Räumungsklage in Österreich — Praxisleitfaden für Vermieter

Wenn ein Mieter über Monate keinen Mietzins zahlt, das Objekt monatelang leer stehen lässt oder die Wohnung erheblich beschädigt, ist die Räumungsklage oft das einzige Mittel, das tatsächlich greift. Doch zwischen dem ersten ausgebliebenen Mietzins und der schlüsselfertig geräumten Wohnung liegen Monate — und an jeder Wegmarke entscheidet sich, ob das Verfahren hält oder am Ende wegen Formfehlern scheitert. Dieser Praxisleitfaden zeigt, welche Voraussetzungen das österreichische Recht für eine Räumungsklage verlangt, wie Vermieter sie sauber vorbereiten, beim zuständigen Bezirksgericht einbringen und über die Räumungsexekution nach der EO durchsetzen — Stand Mai 2026, mit Salzburger Lokalbezug und konkretem Blick auf den Räumungsaufschub nach § 35 EO, den der Mieter beantragen kann.

Mieter zahlt nicht oder nutzt das Objekt nicht — Klage einbringen? Schildern Sie uns die Situation. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Räumungsklage vorliegen, welche Beweise jetzt gesichert werden müssen und wie schnell die Wohnung realistisch frei wird. Jetzt anfragen ↓

Voraussetzungen einer Räumungsklage in Österreich

Eine Räumungsklage ist kein Standardinstrument, das jederzeit zur Verfügung steht. Das österreichische Mietrecht — insbesondere das Mietrechtsgesetz (MRG) und die §§ 1090 ff ABGB — schützt Mieter erheblich. Bevor ein Vermieter klagt, muss eine der gesetzlich anerkannten Konstellationen vorliegen: ein qualifizierter Mietzinsrückstand nach § 1118 ABGB beziehungsweise § 33 MRG, ein wichtiger Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 MRG, eine wirksame Vertragsbeendigung wegen Zeitablaufs oder ein Fall, in dem der Mieter ohne jeden Rechtstitel weiterbenutzt.

Welche Schutzvorschriften greifen, hängt vom Anwendungsbereich des MRG ab. Die Vollanwendung umfasst klassische Wohnungsmietverträge in Altbauten und Gemeindewohnungen mit vollem Kündigungsschutz und Sanierungsrecht des Mieters bis zum Schluss der Verhandlung. Die Teilausnahme (etwa geförderte Wohnungen) lässt § 30 MRG gelten, andere Bestimmungen nicht. Die Vollausnahme — freifinanzierte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungen mit weniger als drei selbständigen Mietgegenständen — richtet sich allein nach dem ABGB.

Wer dieses Raster nicht klärt, klagt im schlimmsten Fall auf der falschen Rechtsgrundlage. Eine Klage, die sich auf § 1118 ABGB stützt, obwohl die Wohnung in Vollanwendung steht und der Rückstand qualifiziert nicht vorliegt, wird abgewiesen — und der Vermieter trägt die Kosten. Auf unserer Schwerpunktseite zum Mietrecht in Salzburg finden Sie die Eckpunkte zu Voll- und Teilanwendung sowie die Reformen aus dem Mietenpaket 2026.

Infografik
Drei Konstellationen, in denen Vermieter klagen können
Mietzinsrückstand · qualifizierter Kündigungsgrund · Titelloser Gebrauch
Mietzinsrückstand
§ 1118 ABGB (alle Mietverträge), § 33 MRG (Vollanwendung). Voraussetzung: qualifizierter Rückstand nach Mahnung mit Nachfrist von mindestens acht Tagen.
§
Qualifizierter Kündigungsgrund
§ 30 Abs 2 MRG mit zehn taxativen Gründen — von erheblich nachteiligem Gebrauch bis Eigenbedarf. Schriftliche Aufkündigung beim BG erforderlich.
Titelloser Gebrauch
Vertrag beendet (Befristung abgelaufen, einvernehmliche Auflösung), Mieter bleibt aber. Räumungsklage nach § 1109 ABGB ohne MRG-Schutz.

Kündigungsgründe nach § 30 MRG aus Vermietersicht

Im Vollanwendungs- und Teilausnahmebereich des MRG ist die ordentliche Kündigung durch den Vermieter nur aus den taxativ aufgezählten Gründen des § 30 Abs 2 MRG zulässig. Wer einen anderen Grund anführt — etwa „Mieter ist mir unsympathisch“ oder „ich möchte modernisieren“ — verliert das Verfahren. In der Anwaltspraxis stützen sich Räumungsklagen am häufigsten auf die Ziffern 1 (qualifizierter Mietzinsrückstand), 3 (erheblich nachteiliger Gebrauch) und 6 (Nichtbenutzung).

Die Nichtbenutzung des Mietobjekts nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist gerade in Salzburg ein Dauerthema: Wohnungen, die als Zweitwohnsitz dienen, aber für den dringenden Wohnbedarf des Mieters oder seiner Eintrittsberechtigten nicht regelmäßig verwendet werden. Voraussetzung ist eine Nichtbenutzung über einen längeren Zeitraum — die Rechtsprechung verlangt in der Regel mindestens sechs bis zwölf Monate, abhängig vom Einzelfall. Der „erheblich nachteilige Gebrauch“ nach Z 3 erfordert ein Verhalten, das die Substanz der Wohnung gefährdet oder das Zusammenleben unzumutbar macht — bloße Lärmbeschwerden reichen nicht.

Die wichtigsten Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG
Aus Vermietersicht: in der Praxis am häufigsten relevant
1
Qualifizierter Mietzinsrückstand — Mieter ist trotz Mahnung mit Nachfrist von mindestens acht Tagen länger als zwölf Tage mit dem Mietzins säumig (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG i.V.m. § 33 MRG).
3
Erheblich nachteiliger Gebrauch — Mieter beschädigt das Objekt fortgesetzt, gefährdet die Substanz oder macht das Zusammenleben mit Mitbewohnern unzumutbar.
4
Strafbares Verhalten — Mieter wurde wegen einer im Mietobjekt begangenen Straftat verurteilt, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört.
6
Nichtbenutzung des Mietobjekts — Mieter verwendet die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung dringenden Wohnbedarfs (für sich oder Eintrittsberechtigte).
7
Untervermietung gegen unverhältnismäßig hohes Entgelt — Mieter überlässt die Wohnung gegen ein deutlich überhöhtes Entgelt einer dritten Person.
9
Eigenbedarf des Vermieters — privilegiert nur unter strengen Voraussetzungen; verlangt Interessenabwägung und Ersatzwohnung für den Mieter.

Auch in der Vollausnahme — etwa beim klassischen Einfamilienhaus außerhalb des MRG — sind Kündigungsgründe nicht völlig frei. Statt § 30 MRG greifen die ABGB-Regeln zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund (§ 1117 Mieter, § 1118 Vermieter) und der Grundsatz von Treu und Glauben. Die Trennlinie zwischen MRG-Wohnung und ABGB-Wohnung klären wir in der Erstberatung als erstes.

Mahnung und Auflösung nach § 1118 ABGB richtig setzen

Bei einem Mietzinsrückstand verlangt § 1118 zweiter Fall ABGB ausdrücklich: Der Vermieter muss den Mieter mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen. „Angemessen“ sind nach ständiger Rechtsprechung mindestens acht Tage. Die Mahnung ist der formale Trigger, ohne den die spätere Auflösungserklärung nicht durchgreift — und sie muss beweisbar zugegangen sein. Eingeschriebener Brief mit RSb (eigenhändig zuzustellen, mit Rückschein) oder gerichtliche Mahnung sind die saubersten Wege.

Erst wenn die Nachfrist verstrichen ist und der Mieter weiter im Verzug bleibt, kann der Vermieter die vorzeitige Auflösung erklären. In der Klage selbst wird typischerweise zugleich die Auflösung erklärt und die Räumung begehrt — die Klagezustellung ersetzt also die separate Auflösungserklärung. Wichtig ist, dass die Klage einen schlüssigen Auflösungstatbestand benennt: Mietzinshöhe, Fälligkeitszeitpunkte, Mahnung, Nachfrist und der konkrete Rückstand zum Klagstag.

💡 Praxistipp: Mahnung wasserdicht zustellen
Eine SMS oder eine E-Mail reichen formal zwar — der Beweis des Zugangs scheitert aber regelmäßig im Bestreitungsfall. In unserer Salzburger Praxis empfehlen wir Vermietern, jede Mahnung sowohl per E-Mail (mit Lesebestätigung) als auch per RSb-Brief zu schicken. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang der zuletzt zugestellten Mahnung. Bei größeren Rückständen ist der parallele Versand über einen Anwaltsbrief sinnvoll — die psychologische Wirkung ist eine andere und der Anwaltsbrief liegt später als Beweismittel im Akt.

Im Vollanwendungsbereich tritt § 33 MRG hinzu: Der Mieter kann den qualifizierten Rückstand bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz sanieren und die Räumungsklage damit „zu Fall bringen“ — wenn ihn am Verzug kein grobes Verschulden trifft. Das ist die wichtigste Hürde, an der Vermieter im Vollanwendungsbereich scheitern. Ob ein „grobes Verschulden“ vorliegt, ist Tatfrage: Wer dreimal hintereinander zahlte, dann zwei Monate aussetzte und nach Klage sofort sanierte, hat in der Regel die besseren Karten — anders als der Dauer-Rückstandsfall mit Notlagenarrangements und einseitigen Stundungswünschen.

Wie sich dieselbe Situation aus Mietersicht darstellt — von der Klagezustellung bis zur Sanierung — haben wir im Verteidigungsleitfaden für Mieter ausführlich beschrieben. Die Lektüre lohnt auch für Vermieter: Wer die Argumentationslinien der Gegenseite kennt, kann die eigene Klage wesentlich besser absichern.

Verfahrensablauf: Klage, Verhandlung, Urteil, Exekution

Die Räumungsklage wird beim Bezirksgericht der gelegenen Sache eingebracht (§ 83 JN). Bei einer Wohnung in Salzburg-Stadt ist das BG Salzburg-Stadt zuständig, bei Wohnungen in Hallein, Tennengau oder Flachgau das BG Salzburg-Umgebung in Neumarkt am Wallersee. Der Streitwert ergibt sich nach § 56 Abs 2 JN aus der Jahresbruttomiete; er entscheidet über die Pauschalgebühr und den Anwaltstarif, nicht über die sachliche Zuständigkeit (die liegt bei Mietsachen ohnehin bei den Bezirksgerichten).

Nach Klagseinbringung verfügt das Gericht die Zustellung an den Mieter. Der Mieter hat in MRG-Vollanwendungssachen vier Wochen für die Klagebeantwortung; in ABGB-Streitigkeiten gilt die allgemeine Klagebeantwortungsfrist nach der ZPO. Anschließend wird zur mündlichen Verhandlung geladen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Salzburg liegt — ohne Berufung — zwischen vier und zehn Monaten ab Klagseinbringung bis zum erstinstanzlichen Räumungsurteil. Bei komplizierter Beweislage (Sachverständigengutachten zum nachteiligen Gebrauch, Zeugenvernehmungen) verlängert sich der Zeitraum.

Verfahrensablauf Räumungsklage
Vom Mahnschreiben bis zur Schlüsselübergabe
1
Mahnung mit Nachfrist
Schriftlich, mindestens acht Tage Nachfrist, nachweisbar zugestellt (RSb-Brief).
2
Klage einbringen
Bezirksgericht der gelegenen Sache (§ 83 JN). Streitwert: Jahresbruttomiete.
3
Klagebeantwortung Mieter
Vier Wochen ab Zustellung. Möglich: Sanierung des Rückstands (§ 33 MRG), Bestreitung des Kündigungsgrunds, Schikane-Einwand.
4
Mündliche Verhandlung
Beweisaufnahme, Zeugen, ggf. Sachverständige. Bei Vergleichsbereitschaft: Räumungsvergleich noch am Tag der Verhandlung möglich.
5
Räumungsurteil
Nach Rechtskraft (vier Wochen Berufungsfrist) Exekutionstitel. Leistungsfrist: meist 14 Tage.
6
Räumungsexekution nach EO
Antrag beim BG. Gerichtsvollzieher setzt Räumungstermin fest, Schlüsselübergabe an Vermieter, ggf. Räumung mit Räumungstrupp.

Wird das Räumungsurteil rechtskräftig, ist es Exekutionstitel im Sinn der Exekutionsordnung (EO). Der Vermieter stellt einen separaten Räumungsexekutionsantrag. Das Bezirksgericht bewilligt die Exekution; der Gerichtsvollzieher setzt einen Räumungstermin an, übergibt den Schlüssel an den Vermieter und lagert allfällige Möbel ein. Die Exekutionskosten trägt formal der Mieter, in der Realität bleibt der Vermieter darauf oft sitzen.

Beweissicherung und Klagsvorbereitung — was Vermieter brauchen

Räumungsverfahren werden nicht durch die bessere Argumentation gewonnen, sondern durch die bessere Aktenlage. Wer als Vermieter klagt, sollte alle Beweise vor der Klagseinbringung beisammen haben — das Nachreichen ist möglich, schwächt aber die Position und kostet Zeit. Bei einem Mietzinsrückstand bedeutet das: Mietvertrag, Mietzinsvorschreibungen, Kontoauszüge mit Eingangsdatum jeder Zahlung, Mahnschreiben mit Zustellnachweis. Bei Nichtbenutzung: Lichtbilder vom Briefkasten (überquellende Werbung), Zeugenaussagen aus dem Haus, Stromverbrauchsdaten der Wohnung, Aussagen der Hausverwaltung. Bei nachteiligem Gebrauch: Fotos der Schäden mit Datum, Lärmprotokolle, Polizeiprotokolle, ärztliche Atteste betroffener Mitbewohner.

✅ Checkliste: Vorbereitung der Räumungsklage
☑️
Mietvertrag im Original — alle Anhänge, Hausordnung, Wertsicherungsklausel, Befristungsregelung.
☑️
Mietzinskonto — chronologische Aufstellung aller Vorschreibungen und Zahlungseingänge der letzten 24 Monate.
☑️
Mahnungen mit Zustellnachweis — RSb-Rückschein, Lesebestätigungen, Kopien der Anwaltsschreiben.
☑️
Lichtbilder und Lokalaugenschein-Protokolle — bei nachteiligem Gebrauch oder Nichtbenutzung; mit Datum und Standort.
☑️
Zeugen — Hausverwaltung, Nachbarn, Hausmeister; mit Namen, Anschrift und Stichworten zum Wahrnehmungsgegenstand.
☑️
Stromverbrauchsdaten — bei Nichtbenutzung: schriftliche Auskunft des Energieversorgers über Verbrauchsverlauf.
☑️
Klärung der MRG-Anwendung — Vollanwendung, Teilausnahme oder Vollausnahme? Entscheidet über die Rechtsgrundlage der Klage.

In der Salzburger Praxis sehen wir häufig, dass Vermieter einzelne dieser Bausteine vergessen. Wer den Stromverbrauch erst nach Klagseinbringung anfragt, bekommt zwar Daten — der Beweiswert ist aber geringer als ein über Monate gepflegtes Verbrauchsprotokoll. Beweissicherung beginnt dort, wo der Vermieter den Verdacht zum ersten Mal schöpft.

Fristen, Streitwert und Kosten einer Räumungsklage

Der Streitwert einer Räumungsklage richtet sich nach der Jahresbruttomiete (§ 56 Abs 2 JN). Bei einer Wohnung mit 950 Euro Bruttomiete monatlich liegt der Streitwert bei 11.400 Euro — relevant für die Pauschalgebühr und den Rechtsanwaltstarif nach RATG. Wird die Klage mit einem Geldleistungsbegehren (Mietzinsrückstand) verbunden, addieren sich die Streitwerte. Die Pauschalgebühr für eine Räumungsklage in dieser Größenordnung beträgt nach aktuellem GGG (Stand Mai 2026) rund 459 Euro für die erste Instanz. Anwaltskosten richten sich nach Tarifposten und Verfahrensaufwand; eine Räumungsklage ohne Berufung kostet in der Salzburger Praxis typischerweise zwischen 3.000 und 7.000 Euro.

Bei voller Klagsstattgebung sind diese Kosten dem unterliegenden Mieter aufzuerlegen. In der ökonomischen Realität sind sie aber oft uneinbringlich — gerade in Mietzinsrückstandsfällen, in denen der Mieter den Mietzins nicht zahlt, weil er insolvent ist. Vermieter sollten Anwalts- und Gerichtskosten als kalkulatorischen Aufwand ansehen.

⏱️ Fristen-Übersicht für Vermieter
Vom ersten Zahlungsverzug bis zur Räumungsexekution
Schritt Frist Rechtsgrundlage
Nachfrist nach Mahnung mind. 8 Tage § 1118 ABGB
Klagebeantwortungsfrist Mieter 4 Wochen § 230 ZPO
Zeit bis erstinstanzliches Urteil 4–10 Monate Praxiswert Salzburg
Berufungsfrist 4 Wochen § 464 ZPO
Leistungsfrist im Räumungsurteil meist 14 Tage § 409 ZPO
Räumungsaufschub Mieter bis zu 1 Jahr § 35 EO
Räumungsvollzug nach Bewilligung 2–6 Wochen § 349 EO
Hinweis: Zeitangaben sind Praxis-Erfahrungswerte am Standort Salzburg, Stand Mai 2026, ohne Berufung. Im Einzelfall variieren die Fristen.

Eine vollständige Räumung dauert vom ersten Mahnschreiben bis zur Schlüsselübergabe sechs bis fünfzehn Monate. Wer schneller eine freie Wohnung braucht — etwa wegen Eigenbedarfs oder eines Kaufinteressenten — ist mit einer einvernehmlichen Auflösung gegen Abfindung oft besser bedient. Hintergrund zur korrekten Mietzinshöhe und zu den Reformen 2026 finden Sie in unserem Beitrag Mieterhöhung und Wertsicherung 2026.

Räumungsaufschub und typische Risiken auf Mieterseite

Auch nach einem rechtskräftigen Räumungsurteil ist die Wohnung nicht automatisch frei. Der Mieter kann nach § 35 EO einen Räumungsaufschub beantragen — eine zeitliche Aussetzung der Exekution, die ihm erlaubt, Ersatzunterkunft zu suchen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Mieter unverschuldet in die Lage geraten ist, dass er Ersatzbedarf glaubhaft macht und dass die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters nicht überwiegen. Ein Aufschub kann mehrfach gewährt werden; in der Salzburger Praxis sehen wir Aufschübe zwischen drei und zwölf Monaten.

Für den Vermieter bedeutet das: Selbst wenn alle Fristen eingehalten werden, kann sich die tatsächliche Räumung nach Urteil noch um ein Jahr verzögern. Er hat aber die Möglichkeit, dem Aufschubantrag entgegenzutreten — etwa durch den Nachweis, dass die Wohnung dringend für Eigenbedarf gebraucht wird, dass Verkaufsinteresse besteht oder dass der Mieter durch sein Verhalten den Aufschub verwirkt hat (Mietzins wird auch währenddessen nicht gezahlt, weitere Schäden, Fristverletzung bei der Wohnungssuche).

Antrag stattgegeben
Räumungsaufschub gewährt

Räumung wird zeitlich aufgeschoben (oft 3–12 Monate). Mieter muss laufenden Mietzins weiter zahlen, sonst droht Verwirkung.

Achtung: Vermieter sollte rasch reagieren und bei Mietzinsverzug während des Aufschubs sofortige Aufhebung beantragen.
Antrag abgewiesen
Aufschub verweigert

Räumungsexekution kann sofort durchgesetzt werden. Der Gerichtsvollzieher legt einen Vollzugstermin fest.

Häufiger Fall: Bei verschuldetem Verzug und guter Beweislage des Vermieters wird der Aufschub regelmäßig verweigert.

Daneben rechnen Vermieter mit weiteren Verteidigungslinien des Mieters: Sanierung des Rückstands nach § 33 MRG, Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen Wohnungsmängeln (Schimmel, Heizungsausfall, undichte Fenster), Schikane-Einwand bei behaupteter Nichtbenutzung, sowie der Hinweis auf eine fehlerhafte Mahnung. Eine sorgfältig vorbereitete Klage entkräftet diese Einwände bereits im Klagsschriftsatz.

Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie nach einer Räumung verrechnet wird, behandeln wir im Beitrag Mietkaution: Höhe, Rückzahlung, Abzüge. Bei Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen hilft der Beitrag Betriebskosten im Mietrecht.

Häufige Fehler von Vermietern im Räumungsverfahren

Räumungsklagen scheitern selten am materiellen Recht. Sie scheitern an handwerklichen Fehlern, die sich vermeiden lassen. Aus den Salzburger Akten der vergangenen Jahre lassen sich sechs Fehlerklassen klar herausfiltern — und in fast allen Fällen gilt: Wer den Anwalt früh einbindet, macht diese Fehler nicht.

Mahnung ohne Nachfrist oder ohne Zustellnachweis
Eine SMS oder ein Anruf reicht formal zwar, ist aber später nicht beweisbar. Wir sehen Klagen, die abgewiesen werden, nur weil der Zugangsbeweis der Mahnung scheitert.
MRG-Anwendungsbereich falsch eingeschätzt
Wer in der Vollanwendung einen falschen Kündigungsgrund anführt oder die Sanierungsmöglichkeit nach § 33 MRG ignoriert, riskiert die Klagsabweisung samt Kostenfolge.
Selbsthilfe statt Gericht
Schloss tauschen, Strom abdrehen, Möbel auf die Straße stellen — das alles ist Selbsthilfe und nach § 19 ABGB unzulässig. Konsequenz: Schadenersatzklage des Mieters, oft sechsstellig bei längerer Vertreibung.
Beweissicherung erst nach Klagseinbringung
Lichtbilder, Zeugen und Stromverbrauchsdaten sind am Tag X im Akt am wertvollsten. Wer erst nach Klagezustellung dokumentiert, gibt der Gegenseite Zeit, die Spuren zu beseitigen.
Teilzahlungen ohne Vorbehalt annehmen
Wer während des laufenden Verfahrens vorbehaltlos Mietzins entgegennimmt, riskiert eine konkludente Vertragsfortsetzung. Zahlungen daher nur „unter Vorbehalt der Räumung“ annehmen.
Räumungsexekution zu spät beantragen
Nach Rechtskraft des Urteils läuft die Räumungsfrist aus dem Urteil ab — wer dann monatelang wartet, lässt der Gegenseite Zeit für einen Aufschubsantrag oder eine zwischenzeitliche Insolvenzanmeldung.

Häufige Fragen zur Räumungsklage für Vermieter

Wie lange dauert eine Räumungsklage in Österreich?
Vom Klagseinbringung bis zum erstinstanzlichen Räumungsurteil vergehen am Standort Salzburg in der Regel vier bis zehn Monate. Mit Berufung und anschließender Räumungsexekution dauert das Gesamtverfahren oft acht bis fünfzehn Monate. Wenn der Mieter zusätzlich einen Räumungsaufschub nach § 35 EO erwirkt, kann sich die tatsächliche Räumung nochmals um drei bis zwölf Monate verzögern.
Was kostet eine Räumungsklage als Vermieter?
Die Pauschalgebühr richtet sich nach der Jahresbruttomiete als Streitwert. Bei einer Wohnung mit etwa 950 Euro Bruttomiete liegt sie für die erste Instanz bei rund 459 Euro (Stand Mai 2026). Anwaltskosten für eine Räumungsklage ohne Berufung bewegen sich in der Salzburger Praxis zwischen rund 3.000 und 7.000 Euro, je nach Verfahrensaufwand. Bei voller Stattgebung sind die Kosten dem Mieter aufzuerlegen, sind aber häufig uneinbringlich.
Was passiert, wenn der Mieter Räumungsaufschub beantragt?
Nach § 35 EO kann der Mieter die Räumung zeitlich aussetzen lassen, wenn er unverschuldet in die Lage geraten ist und Ersatzunterkunft glaubhaft sucht. Das Gericht wägt die Interessen ab. Der Vermieter kann dem Antrag entgegentreten, etwa mit Eigenbedarf, Verkaufsabsicht oder dem Hinweis auf laufende Mietzinsverletzungen während des Aufschubs. In der Praxis werden Aufschübe zwischen drei und zwölf Monaten gewährt.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Räumungsklage für Vermieter — Kernaussagen
1.
Vor jeder Klage MRG-Anwendungsbereich klären — Vollanwendung, Teilausnahme oder Vollausnahme entscheiden über die Rechtsgrundlage.
2.
Mahnung mit mindestens acht Tagen Nachfrist und beweisbarem Zugang ist Pflichtvoraussetzung der Klage nach § 1118 ABGB.
3.
Im Vollanwendungsbereich kann der Mieter den Rückstand bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz nach § 33 MRG sanieren — nur grobes Verschulden steht dem entgegen.
4.
Die Klage wird beim Bezirksgericht der gelegenen Sache eingebracht; Streitwert ist die Jahresbruttomiete (§ 56 Abs 2 JN).
5.
Beweissicherung beginnt nicht mit der Klage, sondern beim ersten Verdacht — Lichtbilder, Stromverbrauch, Zeugenstichworte und Mahnungs-Rückscheine sind die Werkzeuge.
6.
Selbsthilfe (Schloss tauschen, Strom abdrehen) ist nach § 19 ABGB unzulässig und führt regelmäßig zu hohen Schadenersatzforderungen des Mieters.
7.
Nach rechtskräftigem Urteil ist die Räumungsexekution nach EO zu beantragen; der Mieter kann einen Räumungsaufschub nach § 35 EO erwirken.

Jetzt unverbindlich anfragen

Füllen Sie das Formular aus und beschreiben Sie Ihre Situation. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Schritt 1 von 3Ihre Kontaktdaten

Räumungsklage Salzburg vorbereiten — wie wir Vermieter unterstützen

In der Salzburger Praxis von Brandauer Rechtsanwälte begleiten wir Vermieter durch alle Stadien der Räumung — vom ersten Mahnschreiben über die Klagseinbringung beim Bezirksgericht Salzburg-Stadt oder Salzburg-Umgebung bis zur Räumungsexekution nach EO. Wir prüfen vorab den MRG-Anwendungsbereich, bereiten die Mahnung mit Zustellnachweis vor, dokumentieren die Beweismittel und verfassen die Klage mit allen schlüssigen Auflösungs- und Räumungsbegehren. Während des Verfahrens vertreten wir Sie bei der mündlichen Verhandlung und treten gegen Sanierungs-, Aufrechnungs- und Aufschubsanträge auf. Auch die nüchterne Wirtschaftlichkeitsabwägung — Räumung versus einvernehmliche Auflösung gegen Abfindung — gehört zum Erstgespräch. Eine zweite Perspektive auf das gesamte Verfahren bietet auch unser bestehender Beitrag Kündigung und Räumung rechtssicher durchsetzen, der die Schnittstelle zwischen Aufkündigung und Räumungsklage genauer ausleuchtet. Kontaktieren Sie uns — wir klären Ihre Ausgangslage, sichern die Beweise und führen die Räumung mit Augenmaß und der nötigen Konsequenz.

Stand Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung. Die Rechtslage ist komplex und hängt im Detail vom konkreten Mietvertrag, vom Anwendungsbereich des MRG und von der Beweislage ab.

Erstgespräch vereinbaren