Seit 1. Jänner 2024 können Unternehmer in Österreich eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) gründen. Die neue Rechtsform sollte Start-ups und Wachstumsunternehmen eine schlankere Alternative zur GmbH bieten – mit einfacherer Mitarbeiterbeteiligung, flexiblerer Anteilsübertragung und niedrigeren Einstiegshürden. Zwei Jahre später zeigt sich ein differenziertes Bild: Rund 1.300 FlexCo-Gründungen stehen mehr als 200.000 bestehenden GmbHs gegenüber. Der prognostizierte Boom blieb aus, doch die FlexCo hat sich in bestimmten Nischen etabliert. Dieser Beitrag zieht eine ehrliche Praxisbilanz – und zeigt, wann die FlexCo Sinn macht und wann die GmbH nach wie vor die bessere Wahl bleibt.
Was ist die FlexCo? Entstehung und Grundidee
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist eine eigenständige Rechtsform des österreichischen Gesellschaftsrechts. Rechtsgrundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), das als BGBl I 2023/178 kundgemacht wurde und am 1. Jänner 2024 in Kraft trat. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine seit Jahren geführte Diskussion: Die klassische GmbH galt im internationalen Vergleich als zu starr für Start-ups und technologieorientierte Wachstumsunternehmen – insbesondere bei der Mitarbeiterbeteiligung und der Anteilsübertragung.
Die FlexCo steht zwischen GmbH und AG. Sie übernimmt die Grundstruktur der GmbH (Stammkapital, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung), ergänzt diese aber um Elemente, die bisher der AG vorbehalten waren: Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter, vereinfachte Anteilsübertragung per Privaturkunde und flexiblere Beschlussfassung. Das Unternehmensrecht hat damit eine dritte Säule bekommen.
Bewährte Rechtsform mit hoher Bekanntheit bei Banken, Geschäftspartnern und im Ausland. Notariatsakt bei jeder Anteilsübertragung.
Stammeinlage: mind. € 70/Ges.
→ Ideal für etablierte Unternehmen
Flexible Mischform mit Unternehmenswert-Anteilen für Mitarbeiter. Anteilsübertragung per Privaturkunde möglich.
Stammeinlage: mind. € 1/Ges.
→ Ideal für Start-ups mit ESOP-Plänen
Kapitalmarktfähige Rechtsform mit Aktien. Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtend. Hohe Gründungskosten.
Nennbetrag: mind. € 1/Aktie
→ Ideal für börsenorientierte Konzerne
FlexCo vs. GmbH: Die wichtigsten Unterschiede
Das FlexKapGG verweist in § 1 Abs 3 subsidiär auf das GmbH-Gesetz. Wo das FlexKapGG keine eigene Regelung trifft, gelten also die GmbH-Vorschriften. Die Unterschiede betreffen vor allem fünf Bereiche: Stammeinlagen, Anteilsübertragung, Mitarbeiterbeteiligung, Beschlussfassung und Aufsichtsrat. Ein genauer Blick auf die Abweichungen zeigt, für wen die FlexCo tatsächlich einen Vorteil bringt.
Stammeinlage: Ab € 1 pro Gesellschafter – ermöglicht breite Streuung und günstige Mitarbeiterbeteiligungen.
Anteilsübertragung: Per Privaturkunde (Anwalt oder Notar) – kein Notariatsakt nötig. Schneller, günstiger.
Beschlüsse: Umlaufbeschlüsse ohne Einstimmigkeit möglich (§ 6 FlexKapGG).
Stammeinlage: Mindestens € 70 pro Gesellschafter – bei vielen Gesellschaftern schnell teurer.
Anteilsübertragung: Notariatsakt zwingend (§ 76 GmbHG). Höhere Kosten, längere Abwicklung.
Beschlüsse: Umlaufbeschlüsse nur bei Einstimmigkeit (§ 34 GmbHG) – ein einzelner Gesellschafter kann blockieren.
Was die Tabelle nicht zeigt: Bei beiden Rechtsformen beträgt das Mindeststammkapital seit 2024 gleichermaßen € 10.000, wovon bei Gründung mindestens € 5.000 einzuzahlen sind. Die Senkung des GmbH-Stammkapitals von € 35.000 auf € 10.000 hat den Kapitalvorteil der FlexCo weitgehend neutralisiert. Einen detaillierten Überblick über die GmbH-Gründung in Österreich finden Sie in unserem separaten Leitfaden.
| Merkmal | FlexCo | GmbH |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | € 10.000 | € 10.000 |
| Stammeinlage pro Ges. | ab € 1 | ab € 70 |
| Anteilsübertragung | Privaturkunde (Anwalt/Notar) | Notariatsakt (§ 76 GmbHG) |
| Mitarbeiterbeteiligung | Unternehmenswert-Anteile (§ 9 FlexKapGG) | Nur indirekt (Treuhand, stille Beteiligung) |
| Umlaufbeschlüsse | Ohne Einstimmigkeit möglich | Nur bei Einstimmigkeit |
| Aufsichtsrat | Ab „mittelgroß“ (§ 14 FlexKapGG) | Ab „groß“ (§ 29 GmbHG) |
| Online-Gründung | Möglich (vereinfachte Gründung) | Möglich (vereinfachte Gründung) |
| Internationale Bekanntheit | Gering – Erklärungsbedarf im Ausland | Hoch – europaweit bekannt |
Vorteile der FlexCo in der Praxis
Die FlexCo bietet gegenüber der GmbH fünf konkrete Vorteile. Nicht alle sind für jedes Unternehmen relevant – wer keine Mitarbeiter beteiligen und keine häufigen Anteilsübertragungen vornehmen will, profitiert kaum von der neuen Rechtsform.
Mitarbeiterbeteiligung: Das Kernargument für die FlexCo
Der mit Abstand gewichtigste Vorteil der FlexCo liegt in den sogenannten Unternehmenswert-Anteilen (UWA) nach § 9 FlexKapGG. Diese Anteilsklasse wurde speziell für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (Employee Stock Option Plans, kurz ESOPs) geschaffen. In der Praxis funktioniert das so: Das Unternehmen gibt Unternehmenswert-Anteile an Schlüsselmitarbeiter aus. Diese Anteile berechtigen zur Gewinnbeteiligung und zur Beteiligung am Liquidationserlös, gewähren aber kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.
Für die GmbH gab es bisher keine vergleichbare Lösung. Wer Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen wollte, musste auf Treuhandmodelle, stille Beteiligungen oder virtuelle Anteile (Phantom Shares) ausweichen – alles Konstruktionen, die steuerlich komplex und vertraglich aufwendig sind. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann zwar Gewinnverteilungsklauseln enthalten, eine echte gesellschaftsrechtliche Beteiligung ohne Stimmrecht war jedoch nicht vorgesehen.
Unternehmenswert-Anteile dürfen maximal 24,99 % des Stammkapitals ausmachen (§ 9 Abs 2 FlexKapGG). Der Gesellschaftsvertrag muss die Ausgabebedingungen, die Gewinnbeteiligung und die Rückgabemodalitäten bei Ausscheiden des Mitarbeiters klar regeln. Wir empfehlen, parallel einen Syndikatsvertrag abzuschließen, der Vesting-Perioden, Good-Leaver-/Bad-Leaver-Klauseln und die Bewertungsmethode festlegt. Ohne diese Regelungen führen UWA bei Personalwechseln regelmäßig zu Streit.
Steuerliche Behandlung der Unternehmenswert-Anteile
Die steuerliche Behandlung der UWA richtet sich nach dem Zeitpunkt der Gewinnausschüttung und dem Zeitpunkt eines allfälligen Exits. Erträge aus UWA unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (27,5 % KESt). Bei der Zuteilung selbst fällt keine Einkommensteuer an, sofern der Mitarbeiter keinen Kaufpreis unter dem Verkehrswert zahlt – andernfalls liegt ein geldwerter Vorteil vor. Gründer sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen vor der Ausgabe mit einem Steuerberater abstimmen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Praxisbilanz nach 2 Jahren: Zahlen und Einschätzung
Die Zahlen sprechen eine nüchterne Sprache. Im ersten vollen Jahr 2024 wurden in Österreich 722 FlexCos gegründet. Bis Ende August 2025 kamen 578 weitere hinzu – insgesamt also rund 1.300 Eintragungen im Firmenbuch (Stand: September 2025). Von diesen firmieren 1.161 als „FlexCo“, 134 als „FlexKapG“, vier als „Flexible Kapitalgesellschaft“ und eine als „FlexKap“.
Zum Vergleich: In Österreich werden jährlich rund 8.000 bis 10.000 neue GmbHs gegründet. Die FlexCo macht damit weniger als 10 % der Kapitalgesellschafts-Neugründungen aus. Der von manchen Kommentatoren prognostizierte „Boom“ ist ausgeblieben. Das Wirtschaftsministerium spricht von einer „erfolgreichen Etablierung“ – Rechtsexperten sehen das differenzierter und weisen auf Reparaturbedarf im FlexKapGG hin.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Gründungen 2024 (erstes volles Jahr) | 722 |
| Gründungen Jän.–Aug. 2025 | 578 |
| Gesamt (Stand Sep. 2025) | ca. 1.300 |
| Davon mit Bezeichnung „FlexCo“ | 1.161 (89 %) |
| Anteil Wien | ca. 45 % |
| Anteil NÖ, OÖ, Steiermark | je 10–15 % |
| GmbH-Neugründungen p.a. (Vergleich) | ca. 8.000–10.000 |
Die geografische Verteilung ist aufschlussreich: Fast die Hälfte aller FlexCos sitzt in Wien – wo auch die meisten Start-ups und Tech-Unternehmen ihren Sitz haben. In den westlichen Bundesländern, darunter Salzburg, spielt die FlexCo bislang eine untergeordnete Rolle. Das deckt sich mit unserer Beratungserfahrung: Etablierte mittelständische Unternehmen, Familiengesellschaften und Immobiliengesellschaften greifen weiterhin zur GmbH.
Warum der Boom ausblieb
Drei Faktoren erklären, warum die FlexCo nicht zum Massenphänomen wurde. Erstens: Die gleichzeitige Senkung des GmbH-Stammkapitals auf € 10.000 hat den Kostenvorteil der FlexCo bei der Gründung beseitigt. Zweitens: Die GmbH genießt bei Banken, Geschäftspartnern und ausländischen Vertragsparteien einen Bekanntheitsvorsprung, den die FlexCo erst über Jahre aufbauen muss. Drittens: Die frühere Aufsichtsratspflicht der FlexCo (bereits ab „mittelgroß“ statt „groß“) schreckt wachsende Unternehmen ab. Wer jetzt ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umwandeln will, entscheidet sich in der Praxis nach wie vor weit überwiegend für die GmbH.
Wann die GmbH die bessere Wahl bleibt
Die FlexCo ist kein Ersatz für die GmbH, sondern eine Ergänzung. Für die Mehrheit der Gründungen in Österreich bleibt die GmbH die richtige Rechtsform. Die folgende Checkliste hilft bei der Entscheidung.
Für all diese Fälle bietet die GmbH Rechtssicherheit, Bekanntheit und eine über 100 Jahre gewachsene Judikatur. Wer eine GmbH gründen möchte, findet auf unserer Schwerpunktseite einen vollständigen Überblick zu Ablauf und Kosten.
Häufige Fehler bei FlexCo-Gründungen
In unserer Beratungspraxis sehen wir bei FlexCo-Gründungen regelmäßig dieselben Fehler. Die meisten davon lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung vermeiden. Wer eine FlexCo als Schritt-für-Schritt-Gründung angeht, sollte diese Stolperfallen kennen.
Muster-Gesellschaftsverträge berücksichtigen die FlexCo-spezifischen Regelungen (UWA, Anteilsklassen, Beschlussfassung) nicht. Ein FlexCo-Gesellschaftsvertrag muss die Besonderheiten des FlexKapGG abbilden – insbesondere §§ 6, 7 und 9.
Wenn ein Mitarbeiter mit Unternehmenswert-Anteilen das Unternehmen verlässt, braucht es klare Regeln: Was passiert mit den Anteilen? Zu welchem Preis? Good Leaver oder Bad Leaver? Ohne Syndikatsvertrag oder entsprechende Gesellschaftsvertragsklausel wird das zum teuren Rechtsstreit.
Die FlexCo muss bereits als mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 14 FlexKapGG) einen Aufsichtsrat bestellen – das betrifft Unternehmen mit zwei der drei Schwellenwerte: Bilanzsumme > € 5 Mio., Umsatz > € 10 Mio., > 50 Arbeitnehmer. Wachsende Start-ups erreichen diese Grenze schneller als gedacht.
Die FlexCo muss zwingend einen der Rechtsformzusätze „Flexible Kapitalgesellschaft“, „FlexKapG“ oder „FlexCo“ führen (§ 3 FlexKapGG). Kreative Abkürzungen wie „FlexKap“ oder „FK“ sind nicht zulässig und führen zur Beanstandung durch das Firmenbuchgericht.
Manche Gründer wählen die FlexCo, weil sie „moderner“ klingt – ohne die Vorteile tatsächlich zu nutzen. Wer keine Mitarbeiterbeteiligung plant und keine häufigen Anteilswechsel erwartet, zahlt für eine FlexCo nur den Preis geringerer Bekanntheit.
Sonderfälle: Umwandlung, Start-ups und Nachfolge
Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo
Bestehende GmbHs können in eine FlexCo umgewandelt werden – und umgekehrt. Die Umwandlung erfordert einen Beschluss der Generalversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit und die Eintragung im Firmenbuch. Es handelt sich um einen identitätswahrenden Rechtsformwechsel: Verträge, Steuernummer und Firmenbuchnummer bleiben bestehen. Die Kosten liegen – je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrags – zwischen € 2.000 und € 5.000 für Notar und Rechtsanwalt. Einen detaillierten Überblick bietet unser Beitrag zur Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo.
In der Praxis sehen wir Umwandlungen vor allem bei Technologieunternehmen, die nachträglich ein ESOP einführen wollen. Für Immobiliengesellschaften oder reine Holdingstrukturen lohnt sich die Umwandlung in aller Regel nicht.
FlexCo für Start-ups: Wann sie passt
Die FlexCo wurde für Start-ups konzipiert – und dort spielt sie ihre Stärken am besten aus. Konkret profitieren Start-ups, die drei Voraussetzungen erfüllen: Sie planen, Schlüsselmitarbeiter über Anteile zu binden. Sie erwarten mehrere Finanzierungsrunden mit wechselnden Investoren. Sie wollen die Anteilsübertragung schlank halten, ohne bei jedem Anteilswechsel zum Notar zu müssen.
Wer nur einen oder zwei Mitgründer hat und keine externe Finanzierung sucht, fährt mit der GmbH besser – niedrigere Beratungskosten, höhere Bekanntheit und ein erprobter Rechtsrahmen überwiegen.
FlexCo und Unternehmensnachfolge
Im Kontext der Nachfolgeplanung bietet die FlexCo eine interessante Option: Über Unternehmenswert-Anteile können Nachfolger schrittweise am Unternehmen beteiligt werden, ohne sofort Stimmrechte zu erhalten. Der Übergeber behält die Kontrolle, während der Nachfolger wirtschaftlich bereits partizipiert. Das funktioniert besonders bei Familienunternehmen, in denen die nächste Generation erst eingearbeitet werden muss, bevor sie Entscheidungsbefugnis erhält.
Wenn Sie eine Unternehmensnachfolge planen und die FlexCo-Struktur in Betracht ziehen, klären Sie vorab drei Fragen: Soll der Nachfolger Stimmrechte erhalten – und wenn ja, ab wann? Wie wird der Wert der Unternehmenswert-Anteile bei einer späteren Umwandlung in reguläre Geschäftsanteile ermittelt? Und welche erbschaftssteuerlichen Konsequenzen ergeben sich? In Österreich fällt zwar keine Erbschaftssteuer an, die Einkommensteuer auf einen allfälligen Veräußerungsgewinn ist aber zu berücksichtigen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Jetzt unverbindlich anfragen
Beschreiben Sie Ihr Gründungsvorhaben – wir beraten Sie zu FlexCo, GmbH und der passenden Rechtsform.
Wie wir Ihnen helfen können
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Weichenstellungen bei der Unternehmensgründung – oder bei der Neustrukturierung eines bestehenden Unternehmens. In unserer Kanzlei beraten wir Gründer und bestehende Gesellschaften zu beiden Rechtsformen: Wir prüfen, ob die FlexCo oder die GmbH für Ihre konkrete Situation besser geeignet ist, erstellen den Gesellschaftsvertrag und begleiten Sie bis zur Eintragung im Firmenbuch. Bei bestehenden GmbHs prüfen wir, ob eine Umwandlung in eine FlexCo wirtschaftlich sinnvoll wäre. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.