem anfällt, aber Abschreibungen beim Investor wegfallen.

💰 Steuerliche Belastungen bei Sale-and-Lease-Back
Steuerart Satz / Bemessung Wer zahlt?
ImmoESt 30 % vom Veräußerungsgewinn Verkäufer (Unternehmen)
GrESt 3,5 % vom Kaufpreis Käufer (Investor)
Grundbuchgebühr 1,1 % vom Kaufpreis Käufer (Investor)
USt auf Miete 20 % (bei Option zur Steuerpflicht) Mieter (Unternehmen) – Vorsteuerabzug möglich
KöSt (bei GmbH) 23 % vom Veräußerungsgewinn Verkäufer-GmbH (statt ImmoESt)
Stand: März 2026. Bei Altvermögen (Erwerb vor 31.3.2002) gelten abweichende Pauschalregelungen. Die Grunderwerbsteuer wird üblicherweise vom Käufer getragen, kann aber vertraglich anders vereinbart werden.

Umsatzsteuer: Option zur Steuerpflicht

Der Verkauf einer Betriebsimmobilie ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG). Der Verkäufer kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht optieren – das ist dann sinnvoll, wenn der Käufer (Investor) vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei den laufenden Mietzahlungen gilt: Gewerbliche Vermietung kann mit 20 % USt in Rechnung gestellt werden, sofern der Vermieter zur Steuerpflicht optiert. Der Mieter als Unternehmer kann die Vorsteuer abziehen – wirtschaftlich ist die Umsatzsteuer dann ein Durchlaufposten.

Besonderheit: GmbH als Verkäufer

Wenn eine GmbH die Liegenschaft verkauft, fällt keine ImmoESt an. Stattdessen wird der Veräußerungsgewinn als Teil des Betriebsergebnisses mit der Körperschaftsteuer (23 % seit 2024) besteuert. Das kann je nach Konstellation günstiger oder ungünstiger sein als die ImmoESt. Wer die Liegenschaft in eine GmbH eingebracht hat, muss zudem die Einbringungskosten berücksichtigen. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Einbringung einer Immobilie in eine GmbH.

💡 Praxistipp: Steuerliche Vorabklärung

Lassen Sie vor Abschluss einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion eine detaillierte steuerliche Simulation erstellen. Vergleichen Sie die Steuerbelastung bei Verkauf durch eine natürliche Person (ImmoESt 30 %) mit dem Verkauf über eine GmbH (KöSt 23 %). Rechnen Sie GrESt (3,5 %) und Grundbuchgebühr (1,1 %) ein – diese schmälern den Nettoerlös auf Investorenseite und können den Kaufpreis drücken. Ein Steuerberater mit Immobilienerfahrung gehört zwingend ins Projektteam.

Vertragsgestaltung: Kaufvertrag und Mietvertrag

Die juristische Herausforderung beim Sale-and-Lease-Back liegt in der Verzahnung zweier Verträge, die wirtschaftlich zusammengehören, rechtlich aber getrennt beurteilt werden. Beide Verträge müssen so gestaltet sein, dass sie einzeln standhalten – aber gemeinsam das wirtschaftliche Ziel erreichen.

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag folgt den allgemeinen Regeln des österreichischen Liegenschaftskaufs. Er muss notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

Kaufpreisgestaltung: Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert entsprechen. Ein Kaufpreis unter dem Verkehrswert kann als verdeckte Schenkung qualifiziert werden. Ein Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert signalisiert der Finanzverwaltung, dass es sich um eine Kreditfinanzierung handeln könnte.

Rückkaufsoption: Eine Rückkaufsoption zugunsten des Verkäufers ist zulässig – aber die Ausgestaltung entscheidet über die steuerliche Qualifikation. Eine Rückkaufsverpflichtung (d. h. der Investor muss zurückverkaufen) spricht gegen einen echten Eigentumsübergang. Ein einseitiges Optionsrecht zum Marktwert ist dagegen unproblematisch.

Bedingungszusammenhang: Kaufvertrag und Mietvertrag sollten im Vertragswortlaut miteinander verknüpft werden – etwa durch eine Bedingung, dass der Kaufvertrag nur wirksam wird, wenn gleichzeitig der Mietvertrag abgeschlossen wird.

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag ist das zweite tragende Element. Bei gewerblich genutzten Immobilien sind die Gestaltungsmöglichkeiten breiter als im Wohnmietrecht, weil das MRG meist nicht oder nur eingeschränkt anwendbar ist. Worauf Sie achten sollten:

Laufzeit: Üblich sind 10 bis 20 Jahre – lang genug, um Planungssicherheit zu schaffen, aber nicht so lang, dass die Miete jede Flexibilität nimmt. Verlängerungsoptionen sollten einseitig zugunsten des Mieters ausgestaltet sein.

Miethöhe: Die Miete muss marktkonform sein. Ist sie deutlich unter dem Marktniveau, interpretiert das Finanzamt den „Abschlag“ als Teil der Kreditrückzahlung. Liegt sie darüber, belastet das die Ertragslage des Unternehmens unnötig.

Wertsicherung: Eine VPI-Bindung ist Standard. Bei gewerblichen Mietverträgen greift das MieWeG nicht – die Wertsicherung kann also frei vereinbart werden.

Erhaltungspflichten: Regeln Sie klar, wer für Instandhaltung, Instandsetzung und Investitionen zuständig ist. Bei Triple-Net-Mietverträgen übernimmt der Mieter alle Kosten – das ist für den Investor attraktiv, für den Mieter aber eine zusätzliche Belastung.

Häufige Fehler bei Sale-and-Lease-Back

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fehler, die sich bei sorgfältiger Vorbereitung vermeiden ließen. Manche kosten Geld, andere die gesamte Transaktion.

Fehler vermeiden
Typische Stolperfallen beim Rückmietverkauf
Kaufvertrag ohne fixierten Mietvertrag abschließen
Wer zuerst verkauft und dann erst über die Mietkonditionen verhandelt, hat keine Verhandlungsposition mehr. Der Investor kann die Mietbedingungen diktieren.
Rückkaufsverpflichtung statt Rückkaufsoption vereinbaren
Eine Rückkaufsverpflichtung gefährdet die Anerkennung als echten Eigentumsübergang. Die Finanzverwaltung kann die Transaktion als Kreditfinanzierung umqualifizieren – mit gravierenden steuerlichen Folgen.
Mietbelastung nicht auf die Ertragskraft beziehen
Sale-and-Lease-Back bringt einmalig Liquidität – aber die laufenden Mietkosten belasten dauerhaft. Wenn die Miete mehr als 8–12 % des operativen Ergebnisses ausmacht, wird es schnell eng.
Bestehende Bankfinanzierungen übersehen
Ist die Liegenschaft mit Hypotheken belastet, muss die Bank dem Verkauf zustimmen. Oft enthält der Kreditvertrag eine Veräußerungsbeschränkung oder ein Vorkaufsrecht. Das kann die Transaktion blockieren oder verzögern.
Steuerliche Folgen erst nach Vertragsabschluss prüfen
ImmoESt, GrESt und Umsatzsteuer können zusammen 5–10 % des Transaktionsvolumens ausmachen. Wer das nicht vorab kalkuliert, erlebt böse Überraschungen beim Nettoerlös.

Alternativen zum Sale-and-Lease-Back

Sale-and-Lease-Back ist nicht die einzige Möglichkeit, Liquidität aus einer Betriebsliegenschaft zu gewinnen. Je nach Zielsetzung und Ausgangslage können andere Instrumente besser passen.

Infografik
Drei Wege zur Liquidität aus der Immobilie
Welches Modell passt zu Ihrer Situation?
🔄
Sale-and-Lease-Back
Verkauf + Rückmiete

Voller Verkaufserlös, aber Eigentum geht über. Langfristige Mietbindung. Nutzung gesichert.

Liquidität: ★★★★★
Eigentum geht verloren
🏦
Hypothekarkredit
Kredit auf Immobilie

Eigentum bleibt erhalten. Kreditkosten oft günstiger als Miete. Aber: Kreditlinie muss verfügbar sein.

Liquidität: ★★★☆☆
Eigentum bleibt erhalten
🏢
Einbringung in GmbH
Umstrukturierung

Kein Verkauf – Umstrukturierung. Steuerlich begünstigt (Art III UmgrStG). Aber: keine direkte Liquidität.

Liquidität: ★☆☆☆☆
Eigentum bleibt (in GmbH)

Neben dem klassischen Hypothekarkredit und der Einbringung in eine GmbH gibt es weitere Optionen: den Teilverkauf (in Österreich noch wenig verbreitet), die Bestellung eines Baurechts zugunsten Dritter oder – bei Wohnimmobilien – das Modell der Immobilienverrentung. Welche Variante am besten passt, hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs, der steuerlichen Situation und der langfristigen Unternehmensstrategie ab.

Sonderfälle in der Praxis

Sale-and-Lease-Back innerhalb eines Konzerns

Wenn die Liegenschaft an eine konzerneigene Immobiliengesellschaft verkauft wird, gelten verschärfte Prüfmaßstäbe. Die Finanzverwaltung achtet hier besonders auf Fremdüblichkeit – also darauf, ob Kaufpreis und Mietkonditionen einem Drittvergleich standhalten. Die seit Juli 2025 verschärften Regeln zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG, Schwelle jetzt 75 % statt 95 %, Beobachtungszeitraum 7 statt 5 Jahre) sind hier ebenfalls zu beachten.

Bestehende Mieter in der Liegenschaft

Befinden sich bereits Drittmieter in Teilen der Liegenschaft, gehen deren Mietverträge nach § 1120 ABGB auf den Käufer über. Das muss bei der Kaufpreiskalkulation und bei der Gestaltung des Rückmietvertrags berücksichtigt werden. Der Investor erwirbt nicht nur eine Liegenschaft, sondern ein bestehendes Mieterportfolio.

Insolvenzrisiko des Mieters

Fällt das rückmietende Unternehmen in Insolvenz, hat der Investor ein Problem: Er sitzt auf einer Liegenschaft, die möglicherweise auf einen spezifischen Betriebszweck zugeschnitten ist und schwer neu zu vermieten ist. Investoren verlangen deshalb regelmäßig Sicherheiten – Bankgarantien, Kautionen oder persönliche Bürgschaften der Gesellschafter.

💡 Praxistipp: Rückkaufsoption sinnvoll gestalten

Vereinbaren Sie eine Rückkaufsoption zum dann aktuellen Verkehrswert (nicht zum ursprünglichen Kaufpreis). So bleibt die steuerliche Anerkennung als echten Eigentumsübergang gewahrt, und Sie behalten trotzdem die Möglichkeit, die Liegenschaft zurückzuerwerben, wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert. Die Option sollte zeitlich befristet sein – zum Beispiel ausübbar nach 5 bis 10 Jahren.

Checkliste
✅ Checkliste: Vor dem Sale-and-Lease-Back prüfen
☑️
Verkehrswertgutachten – Liegt ein aktuelles Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vor?
☑️
Steuerliche Simulation – Wurden ImmoESt/KöSt, GrESt und Umsatzsteuer durchgerechnet?
☑️
Hypothekenfreistellung – Hat die finanzierende Bank dem Verkauf zugestimmt und die Löschung der Hypothek zugesagt?
☑️
Mietvertragsentwurf – Liegen Kaufvertrag und Mietvertrag parallel vor und sind aufeinander abgestimmt?
☑️
Wirtschaftliches Eigentum – Ist sichergestellt, dass die Finanzverwaltung den Eigentumsübergang anerkennt (keine Rückkaufspflicht, marktkonformer Preis)?
☑️
Drittmieter-Analyse – Gibt es bestehende Mietverträge, die auf den Käufer übergehen?
☑️
Bilanzielle Auswirkungen – Wie wirkt sich die Transaktion auf Bilanz, Eigenkapitalquote und Bonität aus?

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Sale-and-Lease-Back: Das Wichtigste auf einen Blick
1. Sale-and-Lease-Back ist der Verkauf einer Immobilie mit gleichzeitiger Rückmiete. Es schafft sofortige Liquidität, während die Nutzung erhalten bleibt.
2. Kaufvertrag und Mietvertrag müssen als Einheit verhandelt werden. Nie den Kaufvertrag ohne fixierte Mietkonditionen abschließen.
3. Die steuerliche Anerkennung hängt vom wirtschaftlichen Eigentum ab. Rückkaufsverpflichtungen und nicht marktkonkonforme Preise gefährden die Anerkennung als echten Verkauf.
4. Rechnen Sie alle Steuern vorab durch: ImmoESt (30 %) oder KöSt (23 % bei GmbH), GrESt (3,5 %), Grundbuchgebühr (1,1 %) und Umsatzsteuer.
5. Alternativen prüfen: Hypothekarkredit, GmbH-Einbringung oder Teilverkauf können je nach Situation besser passen.
6. Anwaltliche Begleitung ist nicht optional. Die Verzahnung von Kauf- und Mietvertrag sowie die steuerliche Strukturierung erfordern spezialisierte Beratung.

Wie wir Ihnen helfen können

Sale-and-Lease-Back bei Immobilien berührt Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Steuerrecht und oft auch Gesellschaftsrecht. Bei Brandauer Rechtsanwälte begleiten wir Unternehmer von der ersten Wirtschaftlichkeitsanalyse bis zur Verbücherung – und koordinieren die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Wir prüfen die Vertragswerke auf steuerliche Risiken, gestalten Rückkaufsoptionen so, dass die Finanzverwaltung den Eigentumsübergang anerkennt, und sorgen dafür, dass Ihr Mietvertrag Sie langfristig absichert. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

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