BTVG-Sicherungsmodelle 2026 im Vergleich – alle fünf Modelle, Treuhand, Ratenpläne

Wer in Österreich eine Eigentumswohnung vom Bauträger kauft, zahlt regelmäßig Hunderttausende Euro lange vor der Übergabe – und steht damit vor einer Frage, die viele unterschätzen: Welches BTVG-Sicherungsmodell schützt mein Geld, wenn der Bauträger insolvent wird? Das Bauträgervertragsgesetz kennt fünf Modelle: Bankgarantie, Versicherung, Ratenplan A grundbücherlich, Ratenplan B grundbücherlich und die pfandrechtliche Sicherung. Diese Übersicht 2026 stellt alle fünf nebeneinander, zeigt die Stärken und Schwächen aus Erwerber- und Bauträgersicht und ergänzt unsere Themenseite zur BTVG-Einführung mit Treuhand und Baufortschritt sowie die Schwerpunktseite zum Bauträgerrecht. Vor dem Hintergrund der Zinswende und vermehrter Bauträger-Schwierigkeiten 2024–2025 ist die richtige Modellwahl 2026 wichtiger geworden als in den Jahren davor.

Stehen Sie vor der Unterzeichnung eines Bauträgervertrags oder wollen Sie das Sicherungsmodell prüfen lassen? Schildern Sie Rolle, Kaufsumme und gewähltes Sicherungsmodell – wir nennen vor dem Erstgespräch eine konkrete Honorar-Spanne und sagen Ihnen, ob das Modell in Ihrer Situation tragfähig ist. Jetzt anfragen ↓

BTVG-Übersicht 2026 – was sich verändert hat und was weiter gilt

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG, BGBl I 7/1997) regelt, wie Erwerber von Wohnungen und Geschäftsräumen vor Vorauszahlungen geschützt werden. Der gesetzliche Rahmen ist seit der Novelle 2008 unverändert – die fünf Sicherungsmodelle, die Pflichtinhalte und die Treuhand-Pflicht stehen 2026 so im Gesetz wie damals. Verändert hat sich der Marktrahmen: Die Zinswende 2023–2024 hat Liquiditätsprobleme bei Bauträgern in einer Häufigkeit ausgelöst, die selten war. Die OGH-Praxis 2024–2025 zur Sicherungsverpflichtung (§ 12 BTVG) und zur Treuhand-Fälligkeit (§ 11 BTVG) hat die Konturen geschärft.

Diese Übersicht 2026 ergänzt unsere Einführungs-Themenseite zum Bauträgerkauf nach BTVG, die Treuhand und Baufortschritt erklärt. Während dort der Einstieg ins Thema steht, zieht dieser Beitrag den direkten Vergleich aller fünf Sicherungsmodelle. Wer den Störfall vertiefen möchte – Bauverzug, Nachtrag, Insolvenz – findet die Mechanik in unserem Praxisleitfaden zu Bauträger-Nachtrag und Bauverzug.

📜
Gesetzlicher Rahmen
Seit 1997 stabil
BTVG seit Novelle 2008 unverändert. Pflichtinhalte, fünf Modelle, Treuhand – Substanz steht.
→ §§ 1, 2, 7–9a, 10, 11 BTVG
📈
Marktrahmen 2026
Risiko erhöht
Zinswende 2023–2024 hat Bauträger-Liquidität verändert. Sicherungsmodellwahl wird wichtiger.
→ Insolvenzrisiko praxisrelevant
⚖️
OGH-Praxis 2024–2025
Konturen geschärft
Sicherungsverpflichtung § 12, Treuhand-Fälligkeit § 11 – Rechtsprechung verfeinert.
→ ständige Rechtsprechung

Anwendungsbereich nach § 1 BTVG – wann das Gesetz greift

Das BTVG greift nicht bei jedem Immobilienkauf, sondern nur in einer klar umrissenen Konstellation: Errichtung von Wohnungen oder Geschäftsräumen mit Vorauszahlungen über 150 Euro pro Quadratmeter. Die Schwelle ist niedrig – fast jeder klassische Bauträgerkauf einer Eigentumswohnung in Salzburg, im Flachgau oder im Tennengau erfüllt sie. Erfasst sind auch Bauherrenmodelle und Mietkauf-Konstruktionen nach § 17 BTVG.

Wann das Gesetz nicht greift, ist mindestens so wichtig: Bei reinem Liegenschaftskauf ohne Errichtungsverpflichtung, bei klassischem Werkvertrag des selbst errichtenden Bauherrn und bei Konstellationen unterhalb der Schwelle. Die genaue Abgrenzung steht auf unserer Themenseite zu Wann gilt das BTVG in Österreich – und wann nicht.

BTVG greift
Errichtung mit Vorauszahlung
Errichtung von Wohnungen oder Geschäftsräumen, Vorauszahlung über 150 Euro/m². Eigentumswohnungs-Kauf vom Bauträger ist Standard-Anwendungsfall.
Praxis: Bauherrenmodell und Mietkauf nach § 17 BTVG sind ebenfalls erfasst.
BTVG greift nicht
Reiner Kauf ohne Errichtung
Liegenschaftskauf ohne Errichtungsverpflichtung, Werkvertrag des selbst errichtenden Bauherrn, Konstellationen unterhalb 150 Euro/m².
Achtung: Ohne BTVG-Schutz gelten nur die ABGB-Standards – der Schutzschild fehlt.

Pflichtinhalte des Bauträgervertrags nach § 2 BTVG

§ 2 BTVG zählt taxativ auf, was im Bauträgervertrag stehen muss. Fehlt eine Pflichtangabe, hat der Erwerber nach § 5 BTVG ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Kenntnis. Das ist kein theoretischer Hebel – wir sehen in der Mandatspraxis regelmäßig Verträge, in denen Treuhänder, Sicherungsmodell oder Fertigstellungstermin nicht oder nicht ausreichend bezeichnet sind. Der Vertragsentwurf gehört vor der Unterzeichnung gegen die Pflicht-Liste geprüft.

✅ Checkliste Pflichtinhalte Bauträgervertrag (§ 2 BTVG)
☑️
Schriftform – mündliche Bauträgerverträge sind nichtig.
☑️
Bauausführungsplan und Beschreibung – Größe, Ausstattung, Lage, Anteil am Gemeinschaftsgut.
☑️
Fertigstellungstermin – als Datum oder als Frist nach Vertragsunterzeichnung; Verzug-Folgen knüpfen daran an.
☑️
Zahlungsplan – muss zum gewählten Sicherungsmodell passen (Ratenplan A oder B bei grundbücherlicher Sicherung).
☑️
Gewähltes Sicherungsmodell – konkret bezeichnet, mit Bank, Versicherung oder Grundbuch-Konstellation.
☑️
Treuhänder – Anwalt oder Notar, namentlich genannt, mit Treuhandvereinbarung.
☑️
Belehrung über Rücktrittsrechte – nach §§ 4, 5 BTVG.

In unserer Praxis-Beobachtung scheitert die Vorlagenprüfung am häufigsten an der konkreten Bezeichnung des Sicherungsmodells. „Sicherung nach BTVG“ als Floskel reicht nicht – das gewählte Modell muss benannt sein, mit Bank- oder Versicherungspartner oder mit konkreter Grundbuchsabwicklung.

Die fünf BTVG-Sicherungsmodelle im direkten Vergleich

Das BTVG kennt fünf Sicherungsmodelle. Sie schützen den Erwerber davor, dass im Insolvenzfall des Bauträgers Vorauszahlungen verloren gehen – aber sie tun das auf sehr unterschiedlichen Wegen. Die schuldrechtlichen Modelle (Bankgarantie, Versicherung) geben dem Erwerber einen Direktanspruch gegen einen solventen Dritten. Die grundbücherlichen Modelle (Ratenplan A, Ratenplan B) verschaffen dingliche Positionen am Bauträgergrundstück. Die pfandrechtliche Sicherung ist eine Hypothek am Bauträgergrundstück. Welches Modell für Erwerber günstiger ist, hängt von Bauphase, Bauträgerbonität und Liquiditätsplanung beider Seiten ab.

Vergleichstabelle 2026
Die fünf BTVG-Sicherungsmodelle nebeneinander
Modell Norm Stärke Erwerber Schwäche Erwerber Kostenlast
Bankgarantie § 7 BTVG Direktanspruch gegen Bank, schnelle Auszahlung Bankgarantie-Kosten oft im Kaufpreis eingepreist hoch (Aval-Provision)
Versicherung § 7 BTVG Direktanspruch gegen Versicherung, volle Vertragssumme gedeckt Police prüfen: Selbstbehalt, Auszahlungsmodalitäten mittel
Ratenplan A grundbücherlich § 8 + § 10 Abs 2 lit a BTVG Eigentumsvormerkung im Grundbuch, hohe Erstraten dinglich gesichert Bei Insolvenz vor Rohbau ggf. unvollendetes Bauwerk niedrig
Ratenplan B grundbücherlich § 9 + § 10 Abs 2 lit b BTVG Eigentumsvormerkung, geringere Erstraten, gleichmäßigere Verteilung Spätere Raten hängen am Bauträger mittel (Kapitalbindung Bauträger)
Pfandrechtlich § 9a BTVG Hypothek am Bauträgergrundstück Verwertung im Sicherungsfall langwierig, Rang zu Bank-Pfandrechten klären niedrig
Hinweis: Stand 2026, Bemessungsspannen aus § 5 Z 4 lit b und c sowie § 5 Z 21 AHK (Honorarbasis 01.10.2024).

In der Praxisbeobachtung 2026 dominieren in Salzburg-Stadt und im Flachgau die grundbücherlichen Modelle mit Ratenplan A. Mittlere Bauträgerprojekte (8–32 Einheiten) wählen oft die schuldrechtliche Sicherung mit Versicherung – aus Bauträgersicht günstiger als Bankgarantien, aus Erwerbersicht aber nur dann tragfähig, wenn die Police auf Auszahlungsmodalitäten und Selbstbehalt geprüft wird. Großprojekte ab 50 Einheiten arbeiten häufiger mit Bankgarantien, weil Investoren das Direktanspruchsmodell bevorzugen.

💡 Praxistipp: Sicherungsmodell vor der Unterschrift verhandeln
Die Modellwahl trifft formal der Bauträger. In der Praxis ist die Wahl aber Verhandlungssache, solange der Vertrag nicht unterzeichnet ist. Wer bonitätsstarken Bauträgern eine Bankgarantie abringt, hat im Insolvenzfall den schnellsten Hebel. Bei kleineren Bauträgern ist Ratenplan A grundbücherlich häufig der bessere Kompromiss als die Versicherungslösung – Eigentumsvormerkung schützt dinglich, ohne dass die Police-Modalitäten zum Risikofaktor werden.

Treuhand nach § 11 BTVG – die Schaltstelle des Sicherungssystems

Egal welches der fünf Modelle gewählt ist – ohne Treuhand funktioniert keines. § 11 BTVG verpflichtet den Bauträger zur Bestellung eines Treuhänders, der entweder Rechtsanwalt oder Notar sein muss. Die Treuhandstelle prüft jeden Bauphasen-Abschluss, bestätigt das Erreichen des Stehtages und gibt erst dann die zugehörige Rate zur Auszahlung frei. Ohne Treuhand-Bestätigung entsteht keine Fälligkeit der Rate – egal was der Bauträger an Mahnungen schickt.

Die Treuhandstelle ist die zentrale Schutzfunktion für den Erwerber, aber sie ist auch der häufigste Haftungsanker, wenn etwas schiefläuft. Wenn der Treuhänder die Rate freigibt, obwohl die Bauphase nicht abgeschlossen ist, haftet er persönlich – nach § 1295 ABGB in Verbindung mit § 11 BTVG. Welche Pflichten das im Einzelnen bedeutet und wie Haftungsansprüche durchgesetzt werden, zeigt unsere Themenseite zur Treuhänder-Haftung beim Bauträgervertrag.

Treuhand-Funktion in vier Schritten (§ 11 BTVG)
1
Bauphasen-Meldung
Bauträger meldet Bauphasen-Abschluss an die Treuhandstelle (z. B. „Rohbau fertig“).
2
Treuhand-Prüfung vor Ort
Treuhänder prüft Bauphasen-Stand: Rohbau-Bestätigung, Fassaden-Abnahme, Innenausbau-Schritt.
3
Schriftliche Freigabe
Treuhand-Bestätigung als Schriftstück an Erwerber – erst damit wird die Rate fällig.
4
Haftungsfall verfrühte Freigabe
Gibt der Treuhänder die Rate frei, ohne dass die Bauphase tatsächlich abgeschlossen ist, haftet er persönlich nach § 1295 ABGB iVm § 11 BTVG.

Ratenplan A vs. Ratenplan B – die zentrale Modellwahl

Bei den grundbücherlichen Sicherungsmodellen muss zwischen Ratenplan A und Ratenplan B entschieden werden. § 10 Abs 2 BTVG ordnet jedem der beiden Pläne eine fixe Stehtage-Verteilung in Prozent zu. Auf den ersten Blick wirken die Pläne ähnlich – im Detail verschieben sie das Liquiditätsrisiko aber zwischen Erwerber und Bauträger massiv. Wer als Bauträger Ratenplan A wählt, bekommt schon bei Baubeginn 15 Prozent und nach Rohbau weitere 35 Prozent – also die Hälfte der Vertragssumme nach gut einem Drittel der Bauzeit. Ratenplan B verschiebt mehr Anteile in die Mittelraten und bindet das Bauträgerkapital länger.

§ 10 Abs 2 lit a BTVG
Ratenplan A
Baubeginn15 %
Rohbau fertig35 %
Dach fertig20 %
Fassade fertig12 %
Innenausbau12 %
Bezugsfertig4 %
Schlussrate2 %
Bauträgersicht: Frühe Liquidität – nach Rohbau bereits 50 % der Vertragssumme.
§ 10 Abs 2 lit b BTVG
Ratenplan B
Baubeginn10 %
Rohbau fertig30 %
Dach fertig20 %
Fassade fertig12 %
Innenausbau17 %
Bezugsfertig9 %
Schlussrate2 %
Erwerbersicht: Späteres Risiko verteilt – Schlussrate bei 9 % bezugsfertig statt 4 %.

Aus Erwerbersicht ist Ratenplan B im Insolvenzfall an späteren Bauphasen geringfügig sicherer, weil 9 Prozent statt 4 Prozent erst bei Bezugsfertigkeit fällig werden. Bei einer Bauträger-Insolvenz im Rohbau-Stadium liegt der Unterschied dagegen nur bei wenigen Prozentpunkten – die Eigentumsvormerkung schützt in beiden Modellen dinglich. Bauträger bevorzugen Ratenplan A, weil das Modell die Liquidität in den frühen Bauphasen verbessert. Die Spiegelseite – wenn der Bauträger eine Rate vom Erwerber nicht erhält und Inkasso-Schritte einleitet – beleuchten wir in der Themenseite zur BTVG-Rate-Nicht-Bezahlung aus Bauträgersicht.

Sicherungsfall – was passiert bei Bauträger-Insolvenz?

Der Sicherungsfall ist der Stresstest für jedes Modell. Wenn der Bauträger insolvent wird, entscheidet sich die Tragfähigkeit der Sicherung erst jetzt. Die fünf Modelle laufen dabei sehr unterschiedlich ab – vom Direktanspruch gegen Bank oder Versicherung bis zur dinglichen Verwertung am Bauträgergrundstück. Wer im Sicherungsfall steht oder ihn drohen sieht, braucht zügige anwaltliche Begleitung – die Fristen für Anmeldungen, Antragstellungen und Verwertungsschritte sind eng. Den vollständigen Rechtsrahmen für Erwerber im Insolvenzfall behandelt unsere eigene Themenseite zum Bauträger-Insolvenzfall.

Sicherungsfall – Ablauf je Modell
Was tun, wenn der Bauträger insolvent geworden ist?
BG
Bankgarantie: Erwerber zieht Bankgarantie direkt – Bank zahlt Vertragssumme nach Vorlage der Garantie-Voraussetzungen. Praktisch der schnellste Weg zur Auszahlung.
VS
Versicherung: Erwerber meldet Sicherungsfall an Versicherung – Auszahlung nach Police-Modalitäten (Selbstbehalt, Deckungssumme prüfen).
RA
Ratenplan A: Eigentumsvormerkung wird zu Eigentum – Erwerber erhält Bauträgergrundstück mit dem bereits erstellten Bauwerk-Anteil; Fertigstellung über Insolvenzmasse oder Erwerbergemeinschaft.
RB
Ratenplan B: Wie Ratenplan A, dingliche Position wird zur Eigentumsposition – geringere bisher gezahlte Anteile bei Insolvenz im Rohbau.
PR
Pfandrecht: Hypothek am Bauträgergrundstück wird verwertet – Verfahrensdauer länger, Rang zu Bank-Pfandrechten ist entscheidend für die Auszahlungsquote.

In allen Modellen gilt: Wer im Sicherungsfall steht, sollte den Treuhänder umgehend kontaktieren und die bisherigen Treuhand-Berichte anfordern. Häufig zeigt erst die Auswertung der Berichte, ob bereits geleistete Raten bauphasen-konform freigegeben waren oder ob es Anhaltspunkte für eine verfrühte Freigabe und damit für Treuhänder-Haftung gibt. Auch Mängel-Themen werden im Sicherungsfall mit-relevant – wir behandeln sie in der eigenen Themenseite zu Bauträger-Mängeln nach BTVG.

Honorar-Spannen und Mandatsablauf nach Mandantentyp

Drei Mandatstypen tauchen bei der BTVG-Sicherungsmodell-Beratung regelmäßig auf: Erwerber vor der Vertragsunterzeichnung, Bauträger bei der Modellwahl-Strategie und Erwerbergruppen, die ein bereits unterzeichnetes Modell prüfen lassen. Die Honorar-Spannen orientieren sich an den AHK-Bemessungsgrundlagen Stand 01.10.2024 und an Streitwert-Schätzungen aus § 5 Z 4 lit b und c sowie § 5 Z 21 AHK. Honorar-Spannen sind Indikatoren – die konkrete Vereinbarung erfolgt im Erstgespräch.

Mandat 1
Erwerber Vor-Vertrag
Vertragsprüfung mit Sicherungsmodell-Bewertung; ggf. Modellverhandlung mit Bauträger.
Honorar: 1.500 – 4.500 € netto
Zzgl. Verhandlung 1.500 – 3.500 €
Mandat 2
Bauträger-Begleitung
Begleitung bei Modellwahl, Vertragsgestaltung und Treuhandeinrichtung für 8–80 Einheiten.
Honorar: 18.000 – 38.000 € netto
§ 5 Z 4 lit c AHK Bemessung
Mandat 3
Erwerbergruppe Sammel
Erwerbergruppe lässt Sicherungsmodell prüfen; Treuhand-Berichte und Police werden ausgewertet.
Honorar: 8.500 – 16.000 € netto
Anteilig 600 – 1.200 € je Erwerber

Das praxisnahe Salzburg-Beispiel zur Bauträger-Begleitung: Eine Bauträger-GmbH plant eine 32-Einheiten-Anlage in Hallein mit Gesamtvolumen von 18,5 Millionen Euro. Beraten wird die Modellwahl zwischen Bankgarantie (hohe Aval-Provision, dafür schneller Direktanspruch im Sicherungsfall) und Ratenplan A grundbücherlich (geringere Liquidität in Frühphase, dafür keine Aval-Kosten). Ein Salzburg-Beispiel zur Erwerbergruppe: 14 Erwerber einer Reihenhausanlage in Bergheim-Lengfelden lassen die Versicherungs-Police prüfen, weil im Markt Gerüchte über Liquiditätsprobleme des Bauträgers kursieren – das Sammelmandat klärt Police-Konditionen, Treuhand-Berichte und vorsorgliche Sicherungsfall-Vorbereitung.

Häufiger Fehler 1: Sicherungsmodell nicht namentlich benannt
„Sicherung gemäß BTVG“ reicht nicht – das gewählte Modell muss konkret bezeichnet sein, mit Bank-, Versicherungspartner oder Grundbuchsabwicklung.
Häufiger Fehler 2: Versicherungspolice ungeprüft akzeptieren
Versicherungs-Sicherungen variieren stark – Selbstbehalt, Deckungssumme und Auszahlungsmodalitäten müssen vor der Unterschrift geprüft werden.
Häufiger Fehler 3: Treuhand-Berichte nicht archivieren
Im Sicherungsfall sind Treuhand-Bestätigungen die Beweisgrundlage – wer sie nicht ablegt, hat im Insolvenzverfahren Lücken.
Häufiger Fehler 4: Erstrate ohne Sicherungsnachweis zahlen
§ 12 BTVG verlangt den Sicherungsnachweis vor der ersten Vorauszahlung – wer ohne nachweis zahlt, verliert eine zentrale Rückforderungs-Position.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1.Das BTVG kennt fünf Sicherungsmodelle: Bankgarantie und Versicherung (schuldrechtlich, § 7), Ratenplan A und B grundbücherlich (§§ 8, 9, 10) sowie Pfandrecht (§ 9a).
2.Pflichtinhalte des Bauträgervertrags (§ 2 BTVG) müssen vollständig sein – sonst Rücktrittsrecht des Erwerbers nach § 5 BTVG.
3.Treuhand durch Anwalt oder Notar ist Pflicht (§ 11 BTVG) – ohne Treuhand-Bestätigung keine Rate-Fälligkeit.
4.Ratenplan A bindet hohe Raten früh (15/35/20/12/12/4/2 %), Ratenplan B verteilt gleichmäßiger (10/30/20/12/17/9/2 %).
5.Im Sicherungsfall liefern Bankgarantie und Versicherung den schnellsten Direktanspruch – Ratenplan A/B greifen dinglich, Pfandrecht ist verfahrensaufwendig.
6.Honorar-Spannen 2026: Vertragsprüfung 1.500 – 4.500 €, Bauträger-Begleitung 18.000 – 38.000 €, Erwerbergruppen-Sammelmandat 8.500 – 16.000 €.

Häufige Fragen zu BTVG-Sicherungsmodellen

Welches BTVG-Sicherungsmodell ist für mich als Wohnungskäufer am sichersten?
Aus reiner Erwerbersicht bietet die schuldrechtliche Sicherung mit Bankgarantie typisch die schnellste Auszahlung im Sicherungsfall, weil ein Direktanspruch gegen die Bank besteht. Grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan A schützt frühe Raten dinglich. Die Versicherungslösung ist nur tragfähig, wenn die Police auf Selbstbehalt, Deckungssumme und Auszahlungsmodalitäten geprüft wird. Wir prüfen Ihren konkreten Vertrag und schätzen, welches Modell in Ihrer Situation belastbar ist.
Mein Bauträger bietet Ratenplan A – kann ich Ratenplan B verlangen?
Die Modellwahl trifft im Grundsatz der Bauträger; Ratenplan A vs. B ist Verhandlungssache vor Vertragsunterzeichnung. Ratenplan B verteilt die Raten gleichmäßiger und bindet Bauträger-Kapital länger – er ist für Erwerber typisch geringfügig sicherer, wird aber von Bauträgern selten freiwillig angeboten. Wir prüfen Ihre Verhandlungsposition und beraten zur Modellwahl vor der Unterschrift.
Was passiert mit meinen Raten, wenn der Treuhänder sie zu früh freigibt?
Wenn der Treuhänder Raten freigibt, ohne dass die zugehörige Bauphase tatsächlich vollendet ist, haftet er persönlich nach § 1295 ABGB in Verbindung mit § 11 BTVG. In der Praxis-Prüfung sehen wir das vor allem bei Bauträger-Insolvenzen mit verfrühter Schlussrate-Freigabe. Wir prüfen Treuhand-Berichte und koordinieren Treuhänder-Haftungs-Ansprüche für Erwerber und Erwerbergruppen.

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Das BTVG kennt fünf Sicherungsmodelle, die Erwerber, Bauträger und Treuhänder unterschiedlich belasten – die richtige Wahl entscheidet über Sicherheit im Insolvenzfall und Liquidität im Bauphasen-Verlauf. Wir prüfen Bauträgerverträge vor der Unterzeichnung und beraten zur Sicherungsmodellwahl, begleiten Bauträger-Unternehmen in der Vertragsgestaltung und koordinieren Erwerbergruppen-Sammelmandate zur Prüfung bestehender Sicherungen. Bei Sicherungsfällen organisieren wir Bankgarantie-Inanspruchnahme, Versicherungs-Antrag oder grundbücherliche Verwertung – jeweils mit Salzburg-Bezug und Praxisanker im Flachgau und Tennengau. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – Sie wissen danach, welches Modell in Ihrer Situation tragfähig ist und mit welchen Honorar-Spannen Sie rechnen müssen. Mehr zur Bandbreite unserer Mandate finden Sie auf unserer Schwerpunktseite zum Bauträgerrecht.

Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Honorar-Spannen sind Indikatoren auf Basis der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) Stand 01.10.2024; die konkrete Vereinbarung erfolgt im Erstgespräch anhand des Mandatsumfangs. BTVG-Sicherungsmodell-Anwendungsfragen werden im Einzelfall geprüft.