Haus kaufen in Österreich als Deutscher 2026: GrESt, Ferienhaus, Wohnsitz

Immer mehr Deutsche kaufen Immobilien in Österreich – ob als Ferienhaus in Tirol, als Eigentumswohnung in Salzburg oder als Hauptwohnsitz nach dem Umzug. Was viele unterschätzen: Der Kauf unterliegt neun verschiedenen Landesgrundverkehrsgesetzen, die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises, und je nach Bundesland brauchen Sie eine Grundverkehrsgenehmigung oder Positiverklärung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen als deutscher Käufer alle Schritte, Kosten und Stolperfallen beim Immobilienkauf in Österreich – mit dem aktuellen Rechtsstand April 2026 und den Änderungen durch das BBG 2025.

Als Deutsche/r eine Immobilie in Österreich kaufen? Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – wir prüfen die grundverkehrsrechtlichen Voraussetzungen und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf. Jetzt anfragen ↓

EU-Bürger und Immobilienkauf: Ihre Rechte als Deutscher

Als Staatsbürger der Europäischen Union dürfen Sie in Österreich grundsätzlich Immobilien erwerben. Die EU-Grundfreiheiten – insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV – garantieren das. Ein generelles Erwerbsverbot für Deutsche gibt es nicht. Allerdings heißt das nicht, dass der Erwerb so einfach funktioniert wie in Deutschland. Österreich hat sich im EU-Beitrittsvertrag von 1995 Sonderregelungen für den Grunderwerb durch Ausländer vorbehalten, und diese Regelungen gelten bis heute.

Der entscheidende Unterschied: Während Sie in Deutschland eine Immobilie kaufen können, ohne eine behördliche Genehmigung einzuholen, verlangt Österreich in den meisten Bundesländern eine Grundverkehrsgenehmigung oder zumindest eine sogenannte Positiverklärung. Ohne diese Zustimmung der Grundverkehrsbehörde wird der Kaufvertrag nicht im Grundbuch eingetragen – und ohne Grundbucheintragung wird man in Österreich nicht Eigentümer. Das Grundbuch hat in Österreich konstitutive Wirkung: Erst die Eintragung macht den Käufer zum Eigentümer, nicht der Vertrag allein.

Grundverkehrsgenehmigung: Neun Bundesländer, neun Regeln

Das Grundverkehrsrecht in Österreich ist Landessache. Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Landesgrundverkehrsgesetz, und die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Das betrifft die Frage, ob Sie als EU-Bürger überhaupt eine Genehmigung brauchen, welche Behörde zuständig ist und welche Auflagen Sie erfüllen müssen. In manchen Bundesländern reicht eine einfache Negativbestätigung (Erklärung, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist). In anderen – besonders in den Tourismusbundesländern – ist ein vollständiges Genehmigungsverfahren nötig.

Infografik
Genehmigungspflicht nach Bundesland
So unterschiedlich regeln die Bundesländer den Erwerb durch EU-Bürger
🏔️
Streng geregelt
Genehmigung nötig

Tirol, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten – Positiverklärung oder Genehmigung der Grundverkehrsbehörde erforderlich. Nutzungszweck wird geprüft.

Achtung: Ferienhaus-Erwerb oft besonders eingeschränkt
📋
Mittlerer Aufwand
Erklärung nötig

Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Burgenland – Negativerklärung oder vereinfachtes Verfahren. EU-Bürger werden meist wie Inländer behandelt.

Hinweis: Erklärung über Nutzungszweck trotzdem abgeben
Unkompliziert
EU-Bürger = Inländer

Wien – Keine gesonderte Grundverkehrsgenehmigung für EU-Bürger nötig. Erwerb funktioniert wie für österreichische Staatsbürger.

Vorteil: Kein zusätzliches Verfahren, schnellere Abwicklung

Ein Beispiel aus der Praxis: In Salzburg müssen Sie beim Erwerb einer Immobilie eine Positiverklärung vorlegen. Darin erklären Sie, dass Sie die Immobilie selbst nutzen – als Hauptwohnsitz oder für Ihren Betrieb. Reine Kapitalanlage ohne Eigennutzung wird in vielen Salzburger Gemeinden nicht genehmigt. In Tirol gelten ähnlich strenge Regeln, und in vielen Tiroler Gemeinden ist der Erwerb als Freizeitwohnsitz überhaupt nur in bestimmten, ausgewiesenen Zonen möglich. Eine umfassende Darstellung der Genehmigungsvoraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag zum Ausländergrunderwerb in Österreich.

Salzburg: Positiverklärung und Selbstnutzungspflicht

Im Bundesland Salzburg regelt das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 (S.GVG 2001), unter welchen Voraussetzungen der Grunderwerb zulässig ist. EU-Bürger sind zwar nicht von einem Erwerbsverbot betroffen, aber der Verwendungszweck wird geprüft. Bei Baugrundstücken und Wohnimmobilien muss der Käufer eine Positiverklärung abgeben, dass er die Liegenschaft innerhalb einer bestimmten Frist einem konkreten Zweck zuführt – typischerweise der Selbstnutzung als Hauptwohnsitz. In Tourismusgemeinden (etwa im Pinzgau oder Pongau) wird zusätzlich geprüft, ob ein Freizeitwohnsitz genehmigungsfähig ist.

Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnsitz: Steuerliche Unterschiede

Die Frage, ob Sie Ihre Immobilie in Österreich als Hauptwohnsitz oder als Zweitwohnsitz nutzen, hat weitreichende steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Der Unterschied betrifft nicht nur die Zweitwohnsitzabgabe, sondern auch die Grundverkehrsgenehmigung, die Hauptwohnsitzbefreiung bei der ImmoESt und Ihr steuerliches Domizil im Verhältnis zu Deutschland.

Vergleich
Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnsitz in Österreich
Steuerliche und rechtliche Unterschiede für deutsche Käufer
🏠 Hauptwohnsitz
Mittelpunkt der Lebensinteressen

Grundverkehr: Genehmigung in den meisten Bundesländern einfacher. Positiverklärung mit Selbstnutzung wird akzeptiert.

ImmoESt: Hauptwohnsitzbefreiung möglich (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG). Kein ImmoESt bei Verkauf, wenn 2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz.

Zweitwohnsitzabgabe: Keine.

Vorteil: Steuerlich begünstigt, einfachere Genehmigung
🏖️ Zweitwohnsitz / Ferienhaus
Nicht Mittelpunkt der Lebensinteressen

Grundverkehr: In vielen Bundesländern eingeschränkt oder verboten. In Tirol nur in ausgewiesenen Freizeitwohnsitz-Zonen möglich.

ImmoESt: Keine Hauptwohnsitzbefreiung. Bei Verkauf 30 % ImmoESt auf den Veräußerungsgewinn.

Zweitwohnsitzabgabe: Ja, in vielen Tourismusgemeinden. Höhe variiert je nach Bundesland und Gemeinde.

Achtung: Zweitwohnsitzabgabe kann 500–2.500 EUR/Jahr betragen

Für deutsche Käufer kommt eine weitere Dimension hinzu: das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland (DBA AT-DE). Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen – also Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne – werden nach Art. 6 und Art. 13 DBA grundsätzlich im Belegenheitsstaat besteuert, also in Österreich. Deutschland stellt diese Einkünfte dann unter Progressionsvorbehalt frei. Das bedeutet: Sie zahlen die ImmoESt in Österreich, nicht die deutsche Einkommensteuer auf den Gewinn. Aber der Gewinn erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen in Deutschland.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen, wechseln Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz. Das hat Konsequenzen für die gesamte Einkommensteuer, nicht nur für die Immobilie. Lassen Sie sich vor einem solchen Schritt von einem Steuerberater beraten, der beide Rechtsordnungen kennt.

Kaufnebenkosten: Was ein Haus in Österreich wirklich kostet

Die Kaufnebenkosten in Österreich unterscheiden sich von jenen in Deutschland. Die Grunderwerbsteuer ist mit 3,5 % zwar niedriger als in den meisten deutschen Bundesländern (dort 3,5–6,5 %), dafür fallen die Grundbuchgebühren und Vertragserrichtungskosten anders aus.

💰 Kaufnebenkosten im Überblick (Beispiel: Kaufpreis 500.000 EUR)
Kostenposition Satz Betrag (EUR)
Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % des Kaufpreises 17.500
Grundbucheintragung 1,1 % des Kaufpreises 5.500
Vertragserrichtung (Rechtsanwalt/Notar) 1–3 % (verhandelbar) 5.000–15.000
Maklergebühr (falls Makler) max. 3 % + 20 % USt = 3,6 % 18.000
Pfandrechtseintragung (bei Kredit) 1,2 % der Kreditsumme je nach Kredit
Summe Nebenkosten (ohne Pfandrecht) ca. 9–11 % 46.000–56.000
Hinweis: Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt auf Basis des Kaufpreises (Gegenleistung) berechnet. Bei nahen Angehörigen gilt der Grundstückswert als Mindestbemessungsgrundlage.

Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich wird der Kaufvertrag in der Regel von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet, der gleichzeitig als Treuhänder fungiert. Der Treuhänder übernimmt die Abwicklung: Er hält den Kaufpreis treuhändig, kümmert sich um die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnung und veranlasst die Grundbucheintragung. Wie die Treuhandschaft beim Immobilienkauf im Detail funktioniert, erklären wir in einem eigenen Beitrag. In Deutschland ist dafür ausschließlich der Notar zuständig, in Österreich übernehmen Rechtsanwälte diese Aufgabe ebenso.

💡 Praxistipp: Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Seit dem 1. Juli 2025 gelten verschärfte Regeln für Share Deals (BBG 2025). Wer statt einer Liegenschaft die Anteile an einer Immobiliengesellschaft erwirbt, löst die GrESt bereits ab einer Beteiligungsschwelle von 75 % aus (bisher 95 %), und der Beobachtungszeitraum wurde auf 7 Jahre verlängert (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987). Die GrESt beträgt bei Immobiliengesellschaften 3,5 % vom gemeinen Wert des Grundstücks. Wer einen Kauf über eine GmbH plant, sollte diese Änderung kennen.

Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Österreich unterscheidet sich in einigen Punkten von Deutschland. Besonders die Rolle des Treuhänders, die Grundverkehrsgenehmigung und die Art der Grundbucheintragung sind für deutsche Käufer ungewohnt. Hier ist der typische Ablauf:

Ablauf
Kaufprozess für deutsche Käufer in Österreich
1
Immobilie finden und prüfen
Grundbuchauszug einsehen, Flächenwidmungsplan prüfen, Baubescheide und Energieausweis anfordern. Klären, ob ein Freizeitwohnsitz in der Gemeinde überhaupt zulässig ist.
2
Rechtsanwalt/Treuhänder beauftragen
Einen österreichischen Rechtsanwalt als Vertragserrichter und Treuhänder beauftragen. Der Treuhänder prüft die rechtliche Situation und erstellt den Kaufvertrag.
3
Kaufvertrag unterzeichnen
Kaufvertrag wird beglaubigt unterschrieben (Notar oder Rechtsanwalt mit Beglaubigungsbefugnis). Der Kaufpreis wird auf das Treuhandkonto überwiesen.
4
Grundverkehrsgenehmigung einholen
Je nach Bundesland: Positiverklärung oder Genehmigung bei der Grundverkehrsbehörde beantragen. Dauer: 2–8 Wochen. Ohne Genehmigung keine Grundbucheintragung.
5
Steuern und Gebühren abführen
Der Treuhänder führt die GrESt-Selbstberechnung durch (3,5 %) und überweist Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühr (1,1 %) an das Finanzamt.
6
Grundbucheintragung und Übergabe
Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Danach gibt der Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer frei. Sie sind jetzt Eigentümer. Schlüsselübergabe und Übergabeprotokoll folgen.

Ferienhaus in Österreich kaufen: Sonderregeln beachten

Der Kauf eines Ferienhauses in Österreich ist für viele Deutsche der Hauptgrund, sich mit dem österreichischen Immobilienrecht zu befassen. Ein Chalet in Tirol, ein Haus am Wolfgangsee, eine Wohnung in Zell am See – die Nachfrage ist hoch. Aber gerade beim Ferienhaus-Erwerb gelten die strengsten Regeln.

In den meisten österreichischen Tourismusgemeinden gibt es Obergrenzen für Freizeitwohnsitze. Tirol hat die schärfsten Regelungen: Das Tiroler Grundverkehrsgesetz limitiert die Anzahl der Freizeitwohnsitze pro Gemeinde, und neue Widmungen als Freizeitwohnsitz sind kaum noch möglich. In Salzburg gilt: Wer eine Immobilie nicht als Hauptwohnsitz nutzen will, braucht eine Freizeitwohnsitz-Bewilligung der Gemeinde – und bekommt diese in begehrten Lagen oft nicht.

Zweitwohnsitzabgabe in Tourismusgemeinden

Neben den grundverkehrsrechtlichen Hürden erhebt eine wachsende Zahl von Gemeinden eine Zweitwohnsitzabgabe. Diese jährliche Abgabe soll Anreize schaffen, Wohnraum nicht als Feriendomizil dem lokalen Markt zu entziehen. Die Höhe variiert stark – in manchen Salzburger Gemeinden beträgt sie 10 EUR pro Quadratmeter, in Tiroler Gemeinden bis zu 25 EUR pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer 100-m²-Wohnung summiert sich das auf 1.000 bis 2.500 EUR jährlich.

💡 Praxistipp: Touristisch vermietetes Ferienhaus
Wenn Sie Ihr Ferienhaus in Österreich zeitweise touristisch vermieten, kann das die grundverkehrsrechtliche Situation verändern. In manchen Bundesländern wird eine gewerblich genutzte Immobilie anders eingestuft als ein reiner Freizeitwohnsitz. Gleichzeitig unterliegen die Mieteinnahmen der österreichischen Einkommensteuer (als beschränkt Steuerpflichtiger) und der Umsatzsteuer ab bestimmten Schwellenwerten. Klären Sie die steuerlichen Konsequenzen vor dem Kauf.

Häufige Fehler deutscher Käufer in Österreich

In unserer Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die deutsche Käufer beim Immobilienerwerb in Österreich machen. Vieles hängt damit zusammen, dass das deutsche und das österreichische Immobilienrecht zwar verwandt, aber in wichtigen Details verschieden sind.

Achtung
Die 6 häufigsten Fehler deutscher Käufer
Grundverkehrsrecht ignoriert
Viele Deutsche gehen davon aus, dass der Immobilienkauf in Österreich genauso funktioniert wie in Deutschland. Sie unterschreiben den Kaufvertrag, ohne vorab zu klären, ob sie in der betreffenden Gemeinde überhaupt eine Liegenschaft erwerben dürfen.
Deutschen Notar statt österreichischen Rechtsanwalt beauftragt
In Österreich wird der Kaufvertrag nicht wie in Deutschland zwingend vom Notar beurkundet. Die Vertragserrichtung und Treuhandschaft übernimmt ein österreichischer Rechtsanwalt oder Notar. Ein deutscher Notar kann keinen österreichischen Kaufvertrag abwickeln.
Kaufpreis ohne Treuhandkonto überwiesen
Der Kaufpreis gehört auf ein Treuhandkonto, nicht direkt an den Verkäufer. Ohne Treuhandschaft riskieren Sie, dass der Verkäufer das Geld hat, Sie aber noch nicht im Grundbuch stehen – und im schlimmsten Fall nie werden.
Zweitwohnsitzabgabe nicht eingeplant
Die jährliche Zweitwohnsitzabgabe kann bei Ferienimmobilien in Tourismusgemeinden mehrere tausend Euro betragen. Viele Käufer rechnen nur mit den einmaligen Kaufnebenkosten und werden von den laufenden Kosten überrascht.
ImmoESt bei späterem Verkauf nicht bedacht
Die Immobilienertragssteuer von 30 % fällt beim Verkauf auf den Veräußerungsgewinn an. Ohne Hauptwohnsitzbefreiung gibt es keine Ausnahme. Wer ein Ferienhaus nach einigen Jahren mit Gewinn verkauft, muss 30 % des Gewinns an das österreichische Finanzamt abführen.
Steuerlichen Wohnsitzwechsel nicht geplant
Wer dauerhaft nach Österreich zieht, wechselt den steuerlichen Wohnsitz. Das betrifft die gesamte Einkommensteuer, nicht nur die Immobilie. Ohne Abstimmung mit einem grenzüberschreitend tätigen Steuerberater drohen Doppelbesteuerung oder verlorene Freibeträge.

Checkliste: Unterlagen für Ihren Immobilienkauf

Damit Ihr Immobilienkauf in Österreich reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten und prüfen. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Beschaffung helfen, aber es spart Zeit, wenn Sie die Dokumente bereits kennen.

✅ Checkliste: Unterlagen für den Immobilienkauf als Deutscher
☑️
Gültiger Reisepass oder Personalausweis – für die Identitätsprüfung bei der Vertragsunterschrift und Beglaubigung.
☑️
Meldebestätigung – Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in Deutschland (für die Grundverkehrsbehörde).
☑️
Grundbuchauszug der Liegenschaft – aktueller Auszug, maximal 4 Wochen alt. Zeigt Eigentümer, Lasten, Pfandrechte.
☑️
Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan – zeigt die zulässige Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Freizeitwohnsitz).
☑️
Energieausweis – Pflicht beim Immobilienverkauf in Österreich (EAVG 2012).
☑️
Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis – der Verkäufer oder Makler wird einen Nachweis verlangen.
☑️
Baubescheid und Benützungsbewilligung – bei bestehenden Gebäuden prüfen, ob alle Umbauten genehmigt sind.
☑️
Positiverklärung / Erklärung über den Verwendungszweck – für die Grundverkehrsbehörde, je nach Bundesland unterschiedlich.

Sonderfall: Finanzierung über eine deutsche Bank

Viele deutsche Käufer möchten den Kauf über ihre Hausbank in Deutschland finanzieren. Das ist grundsätzlich möglich, aber in der Praxis komplizierter als erwartet. Deutsche Banken scheuen oft die Besicherung auf einer österreichischen Liegenschaft, weil sie mit dem österreichischen Grundbuch nicht vertraut sind und die Pfandrechtseintragung nach österreichischem Recht erfolgen muss (1,2 % Eintragungsgebühr). Österreichische Banken bieten hingegen routinemäßig Finanzierungen für deutsche Käufer an – vorausgesetzt, die Bonität stimmt und der Wohnsitz ist nachweisbar. Prüfen Sie beide Optionen und vergleichen Sie die Konditionen.

Sonderfall: Erbschaft und Schenkung über die Grenze

Wenn Sie eine österreichische Immobilie erben oder geschenkt bekommen, gelten besondere Regeln. Österreich erhebt zwar keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer im engeren Sinn, aber die Grunderwerbsteuer greift auch bei unentgeltlichen Übertragungen – allerdings zum begünstigten Stufentarif (0,5–3,5 % vom Grundstückswert nach BewG). Deutschland erhebt parallel Erbschaft- oder Schenkungsteuer, wobei das DBA AT-DE Entlastung schaffen kann. Lassen Sie sich in solchen Fällen von einem Anwalt beraten, der beide Rechtsordnungen kennt.

Häufige Fragen zum Hauskauf als Deutscher in Österreich

Brauche ich als Deutscher eine Genehmigung, um in Österreich ein Haus zu kaufen?
Ja, in den meisten Bundesländern benötigen Sie eine Grundverkehrsgenehmigung oder zumindest eine Negativbestätigung. Als EU-Bürger haben Sie zwar freien Zugang zum Immobilienmarkt, aber die Landesgrundverkehrsgesetze verlangen eine behördliche Prüfung des Verwendungszwecks. In Wien ist der Erwerb am unkompliziertesten, in Tirol und Salzburg am strengsten reguliert.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich?
Rechnen Sie mit rund 9–11 % des Kaufpreises an Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 %, die Grundbucheintragung 1,1 %, die Vertragserrichtung 1–3 % und die Maklergebühr bis zu 3,6 % (inkl. USt). Bei Kreditfinanzierung kommen 1,2 % Pfandrechtseintragung dazu.
Muss ich als Deutscher in Österreich Steuern auf Mieteinnahmen zahlen?
Ja, Mieteinnahmen aus einer österreichischen Immobilie unterliegen der österreichischen Einkommensteuer – auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Als beschränkt Steuerpflichtiger geben Sie eine Steuererklärung in Österreich ab. Deutschland stellt diese Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen frei, berücksichtigt sie aber beim Progressionsvorbehalt.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Haus kaufen in Österreich als Deutscher – Zusammenfassung
1. Als EU-Bürger dürfen Sie in Österreich Immobilien erwerben, brauchen aber in den meisten Bundesländern eine Grundverkehrsgenehmigung oder Positiverklärung.
2. Die Kaufnebenkosten betragen insgesamt ca. 9–11 % des Kaufpreises (GrESt 3,5 %, Grundbuch 1,1 %, Vertrag 1–3 %, Makler bis 3,6 %).
3. Die Grunderwerbsteuer bei Share Deals greift seit 1.7.2025 bereits ab 75 % Beteiligung (BBG 2025).
4. Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnsitz: Beim Hauptwohnsitz profitieren Sie von erleichterter Genehmigung und ImmoESt-Befreiung. Beim Zweitwohnsitz drohen Abgaben und eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten.
5. Die ImmoESt beträgt 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Deutschland stellt nach dem DBA frei, behält aber den Progressionsvorbehalt.
6. Beauftragen Sie einen österreichischen Rechtsanwalt als Vertragserrichter und Treuhänder. Ein deutscher Notar kann einen österreichischen Immobilienkauf nicht abwickeln.

Jetzt unverbindlich anfragen

Füllen Sie das Formular aus und beschreiben Sie Ihre Situation. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Schritt 1 von 3Ihre Kontaktdaten

Wie wir Ihnen helfen können

Als Kanzlei mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht in Salzburg begleiten wir regelmäßig deutsche Käufer beim Erwerb von Immobilien in Österreich. Wir übernehmen die Vertragserrichtung, die Treuhandschaft und die Kommunikation mit der Grundverkehrsbehörde. Wenn Sie eine Immobilie in Österreich kaufen möchten – ob als Hauptwohnsitz, Ferienhaus oder Kapitalanlage – kontaktieren Sie uns. Wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von verschiedenen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten. Stand: April 2026.

Erstgespräch vereinbaren