Scheidungsanwalt in Wien — was bei einer Wiener Scheidung anders ist

Eine Scheidung in Wien folgt zwar dem gleichen Bundesrecht wie in Salzburg oder Linz — und doch ist sie in der Praxis ein anderes Verfahren. Wer in Wien wohnt, hat es nicht mit einem Bezirksgericht zu tun, sondern mit einem von zehn — und dazu mit der MA 11 als eigener Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Wer in einer Altbau-Mietwohnung mit MRG-Vollanwendung lebt oder eine Wohnung von Wiener Wohnen hat, kann nach der Scheidung kaum frei entscheiden, wer bleibt und wer geht. Und für den Anwalt gilt: Ein Salzburger Spezialist kann den Wiener Fall heute genauso effizient führen wie ein Wiener Kollege — vorausgesetzt, die digitale Mandatsabwicklung sitzt und der Korrespondenzanwalt vor Gericht ist eingespielt. Dieser Beitrag zeigt, was wirklich anders ist und worauf Wiener Mandanten bei der Anwaltswahl achten sollten.

Scheidungsfall in Wien — wie ist Ihre Ausgangslage? Schildern Sie uns Bezirk, Wohnsituation und Streitwert. Wir prüfen, welches Wiener Bezirksgericht zuständig ist und wie sich Ihr Fall am sinnvollsten führen lässt. Jetzt anfragen ↓

Wiener Bezirksgerichte: Welches Familiengericht ist zuständig?

Wer in Salzburg geschieden wird, hat es mit einem von zwei Gerichten zu tun: BG Salzburg-Stadt oder BG Salzburg-Umgebung. Wien funktioniert anders. Die Bundeshauptstadt ist in zehn Bezirksgerichts-Sprengel aufgeteilt, und jeder davon hat eigene Familienabteilungen. Welches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist, richtet sich nach dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten (§ 76 JN) — also danach, wo das Ehepaar zuletzt gemeinsam gewohnt hat. Hatten Sie nie einen gemeinsamen Wohnsitz in Wien, kommt der Wohnsitz des Antragsgegners zum Tragen; nur in seltenen Auffangkonstellationen landet die Sache am BG Innere Stadt Wien.

Für Wiener Mandanten heißt das in der Praxis: Vor dem ersten Anwaltstermin sollte feststehen, welches Bezirksgericht überhaupt entscheidet. Ein Antrag, der beim falschen Gericht eingebracht wird, führt zu Verweisungsbeschluss und Zeitverlust — beides Kosten, die sich vermeiden lassen. Die zehn Wiener Bezirksgerichte mit Familienkompetenz decken jeweils mehrere Stadtbezirke ab. Eine Übersicht der wichtigsten Sprengel:

Infografik
Wiener Bezirksgerichte mit Familienkompetenz
Zuständigkeit nach gemeinsamem Aufenthalt der Ehegatten (§ 76 JN)
Bezirksgericht Sprengel Standort
BG Innere Stadt 1., 3. Bezirk Justizzentrum Wien-Mitte
BG Leopoldstadt 2., 20. Bezirk Justizzentrum Wien-Mitte
BG Fünfhaus 14., 15. Bezirk Gasgasse 1–3, 1150 Wien
BG Hietzing 13., 23. Bezirk Trauttmansdorffgasse 11
BG Meidling 12. Bezirk Schönbrunner Straße 222
BG Favoriten 10. Bezirk Reumannplatz 11
BG Donaustadt 22. Bezirk Dr.-Adolf-Schärf-Platz 2
BG Floridsdorf 21. Bezirk Gerichtsgasse 6
BG Josefstadt 8., 16. Bezirk Florianigasse 8
BG Döbling 19. Bezirk Obersteinergasse 20–22
Hinweis: Ehepaare ohne gemeinsamen Wiener Wohnsitz können in Auffangkonstellationen am BG Innere Stadt landen. Die Zuständigkeit ist zwingend (§ 76 JN, § 114a JN).

Die Adresse ist nicht egal. Das BG Innere Stadt im Justizzentrum Wien-Mitte beispielsweise nimmt Scheidungsanträge nur am Amtstag entgegen — dienstags zwischen 8 und 13 Uhr in Raum 517 im fünften Stock. Wer einen Termin nicht abstimmt, steht unter Umständen vor einer geschlossenen Tür. Wiener Bezirksgerichte arbeiten mit der elektronischen Eingabe (ERV) — der Anwalt reicht die Klage digital ein, was unabhängig vom Sprengel funktioniert.

Das Verfahren selbst läuft formal nach dem gleichen Bundesrecht wie überall in Österreich: § 55a EheG für die einvernehmliche Scheidung, § 49 EheG für die strittige. Die Pflichtinhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst — siehe Pflichtinhalte nach § 55a EheG. Was sich in Wien unterscheidet, ist die organisatorische Praxis — die Akten landen bei verschiedenen Richtern, die Saalbelegung ist enger, und die Wartezeiten zwischen Antragseingang und erster Tagsatzung können je nach Sprengel zwei bis sechs Wochen variieren.

MA 11 und Pflegschaftsgericht: Die Wiener Besonderheit bei Obsorge

Die Magistratsabteilung 11 — die Wiener Kinder- und Jugendhilfe — ist die zweite Wiener Eigenheit. In Salzburg übernimmt das die Bezirkshauptmannschaft oder die Magistratsabteilung Soziales; in Wien ist die MA 11 ein eigener, hochspezialisierter Akteur mit Familienberatung, Rechtsvertretung und Sachverständigentätigkeit. Bei jeder Scheidung mit minderjährigen Kindern ist das Pflegschaftsgericht — meist dasselbe Bezirksgericht wie das Familiengericht — verpflichtet, das Kindeswohl zu prüfen. Bei strittiger Obsorge oder bei Konflikten um das Kontaktrecht holt das Gericht regelmäßig eine Stellungnahme der MA 11 ein.

Praktisch bedeutet das: Anders als in Salzburg, wo Familienberater oft sehr generalistisch arbeiten, treffen Wiener Eltern auf eine ausdifferenzierte Behörde mit eigenen Standorten je nach Bezirk. Die MA 11 vertritt minderjährige Kinder mitunter selbst vor Gericht (§ 207 ABGB) — etwa bei Unterhaltsfragen, wenn ein Elternteil säumig ist. Für die Anwaltsstrategie heißt das: Wer in Wien um Obsorge oder Doppelresidenz streitet, muss nicht nur den Richter überzeugen, sondern auch die MA 11 als sachkundiges Gegenüber ernst nehmen.

💡 Praxistipp: MA 11-Stellungnahme aktiv vorbereiten
Wenn die Obsorge strittig ist, holt das Pflegschaftsgericht eine Stellungnahme der MA 11 ein. In unserer Praxis hat sich bewährt, dass beide Elternteile die MA 11-Familienberatung schon vor der ersten Tagsatzung freiwillig in Anspruch nehmen — nicht aus Pflicht, sondern aus Strategie. Eine Stellungnahme, die auf einem persönlichen Eindruck der Sozialarbeiterin beruht, ist tragfähiger als eine, die nur auf Akten basiert. Das gilt vor allem bei Doppelresidenz-Modellen, die in Wien — anders als in ländlicheren Sprengeln — vom Gericht inzwischen häufiger akzeptiert werden, wenn beide Wohnungen in derselben Schul-Sprengelregion liegen.

Die Doppelresidenz hat eigene Folgen für den Unterhalt. Wir haben das Modell und die kumulativen Voraussetzungen für den Wegfall des Geldunterhalts in einem eigenen Beitrag zur Doppelresidenz aufbereitet. Für Wiener Eltern lohnt sich die Lektüre besonders, weil die Wege zwischen den Bezirken kürzer sind als zwischen Salzburger Talgemeinden — die organisatorischen Voraussetzungen sind also häufiger erfüllbar.

Wiener Wohnverhältnisse: MRG-Altbau, Wiener Wohnen und Eintrittsrecht

Hier kommt der größte Unterschied zur Salzburger Praxis. In Wien lebt ein erheblicher Teil der Mandanten in MRG-Vollanwendungs-Mietwohnungen — also in Altbauten, die vor dem 1. Juli 1953 errichtet wurden und mehr als zwei vermietete Objekte aufweisen. Für diese Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz mit allen Kündigungs- und Mietzinsbeschränkungen. Hinzu kommen rund 220.000 Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen — ein eigenes Universum mit eigenen Regeln zur Mietrechtsübertragung.

Beides ist im Scheidungsfall ein Vermögenswert eigener Art. Wer in einer Altbau-Wohnung mit Richtwertmietzins (in Wien rund 7,50 Euro/m² netto, je nach Lage- und Beschaffenheitszuschlägen) lebt, hat einen Mietvertrag, der am freien Markt nicht zu ersetzen ist — die freie Vergleichsmiete in der Wiener Innenstadt liegt regelmäßig bei 18 bis 25 Euro/m². Die Wohnung selbst wird zwar nicht aufgeteilt, das Recht, in ihr zu bleiben, schon. Bei Gemeindewohnungen wiederum hat der bleibende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Mietrechtsübertragung — Wiener Wohnen darf das nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Variante A
MRG-Vollanwendung (Altbau)

Vor 1.7.1953 errichtet, mehr als zwei vermietete Objekte. Richtwertmietzins, erweiterter Kündigungsschutz nach § 30 MRG, Eintrittsrecht für Ehegatten und nahe Angehörige.

Praktisch: Der Mietvertrag ist faktisch unkündbar, solange Mietzins gezahlt wird. Im Scheidungsfall ist das Recht auf Wohnungsverbleib der wertvolle Vermögenswert.
Variante B
Wiener Wohnen (Gemeindewohnung)

Hauptmietvertrag mit Wiener Wohnen. Mietrechtsübertragung an Ehepartner möglich (§ 12 MRG analog), wenn dieser zwei Jahre im Haushalt gemeldet war und mit dem Hauptmieter zusammengelebt hat.

Achtung: Streit zwischen den Ehegatten? Bei Obsorge bleibt die Wohnung in der Regel beim Elternteil mit Hauptbetreuung. Wiener Wohnen muss informiert werden.

Bei Eigentumswohnungen ist die Lage einfacher und zugleich härter. Sie fallen unter die eheliche Aufteilung gemäß § 81 ff EheG, soweit sie während der Ehe erworben wurden. Wurde die Wohnung von einem Ehegatten in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt, gehört sie zum eingebrachten Vermögen und ist grundsätzlich aufteilungsfest — mit Ausnahmen bei der ehelichen Wohnung als Lebensmittelpunkt der Familie. Eine Wiener Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von 600.000 Euro und einem offenen Kredit von 200.000 Euro ergibt einen Aufteilungswert von 400.000 Euro — und damit den größten Streitposten der meisten Wiener Scheidungen.

Wer darf in der Wohnung bleiben? § 87 EheG und § 12 MRG in Wien

Bei einer einvernehmlichen Scheidung regeln die Ehegatten in der Scheidungsfolgenvereinbarung selbst, wer die Wohnung weiter nutzt. Bei einer strittigen Scheidung entscheidet das Gericht im Aufteilungsverfahren — § 87 EheG erlaubt die Übertragung von Mietrechten und Wohnungseigentum auch dann, wenn nach den Vertragsbedingungen eigentlich keine Übertragung möglich wäre. Das Gericht kann den Hauptmietvertrag von einem Ehegatten auf den anderen umschreiben, der Vermieter (auch Wiener Wohnen) muss das hinnehmen.

In der Wiener Praxis fallen drei Konstellationen besonders auf:

Aufzählung
Drei häufige Wiener Wohnungsfälle bei Scheidung
Aus der Praxis: typische Konstellationen und Lösungen
1
Altbau-Mietwohnung, Vertrag auf einen Ehegatten: Der Hauptmieter will ausziehen, der andere Ehegatte will bleiben. Lösung: Gerichtliche Übertragung nach § 87 EheG; alternativ einvernehmliche Lösung mit Wiener Wohnen oder dem Vermieter — meist ohne Mietzinserhöhung.
2
Eigentumswohnung gemeinsam erworben: Beide stehen im Grundbuch. Aufteilung nach § 81 EheG: Verkauf und Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Ehegatten gegen Ausgleichszahlung oder — selten — Realteilung. Die Bewertung übernimmt im Streitfall ein gerichtlich beigezogener Sachverständiger.
3
Gemeindewohnung mit Kindern: Ein Ehegatte hat die Hauptbetreuung, der andere zieht aus. Wiener Wohnen schreibt den Vertrag um, sobald die Voraussetzungen — gemeinsamer Haushalt mindestens zwei Jahre, fortgesetzte Nutzung — nachgewiesen sind. Mietzins und Vertragslaufzeit bleiben unverändert.
4
Kreditbelastete Wohnung: Wer die Wohnung übernimmt, übernimmt in der Regel auch den Kredit — was die Bank prüfen muss. Bonitätsprobleme können dazu führen, dass die Wohnung verkauft werden muss. Das verzögert die einvernehmliche Scheidung oft um Monate.

Eine Eigenheit der Wiener Praxis: Wegen des angespannten Wohnungsmarkts versuchen Wiener Familienrichter — anders als oft in der Steiermark oder Kärnten — bei strittigen Scheidungen verstärkt, eine wohntechnische Kompromisslösung herbeizuführen, bevor sie ein Aufteilungsurteil fällen. Wer eine Wohnung räumen muss und keine Ersatzwohnung in Sicht hat, kann nach § 87 Abs 2 EheG einen Räumungsaufschub von bis zu sechs Monaten beantragen. Das ist in Wien — bei Wohnungssuchzeiten von oft drei bis sechs Monaten in günstigen Lagen — keine Marginalie, sondern existenziell.

Salzburger Spezialist für Wiener Scheidung — wann sich das lohnt

Bis vor zehn Jahren war die Antwort einfach: Ein Wiener Fall braucht einen Wiener Anwalt. Das hat sich geändert. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV), dem Webportal der Justiz, der videounterstützten Tagsatzung in Familienverfahren und der digitalen Aktenführung kann ein Salzburger Anwalt heute einen Wiener Fall genauso effizient führen — vorausgesetzt, die Mandatsannahme funktioniert digital und für gerichtliche Vertretungstermine in Wien steht ein Korrespondenzanwalt bereit. § 30 RAO regelt den Korrespondenzanwalt: Ein österreichischer Rechtsanwalt darf außerhalb seines Kanzleisitzes vor jedem Gericht auftreten, kann sich aber für die mündliche Verhandlung durch einen Wiener Kollegen substituieren lassen.

Für Wiener Mandanten ist das aus vier Gründen interessant. Erstens: Die Spezialisierung. Eine Salzburger Kanzlei mit Schwerpunkt auf komplexen Vermögensauseinandersetzungen mit Immobilienanteil bringt im Aufteilungsverfahren Tiefe ein, die ein generalistisch arbeitender Wiener Familienanwalt oft nicht hat. Zweitens: Die digitale Infrastruktur. Wer Erstgespräch und Mandatsabwicklung über Video, sicheren Datenraum und ERV abwickelt, spart sich das Anreisen — und hat die Akte am Bildschirm vollständig vorliegen. Drittens: Die Honorarstruktur. Wir rechnen nach RATG ab, ohne Wiener Innenstadt-Aufschlag. Viertens: Die Diskretion. Wer in Wien vermögend und prominent geschieden wird, hat manchmal Interesse an einem Anwalt außerhalb des eigenen sozialen Umfelds.

Wann der Wiener Anwalt die bessere Wahl ist? Wenn der Fall überwiegend mündliche Verhandlungstermine vor dem Pflegschaftsgericht erfordert — etwa bei akuten Obsorge-Konflikten mit Eilanträgen — und die Frequenz der Termine den Korrespondenzanwalt-Aufbau zu teuer macht. Auch bei einer rein einvernehmlichen Scheidung ohne Vermögensaufteilung ist die geografische Nähe selten relevant; hier zählt das Honorar.

Honorar nach RATG statt Wiener Innenstadt-Aufschlag

Anwaltshonorare in Familiensachen folgen entweder dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder einer freien Honorarvereinbarung. Im RATG richten sich die Tarifsätze nach dem Streitwert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird häufig pauschaliert — bei Brandauer üblicherweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro netto je Mandant, abhängig von Vermögenslage, Kindern und Komplexität der Folgenvereinbarung. In Wien sind freie Honorarvereinbarungen oberhalb des RATG-Tarifs in den prominenten Innenstadt-Kanzleien Standard — Stundensätze ab 350 Euro aufwärts kommen vor.

Bei strittiger Scheidung wird nach RATG abgerechnet — die Tagsatzung am BG Innere Stadt kostet einen Mandanten in einem Verfahren mit Streitwert 50.000 Euro nach Tarif rund 700 Euro netto pro Tagsatzung; bei Streitwert 200.000 Euro etwa 1.250 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten (293 Euro Antragsgebühr 2026, 293 oder 439 Euro bei der Tagsatzung) und gegebenenfalls Sachverständigengebühren bei Liegenschaftsbewertung. Der Korrespondenzanwalt in Wien wird mit dem Salzburger Hauptanwalt direkt verrechnet — der Mandant zahlt einen Honorarsatz, nicht zwei.

Eine Einordnung typischer Wiener Scheidungskosten — nicht garantiert, aber praxisnah:

Tabelle
Typische Wiener Scheidungskosten 2026
Richtwerte nach RATG (Mandant, ohne USt)
Konstellation Anwaltshonorar Gerichtskosten
Einvernehmlich, kinderlos, geringes Vermögen 1.500–2.000 € ca. 586 €
Einvernehmlich mit Kindern und Eigentumswohnung 2.500–4.000 € ca. 732 €
Strittig, Streitwert 50.000 € 5.000–9.000 € ab 1.500 €
Strittig mit komplexer Aufteilung (Streitwert 200.000 €) 15.000–30.000 € ab 4.500 €
Wiener Innenstadt-Premium-Kanzlei (Stundensatz) 350–650 €/Std. analog
Hinweis: Konkrete Kosten sind eine Frage des Einzelfalls. Honorarvereinbarung schriftlich vor Mandatserteilung.

Eine Anmerkung zur einvernehmlichen Scheidung: Sie ist die mit Abstand häufigste und kostengünstigste Variante — etwa 85 bis 90 Prozent aller österreichischen Scheidungen werden einvernehmlich abgewickelt. Wer ohne Konflikt um Vermögen oder Kinder steht, sollte sie ernsthaft erwägen. Die vollständigen Voraussetzungen und den Ablauf haben wir in einem eigenen Beitrag dargestellt. Für vermögende Wiener Konstellationen mit Eigentumswohnung empfehle ich zusätzlich den Praxisbeitrag zur Scheidungsfolgenvereinbarung mit Immobilie — die strukturellen Probleme sind in Wien identisch wie im dortigen Salzburger Beispiel.

Wiener Anwalt oder Salzburger Korrespondenzanwalt — Auswahlkriterien

Die Anwaltswahl ist keine geografische, sondern eine inhaltliche Entscheidung. Wichtiger als die Postleitzahl der Kanzlei ist die Frage, ob der Anwalt das Verfahren digital führen kann, ob er Erfahrung mit komplexen Vermögensaufteilungen hat und ob das Honorarmodell transparent ist. Eine Checkliste, die wir Wiener Mandanten an die Hand geben, bevor sie sich entscheiden:

✅ Checkliste: Anwalt für Wiener Scheidung auswählen
☑️
Spezialisierung dokumentiert? Familienrecht und/oder Aufteilungsverfahren sollte ein erkennbarer Schwerpunkt sein, nicht ein Nebenthema unter zwölf Rechtsgebieten.
☑️
Digitale Mandatsabwicklung? Video-Erstgespräch, sicherer Datenraum, ERV — das spart Anreisen und macht den Standort des Anwalts irrelevant.
☑️
Honorarstruktur transparent? Pauschalhonorar oder Stundensatz? RATG-orientiert oder freie Vereinbarung? Schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatserteilung — kein Verhandeln nach.
☑️
Korrespondenzanwalt in Wien etabliert? Wenn der Hauptanwalt außerhalb von Wien sitzt, sollte er einen festen Wiener Korrespondenzkollegen haben — nicht erst beim ersten Termin suchen.
☑️
Immobilien-Kompetenz vorhanden? Bei Vermögensaufteilung mit Wiener Wohnung ist Wissen über Bewertung, Grundbuch und Kreditübernahme entscheidend.
☑️
Erreichbarkeit geregelt? Wer im Notfall (zum Beispiel bei einem Eilantrag wegen Obsorge) telefonisch oder per E-Mail innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung bekommt, ist gut aufgehoben.

Häufige Fehler bei Wiener Scheidungsfällen

Aus der Praxis: Diese Fehler sehen wir bei Wiener Mandanten regelmäßig — und sie sind alle vermeidbar.

Falsches Bezirksgericht angerufen
Der Antrag landet beim BG des aktuellen Wohnsitzes statt am BG des letzten gemeinsamen Aufenthalts. Folge: Verweisungsbeschluss, Zeitverlust von vier bis acht Wochen. Vor Antragseinbringung Zuständigkeit nach § 76 JN klären.
Wiener Wohnen-Vertrag nicht angemeldet
Der bleibende Ehegatte zieht in der Wohnung weiter wohnen, ohne den Mietvertrag bei Wiener Wohnen umschreiben zu lassen. Bei einem späteren Streit oder einem Erbfall fehlt der Nachweis. Die Übertragung muss innerhalb angemessener Frist gemeldet werden.
Eigentumswohnung ohne Sachverständigenbewertung übertragen
Beide Ehegatten einigen sich auf einen Bauchwert für die Wohnung — meist ohne Marktvergleich. Bei einem Wertunterschied von 100.000 Euro entstehen erhebliche Vermögensnachteile. Ein gerichtlich beigezogener Sachverständiger kostet 2.000 bis 4.000 Euro, lohnt sich aber.
MA 11-Stellungnahme unterschätzt
Eltern reagieren erst, wenn die Stellungnahme vorliegt. Dann ist es zu spät — die Sozialarbeiterin hat ihren Eindruck schon. Wer bei strittiger Obsorge die freiwillige Familienberatung früh nutzt, hat einen messbar besseren Stand.
Doppelvertretung durch einen Anwalt
„Wir machen das gemeinsam mit einem Anwalt“ — geht nicht. § 10 RAO verbietet die Doppelvertretung in Sachen mit gegenläufigen Interessen. Auch bei einvernehmlicher Scheidung. Jeder Ehegatte braucht eigene Vertretung; alternativ kann ein Anwalt einen Ehegatten vertreten und der andere ohne Vertretung mit unterzeichnen.
Online-Vorlage statt anwaltliche Folgenvereinbarung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung aus dem Internet enthält selten die Wiener Spezifika — Wiener Wohnen, MA 11, Pflichtinhalte nach § 55a EheG. Wer mit einer fehlerhaften Vereinbarung vor Gericht steht, riskiert deren Zurückweisung und einen Neuansatz.

Häufige Fragen Wiener Mandanten

Muss ich für die Scheidung in Wien nach Salzburg kommen?
Nein. Die Mandatsannahme, Aktenführung und der Schriftverkehr laufen vollständig digital — Erstgespräch per Video, Unterlagen über sicheren Datenraum, Schriftsätze via ERV. Für die Tagsatzung am zuständigen Wiener Bezirksgericht erscheint entweder der Salzburger Anwalt selbst oder ein eingespielter Korrespondenzanwalt vor Ort. Sie sparen sich Anreisen, der Mandant zahlt einen Honorarsatz, nicht zwei.
Vor welchem Wiener Gericht wird meine Scheidung eingebracht?
Zuständig ist das Bezirksgericht des Sprengels, in dem Sie zuletzt mit Ihrem Ehepartner gemeinsam gewohnt haben (§ 76 JN). Wohnten Sie in 1010 oder 1030, ist es das BG Innere Stadt; in 1140 oder 1150 das BG Fünfhaus; in 1220 das BG Donaustadt. Hatten Sie nie einen gemeinsamen Wiener Wohnsitz, kommen der Wohnsitz des Antragsgegners oder — als Auffanggericht — das BG Innere Stadt zum Tragen.
Wer bekommt die Wiener Mietwohnung nach der Scheidung?
Bei einvernehmlicher Scheidung regeln das die Ehegatten selbst in der Folgenvereinbarung. Bei Streit entscheidet das Gericht: § 87 EheG erlaubt die Übertragung des Mietvertrags auf den nicht im Vertrag stehenden Ehegatten — auch gegen den Willen des Vermieters. Bei Wiener Wohnen-Wohnungen verbleibt die Wohnung in der Regel beim Elternteil, der die Hauptbetreuung der Kinder übernimmt; bei kinderlosen Ehen wird abgewogen, wer die Wohnung dringender braucht.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Scheidung in Wien — Kernpunkte
1.Zehn Wiener Bezirksgerichte mit Familienkompetenz — die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gemeinsamen Aufenthalt der Ehegatten (§ 76 JN), nicht nach dem aktuellen Wohnsitz.
2.Die MA 11 (Wiener Kinder- und Jugendhilfe) ist bei Obsorge-Streit zentraler Akteur. Wer ihre Familienberatung früh nutzt, hat im Pflegschaftsverfahren einen messbar besseren Stand.
3.Wiener Mietwohnungen mit MRG-Vollanwendung und Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen sind Vermögenswerte eigener Art. § 87 EheG erlaubt die Übertragung auch gegen den Willen des Vermieters.
4.Ein Salzburger Spezialist kann den Wiener Fall heute digital führen — Video-Erstgespräch, ERV, Korrespondenzanwalt vor Ort. Honorar nach RATG, kein Wiener Innenstadt-Aufschlag.
5.Auswahlkriterien: Spezialisierung, digitale Infrastruktur, transparente Honorarstruktur, etablierter Korrespondenzanwalt in Wien, Immobilien-Kompetenz und schnelle Erreichbarkeit.

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Wie wir Ihnen helfen können

In unserer Kanzlei führen wir regelmäßig Wiener Scheidungsfälle — von der einvernehmlichen Trennung bei Doppel-Akademiker-Paaren in 1190 bis zur strittigen Vermögensaufteilung bei Unternehmern mit Eigentumswohnung in 1010 oder 1030. Die Mandatsabwicklung läuft digital, die Vertretung vor dem zuständigen Wiener Bezirksgericht entweder durch uns selbst oder über einen festen Korrespondenzkollegen vor Ort. Kontaktieren Sie uns — wir prüfen Ihre Ausgangslage, beziffern realistische Kostenrahmen und zeigen Ihnen, ob ein Salzburger Spezialist oder ein Wiener Anwalt die bessere Wahl für Ihren Fall ist.

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