BTVG-Rate nicht bezahlt: Rechte des Bauträgers 2026

Eine fällige BTVG-Rate ist nicht eingegangen, und der Käufer reagiert auf Erinnerungen nicht oder nur zögerlich. Für den Bauträger ist das ein wirtschaftlich heikler Moment: Die Baustelle läuft, Handwerker stellen Rechnungen, und die Finanzierung der Folgeleistungen hängt an diesem Geldeingang. Wer jetzt den falschen Weg wählt — zu kurze Frist, formfreie Mahnung, übereilter Rücktritt — steht rechtlich schlechter da als vor der Mahnung. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie als Bauträger die Rate rechtssicher durchsetzen, wann Sie nach § 6 BTVG wirksam zurücktreten dürfen und welche Verzugszinsen 2026 tatsächlich verlangt werden können.

Käufer zahlt eine fällige BTVG-Rate nicht? Schildern Sie uns den Zahlungsrückstand und den Baufortschritt — wir prüfen, ob und wie Sie wirksam zurücktreten oder auf Zahlung klagen können. Jetzt anfragen ↓

Fälligkeit nach BTVG: Wann wird eine Rate überhaupt zahlbar?

Bevor Sie überhaupt über Zahlungsverzug nachdenken, muss geklärt sein, ob die konkrete Rate fällig ist. Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG, BGBl I 7/1997 idgF) bindet die Fälligkeit nicht an ein Kalenderdatum, sondern an den tatsächlich erreichten Baufortschritt. Erst wenn die vereinbarte Baustufe nachweisbar abgeschlossen ist und der Treuhänder dies bestätigt, darf der Bauträger die Rate verlangen. Wird eine Rate früher gefordert, ist der Käufer nicht in Verzug — unabhängig davon, wie dringend das Geld gebraucht wird.

Die beiden gesetzlichen Ratenpläne stehen in § 10 Abs 2 BTVG. Der Ratenplan A ist kombiniert mit einer zusätzlichen schuldrechtlichen Sicherung (Bankgarantie oder Versicherung), der Ratenplan B ergänzt die Sicherung typischerweise durch ein grundbücherliches Pfandrecht. Welches Modell gilt, ist im Bauträgervertrag festgelegt; die Wahl bestimmt die prozentuale Höhe jeder Rate und damit auch den Streitwert einer möglichen Klage. Eine detaillierte Einordnung des BTVG-Anwendungsbereichs bieten wir auf unserer Schwerpunktseite Bauträgerrecht.

📊 Ratenplan A vs. Ratenplan B nach § 10 Abs 2 BTVG
Prozentsätze der einzelnen Baufortschrittsstufen
Baustufe Ratenplan A Ratenplan B
Baubeginn (rechtskräftige Baubewilligung)15 %10 %
Nach Rohbau und Dachfertigstellung35 %30 %
Nach Rohinstallationen20 %20 %
Nach Fassade und Fenster (verglast)12 %12 %
Nach Bezugsfertigstellung12 %17 %
Nach Gesamtanlagenfertigstellung4 %9 %
Haftrücklass (nach 3 Jahren)2 %2 %
Hinweis: Bei Ratenplan A ist die Baubeginn-Rate zusätzlich mit einer Bankgarantie oder Versicherung in Höhe von mindestens 10 % des Kaufpreises zu sichern, wenn dringender Wohnbedarf des Erwerbers vorliegt.

Neben der Baustufe selbst spielt der Treuhänder nach § 13 BTVG eine Schlüsselrolle. Er ist Rechtsanwalt oder Notar und bestätigt dem Käufer, dass die fällige Rate tatsächlich dem erreichten Baufortschritt entspricht. Ohne diese Bestätigung lässt sich der Käufer in der Praxis selten bewegen zu zahlen — und vor Gericht trägt der Bauträger die Beweislast für den Baufortschritt. Die Treuhänder-Bestätigung ist daher kein Formalismus, sondern das zentrale Beweismittel. Wer sie ohne vorherige Besichtigung und Fotodokumentation beansprucht, riskiert einen Prozess, den er mit Sachverständigen-Kosten wieder herausholen muss.

Mahnung, Nachfrist und Schriftform nach § 6 BTVG

Der häufigste rechtliche Fehler bei Zahlungsverzug ist der Griff zum Musterschreiben aus dem allgemeinen Zivilrecht. Das Bauträgergeschäft ist aber spezialgesetzlich überlagert: § 6 BTVG verlangt für die Rücktrittserklärung des Bauträgers zwingend eine schriftliche Aufforderung mit einer Mindestnachfrist von einem Monat. Diese Sonderregel verdrängt die kürzeren, flexiblen Fristen des § 918 ABGB. Wer nur 14 Tage setzt und dann zurücktritt, fällt selbst in Leistungsverzug — mit allen daraus folgenden Schadenersatzansprüchen des Käufers.

Spezialnorm
§ 6 BTVG

Mindestfrist 1 Monat, zwingend zugunsten des Erwerbers. Kürzere Frist macht den Rücktritt unwirksam.

Schriftform verpflichtend — eingeschriebener Brief empfohlen.

Androhung des Rücktritts muss in der Mahnung ausdrücklich enthalten sein.

Häufigster Fall: Ratenverzug, Finanzierungsausfall, unklare Baufortschrittslage.
Allgemeines Schuldrecht
§ 918 ABGB

„Angemessene“ Nachfrist — typisch 2 bis 6 Wochen, im Einzelfall kürzer.

Keine zwingende Schriftform, aus Beweisgründen aber dringend geboten.

Subsidiär zu § 6 BTVG — kommt nur zur Anwendung, wo das BTVG keine eigene Regelung trifft.

Achtung: Beim Bauträgervertrag nicht direkt anwendbar, wenn ein BTVG-Vertrag vorliegt.

Die Schriftform verlangt mehr als eine E-Mail aus dem Büro. Nach herrschender Lehre reicht eine einfache elektronische Nachricht für § 6 BTVG nicht aus; empfohlen ist der eingeschriebene Brief (RSa oder RSb), hilfsweise eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Wer im Streitfall nur SMS-Screenshots oder Lesebestätigungen vorlegen kann, muss damit rechnen, dass ein Gericht die Aufforderung als formunwirksam einstuft — und die Folge ist: kein wirksamer Rücktritt, kein Anspruch auf Vertragsstrafe, keine pauschalen Schadenersatzpositionen.

Inhaltlich muss die Mahnung drei Dinge klar benennen: den konkreten Zahlungsrückstand (Rate, Baustufe, Betrag), die gesetzte Frist (mindestens ein Monat ab Zugang) und die Androhung des Rücktritts bei fruchtlosem Fristablauf. Fehlt die Rücktrittsandrohung, kann der Bauträger zwar auf Zahlung klagen, aber nicht einseitig aus dem Vertrag aussteigen. Diese Ankündigung ist kein überzogener Drohton, sondern eine gesetzliche Voraussetzung — der Käufer soll die Tragweite erkennen und die letzte Chance zur Zahlung nutzen können.

💡 Praxistipp: Parallel-Information an den Treuhänder

Schicken Sie jede Mahnung im BTVG-Kontext in Kopie an den Treuhänder. Er führt ohnehin den Treuhandakt und muss informiert sein, falls Sie später zurücktreten oder auf Zahlung klagen. Der Treuhänder-Akt wird bei Rückabwicklung zur zentralen Dokumentationsgrundlage — auch gegenüber Finanzamt und Grundbuch. Wer den Treuhänder erst nach fruchtloser Nachfrist einbindet, verliert Zeit und Dokumentationsqualität.

Verzugszinsen 2026: 4 % oder 10,73 %? Unterschied B2B/B2C

Die Verzugszinsen sind für den Bauträger keine Randfrage — sie entscheiden, ob der Zahlungsrückstand für den Käufer wirtschaftlich spürbar wird und ob die Klagsforderung nach zwei Jahren Prozessdauer noch ihre Substanz behält. Seit 01.01.2026 gilt ein Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank von 1,53 %. Daraus ergeben sich die beiden maßgeblichen Sätze für den Bauträgervertrag.

💶 Verzugszinsen 2026 — Verbraucher vs. Unternehmer
Stand 01.01.2026, Basiszinssatz OeNB 1,53 %
Kriterium Verbraucher-Käufer Unternehmer-Käufer (B2B)
Rechtsgrundlage§ 1333 Abs 1 ABGB§ 456 UGB
Zinssatz p. a.4,00 %10,73 % (Basiszinssatz + 9,2 PP)
Verschuldenserfordernisnein (objektiver Verzug genügt)ja (bei unverschuldetem Verzug 4 %)
Pauschaler Betreibungskostenersatz40 EUR (§ 1333 Abs 2 ABGB)40 EUR (§ 458 UGB)
Typischer Fall beim BTVGPrivater Eigentumswohnungs-KäuferImmobilien-GmbH, Vorsorgeinvestor, Anlegerwohnungs-Käufer
Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst (01.01. und 01.07. jeden Jahres). Bei der Klagsformulierung ist der jeweils maßgebliche Satz je Zinsperiode anzusetzen.

In der Praxis wird der Unterschied häufig unterschätzt. Bei einer unbezahlten Rate von 124.000 EUR (Rohinstallations-Rate eines 620.000-EUR-Kaufpreises) sind das bei 12 Monaten Verzug rund 4.960 EUR Zinsen gegen einen Verbraucher — aber etwa 13.305 EUR gegen einen Unternehmer. Wer seine Mahnung gleich mit dem falschen Satz verschickt, setzt sich einem formalen Einwand aus: Der Käufer kann die überhöhte Forderung zur Diskussion stellen und die Ernsthaftigkeit der Mahnung erschüttern. Die korrekte Bestimmung der Käufereigenschaft erfolgt anhand des Vertrags — erwirbt eine GmbH, ist die Unternehmereigenschaft regelmäßig gegeben, erwirbt eine natürliche Person zu privaten Wohnzwecken, liegt ein Verbrauchergeschäft vor.

Rücktritt vom Bauträgervertrag wegen Zahlungsverzug

Der Rücktritt ist für den Bauträger die wirtschaftlich gravierendste Maßnahme. Er beendet den Vertrag ex tunc, zwingt zur Rückabwicklung bereits verbücherter Anteile und löst eine Reihe steuerlicher Folgewirkungen aus. Dementsprechend sind die formalen Anforderungen streng. Jeder Schritt ist dokumentationspflichtig, weil bei einem späteren Streit der Bauträger beweisen muss, dass er die Voraussetzungen des § 6 BTVG eingehalten hat.

Prozessdiagramm
Rücktritt nach § 6 BTVG in 5 Schritten
1
Fälligkeit feststellen
Treuhänder-Bestätigung des Baufortschritts einholen, Rechnung an Käufer schicken, Zahlungseingang überwachen.
2
Schriftliche Mahnung mit Monatsfrist
Eingeschriebener Brief (RSa/RSb) an den Käufer, Kopie an den Treuhänder. Rate, Baustufe, Frist, Rücktrittsandrohung ausdrücklich benennen.
1M
Fristlauf 1 Monat ab Zugang
Nicht ab Versanddatum! Der Zugang beim Empfänger ist maßgeblich. Bei RSa-Brief wird die Hinterlegung als Zugang fingiert. Kurz vor Fristablauf: letzter Anruf oder Erinnerung kann helfen, die Zahlung noch zu provozieren.
3
Rücktrittserklärung
Schriftlich, eingeschrieben, parallel an Käufer und Treuhänder. Keine Formulierung wie „bei Ausbleiben der Zahlung“ — eindeutig erklären: „Wir treten hiermit vom Vertrag zurück.“
4
Rückabwicklung und Schadenersatz
Grundbücherliche Rückabwicklung durch Treuhänder, Rückerstattung ImmoESt/GrESt, Schadenersatzforderung nach § 921 ABGB gegen Käufer (entgangener Gewinn, Zwischenfinanzierungskosten).

Wirtschaftlich sinnvoll ist der Rücktritt vor allem dann, wenn der Käufer dauerhaft zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist und der Bauträger eine realistische Alternativperspektive hat — etwa einen Wartelistenkäufer oder eine aufgewertete Weiterverwertung nach Bezugsfertigstellung. In diesen Konstellationen lohnt es sich, die Monatsfrist konsequent zu nutzen und nicht durch Teilzahlungen des Käufers ins Wanken geraten zu lassen. Jede akzeptierte Teilzahlung auf die offene Rate kann die gesetzte Frist hemmen oder den Verzug gänzlich beseitigen, wenn Rate plus Zinsen damit beglichen sind. Die Einordnung paralleler Rücktrittsfragen außerhalb des BTVG haben wir im Beitrag Rücktritt vom Bauvertrag: Schadenersatz und Vermeidung von Verzug ausgeführt.

Steuerlich ist der Rücktritt kein Nullsummenspiel. Die auf den Kaufvertrag angefallene Grunderwerbsteuer kann nach § 17 GrEStG rückerstattet werden, wenn der Erwerb innerhalb von drei Jahren wieder rückgängig gemacht wird. Parallel ist die Immobilienertragsteuer nach § 30 Abs 7 EStG beim Bauträger zu korrigieren, falls bereits eine Zwischenverwertung stattgefunden hat. Die konkrete Abwicklung gehört in die Hand eines Steuerberaters — denn eine falsch formulierte Rückabwicklungsurkunde kann die Rückerstattung blockieren, und das Finanzamt prüft solche Vorgänge aufmerksam.

Bauträgerklage auf Zahlung: Ablauf, Kosten, Taktik

Oft ist die Zahlungsklage das bessere Mittel als der Rücktritt. Das gilt, wenn der Käufer vermögend ist, ein Baufortschritt zweifelsfrei dokumentiert wurde und der Bauträger am fertigen Projekt verdient. Der Prozess selbst folgt den Regeln der Zivilprozessordnung. Zuständig ist — bei Streitwerten ab 15.000 EUR — das Landesgericht, bei niedrigeren Beträgen das Bezirksgericht. Bei einem durchschnittlichen Ratenbetrag zwischen 50.000 EUR und 150.000 EUR landet die Sache regelmäßig vor dem Landesgericht.

Die Gerichtspauschalgebühr (TP 1 GGG) ist nach dem Streitwert gestaffelt: 1.459 EUR bei einem Streitwert zwischen 35.000 und 70.000 EUR, 2.920 EUR bei 70.000 bis 140.000 EUR, 4.381 EUR bei 140.000 bis 210.000 EUR. Dazu kommen die Anwaltskosten nach dem RATG sowie Sachverständigenkosten, wenn der Käufer den Baufortschritt bestreitet. In Summe muss der Bauträger mit einer Anfangsinvestition von rund 5.000 bis 15.000 EUR rechnen, ehe die erste mündliche Verhandlung stattfindet. Bei obsiegendem Urteil sind alle Kosten vom unterlegenen Käufer zu tragen.

Taktisch entscheidend ist die Vorbereitung des Beweisangebots. Vor der Klagseinbringung sollte eine Beweissicherung nach § 384 ZPO oder ein außergerichtliches Gutachten über den Baufortschritt eingeholt werden, wenn der Käufer Mängel behauptet. Mit lückenlosem Baubuch, Treuhänder-Protokoll, Fotodokumentation und Fachbauleiter-Bestätigung lässt sich der Streit in vielen Fällen bereits in der vorbereitenden Tagsatzung entscheiden. Ohne diese Unterlagen zieht der Prozess in die Länge, und jeder Monat kostet Liquidität. Für Detailfragen zu Mängelrügen und Gewährleistung nach Baumängel-Behauptungen des Käufers verweisen wir auf unseren Beitrag Baumängel und Gewährleistungsfristen.

Parallel zur Leistungsklage kann der Bauträger eine einstweilige Verfügung nach § 379 EO anstreben, um die Zahlungsforderung zu sichern — etwa durch Pfändung von Bankguthaben oder grundbücherliche Rangordnung. Diese Sicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Käufer seinen Vermögensstand verändert oder ins Ausland verlagert. Die Maßnahme verlangt eine glaubhaft gemachte Forderung und eine konkrete Gefährdung. Ohne diese beiden Elemente weist das Gericht ab; wird sie bewilligt, ist sie ein scharfes Druckmittel, das in vielen Verfahren binnen Wochen zur Zahlung führt.

Sicherungsinstrumente: Treuhänder, Pfandrecht, eV

Nicht jede Situation endet in einem Gerichtssaal. Häufig hilft das rechtssichere Vorgehen innerhalb des bestehenden Sicherungsgefüges, die Forderung durchzusetzen. Das BTVG verlangt in § 7, dass der Bauträger dem Erwerber eine Sicherheit stellt — umgekehrt existieren aber auch Sicherungsinstrumente des Bauträgers, mit denen er seine Zahlungsforderung absichert. Wer diese Instrumente kennt, agiert schneller und zielgerichteter.

✅ Checkliste: Sicherungsinstrumente des Bauträgers
☑️
Treuhänder-Einbindung von Anfang an: Sämtliche Zahlungsflüsse und Baufortschritts-Bestätigungen laufen über den Treuhänder nach § 13 BTVG. Er dokumentiert und bildet bei Rückabwicklung den Ankerpunkt.
☑️
Pfandrecht nach § 11 BTVG: Grundbücherliches Pfandrecht zugunsten des Treuhänders sichert den Kaufpreisanspruch — bei Zahlungsausfall kann vereinfacht verwertet werden.
☑️
Bankgarantie oder Versicherung des Käufers: Bei Ratenplan A rechtlich vorgeschrieben; bei Ratenplan B vertraglich vereinbart — Bauträger kann bei fälliger Rate direkt aus der Garantie ziehen.
☑️
Einstweilige Verfügung nach § 379 EO: Zur Sicherung der Zahlungsforderung — Pfändung Bankguthaben, grundbücherliche Rangordnung, Verfügungsverbot.
☑️
Zug-um-Zug-Abwicklung bei Übergabe: Schlüsselübergabe gegen Zahlung der Bezugsfertigstellungs-Rate — wirksame Druckposition, wenn Käufer die Wohnung beziehen will.
☑️
Regelmäßige Bonitätsprüfung: Besonders bei Unternehmer-Käufern und großen Projektvolumina — vermeidet, dass erst bei Schlussrate die Zahlungsunfähigkeit auffällt.

Der Treuhänder ist das wichtigste Einzelinstrument. Er ist neutraler Dritter, aber seine Position begünstigt den Bauträger erheblich, weil er die Fälligkeit gegenüber dem Käufer mit Urkunde bestätigt. Eine Treuhänder-Bestätigung nach § 13 BTVG hat vor Gericht eine starke Indizwirkung für den erreichten Baufortschritt. Sie wird zur Achillesferse, wenn der Käufer bestreitet, dass die Baustufe erreicht ist — denn ohne eine solche Bestätigung trägt der Bauträger die volle Beweislast. Mit einer ordentlich dokumentierten Treuhänder-Bestätigung reduziert sich das Prozessrisiko erheblich.

Die Perspektive des Käufers auf dieselben Mechanismen — und seine Gegenrechte bei Mängeln und Verzögerungen des Bauträgers — beleuchten wir im Komplement-Beitrag Rechte des Käufers bei Mängeln des Bauträgers. Die dortige Darstellung zeigt, welche Einwendungen erfahrene Käuferanwälte gegen eine Fälligkeitsbehauptung vorbringen — wer als Bauträger diese Einwendungen kennt, kann seine Dokumentation entsprechend schärfen.

Häufige Fehler des Bauträgers und wie Sie sie vermeiden

Aus der Kanzleipraxis sehen wir immer wieder dieselben Muster, an denen rechtssichere Vorgehensweisen scheitern. Jeder dieser Fehler kostet Zeit, Geld und im schlimmsten Fall die Durchsetzbarkeit der Forderung. Die Liste ist nicht vollständig, deckt aber die typischen Stolpersteine ab.

Mündliche Mahnung oder E-Mail ohne Signatur
§ 6 BTVG verlangt Schriftform. SMS-Screenshots und einfache E-Mails werden im Streitfall häufig nicht anerkannt. Lösung: eingeschriebener Brief (RSa/RSb) mit Kopie in den Treuhandakt.
Nachfrist kürzer als ein Monat
§ 6 BTVG ist zwingend zugunsten des Erwerbers. Eine kürzere Frist macht den späteren Rücktritt unwirksam — der Vertrag besteht fort, der Bauträger gerät selbst in Leistungsverzug. Sicherheitshalber 5 Wochen ab Zugang ansetzen.
Rücktritt ohne Treuhänder-Einbindung
Bei grundbücherlich gesichertem Ratenplan kann der Bauträger nicht einseitig rückabwickeln. Der Treuhänder ist vertraglich eingebunden und koordiniert die grundbücherliche Rückabwicklung. Rücktritt immer parallel an Käufer und Treuhänder senden.
Baufortschrittsnachweis lückenhaft
„Rohbau fertig“ als Meldung ohne Besichtigungsprotokoll reicht nicht aus. Der Käufer kann einwenden, die Rate sei nicht fällig — und trägt dann nur formal die Beweislast. Lösung: Treuhänder-Protokoll nach § 13 BTVG, Fotodokumentation, Fachbauleiter-Bestätigung.
Falsche Verzugszinsen in der Mahnung
Pauschal 9,2 % oder 10,73 % gegen Verbraucher-Käufer ist rechtlich falsch — dort gelten 4 % nach § 1333 Abs 1 ABGB. Überhöhte Forderungen schwächen die Mahnung und können bei Gericht zu Kostentrennung führen. Vor Versand: Käufereigenschaft prüfen.
Rücktritt ohne steuerliche Vorklärung
ImmoESt und Grunderwerbsteuer können nach § 17 GrEStG bzw. § 30 Abs 7 EStG rückerstattet werden, wenn die Rückabwicklung binnen 3 Jahren erfolgt — vorausgesetzt, die Formulierungen stimmen. Ohne Abstimmung mit dem Steuerberater gehen mehrere Tausend Euro verloren.

Diese Fehler sind vermeidbar, wenn die Mahnung als juristischer Akt betrachtet wird und nicht als schnelle Reaktion auf eine fehlende Zahlung. Ein gut aufgesetzter Mahnungsprozess dauert 24 Stunden länger als eine formlose E-Mail, spart aber im Ernstfall Monate Prozessdauer und fünfstellige Schadenersatz-Positionen. Die Investition in eine saubere Vorbereitung rechnet sich praktisch immer.

Häufige Fragen zum Zahlungsverzug beim BTVG

Muss ich als Bauträger eine schriftliche Mahnung schicken, bevor ich zurücktreten kann?
Ja. § 6 BTVG verlangt zwingend eine schriftliche Aufforderung mit einer Mindestfrist von einem Monat. Eine mündliche Mahnung, eine SMS oder eine schlichte E-Mail ohne qualifizierte Signatur reichen nicht aus. Fehlende Schriftform macht die spätere Rücktrittserklärung unwirksam und kann den Bauträger selbst in Leistungsverzug setzen.
Welche Verzugszinsen kann ich als Bauträger verlangen, wenn der Käufer eine Rate nicht zahlt?
Das hängt davon ab, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Bei Verbraucher-Käufern gelten 4 Prozent pro Jahr nach § 1333 Abs 1 ABGB. Bei Unternehmer-Käufern gilt der erhöhte Satz nach § 456 UGB aus Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkten, das sind seit 1. Jänner 2026 10,73 Prozent pro Jahr. Voraussetzung ist ein verschuldeter Zahlungsverzug; bei unverschuldetem Verzug fällt der B2B-Satz auf 4 Prozent zurück.
Kann der Käufer die Zahlung verweigern, wenn er Baumängel behauptet?
Nur eingeschränkt. Der Käufer hat ein Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB, wenn die Baustufe objektiv mangelhaft ist. Behauptungen allein reichen nicht — er trägt die Beweislast für Mängel, die die Fälligkeit hindern. Die Treuhänder-Bestätigung nach § 13 BTVG hat starke Indizwirkung für den Baufortschritt. Bei streitigen Sachverhalten empfiehlt sich für den Bauträger eine Beweissicherung oder ein außergerichtliches Gutachten vor Klagseinbringung.

Das Wichtigste zum BTVG-Zahlungsverzug auf einen Blick

📌 Zahlungsverzug beim BTVG — die Kernpunkte
1.Eine BTVG-Rate wird erst mit erreichter Baustufe fällig — ohne Treuhänder-Bestätigung nach § 13 BTVG ist der Käufer nicht in Verzug.
2.§ 6 BTVG verlangt für den Bauträger-Rücktritt eine schriftliche Mahnung mit Mindestfrist 1 Monat und ausdrücklicher Rücktrittsandrohung.
3.Verzugszinsen 2026: 4 % bei Verbraucher-Käufern (§ 1333 ABGB), 10,73 % bei Unternehmer-Käufern (§ 456 UGB).
4.Zahlungsklage ist meist wirtschaftlich sinnvoller als Rücktritt — lückenlose Baufortschritts-Dokumentation ist der entscheidende Hebel.
5.Rücktritt löst Grunderwerbsteuer- und ImmoESt-Fragen aus — Rückerstattung nach § 17 GrEStG und § 30 Abs 7 EStG binnen 3 Jahren möglich.
6.Parallel zur Leistungsklage kann eine einstweilige Verfügung nach § 379 EO die Zahlungsforderung absichern — wirksames Druckmittel bei Vermögensverlagerungen.

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Wie wir Sie bei BTVG-Zahlungsverzug unterstützen

Bei Zahlungsverzug eines Käufers entscheidet der erste Schritt. Wir unterstützen Bauträger, Projektgesellschaften und deren Treuhänder bei der rechtssicheren Aufsetzung der Mahnung, bei der Dokumentation des Baufortschritts und — wenn nötig — bei Rücktritt, Zahlungsklage oder einstweiliger Verfügung. Unser Ansatz ist pragmatisch und wirtschaftlich gedacht: Wir prüfen, welche Maßnahme in Ihrem Projekt die schnellste Liquiditätswirkung bringt, und setzen sie mit der Sorgfalt um, die § 6 BTVG und die einschlägigen OGH-Entscheidungen verlangen. Kontaktieren Sie uns — wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf. Weitere Informationen zu unseren Schwerpunkten finden Sie in unserer Rubrik Immobilienrecht.

Rechtsstand: April 2026. Die Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Rechtslage hängt von verschiedenen Faktoren ab — lassen Sie Ihre konkrete Situation anwaltlich prüfen.

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