Kindesunterhalt 2026 — Änderungen, Richtsätze und Doppelresidenz im Überblick

Der Kindesunterhalt 2026 bringt Änderungen, die viele getrennt lebende Eltern betreffen: Die Regelbedarfssätze werden indexbedingt angepasst, der Familienbonus wirkt mit der Familienbeihilfe zusammen, und die jüngere OGH-Linie zur Doppelresidenz prägt die Praxis immer stärker. Wer 2026 eine Erstfestsetzung, eine Anpassung oder einen Streit über das Wechselmodell vor sich hat, sollte die aktuellen Werte und die geltende Methodik kennen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich gegenüber 2025 verändert hat, wie die Prozentsatzmethode funktioniert, wie Doppelresidenz und Hochstreitwert-Fälle berechnet werden — und wann eine Anpassung Sinn ergibt.

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Kindesunterhalt 2026 — was sich gegenüber 2025 geändert hat

Drei Entwicklungen prägen die Berechnung des Kindesunterhalts 2026 in Österreich. Erstens passt das Justizministerium die Regelbedarfssätze regelmäßig — typischerweise zur Jahresmitte — an die Verbraucherpreisentwicklung an. Wer noch mit den 2025er-Werten rechnet, kommt damit auf Beträge, die ab Juli 2026 nicht mehr mit dem aktuellen Bedarfssatz übereinstimmen. Zweitens hat sich die Wechselwirkung mit dem Familienbonus weiter verschoben: Die anteilige steuerliche Entlastung beider Eltern beeinflusst die Nettobelastung und damit indirekt auch die Bemessungsgrundlage für den Geldunterhalt. Drittens hat der Oberste Gerichtshof seine Linie zur Doppelresidenz in mehreren Entscheidungen 2024 und 2025 nachgeschärft — ohne sich auf ein einziges starres Berechnungsmodell festzulegen.

Die Folge: Wer 2026 eine Erstfestsetzung beantragt oder eine bestehende Vereinbarung anpassen will, sollte nicht einfach die Tabelle aus dem Vorjahr übernehmen. Auch das Wechselmodell verlangt eine genaue Prüfung — pauschal „im Wechselmodell wird kein Unterhalt gezahlt“ trifft nach der aktuellen Judikatur nicht zu. Wir haben die Methodik der Berechnung in einem eigenen Übersichtsbeitrag erklärt; dieser Beitrag konzentriert sich auf das, was 2026 konkret neu ist.

Infografik

Drei Veränderungen 2026 auf einen Blick

Was sich gegenüber 2025 verschoben hat

📊
Regelbedarfssätze
Index-Anpassung
Anpassung typischerweise zur Jahresmitte. Werte 2026 liegen über den 2025er-Sätzen.
Quelle: offizielle Tabelle des Justizministeriums
💶
Familienbonus
Wechselwirkung
Familienbonus und Familienbeihilfe verändern Nettobelastung und Anrechnungslogik.
Wirkt indirekt auf Geldunterhalt
⚖️
OGH-Linie Doppelresidenz
Einzelfallprüfung
Mehrere Entscheidungen 2024/2025 haben die Anrechnung der Naturalleistung präzisiert.
Kein einheitliches Modell vorgeschrieben

Prozentsatzmethode — die Standard-Berechnung Schritt für Schritt

In rund neun von zehn Fällen wird der Kindesunterhalt in Österreich nach der Prozentsatzmethode bemessen. Sie geht auf eine ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zurück und teilt das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nach Prozentsätzen auf — abgestuft nach dem Alter des Kindes. Grundlage ist § 231 ABGB: Beide Eltern haben „anteilig nach ihren Kräften“ zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes beizutragen. Wer das Kind hauptsächlich betreut, leistet seinen Anteil in Form der Naturalleistung; der andere Elternteil zahlt Geldunterhalt.

Die Prozentsätze steigen mit dem Alter, weil auch der Bedarf des Kindes steigt: 16 Prozent bis zum sechsten Geburtstag, 18 Prozent bis zum zehnten, 20 Prozent bis zum 15. und 22 Prozent darüber. Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden Abzüge vorgenommen, weil das Einkommen auf mehrere Bedürfnisse verteilt wird. Auch andere Sorgepflichten — etwa gegenüber einem nicht erwerbstätigen Ehegatten — können den Prozentsatz reduzieren.

📐 Prozentsätze nach Altersstufe
Anteil am Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils — ein Kind, keine weiteren Sorgepflichten
16%
0–6 Jahre — Säuglings- und Kleinkindalter, geringerer Bedarf
18%
6–10 Jahre — Volksschulalter, beginnende Schulausgaben
20%
10–15 Jahre — Mittelschule und Unterstufe, höherer Bedarf
22%
ab 15 Jahre — Oberstufe, Lehre oder Studium bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit
Hinweis: Bei mehreren Kindern verringern sich die Prozentsätze (Faustregel: minus 1 Prozentpunkt pro weiterem Kind unter 10 Jahren, minus 2 Prozentpunkte pro Kind ab 10 Jahren).

Bemessungsgrundlage ist immer das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen — nicht das Bruttoeinkommen, nicht der laut Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn. Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt werden anteilig eingerechnet, ebenso Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen oder Provisionen. Wer Sachbezüge erhält (Dienstwagen, Wohnung), muss diese ebenfalls einrechnen lassen. In der Praxis ist die saubere Erfassung der Bemessungsgrundlage der häufigste Streitpunkt, vor allem wenn Einkommen schwankt oder Selbstständigen-Einkünfte hinzukommen.

💡 Praxistipp: Lückenlose Einkommensnachweise vor dem Erstgespräch
Bringen Sie die letzten zwölf Monatsgehaltszettel oder die letzten drei Einkommensteuerbescheide mit. Je vollständiger die Bemessungsgrundlage dokumentiert ist, desto seltener wird ein gerichtlicher Sachverständiger nötig — und desto schneller liegt eine belastbare Spanne auf dem Tisch. Wir berechnen die Prozentsatzmethode in Ihrem Fall und zeigen, wo das Gericht voraussichtlich landet.

Regelbedarfssätze 2026 — die offizielle Tabelle

Die Regelbedarfssätze geben den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in einer bestimmten Altersstufe an. Sie werden jährlich vom Bundesministerium für Justiz auf Basis der Verbraucherpreis-Statistik veröffentlicht und gelten österreichweit. In der Praxis spielen sie zwei Rollen: Erstens dienen sie als Orientierungswert, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ermittelt werden kann oder offensichtlich zu niedrig ausgewiesen wird. Zweitens markieren sie zusammen mit der „Doppelregelbedarf“-Schwelle die Grenze, ab der die Hochstbemessungs-Grenze (Playboy-Grenze) diskutiert wird.

Wichtig: Die endgültigen Werte für 2026 werden traditionell erst zur Jahresmitte veröffentlicht. Die nachstehende Tabelle zeigt deshalb voraussichtliche Spannen — die offizielle Tabelle des Justizministeriums ist in jedem konkreten Verfahren maßgeblich. Die tatsächliche Höhe des Geldunterhalts ergibt sich aber in den meisten Fällen ohnehin aus der Prozentsatzmethode; der Regelbedarf ist die untere Vergleichsgröße.

💶 Regelbedarfssätze 2026 — voraussichtliche Spannen
Pro Kind und Monat in Euro; offizielle Werte folgen Mitte 2026
Altersstufe Regelbedarf 2026 (voraussichtlich) Doppelregelbedarf (Richtwert)
0–3 Jahreca. 270–290 €ca. 540–580 €
3–6 Jahreca. 350–370 €ca. 700–740 €
6–10 Jahreca. 450–470 €ca. 900–940 €
10–15 Jahreca. 510–535 €ca. 1.020–1.070 €
15–19 Jahreca. 600–625 €ca. 1.200–1.250 €
ab 19 Jahreca. 750–780 €ca. 1.500–1.560 €
Hinweis: Die Werte sind voraussichtliche Spannen für 2026. Die offizielle Tabelle des Justizministeriums wird Mitte 2026 veröffentlicht und ist im konkreten Verfahren maßgeblich.

Auch wenn die Prozentsatzmethode in der Regel höhere Beträge ergibt als der reine Regelbedarf, lohnt sich der Blick in die Tabelle: Bei sehr niedrigen Einkommen kann der nach Prozentsatz berechnete Unterhalt unter den Regelbedarf fallen — dann wird der Bedarf des Kindes in der Praxis durch andere Leistungen (Familienbeihilfe, Unterhaltsvorschuss) abgesichert. Der Doppelregelbedarf ist außerdem die Schwelle, bei der die Höchstbemessungs-Grenze in den Blick kommt; dazu mehr im Abschnitt zur Playboy-Grenze.

Doppelresidenz — wenn beide Eltern annähernd gleich betreuen

Doppelresidenz oder Wechselmodell bedeutet: Das Kind lebt annähernd gleich viel bei beiden Elternteilen — typischerweise im Wochenwechsel oder im Modell „eine Woche / eine Woche“ mit nur leichter Verschiebung. § 231 Abs 2 ABGB sieht für diesen Fall ausdrücklich vor, dass die Naturalleistung beider Eltern wechselseitig anzurechnen ist. Geldunterhalt ist nur dort zu zahlen, wo trotz wechselseitiger Anrechnung eine Differenz bleibt — etwa, weil ein Elternteil deutlich mehr verdient oder bestimmte Bedarfspositionen (Schulgeld, Sportverein, Zahnspange) vorwiegend von einem Elternteil getragen werden.

In der Praxis haben sich drei Berechnungsmodelle etabliert. Welches im konkreten Fall greift, hängt von der Einkommenslage, dem konkreten Betreuungsschlüssel und der Einigung der Eltern ab. Die aktuelle OGH-Linie zur Doppelresidenz erlaubt eine Einzelfallprüfung, ohne ein einheitliches Modell vorzuschreiben. Auch die grundsätzlichen Spielregeln zur Doppelresidenz haben wir zusammengefasst.

Drei Berechnungsmodelle

Doppelresidenz — wie Unterhalt berechnet werden kann

Welches Modell passt, hängt von Einkommen und Betreuungsanteil ab

A
Differenzberechnung
Beide Eltern berechnen ihre rechnerische Unterhaltspflicht nach Prozentsatzmethode. Die Differenz zahlt der besser verdienende Elternteil. Üblich, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen.
B
Bedarfsaufteilung nach Positionen
Der tatsächliche Bedarf des Kindes (Kleidung, Schule, Hobbys, Arztkosten) wird Posten für Posten erfasst und nach Einkommen oder Betreuungsanteil aufgeteilt. Aufwendig, aber präzise.
C
Naturalleistung plus Sonderbedarf
Beide Eltern decken den laufenden Bedarf in ihrer Wohnung selbst (Verpflegung, Wohnen, tägliche Ausgaben). Geldunterhalt fließt nur für Sonderpositionen wie Schulgeld, Schulskikurs oder Zahnspange.

Welches Modell letztlich gilt, ist häufig der Kern des Streits. Wer das Wechselmodell lebt, sich aber über die Höhe des Geldunterhalts nicht einigen kann, landet im Pflegschaftsverfahren — oft mit Sachverständigengutachten zu Einkommen und tatsächlichem Bedarf. Eine außergerichtliche Vereinbarung mit klarer Beschreibung des Modells, der Bedarfspositionen und der Anpassungsklausel erspart in der Regel viel Aufwand.

Wechselmodell oder klassische Hauptbetreuung — die OGH-Linie 2025/2026

Die klassische Hauptbetreuung — ein Elternteil betreut werktags, der andere hat Wochenend- und Ferienkontakt — bleibt 2026 das in Österreich am häufigsten gelebte Modell. Hier rechnet sich der Geldunterhalt klar nach Prozentsatzmethode: Der nicht hauptbetreuende Elternteil zahlt den vollen, nach Alter berechneten Anteil seines Nettoeinkommens. Eine Reduktion wegen ausgedehnten Kontaktrechts (etwa „jedes zweite Wochenende plus jeden zweiten Mittwoch“) ist nach gefestigter Rechtsprechung erst zu erwägen, wenn die Betreuung deutlich über das übliche Kontaktrecht hinausgeht — typischerweise ab einem Betreuungsanteil von rund 30 Prozent aufwärts.

Beim echten Wechselmodell, also der annähernden Halbe-Halbe-Betreuung, gilt seit den jüngeren OGH-Entscheidungen: Eine pauschale „Null-Lösung“ — also gar kein Geldunterhalt — ist die Ausnahme, nicht die Regel. Liegt das Einkommen der Elternteile auf vergleichbarem Niveau und werden die Bedarfspositionen geteilt, kann der Geldunterhalt tatsächlich auf nahezu null sinken. Bei deutlichen Einkommensunterschieden bleibt aber ein rechnerischer Ausgleich. Der OGH hat sich in mehreren Entscheidungen 2024 und 2025 gegen ein starres Schema und für die Einzelfallprüfung ausgesprochen.

Vergleich

Hauptbetreuung vs. Doppelresidenz

Wie sich das Betreuungsmodell auf die Geldunterhaltspflicht auswirkt

🏠 Klassische Hauptbetreuung
Ein Elternteil betreut werktags, der andere Elternteil hat Kontakt am Wochenende und in den Ferien. Geldunterhalt wird nach voller Prozentsatzmethode geschuldet — Reduktion erst bei deutlich erweitertem Kontaktrecht.
Häufigster Fall: klare Bemessung nach Prozentsatzmethode, geringer Streitaufwand.
🔄 Doppelresidenz / Wechselmodell
Annähernd gleichmäßige Betreuung. Naturalleistung beider Eltern wird wechselseitig angerechnet. Geldunterhalt nur für Differenz oder Sonderbedarf — Höhe stark einkommensabhängig.
Achtung: „Null-Geldunterhalt“ gilt nicht automatisch — bei Einkommensunterschieden bleibt eine Restzahlung.

Zur Vermeidung von Streit empfehlen wir, das Betreuungsmodell schriftlich klar zu beschreiben — am besten in Verbindung mit der Obsorge-Vereinbarung. Wer Doppelresidenz vereinbart, sollte den Wochenrhythmus, die Übergaberegelung und die Kostentragung für besondere Bedarfspositionen schon in der Trennungsvereinbarung festhalten. Das spart später ein Pflegschaftsverfahren — und schützt das Kind vor Konflikten an der Schnittstelle zwischen den Haushalten.

Hochstreitwert und Playboy-Grenze — wenn das Einkommen sehr hoch ist

Wer mehrere tausend Euro netto pro Monat verdient, käme nach reiner Prozentsatzmethode auf Unterhaltsbeträge, die deutlich über dem realen Bedarf eines Kindes liegen. Genau hier setzt die sogenannte „Playboy-Grenze“ an — eine Höchstbemessungs-Grenze, die der OGH in ständiger Rechtsprechung herausgearbeitet hat. Hintergrund: Unterhalt soll den Bedarf des Kindes decken und die Lebensverhältnisse spiegeln, aber nicht in Vermögensvorteile übergehen. Konkret deckelt die Grenze den Geldunterhalt typischerweise beim Zwei- bis Zweieinhalbfachen des altersgemäßen Regelbedarfs.

Die Grenze wird relevant, sobald das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen den Doppelregelbedarf (siehe Tabelle oben) deutlich übersteigt. Wir haben die Funktionsweise der Playboy-Grenze in einem eigenen Detailbeitrag erläutert. In der Praxis ist die Grenze nicht starr — sie öffnet sich, wenn ein außergewöhnlicher Bedarf nachweisbar ist (Privatschule, internationale Ausbildung, intensive medizinische Versorgung). Umgekehrt wird sie strenger angesetzt, wenn der Bedarf des Kindes dem Durchschnitt entspricht.

💡 Praxistipp: Bedarf konkret dokumentieren
In Hochstreitwert-Fällen entscheidet sich der Unterhalt häufig daran, wie konkret der Bedarf des Kindes belegt ist. Wer Privatschule, Sportförderung oder ein Auslandssemester einfordert, braucht Kostenvoranschläge und Nachweise — pauschale Begründungen wie „die Familie hat immer schon so gelebt“ reichen vor Gericht in der Regel nicht. Wir helfen, den außergewöhnlichen Bedarf rechtssicher zu dokumentieren.

Selbstständigen-Einkommen — wie die Bemessungsgrundlage berechnet wird

Schwankende Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gelten als der schwierigste Bemessungsfall im Kindesunterhalt. Ein Bauträger oder eine Unternehmerin kann in einem Jahr 30.000 Euro verdienen und im nächsten 200.000 Euro — soll der Unterhalt jedes Jahr neu festgesetzt werden? Die ständige OGH-Rechtsprechung hat dafür eine pragmatische Antwort: Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Jahre nach Steuern. Ausreißer nach oben (einmalige Verkaufserlöse, Sondergewinne) werden bereinigt, dauerhafte Trends (etwa eine echte Einkommenssteigerung) berücksichtigt.

In der Praxis braucht es fast immer einen gerichtlichen Sachverständigen, der die Steuerbescheide, Bilanzen und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen auswertet. Auch sogenannte „verdeckte Einkommensbestandteile“ — Privatentnahmen aus der GmbH, Sachbezüge, geleaste Fahrzeuge — werden hinzugerechnet. Wer als Selbstständiger die Bemessungsgrundlage künstlich kleinrechnet, riskiert einen Hochrechnungsbeschluss: Das Gericht setzt dann ein „fiktives Einkommen“ an, das sich an der Lebensführung orientiert.

📈 Beispielrechnung Selbstständigen-Einkommen
Drei-Jahres-Durchschnitt als Bemessungsgrundlage
Jahr Nettoeinkommen Bereinigung
202396.000 €– 20.000 € Sondererlös Liegenschaftsverkauf
2024108.000 €unverändert
2025120.000 €unverändert
Bemessungsgrundlage101.333 €/Jahr≈ 8.444 € netto/Monat
Vereinfachtes Rechenbeispiel. In der Praxis nimmt der Sachverständige weitere Bereinigungen vor — etwa Abschreibungen, Privatanteile, Sachbezüge.

Wer als Berechtigter mit einem Unterhaltsverpflichteten konfrontiert ist, der „kaum etwas verdient“, aber sichtbar gut lebt, sollte nicht resignieren. Lebensführung, Kontostände und Vermögensbewegungen können im Pflegschaftsverfahren als Indizien für ein höheres Einkommen herangezogen werden. Auch Auskünfte vom Finanzamt und vom Sozialversicherungsträger sind möglich — das Gericht kann sie auf Antrag einholen.

Anpassung und Neufestsetzung — wann Sie aktiv werden sollten

Eine einmal festgesetzte Unterhaltszahlung ist nicht in Stein gemeißelt. § 140a ABGB erlaubt die Anpassung, sobald sich die Verhältnisse wesentlich ändern — auf Seite des Kindes (höherer Bedarf wegen Schulwechsel, Studium, medizinischer Ausgaben) oder auf Seite des Unterhaltspflichtigen (Einkommen steigt oder sinkt deutlich, weitere Sorgepflicht entsteht, Arbeitslosigkeit). Auch der Wechsel in eine neue Altersstufe — etwa der zehnte Geburtstag — ist ein typischer Anpassungsanlass, weil sich der Prozentsatz verschiebt.

In der Praxis sollten Sie spätestens alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob die festgesetzte Höhe noch passt. Wer eine Anpassung versäumt, kann sie zwar rückwirkend einfordern — aber nur in engen Grenzen und mit höherem Aufwand. Wenn das Kind bereits studiert, lohnt zudem der Blick auf die Selbsterhaltungsfähigkeit; die Regeln für Kindesunterhalt im Studium zeigen, wann die Unterhaltspflicht endet und welche Mitwirkungspflichten das Kind hat.

✅ Checkliste: Wann eine Neufestsetzung sinnvoll ist
☑️
Altersstufenwechsel — das Kind wird 6, 10 oder 15 Jahre alt; der Prozentsatz verschiebt sich.
☑️
Einkommensänderung über zehn Prozent — Gehaltssprung, neue Position, Wegfall eines Bonus, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit.
☑️
Bedarfsänderung beim Kind — Schulwechsel, Privatschule, medizinische Ausgaben, kostspieliges Hobby oder Auslandssemester.
☑️
Wechsel des Betreuungsmodells — Übergang zur Doppelresidenz, deutlich ausgeweitetes Kontaktrecht oder Rückkehr zur klassischen Hauptbetreuung.
☑️
Neue Sorgepflicht — der Unterhaltspflichtige hat ein weiteres Kind oder eine neue Ehe mit Unterhaltspflicht.
☑️
Anpassung der Regelbedarfssätze — wenn die jährliche Anpassung des Justizministeriums spürbar ausfällt, lohnt eine Überprüfung der Vereinbarung.

Eine Anpassung kann einvernehmlich erfolgen — entweder formlos zwischen den Eltern oder als notarielle Vereinbarung — oder gerichtlich im Pflegschaftsverfahren. Die einvernehmliche Lösung ist schneller, billiger und kindgerechter; das Pflegschaftsverfahren bleibt der Weg, wenn keine Einigung erzielbar ist. Auch hier gilt: Je sauberer die Einkommens- und Bedarfsdokumentation vorbereitet ist, desto kürzer das Verfahren.

Mit Vorjahres-Tabelle rechnen
Die Regelbedarfssätze werden jährlich angepasst. Wer mit den 2025er-Werten arbeitet, riskiert eine Anfechtung der Vereinbarung.
Nettoeinkommen ohne Sonderzahlungen ansetzen
13. und 14. Gehalt, Boni und Sachbezüge gehören zur Bemessungsgrundlage. Wer nur das laufende Monatsnetto nimmt, rechnet zu niedrig.
Wechselmodell automatisch mit „Null Geldunterhalt“ gleichsetzen
Bei deutlichen Einkommensunterschieden bleibt eine Restzahlung. Pauschal-Lösungen gehen vor Gericht oft nicht durch.
Selbstständigen-Einkommen aus einem einzigen Jahr ableiten
Maßgeblich ist der Drei-Jahres-Durchschnitt. Ein einzelnes schwaches Jahr senkt den Unterhalt nicht dauerhaft.
Anpassung „mündlich“ vereinbaren und nicht dokumentieren
Was nicht schriftlich festgehalten ist, lässt sich später nur schwer nachweisen — vor allem im Streitfall um Rückzahlungen.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt 2026

Welcher Regelbedarfssatz gilt für mein Kind im Jahr 2026?
Die Regelbedarfssätze 2026 werden vom Bundesministerium für Justiz typischerweise zur Jahresmitte veröffentlicht und sind nach sechs Altersstufen gestaffelt — von rund 270 Euro für Kleinkinder bis rund 780 Euro ab dem 19. Lebensjahr. Die endgültige offizielle Tabelle ist in jedem konkreten Verfahren maßgeblich; die meisten Unterhaltsbeträge ergeben sich ohnehin nach der Prozentsatzmethode aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, der Regelbedarf ist die untere Vergleichsgröße.
Wir leben Wechselmodell 50/50 — muss trotzdem Geldunterhalt gezahlt werden?
Ja, in den meisten Fällen schon. Bei deutlich unterschiedlichem Einkommen bleibt eine rechnerische Differenz, die der besser verdienende Elternteil ausgleicht. Die OGH-Linie 2024/2025 lehnt eine pauschale „Null-Lösung“ ab und verlangt eine Einzelfallprüfung. Nur wenn beide Eltern vergleichbar verdienen und sich die Bedarfspositionen weitgehend teilen, kann der Geldunterhalt tatsächlich auf nahezu null sinken.
Mein Ex-Partner ist Selbstständig und sagt, er verdient kaum etwas — wie wird der Unterhalt dann berechnet?
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Drei-Jahres-Durchschnitt nach Steuern, bereinigt um einmalige Sondererlöse und ergänzt um verdeckte Einkommensbestandteile wie Privatentnahmen, Sachbezüge oder Dienstwagen. Wenn die Lebensführung deutlich über dem ausgewiesenen Einkommen liegt, kann das Gericht ein „fiktives Einkommen“ ansetzen. Im Pflegschaftsverfahren wird üblicherweise ein gerichtlicher Sachverständiger bestellt, der Steuerbescheide, Bilanzen und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen auswertet.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1.Die Prozentsatzmethode bleibt 2026 die Standardberechnung — 16 bis 22 Prozent des Nettoeinkommens, gestaffelt nach Alter des Kindes.
2.Die Regelbedarfssätze werden Mitte 2026 vom Justizministerium aktualisiert — die offizielle Tabelle ist im konkreten Verfahren maßgeblich.
3.Bei Doppelresidenz wird die Naturalleistung beider Eltern angerechnet; Geldunterhalt fließt nur für die Differenz oder Sonderbedarf.
4.Die Playboy-Grenze deckelt den Unterhalt bei sehr hohem Einkommen typischerweise beim Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs.
5.Bei Selbstständigen ist der Drei-Jahres-Durchschnitt nach Steuern Bemessungsgrundlage — bereinigt und ergänzt um verdeckte Einkommensbestandteile.
6.Eine Anpassung sollte bei jedem Altersstufenwechsel, bei Einkommens- oder Bedarfsänderungen sowie nach jeder offiziellen Tabellenanpassung geprüft werden.

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Wie wir Ihnen helfen können

Kindesunterhalt 2026 wird in den meisten Fällen nach der Prozentsatzmethode berechnet — die übrigen Konstellationen mit Doppelresidenz, Selbstständigen-Einkommen oder Hochstreitwert verlangen eine differenzierte Bemessung. Wir berechnen für Sie eine erste Spanne anhand der aktuellen Regelbedarfssätze und der OGH-Linie zur Doppelresidenz und zeigen, in welchem Modell Ihr Fall steht. Bei strittigen Konstellationen kalkulieren wir auch die Sachverständigen-Prüfung und das Pflegschaftsverfahren ein. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch — Sie wissen danach, mit welcher Spanne Sie rechnen müssen und welche nächsten Schritte sich lohnen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Rechtslage hängt von den konkreten Umständen ab und kann sich kurzfristig ändern. Stand: Mai 2026.