Wer in Wien einen Rechtsanwalt für Immobilien- oder Unternehmensrecht sucht, hat eine große Auswahl — und gleichzeitig die Frage, welche Kanzlei wirklich zum eigenen Anliegen passt. Brandauer Rechtsanwälte sitzt in Salzburg, betreut aber regelmäßig Mandate in Wien: Immobilienkauf, Mietrecht im Wiener Altbau mit MRG-Vollanwendung, Unternehmenskauf, GmbH-Beratung und Bauvertragsrecht. Das Erstgespräch findet per Zoom oder Microsoft Teams statt, die Kommunikation mit den Wiener Gerichten läuft schriftlich, und persönliche Termine sind in Salzburg jederzeit möglich. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wann eine Salzburger Kanzlei für ein Wiener Mandat sinnvoll ist, in welchen Schwerpunkten wir tätig sind und wie ein digitaler Mandatsablauf aus Wien konkret aussieht. Stand: April 2026.
Warum Brandauer Rechtsanwälte Mandate aus Wien betreut
Brandauer Rechtsanwälte hat den Kanzleisitz in Salzburg und ist in der Liste der Salzburger Rechtsanwaltskammer (RAK Salzburg) eingetragen. Diese Eintragung berechtigt nach der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (§ 1 RAO) zur Vertretung im gesamten Bundesgebiet — also auch vor allen Wiener Gerichten und Behörden. Der Kanzleisitz spielt für die Vertretungsbefugnis keine Rolle; er bestimmt lediglich, bei welcher Kammer die anwaltliche Aufsicht angesiedelt ist. Wer also einen Rechtsanwalt für Wien sucht, ist nicht zwingend auf die Wiener Kanzleilandschaft angewiesen.
In der Praxis hat sich für Wiener Mandantinnen und Mandanten ein klares Modell etabliert: digitale Mandatsannahme, Erstgespräch per Zoom oder Microsoft Teams, schriftliche Korrespondenz mit den Wiener Gerichten und — wo persönliche Termine vor Ort nötig sind — Korrespondenzanwälte oder die Reisetätigkeit der Kanzlei. Persönliche Treffen in unserer Salzburger Kanzlei sind selbstverständlich jederzeit möglich. Die Vorteile sind handfest: weniger Wegzeit, schnellere Reaktion auf Schriftsätze, klare Honorarstruktur ohne Wege- und Aufenthaltskosten in Wien. Eine ausführliche Darstellung unserer Arbeitsweise finden Sie auf der Seite Wie wir arbeiten.
Unsere Schwerpunkte für Wien sind klar zugeschnitten: Immobilienkauf samt Treuhandschaft und Grundbuch, Mietrecht in Wiener Altbauten mit Voll- oder Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG), Unternehmenskauf und GmbH-Beratung sowie Bau- und Werkvertragsrecht. In all diesen Bereichen kommt es auf juristische Tiefe an — nicht auf den Kanzleisitz. Eine Übersicht unserer Schwerpunkte finden Sie auf der Seite Immobilienrecht; ergänzend dazu die Schwerpunktseite Privatrecht für Erbrecht und Familienrecht.
Vier Schwerpunkte für Wiener Mandate
Wo Brandauer Rechtsanwälte Mandanten aus Wien aktiv betreut
Kaufvertrag, Treuhandschaft, Grundbuch, Bauordnung Wien, Ausländergrunderwerb in Wien.
MRG-Vollanwendung, Richtwertmietzins, Mietzinsüberprüfung, Lagezuschlag, Befristungsabschlag.
Unternehmenskauf, GmbH-Gründung, Gesellschaftervereinbarung, Beteiligungsverträge.
Bauträgervertrag (BTVG), Werkvertragsstreit, Mängelhaftung, ÖNORM B 2110.
Immobilienrecht in Wien — Kaufvertrag, Bauordnung, Grunderwerb
Wien ist der größte Immobilienmarkt Österreichs — und juristisch nicht trivial. Wer in Wien eine Eigentumswohnung, ein Zinshaus oder ein Grundstück kauft, hat es mit drei Regelungsebenen zu tun: dem allgemeinen österreichischen Immobilienrecht (ABGB, GBG, BTVG), den steuerrechtlichen Bestimmungen (GrEStG, ImmoESt) und dem Wiener Landesrecht — vor allem der Wiener Bauordnung (BO Wien), dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Grundverkehrsgesetz. Letzteres regelt insbesondere den Erwerb von Liegenschaften durch Drittstaatsangehörige; eine kompakte Übersicht zur österreichweiten Lage finden Sie ergänzend in unserem Beitrag zu Ausländergrunderwerb auf der Schwerpunktseite Immobilienrecht.
Die anwaltliche Begleitung eines Immobilienkaufs in Wien umfasst typischerweise drei Bausteine: erstens die Vertragsprüfung und -gestaltung (Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, eventuell Bauträgervertrag samt Ratenplan nach BTVG); zweitens die treuhändische Abwicklung des Kaufpreises mit Rangordnung im Grundbuch, Grunderwerbsteueranzeige und grundbücherlicher Eintragung; drittens die steuerliche Beratung zur Immobilienertragssteuer (ImmoESt) auf Verkäuferseite und zur Grunderwerbsteuer (GrESt) auf Käuferseite. Für die Detailtiefe lohnt sich ein Blick in unsere Spoke-Seite Kaufverträge sowie in unseren Grundlagenbeitrag Was macht ein Rechtsanwalt bei der Kaufvertragsabwicklung.
Eine Wiener Besonderheit ist die Bauordnung. Die BO Wien regelt etwa Stellplatzverpflichtung, Dachbodenausbau, Widmung in Wohn-, Misch- und Geschäftsgebiet sowie Schutzzonen — letztere greifen vor allem in den Innenstadtbezirken und in historischen Altbauquartieren. Wer in Wien ein Zinshaus mit Ausbaupotenzial kauft, sollte vor Vertragsunterzeichnung wissen, welche Widmungs- und Schutzzonenbeschränkungen gelten und ob die geplante Nutzung baurechtlich überhaupt zulässig ist. Diese Prüfung ist Teil eines sorgfältigen Kaufvertrags-Mandats und wird zwischen Anwalt, Architekt und gegebenenfalls einem Wiener Korrespondenzanwalt für die Akteneinsicht bei der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) abgestimmt.
| Themenbereich | Wiener Regelung | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Bauordnung | BO Wien — Stellplätze, Dachausbau, Schutzzonen. | Vor Kaufvertragsabschluss prüfen, ob Nutzung zulässig ist. |
| Grundverkehr | Wiener GVG — Drittstaatsgenehmigung, Erklärungsverfahren. | Kaufpreiszahlung erst nach grundverkehrsrechtlicher Klärung. |
| Wohnungseigentum | WEG 2002 (bundesweit) — Nutzwertgutachten erforderlich. | Bei Wiener Altbau-Parifizierungen: Nutzwerte sorgfältig prüfen. |
| Grundbuchgericht | Bezirksgericht Innere Stadt für gesamten Grundbuchsprengel Wien. | Eintragungen über ERV, persönliche Termine selten nötig. |
Mietrecht in Wien — Altbau, MRG-Vollanwendung und Mietzins
Das Mietrecht ist das wohl wichtigste Schwerpunkt-Thema für Wiener Mandanten. Grund: Wien hat den größten Bestand an Altbauwohnungen Österreichs, und für Mietverträge in vor 1945 errichteten Gebäuden gilt in aller Regel die Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (§ 1 MRG). Das bedeutet: Der zulässige Hauptmietzins ist gesetzlich gedeckelt — insbesondere durch den Richtwertmietzins nach § 16 Abs 2 MRG. Vermieterinnen und Vermieter dürfen den gesetzlichen Höchstmietzins nicht überschreiten; übersteigt der vereinbarte Hauptmietzins den zulässigen Wert, hat die Mieterin Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Beträge.
Der Wiener Richtwert wird alle zwei Jahre durch Verordnung des Bundesministeriums für Justiz angepasst. Stand April 2026 bewegt sich der Richtwert für Wien im niedrigen Sechs-Euro-Bereich pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat (die genaue, aktuelle Zahl ist bei der Magistratsabteilung 50 oder bei der Mietervereinigung abrufbar). Auf den Richtwert sind Zu- und Abschläge anzurechnen: Lagezuschläge für gehobene Wohnlagen, Befristungsabschlag in Höhe von 25 Prozent bei befristeten Verträgen (§ 16 Abs 7 MRG), Zuschläge für Kategorie-Merkmale wie Lift, Balkon oder hochwertige Ausstattung. Eine sorgfältige Prüfung dieser Zu- und Abschläge ist die Kernfrage jeder Mietzinsüberprüfung in Wien. Eine Übersicht zum Mietrecht insgesamt finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Mietrecht.
Die Mietzinsüberprüfung selbst erfolgt entweder außergerichtlich durch Verhandlung mit der Vermieterseite — oft genügt ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, um eine einvernehmliche Reduktion zu erreichen — oder im förmlichen Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50, Schlichtungsstelle für mietrechtliche Angelegenheiten). Erst nach erfolgloser Schlichtung kann das Bezirksgericht angerufen werden. Aus anwaltlicher Sicht ist das ein eingespielter Ablauf: Wir prüfen zuerst die Aktenlage (Mietvertrag, Anbot, Übergabeprotokoll), berechnen den zulässigen Höchstmietzins und treffen die strategische Entscheidung, ob Schlichtung oder direkte Verhandlung sinnvoller ist. Diese Vorgangsweise ist ortsunabhängig — die Schriftsätze gehen ohnehin per ERV oder Post nach Wien.
Wer den Verdacht hat, in einem Wiener Altbau einen überhöhten Mietzins zu zahlen, sollte die letzten drei Jahre an Mietzahlungen sichern. Rückforderungsansprüche aus § 27 MRG verjähren in zehn Jahren ab Zahlung — die Beweisführung wird aber mit zunehmendem Zeitabstand schwieriger.
Die Erstprüfung läuft bei uns standardmäßig digital: Sie übermitteln Mietvertrag, eine Wohnflächenaufstellung und die letzten Mietzinszahlungen per E-Mail oder über unser Mandantenportal. Im Zoom- oder Teams-Erstgespräch besprechen wir die Berechnung und den weiteren Weg.
Unternehmensrecht und GmbH-Beratung in Wien
Wien ist der wichtigste Wirtschaftsstandort Österreichs. Wer in Wien ein Unternehmen gründet, kauft, verkauft oder umstrukturiert, hat es mit dem Bundesrecht zu tun — Unternehmensgesetzbuch (UGB), GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Privatstiftungsgesetz, Firmenbuchgesetz. Die zuständigen Stellen sitzen aber überwiegend in Wien: das Handelsgericht Wien (Firmenbuch), das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, die Wirtschaftskammer Wien als Anlauf- und Servicestelle und das Bundesministerium für Justiz. Anwaltlich begleiten wir Wiener Mandanten typischerweise in vier Bereichen: GmbH-Gründung und -Beratung, Unternehmenskauf und Übergabe, Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen sowie laufende Vertragsgestaltung im Geschäftsverkehr.
Bei der GmbH-Gründung in Wien sind seit dem Flexible-Kapitalgesellschaften-Gesetz (FlexKapGG) und der Stammkapitalsenkung 2024 zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten verfügbar — etwa die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) als hybride Rechtsform zwischen GmbH und AG. Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich von der Beratung zur passenden Rechtsform über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung (in Wien zumeist über einen Wiener Notar) bis zur Eintragung im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien. Aus Wien heraus ist das ein vollständig digital abwickelbarer Prozess: Erstgespräch per Video, Vertragsentwurf per E-Mail, Notartermin in Wien, Firmenbucheintragung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV).
Beim Unternehmenskauf liegt der anwaltliche Schwerpunkt auf Due Diligence, Kaufvertragsgestaltung (Asset Deal versus Share Deal), Garantien und Haftungsregelungen sowie der steuerlichen Strukturierung. Hier zahlt sich Spezialisierung deutlich aus — ein Unternehmenskauf mit fünf bis fünfzehn Millionen Euro Transaktionsvolumen läuft über Monate, mit zahlreichen Beteiligten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, gegnerische Anwaltschaft) und einem klaren Zeitplan. Die Standortfrage spielt dabei keine Rolle: Verhandlungen finden ohnehin in Hybridsitzungen statt, Datenräume sind rein elektronisch, Closing-Termine in Wien werden punktuell wahrgenommen oder über Wiener Korrespondenzanwälte abgewickelt.
Salzburger Kanzlei mit Wien-Mandat oder Wiener Kanzlei?
Stärken: klar definierte Schwerpunkte, digitale Mandatsannahme, transparente Honorarstruktur, persönliche Erreichbarkeit der Anwältin.
Verfahren: schriftliche Korrespondenz mit Wiener Gerichten, ERV-Schriftsätze, Korrespondenzanwalt für persönliche Termine in Wien bei Bedarf.
Geeignet: Mandate mit Schwerpunkt auf Vertragsgestaltung, Mietrechtsstreit ohne mündliche Verhandlung in Wien, Unternehmenskauf, GmbH-Beratung.
Stärken: persönliche Termine in Wien jederzeit, direkte Kenntnis der Wiener Behördenpraxis, kurze Wege zu Magistratsabteilungen.
Verfahren: Termine vor Ort, oft höhere Stundensätze in Innenstadtkanzleien, größere Auswahl an Spezialkanzleien für Nischenthemen.
Geeignet: Mandate mit häufigen Vor-Ort-Terminen, komplexe Wiener Bauverfahren, Mandate mit täglicher Behördenkommunikation.
Wie ein Wien-Mandat aus Salzburg konkret abläuft
Der Ablauf eines Wien-Mandats ist standardisiert und in drei Schritte gegliedert. Schritt eins ist die Vorabklärung: Sie schildern uns Ihr Anliegen schriftlich oder über das Formular auf dieser Seite. Wir prüfen innerhalb von ein bis zwei Werktagen, ob Ihr Fall in unseren Schwerpunkt fällt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung samt Honorarrahmen zurück. Schritt zwei ist das Erstgespräch — wahlweise per Zoom, Microsoft Teams, Telefon oder persönlich in unseren Räumen in Salzburg. Hier besprechen wir den Sachverhalt, die Handlungsoptionen und die nächsten Schritte. Schritt drei ist die Mandatsbestätigung mit schriftlicher Honorarvereinbarung; ab diesem Zeitpunkt arbeitet die Kanzlei für Sie.
Während der Mandatsbearbeitung läuft die Kommunikation primär per E-Mail und über unser Mandantenportal. Telefonate werden vereinbart, akute Fragen oft binnen Stunden beantwortet. Schriftsätze an Wiener Gerichte gehen über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV); Eingangsbestätigungen erhalten Sie automatisiert. Ist eine mündliche Verhandlung in Wien angesetzt, klären wir mit Ihnen rechtzeitig, ob die Anwältin selbst anreist, ob ein Wiener Korrespondenzanwalt eingesetzt wird oder ob — bei rein technischen Tagsatzungen — die Verhandlung schriftlich vorbereitet abläuft. Eine Übersicht der Honorarmodelle finden Sie auf unserer Seite Honorartransparenz.
Drei Schritte vom Erstkontakt zur Mandatsannahme
Sie schildern Ihr Anliegen über das Formular oder per E-Mail. Wir prüfen, ob Ihr Fall in unseren Schwerpunkt fällt, und melden uns mit erster Einschätzung samt Honorarrahmen.
Wahlweise Zoom, Microsoft Teams, Telefon oder Vor-Ort-Termin in Salzburg. Sachverhalt, Handlungsoptionen, nächste Schritte und Risiken werden besprochen.
Schriftliche Mandatsbestätigung mit klarer Honorarregelung — Pauschale, Stundensatz, RATG oder Mischmodell. Ab Unterschrift arbeitet die Kanzlei für Sie.
Häufige Fehler bei der Anwaltswahl in Wien
Aus der Beratungspraxis kennen wir wiederkehrende Fehler, die Wiener Mandantinnen und Mandanten teuer zu stehen kommen. Wer sie umgeht, spart Honorar und Verfahrensrisiko.
Sechs typische Fehler bei der Anwaltssuche in Wien
Sonderfälle: Eilfälle, Wiener Bezirksgerichte, Strafrecht
Eilfälle mit kurzer Frist
Wenn Sie in Wien einen Bescheid mit kurzer Beschwerdefrist erhalten, eine Räumungsklage zugestellt bekommen oder eine einstweilige Verfügung droht, zählt jeder Tag. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular auf dieser Seite mit Hinweis auf die Frist. Wir prüfen kurzfristig, ob das Mandat zeitnah übernommen werden kann — andernfalls verweisen wir Sie offen an eine Wiener Kollegenschaft mit freier Kapazität. Verfahren mit ERV-Schriftsätzen können auch von Salzburg aus innerhalb weniger Stunden zugestellt werden, das ist standortunabhängig.
Wiener Bezirksgerichte und Handelsgericht
Die Wiener Bezirksgerichtsstruktur ist auf zwölf Standorte aufgeteilt — etwa Bezirksgericht Innere Stadt, Döbling, Hietzing, Favoriten, Donaustadt. Für das Grundbuch ist österreichweit das Bezirksgericht Innere Stadt zuständig (Grundbuchsgericht Wien). Streitigkeiten ab einem Streitwert über 15.000 Euro landen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LG ZRS Wien); Handelsstreitigkeiten und Firmenbuchsachen beim Handelsgericht Wien. In zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien). Die Verfahren laufen weitgehend schriftlich; bei mündlichen Tagsatzungen klären wir die Anwesenheit individuell.
Strafrecht und Familienrecht — separate Schwerpunkte
Strafrecht und Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Obsorge) sind in unserer Kanzlei eigene Spezialgebiete. Wer eine strafrechtliche Vorladung in Wien erhalten hat oder ein Scheidungsverfahren in Wien plant, findet hierzu in absehbarer Zeit eigene Schwerpunktbeiträge auf unserer Website — insbesondere zur einvernehmlichen und streitigen Scheidung in Wien. Wenden Sie sich bei Akutfragen direkt an die Kanzlei; wir prüfen Ihren Fall fallbezogen und nennen Ihnen, wenn der Fall nicht zu unserem Schwerpunkt passt, eine geeignete Kollegenschaft in Wien.
Häufige Fragen zur Anwaltswahl in Wien
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vertretung in ganz Österreich. Brandauer Rechtsanwälte ist bei der Salzburger Rechtsanwaltskammer eingetragen und vertritt Sie vor allen Wiener Gerichten und Behörden.
- Vier Schwerpunkte für Wien. Immobilienkauf, Mietrecht im Altbau (MRG-Vollanwendung, Mietzinsüberprüfung), Unternehmenskauf und GmbH-Beratung sowie Bau- und Werkvertragsrecht.
- Digitale Mandatsannahme. Erstgespräch per Zoom, Microsoft Teams, Telefon oder persönlich in Salzburg. Schriftverkehr per E-Mail und Mandantenportal, ERV-Schriftsätze an Wiener Gerichte.
- Wiener Mietrecht. Altbauten vor 1945 fallen meist unter MRG-Vollanwendung mit Richtwertmietzins; Lagezuschlag und Befristungsabschlag sind die zentralen Stellschrauben.
- Drei-Schritte-Mandat. Vorabklärung, Erstgespräch, schriftliche Honorarvereinbarung — innerhalb weniger Werktage zur Mandatsannahme.
- Honorartransparenz. Pauschale, Stundensatz oder RATG — schriftlich, ortsunabhängig, ohne versteckte Wegekosten.
Jetzt unverbindlich anfragen
Füllen Sie das Formular aus und beschreiben Sie Ihre Situation. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Wie wir Ihnen in Wien helfen können
Wenn Sie in Wien einen Rechtsanwalt für Immobilien-, Miet- oder Unternehmensrecht suchen und prüfen möchten, ob unsere Kanzlei zu Ihrem Anliegen passt, schildern Sie uns Ihren Fall kurz über das Formular auf dieser Seite oder buchen Sie direkt einen Termin für das Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von ein bis zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung samt Honorarrahmen zurück — und sagen Ihnen offen, wenn Ihr Fall besser bei einer Wiener Kollegenschaft aufgehoben ist. Eine Übersicht zu unserem Team finden Sie auf unserer Website; das digitale Mandatsformat ist auf der Seite Wie wir arbeiten dokumentiert.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine rechtliche Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: April 2026.