Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung — der Vergleich für Österreich 2026

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung und Patientenverfügung klingen ähnlich, erfüllen aber drei grundverschiedene Aufgaben. Die eine bestimmt, wer später entscheiden darf. Die nächste springt ein, wenn nichts vorbereitet wurde. Die dritte regelt nur die medizinische Behandlung. Wer den Unterschied nicht kennt, errichtet oft das falsche Dokument — oder gar keines, bis es zu spät ist. Dieser Leitfaden vergleicht alle drei Instrumente auf Augenhöhe, zeigt die Rangfolge und erklärt Schritt für Schritt, was Sie in Ihrer Lebenssituation tatsächlich brauchen.

Unsicher, ob Ihr Vorsorgepaket vollständig ist? Schildern Sie uns Ihren Ist-Stand – wir zeigen Ihnen, welche Instrumente für Ihre Lebens- und Vermögenssituation fehlen und wie Sie sie rechtzeitig aufsetzen. Jetzt anfragen ↓

Drei Instrumente, drei Funktionen — der Überblick

Das österreichische Recht stellt drei Werkzeuge bereit, um für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen. Die Vorsorgevollmacht (§§ 260–263 ABGB) beantwortet, wer für Sie handeln soll. Die Erwachsenenvertretung (§§ 264–280 ABGB) ist der Auffangmechanismus, wenn keine Vollmacht errichtet wurde. Die Patientenverfügung (PatVG) legt fest, was medizinisch nicht geschehen soll — unabhängig davon, wer entscheidet.

Die meisten Mandanten, die zu uns kommen, haben bestenfalls eines der drei Dokumente errichtet und glauben, damit sei alles geregelt. In der Praxis stellen wir regelmäßig fest, dass kritische Lebensbereiche ungeschützt bleiben — besonders bei Alleinstehenden, unverheirateten Lebensgefährten und Patchwork-Konstellationen.

Infografik
Die drei Vorsorge-Instrumente im Überblick
Wer – Ersatz – Was
🤝
Vorsorgevollmacht
Wunschvertreter
Sie selbst bestimmen die Person, die im Ernstfall für Sie handelt — umfassend für Vermögen, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung.
§§ 260–263 ABGB
Wirkung mit Eintrag im ÖZVV
⚖️
Erwachsenenvertretung
Auffangnetz
Drei Stufen — gewählt, gesetzlich oder gerichtlich. Sie greift nur, wenn keine Vorsorgevollmacht errichtet wurde.
§§ 264–280 ABGB
Seit 2. ErwSchG ohne Automatik
🏥
Patientenverfügung
Medizinischer Wille
Vorab festgelegte Ablehnung bestimmter Behandlungen. Bindet Ärzte und Bevollmächtigte gleichermaßen.
PatVG
Verbindlich 8 Jahre, dann Erneuerung

Details zur Vorsorgevollmacht und den Formen der Erwachsenenvertretung haben wir in unserem ausführlichen Beitrag zur Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung dargestellt. Dieser Leitfaden ergänzt den Vergleich mit der Patientenverfügung und die Frage, was Sie in Ihrer Lebenssituation wirklich brauchen.

Die Vorsorgevollmacht — wer entscheidet später

Die Vorsorgevollmacht errichten Sie, solange Sie noch voll geschäftsfähig sind. Sie legen darin fest, wer Sie bei späterem Verlust der Entscheidungsfähigkeit vertreten soll — Person, Umfang und Begrenzungen bestimmen Sie selbst. Der Vertrauensperson wachsen keine Rechte zu, solange Sie handlungsfähig sind. Erst mit Eintritt des Vorsorgefalls und dessen Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) wird die Vollmacht wirksam. Seit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz hat diese Registrierung konstitutive Wirkung (§ 263 Abs 1 ABGB) — ohne Eintrag keine Vertretung.

Die Errichtung ist höchstpersönlich (§ 262 ABGB). Sie müssen schriftlich vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein unterschreiben; Belehrung und Registrierung durch den Berufsberechtigten sind zwingend. Für sensible Bereiche — dauerhafte Wohnortänderung, besonders schwerwiegende medizinische Eingriffe, Eingriffe in Persönlichkeitsrechte — verlangt § 260 Abs 2 ABGB eine ausdrückliche Erwähnung im Vollmachtstext. Wer pauschal „Vermögenssorge“ schreibt, erteilt damit keine Vollmacht zum Immobilienverkauf.

💡 Praxistipp: Die Immobilien-Klausel nicht vergessen
Wir erleben in der Salzburger Praxis regelmäßig, dass Vorsorgevollmachten zwar formal wirksam sind, aber bei der dann notwendigen Veräußerung der Liegenschaft scheitern. Grund: Die Vollmacht spricht nur von „Vermögenssorge“, ohne Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen konkret zu nennen. Die Konsequenz ist bitter — trotz Vollmacht muss das Pflegschaftsgericht für den konkreten Verkauf zustimmen oder gar einen Erwachsenenvertreter zusätzlich bestellen. Zwei Sätze im Vollmachtstext hätten das verhindert.

Die Kosten halten sich in Grenzen: Der Erwachsenenschutzverein errichtet eine einfache Vorsorgevollmacht ab etwa 75 Euro plus 10 Euro ÖZVV-Gebühr. Rechtsanwälte veranschlagen für maßgeschneiderte Ausfertigungen 300 bis 800 Euro, Notare rechnen nach Notariatstarifgesetz ab. Das sind Bruchteile dessen, was eine spätere gerichtliche Erwachsenenvertretung verursacht.

Die Erwachsenenvertretung in drei Stufen

Seit 1. Juli 2018 löst die Erwachsenenvertretung die frühere Sachwalterschaft ab. Sie ist eine Stufenleiter mit drei Formen — gewählt, gesetzlich, gerichtlich. Die Reihenfolge ist nicht austauschbar: Die selbstbestimmteste Form kommt zuerst, die gerichtliche Bestellung ist die Ultima Ratio.

Gewählte Erwachsenenvertretung (§§ 264–267 ABGB)

Sie ist das Instrument für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit bereits reduziert ist, die die Tragweite einer Bevollmächtigung aber „zumindest in Grundzügen“ noch erfassen. Typisch ist die beginnende Demenz: Eine volle Vorsorgevollmacht ist nicht mehr möglich, eine gewählte Erwachsenenvertretung schon. Das öffnet ein Zeitfenster von oft 1 bis 3 Jahren, das viele Familien aus Unkenntnis verstreichen lassen. Die Testierfähigkeit bei Demenz folgt einer ähnlichen Logik.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung (§§ 268–270 ABGB)

Wenn weder Vorsorgevollmacht noch gewählte Erwachsenenvertretung errichtet wurden, kommt die gesetzliche Variante in Betracht. Vertretungsberechtigt sind die nächsten Angehörigen: Eltern, volljährige Kinder, der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte oder eingetragene Partner, Lebensgefährten mit mindestens drei Jahren gemeinsamen Haushalts. Seit dem 2. ErwSchG entsteht das Vertretungsrecht nicht mehr automatisch — der Angehörige muss sich aktiv ins ÖZVV eintragen lassen. Die Wirksamkeit ist auf 3 Jahre befristet.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung (§§ 271–280 ABGB)

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung wird vom Pflegschaftsgericht bestellt, wenn keine andere Form greift. Vor der Bestellung durchläuft die Angelegenheit ein Clearing-Verfahren beim Erwachsenenschutzverein. Anders als die frühere Sachwalterschaft umfasst sie nur konkret bezeichnete Angelegenheiten — den pauschalen „Rundum-Sachwalter“ gibt es nicht mehr. Mit dem Erwachsenenschutzanpassungsgesetz 2025 wurde das Überprüfungsintervall von 3 auf 5 Jahre verlängert.

⚖️ Die drei Formen der Erwachsenenvertretung
Von selbstbestimmt bis gerichtlich — in dieser Reihenfolge greifbar
1
Gewählte Erwachsenenvertretung
Voraussetzung: Einsichtsfähigkeit in Grundzügen. Vertrauensperson frei wählbar. Eintragung im ÖZVV.
2
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Nächste Angehörige, aktive Registrierung nötig. 3 Jahre befristet. Für Immobiliengeschäfte gerichtliche Genehmigung.
3
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Pflegschaftsgericht bestellt nach Clearing. Nur konkrete Angelegenheiten. 5-Jahres-Überprüfung, Verfahrensdauer 3–9 Monate.

Die Patientenverfügung — was medizinisch geschehen soll

Die Patientenverfügung ist kein Vertretungsinstrument, sondern eine Willenserklärung. Sie bindet den behandelnden Arzt direkt — keine dritte Person muss sie für Sie kommunizieren. Das Patientenverfügungs-Gesetz unterscheidet zwei Arten. Die verbindliche Patientenverfügung (§§ 4–7 PatVG) ist für Ärzte rechtlich bindend. Sie verlangt ärztliche Aufklärung mit schriftlichem Zertifikat, schriftliche Errichtung vor Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigem Mitarbeiter eines Patientenanwalts/Erwachsenenschutzvereins — und eine konkrete Beschreibung der abgelehnten Behandlungen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ genügen nicht.

Die beachtliche Patientenverfügung (§ 8 PatVG) ist formfrei — handschriftlich, ohne ärztliche Aufklärung, ohne rechtliche Beratung. Der Arzt muss sie beachten, ist aber nicht strikt gebunden. Für harte Grenzen (künstliche Ernährung, Beatmung) ist daher fast immer die verbindliche Form nötig. Weiterführende Informationen bietet unsere Schwerpunktseite zur Patientenverfügung in Salzburg.

Seit der Novelle vom Jänner 2019 gilt die verbindliche Patientenverfügung 8 Jahre (zuvor 5). Nach Ablauf rutscht sie zur beachtlichen, wenn sie nicht erneuert wird. Ausnahme: Wer vor Ablauf die Entscheidungsfähigkeit verliert, konserviert die Verbindlichkeit. Die Registrierung im Patientenverfügungsregister ist keine Pflicht, aber dringend anzuraten.

📋 Verbindliche Patientenverfügung
§§ 4–7 PatVG

Strikte Bindungswirkung für Ärzte. Ärztliche Aufklärung, rechtliche Beratung und konkrete Beschreibung nötig. Kosten ca. 350–800 Euro.

Geltung: 8 Jahre, dann Erneuerung.
📝 Beachtliche Patientenverfügung
§ 8 PatVG

Formfreie Willensäußerung ohne ärztliche Aufklärung. Der Arzt muss sie berücksichtigen, ist aber nicht strikt gebunden. Kostenlos.

Achtung: Für harte Grenzen oft nicht stark genug.

Vergleichs-Matrix: welches Instrument wann

Die Frage ist nicht, welches Instrument „besser“ ist, sondern welches in Ihrer Lebenssituation passt. Die folgende Matrix stellt die Kriterien gegenüber, die in der Mandatspraxis am häufigsten entscheiden — wer entscheidet, ab wann, wie weit reicht das Instrument, was kostet es. In der Regel zeigt sich: Ein einzelnes Instrument reicht selten aus, die Kombination ist der Normalfall.

📊 Die fünf Vorsorge-Instrumente im Direktvergleich
Wer entscheidet, wie weit, zu welchen Kosten, wie lange
Kriterium Vorsorgevollmacht Gew. EV Gesetzl. EV Gerichtl. EV Patientenverfügung
Wer entscheidet Frei gewählte Person Vom Betroffenen gewählt Nächster Angehöriger Vom Gericht bestellt Niemand — direkte Bindung
Wann wirksam Bei Eintragung des Vorsorgefalls Mit ÖZVV-Eintrag Mit aktiver Registrierung Mit Gerichtsbeschluss Bei Eintritt der Behandlungssituation
Reichweite Umfassend (mit Konkretisierung) Umfassend möglich Umfassend, Genehmigung nötig Nur konkrete Angelegenheiten Nur medizinische Behandlung
Kosten 75–800 Euro 75–800 Euro ca. 75–300 Euro Gerichtsgebühr + Honorar Verbindlich 350–800 Euro, beachtlich 0 Euro
Dauer / Ende Jederzeit widerrufbar, endet mit Tod Endet bei Einsichtsverlust 3 Jahre, dann Erneuerung 5 Jahre, dann Clearing Verbindlich 8 Jahre
Selbstbestimmung Sehr hoch Hoch (reduziert) Mittel Niedrig Sehr hoch (medizinisch)

Das Zusammenspiel — das Vorsorgepaket

Die Frage „Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung“ ist meist falsch gestellt — beide gehören zusammen. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer entscheidet, die Patientenverfügung, was medizinisch nicht geschehen soll. Der Bevollmächtigte ist an eine verbindliche Patientenverfügung gebunden und kann sie nicht unterlaufen. Das Zusammenspiel schützt die Entscheidungsautonomie in medizinischen Grenzsituationen und entlastet den Bevollmächtigten, der nicht allein über Leben und Sterben befinden muss.

Für die Lebensphasen ergibt sich ein klares Muster. Ab Ende 20 reicht ein einfaches Paket aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — Unfälle treffen auch junge Menschen. Ab 50 oder bei relevantem Vermögen braucht es eine anwaltlich maßgeschneiderte Vollmacht mit Immobilien- und Unternehmensklausel, gekoppelt an eine verbindliche Patientenverfügung. Wer Liegenschaften ohnehin zu Lebzeiten übertragen möchte, verbindet das Vorsorgepaket mit Schenkungsverträgen zu Lebzeiten. Die erbrechtliche Komponente — Nachlassplanung und Testament — gehört als drittes Paket daneben.

✅ Checkliste: Das Vorsorgepaket je Lebensphase
☑️ Ab 30 / Berufseinstieg: Einfache Vorsorgevollmacht zugunsten des Partners oder einer engen Vertrauensperson, gekoppelt mit Patientenverfügung. Grundversorgung für Unfallsituationen.
☑️ Ab 45 / Familiengründung: Paket überprüfen, ergänzen um Bestimmungen für Minderjährige, Sorgeregelungen, Haushaltskontinuität.
☑️ Ab 50 / bei Vermögen: Anwaltliche Vorsorgevollmacht mit Immobilien- und Unternehmensklausel; verbindliche Patientenverfügung neu errichten; Zusammenspiel mit Testament prüfen.
☑️ Ab 65 / Erste Erneuerung: Verbindliche Patientenverfügung inklusive ärztlicher Aufklärung erneuern (8-Jahres-Intervall); Vorsorgevollmacht auf aktuelle Vermögenslage anpassen.
☑️ Bei Diagnose (Demenz, chronische Erkrankung): Sofort handeln. Volle Vorsorgevollmacht meist nicht mehr möglich — gewählte Erwachsenenvertretung als Ersatz, solange Tragweite erfasst wird.

Was passiert ohne Vorsorge — die vier Stufen

Wer keine Vorsorge getroffen hat, fällt nicht ins Leere — das österreichische Recht kennt eine klare Rangfolge. Jede Stufe nach unten bedeutet aber weniger Selbstbestimmung, mehr Verfahren, mehr Zeit, mehr Kosten. Auf der untersten Ebene übernimmt das Gericht.

🔻 Die Hierarchie ohne Vorsorgevollmacht
Vier Stufen, abnehmende Selbstbestimmung
1
Vorsorgevollmacht im ÖZVV registriert?
Ja → Bevollmächtigter wird mit Eintragung des Vorsorgefalls aktiv (§ 263 ABGB). Selbstbestimmtester Weg. Nein → weiter zur nächsten Stufe.
2
Gewählte Erwachsenenvertretung eintragbar?
Nur solange die Einsichtsfähigkeit in Grundzügen erhalten ist. Betroffener wählt Vertrauensperson, Eintrag im ÖZVV. Nein → weiter.
3
Gesetzliche Erwachsenenvertretung registrierbar?
Angehöriger aus dem Kreis der Vertretungsberechtigten lässt sich aktiv eintragen. 3 Jahre Wirksamkeit. Bei Streit, fehlender Verwandtschaft oder fehlender Zustimmung → letzte Stufe.
4
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Pflegschaftsgericht bestellt nach Clearing-Verfahren. Dauer 3–9 Monate, in dieser Zeit Entscheidungsvakuum. Kontrollverlust, Verfahrenskosten, 5-Jahres-Überprüfung.
Wichtig — kein Angehörigen-Automatismus:
Das frühere Angehörigenvertretungsrecht (§§ 284b–c ABGB alt) wurde mit dem 2. ErwSchG aufgehoben. Der Ehegatte wird nicht mehr automatisch vertretungsberechtigt — aktive Registrierung ist zwingend.

Typische Fehler und Sonderfälle aus der Praxis

In den Erstgesprächen begegnen uns sechs Fehler immer wieder. Sie kosten im Ernstfall Wochen bis Monate an Handlungsfähigkeit und verursachen unnötige gerichtliche Verfahren.

Nur Patientenverfügung, keine Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung deckt ausschließlich medizinische Behandlungsverweigerung ab. Für Vermögensentscheidungen, Aufenthalt und alle nicht ausdrücklich abgelehnten Behandlungen braucht es einen Vertreter — also eine Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht ohne ÖZVV-Eintragung
Seit dem 2. ErwSchG hat die Registrierung konstitutive Wirkung. Eine daheim unterschriebene und irgendwo abgelegte Vollmacht entfaltet im Ernstfall keine Wirkung. Der Bevollmächtigte muss sich bei Eintritt des Vorsorgefalls aktiv eintragen lassen.
Pauschale „Vermögenssorge“ ohne Immobilien-Klausel
§ 260 Abs 2 ABGB verlangt für besonders bedeutsame Geschäfte eine ausdrückliche Nennung. Eine allgemeine „Vermögensvollmacht“ deckt damit keine Liegenschaftsveräußerung, keine Unternehmensvertretung, keine Beteiligungsabtretung.
Verbindliche Patientenverfügung nicht erneuert
Nach Ablauf der 8 Jahre rutscht die verbindliche Patientenverfügung zur beachtlichen — der Arzt muss sie nur mehr als Indiz berücksichtigen. Wer seine Willenserklärung verbindlich halten will, muss rechtzeitig die ärztliche Aufklärung und schriftliche Erneuerung anstoßen.
Annahme des Ehegatten-Automatismus
Anders als in Deutschland (§ 1358 BGB) gibt es in Österreich kein Ehegattenvertretungsrecht kraft Gesetzes. Das alte Angehörigenvertretungsrecht (§§ 284b–c ABGB) ist seit 2018 aufgehoben. Ohne aktive Registrierung bleibt nur der Direktweg in die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Widersprüchliche Vorsorgedokumente
„Alles für die Lebensrettung tun“ in der Vollmacht, gleichzeitig „keine Beatmung“ in der Patientenverfügung. Die Patientenverfügung geht vor. Widersprüche kosten Zeit, Nerven und enden nicht selten beim Patientenanwalt.

Demenz-Verlauf — das schmale Zeitfenster

Zwischen „voll geschäftsfähig“ und „völlig einsichtsunfähig“ liegt bei beginnender Demenz ein fließender Übergang von oft 1 bis 3 Jahren. In dieser Phase ist eine Vorsorgevollmacht nicht mehr möglich — eine gewählte Erwachsenenvertretung dagegen schon. Wer dieses Fenster verpasst, fällt direkt in die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Junge Patienten mit Unfallrisiko

Die 30- bis 45-Jährigen glauben meist, Vorsorge sei „für die Alten“. Unfälle und Schlaganfälle im mittleren Alter führen jedoch zu Wochen oder Monaten in Pflege. Ohne Vorsorgevollmacht bleibt dem Partner — vor allem dem unverheirateten Lebensgefährten ohne dreijährigen gemeinsamen Haushalt — nur die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Patchwork-Konstellationen potenzieren das Problem: Volljährige Kinder aus erster Ehe können dem neuen Lebensgefährten die Vertretung streitig machen. Details zu Vermögensübertragungen zu Lebzeiten finden Sie im Beitrag zu Pflichtteil und Schenkung mit Fruchtgenussvorbehalt.

Häufige Fragen zum Vorsorgepaket

Brauche ich wirklich sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung?
In den allermeisten Fällen ja. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie handelt (Vermögen, Aufenthalt, Behandlungen). Die Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen Sie ausdrücklich ablehnen. Ohne Vollmacht fehlt die Person für Alltags- und Vermögensentscheidungen, ohne Patientenverfügung müsste Ihr Bevollmächtigter über Ihr Lebensende entscheiden — eine Verantwortung, die viele Angehörige nicht tragen wollen.
Reicht es nicht, dass mein Ehegatte automatisch vertretungsberechtigt ist?
Nein. Das frühere Angehörigenvertretungsrecht wurde 2018 aufgehoben. Ehegatten und Lebensgefährten müssen sich heute aktiv als gesetzliche Erwachsenenvertreter beim Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein im ÖZVV registrieren lassen — und diese Registrierung ist nur 3 Jahre gültig. Eine vorbereitete Vorsorgevollmacht ist weit flexibler und langfristiger.
Was passiert, wenn Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sich widersprechen?
Die Patientenverfügung geht für medizinische Fragen vor. Eine verbindliche Patientenverfügung bindet sowohl den Arzt als auch den Bevollmächtigten — dieser darf sie nicht unterlaufen. Deshalb sollten beide Dokumente bei der Errichtung aufeinander abgestimmt sein. Wir empfehlen, Vollmacht und Verfügung möglichst gemeinsam zu erstellen oder zumindest gleichzeitig zu überprüfen.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Drei Rollen: Die Vorsorgevollmacht bestimmt den Wunschvertreter, die Erwachsenenvertretung ist das Auffangnetz ohne Vollmacht, die Patientenverfügung regelt nur die medizinische Ablehnung.
2. Vorsorgepaket: Vorsorgevollmacht plus verbindliche Patientenverfügung ergänzen sich — der Bevollmächtigte ist an die Verfügung gebunden.
3. Kein Automatismus: Seit 2018 vertreten Angehörige nicht mehr kraft Gesetzes. Ohne aktive Registrierung im ÖZVV folgt die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
4. Immobilien-Klausel: Für Liegenschaftsgeschäfte verlangt § 260 Abs 2 ABGB ausdrückliche Nennung im Vollmachtstext. „Vermögenssorge“ allein reicht nicht.
5. 8-Jahres-Rhythmus: Die verbindliche Patientenverfügung muss alle 8 Jahre inklusive ärztlicher Aufklärung erneuert werden. Sonst rutscht sie zur beachtlichen.
6. Zeitfenster bei Diagnose: Zwischen voller Geschäftsfähigkeit und Einsichtsverlust bleibt oft nur die gewählte Erwachsenenvertretung. Dieses Fenster rechtzeitig nutzen.

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In unserer Kanzlei in Salzburg begleiten wir Sie durch den gesamten Vorsorge-Prozess — von der ersten Bestandsaufnahme über die maßgeschneiderte Errichtung der Vorsorgevollmacht inklusive Immobilien- und Unternehmensklauseln bis zur verbindlichen Patientenverfügung in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt. Wir prüfen, wo Ihre bestehenden Dokumente Lücken haben, und sorgen dafür, dass Vollmacht und Verfügung im Ernstfall tatsächlich greifen. Unser Team bietet Ihnen eine klare Einschätzung Ihrer Vorsorgelage und dokumentiert die Ergebnisse im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis. Einen Überblick über die weiteren Leistungen unserer Kanzlei im Privatrecht finden Sie auf unserer Schwerpunktseite. Kontaktieren Sie uns — wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

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