Die Verordnung (EU) 2024/1689 – als AI Act bekannt – ist seit 02.08.2025 in Kraft und entfaltet ihre Pflichten in mehreren Stufen bis 2027. Schon seit 02.02.2025 müssen Mitarbeitende, die KI-Werkzeuge im Betrieb verwenden, eine ausreichende KI-Kompetenz nachweisen. Ab 02.08.2026 greifen Transparenzpflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte, ab 02.08.2027 die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI. Salzburger KMU – vom Hotelbetrieb über den Bauträger bis zum Handwerksunternehmen – setzen KI längst im Alltag ein, oft ohne Bewusstsein für den konkreten Handlungsbedarf. Dieser Beitrag zeigt die Roadmap, ordnet typische Anwendungsfälle den vier Risikoklassen zu und nennt die Sanktionen, die ab August 2026 drohen.
Die EU-KI-Verordnung im Überblick
Die Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 – kurz AI Act – ist die weltweit erste umfassende Regulierung für künstliche Intelligenz. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass Österreich ein eigenes Umsetzungsgesetz braucht. Adressaten sind nicht nur die großen Tech-Konzerne, sondern alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU bereitstellen oder einsetzen – vom Salzburger Familienhotel bis zum mittelständischen Bauträger.
Der AI Act trat formal am 02.08.2024 in Kraft. Die Verordnung wirkt nach einer gestaffelten Logik: Je höher das Risiko des KI-Systems für Grundrechte und Sicherheit, desto strenger und früher greifen die Pflichten. Schon ab Februar 2025 sind die ersten Vorschriften anwendbar, die volle Wirkung entfaltet die Verordnung erst ab August 2027.
Wer einen breiten Überblick über das Regelwerk und seine Zielsetzung sucht, findet auf unserem Beitrag KI-Verordnung (AI Act) Österreich 2026 – Pflichten für Unternehmen die rechtsgebietsübergreifende Einordnung. Der hier vorliegende Beitrag fokussiert auf die Umsetzungs-Roadmap und die konkreten Anwendungsfälle in einem Salzburger KMU mit fünf bis fünfzig Mitarbeitenden.
| Stichtag | Was gilt? | Status |
|---|---|---|
| 02.08.2024 | Inkrafttreten der Verordnung (Art. 113) | in Kraft |
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) | anwendbar |
| 02.08.2025 | Anwendbarkeit Verordnungstext, GPAI-Modelle | anwendbar |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten (Art. 50), Sanktionsregime, nationale Aufsicht | in 3 Monaten |
| 02.08.2027 | Vollanwendbarkeit, Hochrisiko-KI nach Anhang III | in 15 Monaten |
Vier Risikoklassen – wo Ihr KI-Einsatz steht
Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz. Jedes KI-System wird einer von vier Stufen zugeordnet – und genau diese Einordnung entscheidet darüber, welche Pflichten Sie als KMU treffen. Die Einstufung ist nicht beliebig. Sie ergibt sich aus dem Einsatzzweck, nicht aus der verwendeten Technologie. Ein und dasselbe Sprachmodell kann je nach Anwendung minimales Risiko bedeuten oder als Hochrisiko-System gelten.
Der entscheidende Punkt für die Praxis: Auch wer ausschließlich Anwendungen mit minimalem Risiko nutzt, ist nicht von allen Pflichten befreit. Die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 trifft jedes Unternehmen, das KI-Systeme im Betrieb einsetzt – unabhängig von der Risikoklasse.
Stichtag 02.02.2025 – KI-Kompetenz-Pflicht für Mitarbeitende
Der erste Stichtag liegt bereits hinter uns. Seit 02.02.2025 sind zwei Pflichtenkomplexe anwendbar: das absolute Verbot bestimmter Praktiken nach Art. 5 und die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4. Während das Verbot nur wenige KMU unmittelbar betrifft – kein Salzburger Familienhotel betreibt Social Scoring – ist die KI-Kompetenz-Pflicht praktisch jedem Betrieb auferlegt, in dem überhaupt KI-Werkzeuge eingesetzt werden.
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, dafür Sorge zu tragen, dass das Personal, das mit der Bedienung und Nutzung der KI-Systeme befasst ist, über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Berücksichtigt werden müssen das technische Wissen, die Erfahrung, die Ausbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden.
Konkret bedeutet das: Wenn die Marketing-Mitarbeiterin ChatGPT für Werbetexte verwendet, wenn der HR-Verantwortliche Bewerbungen mit einem KI-Tool vorfiltert oder wenn der Geschäftsführer einen Microsoft-Copilot zur Mailbeantwortung nutzt, muss das Unternehmen sicherstellen, dass diese Personen die Grenzen, Risiken und korrekte Bedienung der eingesetzten Werkzeuge kennen. Eine konkrete Stundenanzahl oder ein vorgeschriebenes Curriculum nennt die Verordnung nicht. Aus Compliance-Sicht empfehlen sich aber eine dokumentierte Schulung, eine Nutzungsrichtlinie und eine regelmäßige Auffrischung.
Ein häufiges Missverständnis: Die KI-Kompetenz-Pflicht trifft nicht nur Anbieter von KI, sondern auch Anwender – also fast jedes Unternehmen, das ChatGPT, Copilot, Gemini oder vergleichbare Werkzeuge in den Arbeitsalltag integriert hat. Der bloße private Gebrauch einzelner Mitarbeitender auf eigene Faust ohne Wissen der Geschäftsführung ändert daran nichts; vielmehr verstärkt er das Risiko, weil Schatten-KI ohne Kontrolle wächst.
Stichtag 02.08.2026 – Transparenzpflichten und Chatbots
Der nächste Stichtag steht unmittelbar bevor. Ab 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, das Sanktionsregime nach Art. 99 und in Österreich die Zuständigkeit der KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Parallel werden die Pflichten für sogenannte GPAI-Modelle (General Purpose AI – Sprachmodelle wie GPT-4 oder Claude) für deren Anbieter wirksam.
Für KMU stehen drei Transparenzregeln im Vordergrund. Erstens: Wer einen Chatbot betreibt, der mit natürlichen Personen interagiert, muss die Nutzer eindeutig darüber informieren, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Eine versteckte Fußnote reicht nicht; üblich ist ein klar sichtbarer Hinweis vor dem ersten Nachrichtenaustausch. Zweitens: Inhalte, die mit KI erzeugt oder manipuliert wurden – Texte, Bilder, Audio, Video – müssen entsprechend gekennzeichnet werden, soweit sie veröffentlicht oder einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Drittens: Deepfakes, also realistisch wirkende, aber künstliche Personenabbildungen, sind besonders streng zu kennzeichnen.
Für die Praxis im Salzburger Hotelbetrieb oder beim mittelständischen Handwerker bedeutet das: Wer auf seiner Website einen KI-gestützten Chatbot für Anfragen einsetzt, sollte die Begrüßungsnachricht überarbeiten – ein Satz wie „Hallo, ich bin der digitale Assistent dieses Betriebes und antworte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz“ genügt der Pflicht. Wer regelmäßig KI-generierte Bilder oder Texte in Social Media oder Newsletter veröffentlicht, sollte eine standardisierte Kennzeichnung etablieren – etwa einen Hinweis im Bilduntertitel oder am Ende des Textes.
Die Pflichten gelten nicht nur für Großunternehmen. Auch ein Pinzgauer Skischulbetreiber, der ein Chat-Tool zur Anfragebeantwortung einsetzt, ist in der Pflicht. Die Höhe der Sanktion richtet sich zwar nach Schwere und Umsatz – eine grundsätzliche Befreiung von KMU gibt es aber nicht. Lediglich bei Geldbußen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kleinerer Unternehmen gewichtet (Art. 99 Abs 7).
Stichtag 02.08.2027 – Hochrisiko-KI und vollständige Anwendbarkeit
Der letzte und schärfste Stichtag ist der 02.08.2027. Ab diesem Datum gelten die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der Verordnung. Anhang III listet acht Bereiche auf, in denen KI-Systeme als hochriskant gelten – darunter Beschäftigung und Personalverwaltung (Nr. 4), Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen (Nr. 5b), biometrische Identifizierung (Nr. 1) sowie Zugang zu öffentlichen Leistungen.
Die Pflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI sind umfassend. Anbieter müssen ein Risikomanagementsystem etablieren (Art. 9), sicherstellen, dass Trainings-, Validierungs- und Testdaten in ausreichender Qualität vorliegen (Art. 10), technische Dokumentation führen (Art. 11), automatische Protokollierung gewährleisten (Art. 12), Transparenz gegenüber den Betreibern sicherstellen (Art. 13), menschliche Aufsicht ermöglichen (Art. 14) und Genauigkeit, Robustheit sowie Cybersicherheit garantieren (Art. 15). Vor dem Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung durchzuführen und das System mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.
Für KMU als Betreiber – und das ist die häufigere Konstellation – sind die Pflichten schlanker, aber nicht zu vernachlässigen. Betreiber von Hochrisiko-KI müssen das System bestimmungsgemäß verwenden, Eingabedaten kontrollieren, menschliche Aufsicht sicherstellen, die Protokolle aufbewahren, betroffene Arbeitnehmer und deren Vertreter informieren (Art. 26 Abs 7) und in bestimmten Konstellationen eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen (Art. 27).
Wer ein Hochrisiko-KI-System einkauft, sollte auch den Vertrag mit dem Anbieter genau prüfen. Welche Haftungsregeln gelten, wer trägt die Verantwortung bei Fehlentscheidungen, wie wird die technische Dokumentation übergeben? Diese vertraglichen Fragen behandeln wir vertieft in unserem Beitrag KI-Verträge für KMU: Vendor-Haftung und Datenverarbeitung in Österreich.
Typische Anwendungsfälle in Salzburger KMU
Die abstrakten Risikoklassen werden erst dann handhabbar, wenn sie auf den Betriebsalltag heruntergebrochen werden. Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die typischen KI-Werkzeuge, die im Mittelstand zwischen Bischofshofen, Saalfelden und der Stadt Salzburg eingesetzt werden. Die folgende Übersicht ordnet sie der jeweiligen Risikoklasse zu – und nennt die Pflicht, die zuerst greift.
| Anwendung | Risikoklasse | Erste Pflicht |
|---|---|---|
| KI-Screening von Bewerbungen | Hochrisiko (Anhang III Nr. 4) | Volle Pflichten ab 02.08.2027 |
| Chatbot auf Website (Reservierung, Service) | Transparenzpflicht | Hinweispflicht ab 02.08.2026 |
| KI-Texterstellung für Newsletter, Social Media | Transparenzpflicht | Kennzeichnungspflicht ab 02.08.2026 |
| Lead-Scoring im CRM (intern) | Minimales Risiko | KI-Kompetenz-Pflicht (bereits geltend) |
| Biometrische Zeiterfassung am Arbeitsplatz | Hochrisiko (Anhang III Nr. 1) | Volle Pflichten ab 02.08.2027 |
| KI-Bonitätsprüfung bei Vertragsabschluss | Hochrisiko (Anhang III Nr. 5b) | Volle Pflichten ab 02.08.2027 |
| Microsoft Copilot in der Buchhaltung | Minimales Risiko | KI-Kompetenz-Pflicht (bereits geltend) |
| KI-gestützte Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Verboten (Art. 5) | Untersagt seit 02.02.2025 |
Eine Salzburger Bauträgergesellschaft, die Microsoft Copilot in der Buchhaltung nutzt, Bewerbungen mit einem KI-Tool vorfiltert, einen Service-Chatbot auf der Website betreibt und ein CRM-Lead-Scoring einsetzt, hat damit Anwendungen in drei verschiedenen Risikoklassen – und in jeder davon eine eigene Pflicht. Die Schulung muss die Mitarbeitenden in allen Werkzeugen abdecken; die Chatbot-Pflicht greift im August 2026; die Hochrisiko-Pflicht beim HR-Screening im August 2027.
Sanktionen und Aufsicht – KI-Servicestelle bei der RTR
Wer die Pflichten der EU-KI-Verordnung verletzt, muss mit Geldbußen rechnen, die nach österreichischem Maßstab erheblich sind. Die Verordnung sieht ein dreistufiges Sanktionsregime nach Art. 99 vor.
| Verstoßart | Maximalbuße |
|---|---|
| Verbotene Praktiken nach Art. 5 | bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten und sonstige Anforderungen | bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche Auskünfte an Behörden | bis 7,5 Mio. Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Die Aufsicht in Österreich übernimmt die KI-Servicestelle bei der RTR. Sie ist seit August 2025 als nationale Kontaktstelle eingerichtet und übernimmt mit dem 02.08.2026 vollständig die Funktion der Marktüberwachungs- und Aufsichtsbehörde. Für KMU bedeutet das: Beschwerden von Mitarbeitenden, Kunden oder Mitbewerbern können dort eingebracht werden; die RTR-KI-Servicestelle prüft und kann Verstöße verfolgen.
Daneben bleiben die bestehenden Aufsichtsbehörden für ihre jeweiligen Spezialbereiche zuständig – die Datenschutzbehörde bei Verstößen gegen die DSGVO, die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei diskriminierenden Auswirkungen, die FMA bei Hochrisiko-KI im Finanzbereich. KMU sehen sich also nicht nur einer Aufsichtsbehörde gegenüber, sondern müssen die Schnittstellen mitdenken.
Was Salzburger KMU jetzt konkret tun sollten
Die Roadmap des AI Act ist kein Anlass zur Panik, aber sehr wohl zum strukturierten Vorgehen. Wer im Mai 2026 startet, hat drei Monate Zeit bis zum Transparenz-Stichtag und etwa 15 Monate bis zur vollständigen Anwendbarkeit. Das ist machbar, wenn die Reihenfolge stimmt. Wer ohnehin an den CSRD-/ESG-Berichtspflichten arbeitet, kann die KI-Governance gleich mitdenken — beide Pflichtenkreise überschneiden sich bei Dokumentation und Kontrollmechanik. Die folgende Checkliste fasst zusammen, welche Schritte ein Salzburger KMU jetzt angehen sollte.
Häufige Fehler sehen wir in der Beratungspraxis immer wieder dieselben. Sie lassen sich vermeiden, wenn man sie kennt.
Häufige Fragen zur EU-KI-Verordnung
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Wie wir Ihnen helfen können
Wir begleiten Salzburger KMU bei der gesamten AI-Act-Umsetzung – von der ersten Bestandsaufnahme über die Risikoklassen-Einordnung bis zur vertraglichen Absicherung mit KI-Anbietern. Wir prüfen Ihre Anwendungsfälle, identifizieren Hochrisiko-Konstellationen, erarbeiten Nutzungsrichtlinien und Schulungsunterlagen und stellen die Compliance auf eine belastbare Dokumentationsgrundlage. Wenn Sie wissen wollen, welche Pflichten Sie konkret treffen und welche Schritte bis August 2026 zwingend sind, kontaktieren Sie uns. Wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.
Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von verschiedenen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten.