Kauf einer Seeliegenschaft in Salzburg – Rechtliche Besonderheiten

Wer eine Seeliegenschaft in Salzburg kaufen möchte, betritt juristisch anspruchsvolles Terrain. Grundverkehrsrechtliche Genehmigungen, strenge Naturschutzauflagen am Ufer, Zweitwohnsitzbeschränkungen in fast allen Seegemeinden und komplexe Grundbuchsituationen machen den Erwerb von Seegrundstücken am Wolfgangsee, Mattsee, Fuschlsee oder Wallersee zu einem der rechtlich vielschichtigsten Immobiliengeschäfte im Land Salzburg. Dieser Beitrag führt Sie durch sämtliche Hürden – vom Grundverkehrsgesetz über das Wasserrecht bis zur Vertragsgestaltung – und zeigt, worauf es in der Praxis ankommt.

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Was ist eine Seeliegenschaft – und warum ist der Kauf in Salzburg besonders?

Als Seeliegenschaft bezeichnet man eine Liegenschaft, die unmittelbar an einem See liegt und typischerweise einen direkten Seezugang besitzt. In Salzburg betrifft das Grundstücke an rund 180 Seen im Bundesland – von den großen Tourismusgewässern wie dem Wolfgangsee und dem Fuschlsee im Salzkammergut bis hin zu den Trumer Seen (Mattsee, Obertrumer See, Grabensee) und dem Wallersee im nördlichen Flachgau.

Der Kauf einer solchen Liegenschaft ist in Salzburg aus mehreren Gründen rechtlich anspruchsvoller als der Erwerb einer gewöhnlichen Immobilie. Drei Rechtsschichten überlagern sich: Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023) regelt, ob und unter welchen Bedingungen der Erwerb überhaupt genehmigt wird. Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (S-NSchG) und das bundesweite Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) schützen Ufer, Gewässer und angrenzende Lebensräume. Und das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) legt fest, ob die Nutzung als Haupt- oder Zweitwohnsitz erlaubt ist. Dazu kommen Fragen der Flächenwidmung, Bebaubarkeit und mögliche Servitute im Grundbuch.

Seeliegenschaften in Salzburg sind selten und entsprechend teuer. Grundstückspreise am Mattsee beginnen bei rund 580 bis 970 Euro pro Quadratmeter, am Wallersee bei etwa 585 Euro pro Quadratmeter. Für Liegenschaften am Wolfgangsee oder Fuschlsee – beides Seen mit internationaler Bekanntheit – werden regelmäßig Preise im siebenstelligen Bereich aufgerufen. Einzelne Objekte am Wolfgangsee erreichen drei bis fünf Millionen Euro. Diese Preise machen eine sorgfältige rechtliche Prüfung vor dem Kauf umso wichtiger.

Grundverkehrsgesetz Salzburg: Genehmigungspflichten beim Seegrundstück

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 trat am 1. März 2023 in Kraft und regelt den Erwerb von Grundstücken im gesamten Bundesland. Für Seeliegenschaften ist die Abgrenzung zwischen grünem und grauem Grundverkehr entscheidend – je nachdem, ob das Grundstück als land- oder forstwirtschaftliche Fläche oder als Bauland gewidmet ist.

Infografik
Grüner vs. Grauer Grundverkehr bei Seeliegenschaften
Zwei Genehmigungsregime im Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
🌿
Grüner Grundverkehr
Land-/forstwirtschaftliche Flächen

Genehmigung durch: Grundverkehrskommission Salzburg (landesweit, weisungsfrei)

Voraussetzung: Käufer muss Landwirt sein oder Nutzung als land-/forstwirtschaftliche Fläche sicherstellen

Nutzungspflicht: 15 Jahre Bewirtschaftung

Typisch bei Seeliegenschaften: Uferwiesen, Schilfgürtel, Steilufer mit Waldbestand
🏘️
Grauer Grundverkehr
Bauland und bebaute Liegenschaften

Genehmigung durch: Bürgermeister (Bescheinigung) oder Grundverkehrskommission (bei Ausnahmen)

Voraussetzung: Erklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz (in Beschränkungsgemeinden)

Frist: Nutzung binnen 1 Jahr (bebautes Grundstück) bzw. 7 Jahren (unbebautes Bauland)

Achtung: Fast alle Seegemeinden in Salzburg sind Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden

Grüner Grundverkehr: Uferwiesen und Seeflächen

Viele Grundstücke am Seeufer sind als land- oder forstwirtschaftliche Fläche gewidmet – etwa Uferwiesen, Schilfzonen oder bewaldete Hanggrundstücke. Der Erwerb solcher Flächen unterliegt dem grünen Grundverkehr nach §§ 3 ff S.GVG 2023. Die landesweite Grundverkehrskommission prüft, ob der Käufer die Fläche ordnungsgemäß bewirtschaften wird. Ziel der Bestimmungen ist laut § 3 Abs 1 S.GVG die Erhaltung und Stärkung leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe kleiner und mittlerer Größe. Ein Nichtlandwirt, der eine Uferwiese am Mattsee als Gartengrundstück nutzen möchte, erhält die Genehmigung in der Regel nicht.

Wichtig: Die Nutzungspflicht beträgt 15 Jahre. Wer die Bewirtschaftung innerhalb dieses Zeitraums aufgibt, riskiert die Rückabwicklung des Kaufes durch die Behörde.

Grauer Grundverkehr: Baugrundstücke am See

Ist das Seegrundstück als Bauland gewidmet und liegt es in einer Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde, fällt der Erwerb unter den grauen Grundverkehr gemäß §§ 11 ff S.GVG 2023. Der Käufer muss gegenüber dem Bürgermeister erklären, dass er die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen wird. Sein Lebensmittelpunkt muss in der Gemeinde liegen. Der Bürgermeister stellt eine Bescheinigung nach § 14 Abs 2 S.GVG aus, die Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch ist.

Ohne diese Bescheinigung trägt das Bezirksgericht den neuen Eigentümer nicht ins Grundbuch ein – der Kauf scheitert an der letzten Hürde. Wer als Ausländer (Nicht-EU/EWR-Bürger) eine Seeliegenschaft in Salzburg erwerben möchte, benötigt zusätzlich eine Genehmigung nach den Bestimmungen zum Ausländergrunderwerb. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Ausländergrunderwerb in Österreich.

💡 Praxistipp: Grundverkehrsrechtliche Abklärung vor dem Kaufanbot
Klären Sie vor Abgabe eines Kaufanbots, ob Ihre Seeliegenschaft dem grünen oder dem grauen Grundverkehr unterliegt. Eine falsche Einschätzung kann das gesamte Kaufvorhaben blockieren. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen Kaufinteressenten ein bindendes Anbot abgegeben haben, ohne zu wissen, dass Teile des Grundstücks als Grünland gewidmet sind und der Kauf einer Genehmigung durch die Grundverkehrskommission bedarf. Holen Sie eine verbindliche Auskunft bei der Gemeinde und beim Land Salzburg (Abteilung Grundverkehr) ein.

Naturschutz und Uferschutz an Salzburger Seen

Die zweite große Rechtsschicht bei Seeliegenschaften ist der Naturschutz. Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (S-NSchG) schützt Gewässer und ihre Uferbereiche als sogenannte geschützte Lebensräume nach § 24 S-NSchG. Dazu zählen alle stehenden Gewässer ab einer Fläche von 20 m² einschließlich ihrer Uferbereiche, Röhricht- und Schilfzonen. An Salzburgs Seen bedeutet das: Der gesamte Uferstreifen steht unter gesetzlichem Lebensraumschutz.

Für Eigentümer einer Seeliegenschaft hat das weitreichende Konsequenzen. Jede Maßnahme, die den geschützten Lebensraum beeinträchtigen könnte, benötigt eine naturschutzrechtliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Das gilt für Stege, Bootshütten, Uferbefestigungen, Baggerungen, die Entfernung von Schilfbeständen und sogar für das Aufschütten von Sand. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert eine Beseitigungsanordnung und Verwaltungsstrafen.

⚖️ Bewilligungspflichtige Maßnahmen am Seeufer in Salzburg
§ 24 S-NSchG, § 38 WRG 1959
Maßnahme Naturschutz (S-NSchG) Wasserrecht (WRG)
Steg errichten Bewilligung erforderlich Bewilligung nach § 38 WRG
Bootshütte bauen Bewilligung erforderlich Bewilligung nach § 38 WRG
Uferbefestigung / Steinschüttung Bewilligung erforderlich Teils bewilligungsfrei (Schutzmaßnahmen)
Schilf entfernen Bewilligung erforderlich Meist nicht relevant
Badehaus / Tiny House Bewilligung erforderlich Je nach Standort
Sandstrand anlegen Bewilligung erforderlich Bewilligung nach § 38 WRG
Baden (Eigengebrauch) Kein Eingriff – frei Gemeingebrauch nach § 8 WRG
Hinweis: Zusätzlich zur naturschutz- und wasserrechtlichen Bewilligung ist bei Bauwerken stets auch eine Baugenehmigung nach dem Salzburger Baurecht erforderlich. Stand: April 2026.

Das Wasserrechtsgesetz und der Gemeingebrauch

Ergänzend zum Naturschutzrecht greift das bundesweite Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG). Nach § 8 WRG ist der Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern jedermann gestattet – also Baden, Trinken, Wasserschöpfen mit Handgefäßen. Dieser Gemeingebrauch kann nicht durch den Grundstückseigentümer ausgeschlossen werden. Der Eigentümer einer Seeliegenschaft kann also nicht verhindern, dass Dritte vom Wasser aus sein Ufer erreichen, solange sie dabei kein Privatgrundstück betreten.

Für bauliche Maßnahmen im Uferbereich ist gemäß § 38 WRG eine wasserrechtliche Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Das betrifft Stege, Anlegestellen, Bootshäuser und jede sonstige Anlage innerhalb der Hochwasserabflussgrenze. Steig- oder Steinschlichtungen zum reinen Uferschutz können unter Umständen bewilligungsfrei sein – die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Landschaftsschutzgebiete an Salzburgs Seen

Viele Salzburger Seen liegen zusätzlich in Landschaftsschutzgebieten nach dem S-NSchG. Der Wolfgangsee, der Fuschlsee und weite Teile des Mattseegebiets sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In diesen Zonen gelten verschärfte Bewilligungspflichten für jede Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds der Landschaft. Firsthöhen und Geschosse müssen an die Umgebungsbebauung angepasst werden. Moderne Architektur mit Glasfronten zum See wird von der Naturschutzbehörde regelmäßig abgelehnt oder mit Auflagen versehen.

Zweitwohnsitzbeschränkungen an Salzburgs Seen

Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) kennt den Begriff der Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde. Übersteigt in einer Gemeinde der Anteil der nicht als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungen 16 Prozent des gesamten Wohnungsbestands, wird die Gemeinde per Verordnung der Landesregierung zur Beschränkungsgemeinde erklärt. Die Folge: In diesen Gemeinden darf eine Wohnung nur dann als Zweitwohnsitz genutzt werden, wenn sie in einem eigens ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebiet liegt.

Aktuell gelten 82 der 119 Salzburger Gemeinden als Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden. Darunter fallen praktisch alle Seegemeinden: St. Gilgen und Strobl am Wolfgangsee, Fuschl am See, Mattsee, Seekirchen am Wallersee, Henndorf, Neumarkt am Wallersee und viele weitere. Wer eine Seeliegenschaft als Ferienhaus oder Wochenenddomizil nutzen möchte, ohne dort seinen Hauptwohnsitz zu begründen, steht vor einem massiven rechtlichen Hindernis.

Infografik
Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnsitz am See
Salzburger Raumordnungsgesetz – Beschränkungsgemeinden
🏠
Hauptwohnsitz

Kauf in allen Seegemeinden grundsätzlich möglich

Erklärung gegenüber dem Bürgermeister: Lebensmittelpunkt in der Gemeinde

Bescheinigung nach § 14 S.GVG als Voraussetzung für Grundbucheintragung

Resultat: Eigentumserwerb und Nutzung ohne Einschränkung
🏖️
Zweitwohnsitz

Nur erlaubt, wenn Liegenschaft in ausgewiesenem Zweitwohnsitzgebiet liegt

In 82 von 119 Gemeinden gilt die Beschränkung – nahezu alle Seegemeinden betroffen

Verstoß: Verwaltungsstrafe und Nutzungsuntersagung

Achtung: Grundverkehrsbehörde und Gemeinde prüfen tatsächliche Nutzung nach

Das Grundverkehrsgesetz verzahnt sich mit dem Raumordnungsrecht. Die Grundverkehrsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn der Käufer glaubhaft darlegt, die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen zu wollen. Die Gemeinde kann die tatsächliche Nutzung nachträglich überprüfen. Wird festgestellt, dass der Käufer seinen Hauptwohnsitz nicht dort hat, drohen eine Verwaltungsstrafe und im Extremfall die Aufhebung des Rechtsgeschäfts.

Due Diligence bei Seeliegenschaften: Grundbuch, Servitute und Widmung

Die rechtliche Sorgfaltsprüfung – die sogenannte Due Diligence beim Immobilienkauf – ist bei Seeliegenschaften in Salzburg besonders umfangreich. Neben den üblichen Prüfpunkten (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Pfandrechte) kommen seespezifische Risiken hinzu.

🔍
Due-Diligence-Ablauf bei einer Seeliegenschaft
Schritte von der Erstprüfung bis zur Kaufentscheidung
1
Grundbuchauszug einholen – Eigentümer, Belastungen (C-Blatt), eingetragene Servitute (Wegerechte, Leitungsrechte, Seezugangsrechte) prüfen
2
Flächenwidmungsplan prüfen – Bauland, Grünland, Sonderwidmung? Liegt das Grundstück im Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet?
3
Naturschutzrechtliche Einschränkungen klären – Landschaftsschutzgebiet, geschützte Lebensräume (§ 24 S-NSchG), bestehende Bewilligungen für Steg/Bootshütte
4
Wasserrechtliche Bewilligungen prüfen – bestehende Wasserrechte (Steg, Einleitung, Entnahme), Auflagen der Bezirkshauptmannschaft
5
Grundverkehrsrechtliche Voraussetzungen abklären – Grüner oder grauer Grundverkehr? Bescheinigung des Bürgermeisters möglich?
6
Kaufentscheidung auf Basis aller Prüfungsergebnisse – Risiken bewerten, Kaufpreis verhandeln, Kaufvertrag mit Bedingungen gestalten

Grundbuch-Besonderheiten bei Seeliegenschaften

Im Grundbuch finden sich bei Seeliegenschaften häufig Eintragungen, die bei gewöhnlichen Liegenschaften selten vorkommen. Dazu gehören Servitute und Dienstbarkeiten wie Seezugangsrechte zugunsten benachbarter Grundstücke, Durchgangsrechte für Fischer oder öffentliche Wege entlang des Ufers. Manche dieser Servitute bestehen seit Jahrzehnten und wurden durch langjährige Nutzung ersessen (§ 1470 ff ABGB – Ersitzungsfrist von 30 Jahren bei unbeweglichen Sachen).

Prüfen Sie das C-Blatt des Grundbuchsauszugs besonders sorgfältig. Eingetragene Seezugangsservitute bedeuten, dass Dritte das Recht haben, Ihr Grundstück zu betreten, um den See zu erreichen. Dieses Recht erlischt nicht durch den Eigentümerwechsel. Wie die Rangordnung im Grundbuch funktioniert und welche Belastungen für Käufer relevant sind, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Flächenwidmung und Bebaubarkeit

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde entscheidet, ob und wie ein Seegrundstück bebaut werden darf. In Salzburg gibt es im Wesentlichen drei Widmungskategorien, die bei Seeliegenschaften relevant sind:

Bauland: Bebauung nach Bebauungsplan möglich. Im Bauland gelten allerdings Abstandsregelungen und maximale Firsthöhen, die am Seeufer oft restriktiver gehandhabt werden als im Ortsgebiet. Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich.

Grünland: Grundsätzlich nicht bebaubar. Ausnahmen bestehen für land- und forstwirtschaftliche Gebäude und bestimmte Sondernutzungen. Ein Wohnhaus am See auf Grünlandwidmung ist nicht genehmigungsfähig.

Sonderwidmung (z. B. Erholung, Tourismus): Einzelne Seegrundstücke tragen Sonderwidmungen, die eine Nutzung als Hotel, Pension oder Erholungseinrichtung zulassen. Solche Widmungen sind historisch gewachsen und selten. Sie eröffnen Möglichkeiten, bringen aber auch einschränkende Auflagen mit sich.

Salzburger Seen im Überblick: Wolfgangsee, Mattsee, Fuschlsee und Wallersee

Jeder See in Salzburg hat seine eigenen rechtlichen und faktischen Besonderheiten. Die vier gefragtesten Seeliegenschafts-Standorte unterscheiden sich erheblich in Preislage, Verfügbarkeit und behördlichen Anforderungen.

Infografik
Vier Salzburger Seen im Vergleich
Rechtliche und marktbezogene Eckdaten für Seeliegenschaften
🏔️
Wolfgangsee
Premium
Gemeinden: St. Gilgen, Strobl
Preise: ab 1.500 €/m², Objekte oft 3–5 Mio. €
Besonderheit: Landschaftsschutzgebiet, strenge Bauauflagen, kaum Angebot
🌊
Fuschlsee
Exklusiv
Gemeinde: Fuschl am See, Hof bei Salzburg
Preise: vergleichbar mit Wolfgangsee, sehr wenige Transaktionen
Besonderheit: Großteils im Besitz der Salzkammergut-Touristik, Privatverkäufe extrem selten
🛶
Mattsee
Trumer Seen
Gemeinden: Mattsee, Lochen
Preise: ca. 580–970 €/m², Objekte 330.000–2,6 Mio. €
Besonderheit: Badeplätze als Eigentum mit Grundbuchseintrag, Naturschutzauflagen für Bauwerke
Wallersee
Flachgau
Gemeinden: Seekirchen, Henndorf, Neumarkt
Preise: ca. 585 €/m², gute Erreichbarkeit von Salzburg Stadt
Besonderheit: Europaschutzgebiet (Natura 2000), strengste Naturschutzauflagen im Vergleich

Unabhängig vom See gilt: Das Angebot an Seeliegenschaften in Salzburg ist extrem begrenzt. Grundstücke mit direktem Seezugang werden selten auf dem offenen Markt angeboten. Viele Transaktionen erfolgen diskret über Netzwerke oder Makler mit Spezialisierung auf Seeimmobilien. Die Knappheit treibt die Preise und erhöht die Gefahr, dass Käufer unter Zeitdruck Kompromisse bei der rechtlichen Prüfung eingehen – ein Fehler, der sich bei Seeliegenschaften besonders teuer auswirken kann.

Kaufvertrag und Checkliste für den Erwerb einer Seeliegenschaft

Der Kaufvertrag für eine Seeliegenschaft in Salzburg muss neben den üblichen Bestandteilen eines Immobilienkaufvertrags mehrere seespezifische Regelungen enthalten. Die anwaltliche Treuhandabwicklung ist bei diesen Transaktionen besonders empfehlenswert, da die Erfüllung mehrerer behördlicher Genehmigungen abzuwarten ist.

✅ Checkliste: Kaufvertrag Seeliegenschaft in Salzburg
☑️
Aufschiebende Bedingung Grundverkehr – Kaufvertrag unter der Bedingung, dass die Grundverkehrsbescheinigung bzw. -genehmigung erteilt wird
☑️
Naturschutzrechtliche Bewilligungen – Bestehende Bewilligungen für Steg, Bootshütte etc. im Vertrag auflisten und Übertragbarkeit klären
☑️
Servitute offenlegen – Verkäufer muss alle bekannten Dienstbarkeiten (Wegerechte, Seezugangsrechte, Leitungsrechte) offenlegen
☑️
Widmung und Bebaubarkeit – Zusicherung des Verkäufers zur aktuellen Widmung und zum Vorliegen einer Baugenehmigung (falls zugesagt)
☑️
Wasserrechtliche Bewilligungen – Bestehende Wasserrechte (Stegbewilligung, Einleitungsrecht) dem Käufer übertragen
☑️
Treuhandabwicklung – Kaufpreis auf Treuhandkonto bis zur Verbücherung und Erfüllung aller Bedingungen
☑️
Grunderwerbsteuer und Nebenkosten – 3,5 % GrESt, 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr, ggf. Gebührenbefreiung für Eigenheim prüfen
☑️
Rücktrittsrecht bei Versagung – Klare Regelung für den Fall, dass Grundverkehrsbehörde oder Naturschutzbehörde den Kaufgrund ablehnt

Bei den Nebenkosten ist zu beachten: Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (§ 7 GrEStG). Die Grundbucheintragungsgebühr liegt bei 1,1 Prozent. Hinzu kommen Kosten für Vertragserrichtung, Treuhänder und Beglaubigung. Bei hochpreisigen Seeliegenschaften summieren sich die Nebenkosten schnell auf 50.000 bis 150.000 Euro. Details zur Grunderwerbsteuer in Österreich finden Sie in unserem Ratgeber.

💡 Praxistipp: Kaufanbot mit Vorbehalt
Formulieren Sie Ihr Kaufanbot stets unter dem Vorbehalt der grundverkehrsrechtlichen Genehmigung und der naturschutzrechtlichen Bewilligung. So vermeiden Sie eine Bindung an den Kauf, bevor feststeht, ob alle behördlichen Voraussetzungen erfüllt werden können. In der Praxis empfehlen wir zusätzlich einen Vorbehalt zur Prüfung der Widmung und der Grundbuchsituation durch einen Rechtsanwalt binnen 14 Tagen.

Häufige Fehler beim Kauf von Seeliegenschaften

In unserer Praxis begleiten wir regelmäßig Mandanten beim Erwerb von Seeliegenschaften in Salzburg. Die folgenden Fehler sehen wir dabei immer wieder.

Grundverkehrsrecht wird ignoriert
Der Käufer unterschreibt den Kaufvertrag, ohne vorab zu klären, ob eine Grundverkehrsbescheinigung erteilt werden kann. Nach Vertragsabschluss stellt sich heraus, dass die Liegenschaft dem grünen Grundverkehr unterliegt und der Käufer als Nichtlandwirt keine Genehmigung erhält.
Zweitwohnsitznutzung wird eingeplant
Käufer aus Wien oder München erwerben eine Seeliegenschaft am Wolfgangsee als Wochenendhaus. Die Gemeinde ist aber Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde, und das Grundstück liegt nicht im ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebiet. Die Nutzung wird untersagt, eine Verwaltungsstrafe droht.
Naturschutzauflagen werden unterschätzt
Der neue Eigentümer möchte den Schilfgürtel entfernen und einen Sandstrand anlegen. Die Naturschutzbehörde versagt die Bewilligung. Der Uferbereich ist als geschützter Lebensraum eingestuft. Rückbaukosten und Verwaltungsstrafen folgen.
Servitute im Grundbuch werden übersehen
Im C-Blatt des Grundbuchs ist ein Seezugangsrecht zugunsten des Nachbargrundstücks eingetragen. Der Käufer bemerkt das erst nach der Verbücherung. Die Nachbarn dürfen sein Grundstück queren, um zum See zu gelangen – dauerhaft und unwiderruflich.
Wasserrechtliche Bewilligungen werden nicht übertragen
Der bestehende Steg hat eine wasserrechtliche Bewilligung, die auf den Verkäufer lautet. Diese wird im Kaufvertrag nicht auf den neuen Eigentümer übertragen. Die Bewilligung erlischt, der Steg wird formell illegal, und der Käufer muss ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen.

Sonderfälle in der Praxis

Erwerb durch eine GmbH oder Privatstiftung

Juristische Personen – also GmbHs, Stiftungen oder Vereine – können Seeliegenschaften in Salzburg grundsätzlich erwerben. Im grauen Grundverkehr entfällt die Hauptwohnsitzpflicht, da eine GmbH keinen Hauptwohnsitz haben kann. Die Grundverkehrskommission prüft jedoch den Erwerbszweck. Wenn erkennbar ist, dass der Erwerb lediglich der Umgehung der Zweitwohnsitzbeschränkung dient – etwa weil der Gesellschafter die Liegenschaft persönlich als Feriendomizil nutzt –, kann die Genehmigung versagt werden. Die Salzburger Grundverkehrskommission hat seit 2023 rund 100 Fälle pro Sitzungsperiode zu bearbeiten und prüft Umgehungskonstruktionen zunehmend genau.

Seezugang ohne Seeliegenschaft: Badeplätze als Eigentum

An einigen Salzburger Seen – insbesondere am Mattsee – gibt es die Besonderheit, dass einzelne Badeplätze als eigenständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen sind. Diese Parzellen umfassen oft nur 20 bis 50 Quadratmeter und dienen ausschließlich dem Seezugang. Sie können als Eigentum erworben werden, unterliegen aber ebenfalls dem Grundverkehrsrecht und dem Naturschutz. Auf vielen dieser Parzellen darf kein dauerhaftes Bauwerk errichtet werden – weder eine Hütte noch ein Tiny House oder ein abgestellter Wohnwagen.

Erbschaft und Schenkung einer Seeliegenschaft

Auch bei Erbschaft und Schenkung von Seeliegenschaften in Salzburg greifen die Grundverkehrsbestimmungen. Der Erbe oder Beschenkte muss die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. Bei land- oder forstwirtschaftlichen Seegrundstücken (grüner Grundverkehr) kann die Grundverkehrskommission den Erwerb eines Nichtlandwirts auch im Erbfall untersagen, wenn der Erbe die Bewirtschaftung nicht sicherstellt. Die Immobilienertragsteuer fällt bei Schenkungen nicht an, wohl aber die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif (0,5 bis 3,5 Prozent je nach Wert).

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 unterscheidet grünen (land-/forstwirtschaftlich) und grauen Grundverkehr (Bauland). Für beide gelten Genehmigungspflichten beim Erwerb einer Seeliegenschaft.
2. 82 von 119 Salzburger Gemeinden sind Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden – darunter alle großen Seegemeinden. Zweitwohnsitznutzung ist nur in eigens ausgewiesenen Gebieten zulässig.
3. Der Uferschutz nach § 24 S-NSchG stellt Gewässer und Uferbereiche unter gesetzlichen Lebensraumschutz. Jede bauliche Maßnahme am Seeufer bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung.
4. Die Due Diligence muss Grundbuch, Flächenwidmung, Naturschutz, Wasserrecht und Grundverkehr umfassen – zusätzlich zu den üblichen Prüfpunkten beim Immobilienkauf.
5. Im Kaufvertrag müssen aufschiebende Bedingungen für die Grundverkehrsgenehmigung verankert und bestehende wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligungen auf den Käufer übertragen werden.
6. Seeliegenschaften in Salzburg sind selten und teuer. Am Wolfgangsee und Fuschlsee liegen die Preise oft über einer Million Euro. Am Mattsee und Wallersee gibt es vereinzelt Angebote ab 330.000 Euro.

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Der Kauf einer Seeliegenschaft in Salzburg erfordert die Koordination mehrerer Rechtsgebiete – Grundverkehrsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Raumordnungsrecht und Vertragsrecht. In unserer Kanzlei in Salzburg begleiten wir Sie vom ersten Prüfschritt bis zur Verbücherung. Wir klären die grundverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, prüfen Grundbuch und Flächenwidmung, verhandeln den Kaufvertrag und wickeln den gesamten Erwerb treuhändig ab. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Rechtsstand: April 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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