Wer in Salzburg eine Anwaltskanzlei sucht, steht oft vor einer Vorfrage: Welches Rechtsgebiet betrifft mein Anliegen überhaupt? Beim Hauskauf, bei einer Erbschaft mit Liegenschaftsbestand oder bei einer Scheidung mit gemeinsamem Eigenheim greifen mehrere Rechtsbereiche ineinander – Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und manchmal Steuerrecht. Auf dieser Seite finden Sie eine geordnete Übersicht der vier Schwerpunkte unserer Kanzlei und erkennen rasch, ob Ihr Lebenssachverhalt bei uns richtig aufgehoben ist. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wie Sie den richtigen Anwalt auswählen, lesen Sie ergänzend unsere Themenseite zu den acht Auswahlkriterien für Salzburger Anwaltskanzleien. Wenn Sie wissen, dass Sie eine Kanzlei mit breiter Aufstellung suchen, gibt Ihnen dieser Beitrag die inhaltliche Schwerpunkt-Übersicht.
Anwalt in Salzburg suchen – die Vorfrage „welches Rechtsgebiet?“
Wer „Anwalt Salzburg“ oder „bester Anwalt Salzburg für mein Anliegen“ googelt, sucht in den meisten Fällen nicht eine bestimmte Kanzlei, sondern die richtige Schwerpunkt-Zuordnung. Die Frage ist eigentlich nicht: Welche Kanzlei ist die beste? – sondern: Welche Kanzlei deckt das Rechtsgebiet ab, in dem mein Lebenssachverhalt liegt? Die Salzburger Rechtsanwaltskammer führt mehrere hundert eingetragene Kanzleien; die meisten arbeiten mit ausgewiesenen Schwerpunkten, weil die juristische Tiefe in einem Bereich nur durch jahrelange Praxis entsteht.
Vor der Mandatsanfrage lohnt sich daher ein kurzer Schritt zurück. Beschreiben Sie sich selbst den Sachverhalt in zwei oder drei Sätzen: Was ist passiert, wer sind die beteiligten Personen, welches Vermögen oder welche Rechte sind betroffen, gibt es eine Frist? Aus dieser Beschreibung lässt sich der Rechtsbereich meist ableiten – auch ohne juristische Vorbildung.
Diese Erstzuordnung ist selten exakt, aber sie reicht für die Auswahl der Kanzlei. Im Erstgespräch klären wir die Feinabgrenzung – etwa ob ein Bauprojekt eher unter Werkvertragsrecht (Baurecht) oder Mietrecht fällt, oder ob ein Unternehmenskauf primär gesellschaftsrechtlich oder steuerrechtlich zu strukturieren ist.
Immobilienrecht – Kauf, Bauträger, Miete, Wohnungseigentum, Schenkung
Das Immobilienrecht ist der historisch stärkste Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir begleiten Käufer, Verkäufer, Bauträger, Mieter, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Schenkende vor allem in der Stadt Salzburg, im Salzburger Umland und im gesamten Bundesland. Ein detailliertes Profil des Schwerpunkts finden Sie auf unserer Themenseite zur Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht.
| Bereich | Typischer Sachverhalt |
|---|---|
| Kaufvertrag & Treuhand | Eigenheim, Eigentumswohnung, Liegenschaft – Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung, Grundbucheintragung, Immobilienertragsteuer |
| Bauträgervertrag (BTVG) | Vorhabensbezogene Sicherung nach BTVG, Treuhandschaft, Übergabe, Mängelrechte gegen Bauträger |
| Mietrecht & Wohnrecht | Mietzinsprüfung, befristeter und unbefristeter Mietvertrag, Kündigung nach § 30 MRG, Eigenbedarf, Mietzinsminderung |
| Wohnungseigentum (WEG) | Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Beschlussanfechtung, Parifizierung, Rücklage, Sanierungsstreit |
| Schenkung & Übergabe | Lebzeitige Übergabe an Kinder, Vorbehaltsfruchtgenuss, Wohnrecht, Pflichtteilsrelevanz, Grunderwerbsteuer |
| Nachbarrecht | Grenzstreit, Baum-, Lärm- und Immissionsthemen nach §§ 364 ff. ABGB |
| Grundverkehr & Maklerrecht | Salzburger Grundverkehrsgesetz, Genehmigung beim Hauskauf durch Nicht-EU-Bürger, Provisions- und Haftungsfragen |
Aus der Praxis sehen wir: Reine Liegenschaftssachverhalte sind die Ausnahme. Wer eine Eigentumswohnung kauft, denkt zuerst an den Kaufvertrag – aber gleich danach an Steuer (Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer), an die Hausordnung der WEG und an die Frage, ob künftige Vermietung als Vorsorgewohnung sinnvoll ist. Eine Kanzlei, die in allen diesen Teilbereichen arbeitet, vermeidet Schnittstellenverluste und Reibungskosten.
Baurecht – Mängel, Genehmigung, Werkvertrag, Nachbarrecht
Das Baurecht im weiteren Sinn deckt zwei Welten ab: das öffentliche Baurecht (Genehmigungen, Baupolizei, Salzburger Baupolizeigesetz) und das private Baurecht (Werkvertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, Architektenvertrag, Mängelrechte, Nachbarrecht). In unserer Praxis berühren beide Welten einander dauernd, weil ein Baumangel oft mit einer fehlenden oder fehlerhaften Genehmigung zusammenhängt.
Im öffentlichen Bauverfahren begleiten wir Bauwerber bei der Antragstellung, im Einwendungsverfahren und – wenn nötig – in Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg. Welche Schritte konkret zu setzen sind, zeigen wir am Beispiel der Baugenehmigung in Salzburg mit Verfahren, Fristen und typischen Fehlern. Auch das Nachbarrecht – Lärm, Immissionen, Grenzfragen – wird häufig parallel zum Bauverfahren akut.
Unternehmensrecht – GmbH, Arbeitsrecht, Forderungseintreibung
Salzburger Unternehmen – vom selbstständigen Handwerker über die KMU-GmbH bis zur Holding mit Tochtergesellschaften – brauchen rechtliche Begleitung in mehreren Bereichen gleichzeitig. Wir verstehen uns als Hauskanzlei für Unternehmensanliegen mittlerer Komplexität: laufende Beratung, Vertragsgestaltung, Streitvertretung.
| Bereich | Wofür wir tätig werden |
|---|---|
| GmbH-Gründung & Gesellschaftsrecht | Errichtung der GmbH inklusive Notariatsakt-Vorbereitung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerverträge, Beschlussfassung, Gesellschafterstreit |
| Arbeitsrecht | Kündigung, Entlassung, Konkurrenzklausel, Auflösungsvereinbarung, Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht |
| Forderungseintreibung | Mahnverfahren, Klagsführung, Exekution, Insolvenzanmeldung, gerichtliches Mahnverfahren bis zur Vollstreckung |
| Unternehmenskauf & M&A | Share Deal und Asset Deal, Due Diligence, Kaufvertragsstrukturierung, Garantieklauseln, Übernahme von Mitarbeitern |
| Vertrags- & Wettbewerbsrecht | Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertriebs- und Handelsvertretervertrag, UWG-Abmahnungen, Marken- und Wettbewerbsstreit |
| Insolvenz & Sanierung | Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung, Insolvenzanträge, Forderungsanmeldung als Gläubiger, Bestreitung von Insolvenzverwalterforderungen |
Beispiel aus der Praxis: Eine Salzburger GmbH expandiert in ein Nachbarbüro, schließt einen Geschäftsraummietvertrag, stellt drei Mitarbeiter ein und gerät zugleich in einen Forderungsstreit mit einem Hauptkunden. In dieser Konstellation begleiten wir vier parallele Fragen – Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Forderungseintreibung – aus einer Hand. Das vermeidet Doppelmandate und hält den Honorar-Aufwand kalkulierbar.
Privatpersonen – Erbrecht, Scheidung, Familie, Vorsorge, Schadenersatz
Lebenssituationen ohne unmittelbaren Wirtschaftsbezug bilden den vierten Schwerpunkt: Erbrecht und Verlassenschaft, Scheidung und Familienrecht, Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erwachsenenvertretung), Schadenersatz und Versicherungsrecht. Gerade in dieser Gruppe verbinden sich Themen häufig: Eine Scheidung mit gemeinsamem Eigenheim ist Familien- und Immobilienrecht; ein Pflichtteilsstreit über eine Liegenschaft ist Erb- und Bewertungsrecht.
Erbrecht und Verlassenschaft
Wir errichten Testamente und Erbverträge, vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte im Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht Salzburg, Bezirksgericht Salzburg-Umgebung oder Bezirksgericht Hallein und führen Erbschaftsstreitigkeiten bis zur höchstgerichtlichen Klärung. Bei Pflichtteilsthemen mit Liegenschaften beraten wir auch zur Bewertung – ein Punkt, der in der Praxis oft die Höhe des Anspruchs maßgeblich verschiebt.
Scheidung und Familienrecht
Im Familienrecht vertreten wir bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen, klären Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt und gestalten Eheverträge. Konkrete Kostenstrukturen und den Verfahrensablauf beschreiben wir auf der eigenen Themenseite zum Scheidungsanwalt in Salzburg mit Kosten und Ablauf. Wenn ein gemeinsames Eigenheim aufzuteilen ist, schaltet sich der immobilienrechtliche Schwerpunkt direkt zu.
Vorsorge und Schadenersatz
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erwachsenenvertretung gehören zu den Themen, die viele Mandanten zu spät angehen. Wir errichten die Urkunden, registrieren sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) und beraten zur Pflegevorsorge. Im Schadenersatzrecht – Verkehrsunfall, Behandlungsfehler, Produkthaftung, Sportunfall – führen wir Klagsverfahren gegen Versicherungen und private Schädiger.
| Bereich | Sachverhalt |
|---|---|
| Verlassenschaft & Testament | Errichtung Testament/Erbvertrag, Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht, Erbschaftsklage |
| Pflichtteil | Pflichtteilsberechnung, Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Schenkung, Bewertung von Liegenschaften und Unternehmensanteilen |
| Scheidung & Familienrecht | Einvernehmliche und streitige Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht, Unterhalt, Ehevertrag |
| Vorsorge | Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erwachsenenvertretung, Pflegevorsorgepaket |
| Schadenersatz | Verkehrsunfall, Sportunfall, Behandlungsfehler, Produkthaftung, Versicherungsstreit |
Querverweise – Steuerrecht, Strafverfahren und spezialisierte Plattformen
Manche Anliegen liegen am Rand unseres Schwerpunktes oder erfordern eine spezialisierte Plattform. In diesen Fällen verweisen wir Sie offen weiter, statt ein Mandat anzunehmen, das wir nicht in voller Tiefe betreuen können – das verlangt § 8a Rechtsanwaltsordnung von uns, und es entspricht unserem Verständnis von redlicher Beratung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen auf der Hauptseite oder auf einer der drei spezialisierten Plattformen besser aufgehoben ist, schreiben Sie uns einfach an die Kanzlei – wir leiten Ihre Anfrage intern an die richtige Stelle weiter.
Wie Sie uns kontaktieren – das Erstgespräch in der Salzburger Kanzlei
Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen drei Dinge: Welcher Schwerpunkt ist betroffen, welche Schritte sind sinnvoll, welcher Honorar-Rahmen ist realistisch. Eine erste Orientierung zum österreichischen Anwaltshonorar finden Sie auf unserer Themenseite zu den Tarifen und Honoraren österreichischer Rechtsanwälte; konkrete Pauschalen oder Stundensätze hängen vom Rechtsgebiet, vom Streitwert und vom Komplexitätsgrad ab.
Unsere Kanzlei sitzt im Stadtgebiet Salzburg und betreut Mandanten aus der Stadt Salzburg, dem Salzburger Umland (Hallein, Seekirchen, Oberndorf), dem Pinzgau, Pongau und Lungau sowie regelmäßig auch aus dem nahen bayerischen Raum. Termine vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail an die Kanzleiadresse oder über das Online-Kalendersystem direkt auf dieser Seite. Bringen Sie zum Erstgespräch die relevanten Unterlagen mit – das spart Zeit und macht die Schwerpunkt-Zuordnung präziser.
Häufige Fragen zur Schwerpunkt-Auswahl
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Wie wir Ihnen helfen können
Wer in Salzburg eine Kanzlei sucht, sollte zuerst klären, in welchem Rechtsgebiet das Anliegen liegt. Wir sind seit Jahrzehnten in den vier Schwerpunkten Immobilienrecht, Baurecht, Unternehmensrecht und Privatrecht tätig und arbeiten bei Bedarf eng mit unseren spezialisierten Plattformen für Strafsachen, Skirecht und Haftrecht zusammen. Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welcher unserer Schwerpunkte zu Ihrem Anliegen passt, und sagen offen, wenn ein anderer Kollege oder ein Steuerberater die bessere Adresse ist. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – Sie bekommen am Ende eine konkrete Schwerpunkt-Zuordnung und einen Honorar-Rahmen für die nächsten Schritte.
Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine vergleichende Werbung im Sinne des UWG sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Welche Kanzlei für Ihr individuelles Anliegen passt und welche Honorar-Struktur für Ihren Fall sinnvoll ist, klären wir gerne im Erstgespräch.