Ein verlässlicher Alimente-Rechner für Österreich 2026 muss mehr leisten als nur einen Prozentsatz auf ein Nettoeinkommen anzuwenden. Die tatsächliche Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich aus der Prozentsatzmethode, den altersabhängigen Regelbedarfssätzen, der Anrechnung der Familienbeihilfe nach dem Steuerausgleich, der Playboygrenze nach oben und dem Mindestunterhalt nach unten. Wer diese fünf Stellschrauben kennt, kann die Alimente in wenigen Minuten überschlagsweise berechnen – und Fehler im Gerichtsbeschluss erkennen, bevor sie über Jahre nachwirken. Dieser Leitfaden zeigt die aktuelle Berechnungsmechanik mit drei konkreten Praxisbeispielen und benennt die Stolperfallen, die in unserer Kanzleipraxis am häufigsten zu Streit führen. Wenn Sie eine vertiefende Übersicht zu den Änderungen suchen, finden Sie diese in unserem Beitrag Kindesunterhalt 2026 – Änderungen, Richtsätze und Doppelresidenz.
So funktioniert der Alimente-Rechner im Überblick
Wer in Österreich die Höhe der Alimente berechnen möchte, arbeitet praktisch immer mit drei Größen: dem altersabhängigen Prozentsatz, den jährlich angepassten Regelbedarfssätzen und einer Reihe von Korrekturen, die das nackte Rechenergebnis nach oben oder unten verschieben. Diese drei Größen sind nicht gesetzlich definiert, sondern haben sich in jahrzehntelanger OGH-Rechtsprechung verfestigt. Der Bundesgerichtshof hätte sie aufgegeben – der Oberste Gerichtshof in Wien hat sie ausgebaut.
Die Prozentsatzmethode liefert den groben Rahmen: Pro Kind wird ein Prozentsatz vom monatlichen Nettoeinkommen des Pflichtigen angesetzt – je älter das Kind, desto höher der Anteil. Die Regelbedarfssätze markieren den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes pro Altersgruppe – sie spielen vor allem dann eine Rolle, wenn das Einkommen außergewöhnlich hoch oder niedrig ist. Die Korrekturen reichen von der Anrechnung der Familienbeihilfe über Sonderbedarf bis zur Playboygrenze, die eine OGH-Obergrenze beim Luxusunterhalt setzt.
Prozentsatzmethode: Alimente nach Alter berechnen
Die Prozentsatzmethode ist der Startpunkt jedes Alimente-Rechners. Sie geht zurück auf die OGH-Rechtsprechung und ist in nahezu allen außergerichtlichen Vergleichen und Beschlüssen die Grundlage. Der Prozentsatz steigt mit dem Alter des Kindes und sinkt, sobald weitere Unterhaltsberechtigte – also etwa Geschwister oder eine ehemalige Ehefrau – mitfinanziert werden müssen.
| Alter des Kindes | Prozentsatz vom Netto | Beispiel bei 3.000 € Netto |
|---|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 16 % | 480 € |
| 6 bis unter 10 Jahre | 18 % | 540 € |
| 10 bis unter 15 Jahre | 20 % | 600 € |
| ab 15 Jahre | 22 % | 660 € |
Die Abzüge sind in der Praxis ebenso wichtig wie der Grundsatz selbst. Hat ein Vater drei Kinder im Alter von vier, neun und vierzehn Jahren, und es geht um die Berechnung für das jüngste Kind, dann werden die beiden anderen Sorgepflichten – ein Kind unter zehn und ein Kind über zehn – vom Prozentsatz abgezogen: 16 minus 1 minus 2 ergibt 13 Prozent. Aus 480 Euro werden so 390 Euro. Diese Mechanik ist der Grund, warum ein zweites oder drittes Kind nicht „1:1 zum Ersten dazukommt“, sondern jede Folgeberechnung neu zu rechnen ist. Wie schwierig das bei mehrfacher Berechnung wird, zeigen wir auch im Beitrag Anstellung des Ehepartners – Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen.
Was zählt zum Nettoeinkommen des Pflichtigen
Der Begriff „Nettoeinkommen“ im Unterhaltsrecht ist weiter gefasst als auf dem Lohnzettel. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen – und die ergibt sich aus allen wiederkehrenden Geld- und Sachzuflüssen abzüglich der zwangsläufigen Belastungen. Wer hier zu eng rechnet, verschenkt monatlich oft dreistellige Beträge.
Selbstständige stellen rechnerisch den größten Aufwand dar – das Einkommen schwankt, Gewinnausschüttungen und Privatentnahmen werfen Fragen auf. Die OGH-Rechtsprechung stellt grundsätzlich auf den Drei-Jahres-Durchschnitt des steuerlichen Gewinns ab, korrigiert um nicht abzugsfähige Privatanteile. Detailfragen dazu beantworten wir im Beitrag Unterhalt bei Selbstständigen in Österreich.
Regelbedarfssätze 2026 – die zweite Säule
Die Regelbedarfssätze werden jährlich vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht und gelten jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Sie zeigen, was ein Kind in einem durchschnittlichen Haushalt monatlich kostet – und bilden damit den statistischen Anker für die Frage, ob der nach Prozentsatzmethode errechnete Betrag „passt“. Die folgenden Sätze gelten seit 1. Juli 2025 und sind die für die Berechnungen 2026 maßgeblichen Werte:
| Altersgruppe | Regelbedarf pro Monat | Playboygrenze (2,5-fach) |
|---|---|---|
| 0 bis 3 Jahre | 244 € | 610 € |
| 3 bis 6 Jahre | 313 € | 783 € |
| 6 bis 10 Jahre | 402 € | 1.005 € |
| 10 bis 15 Jahre | 460 € | 1.150 € |
| 15 bis 19 Jahre | 542 € | 1.355 € |
| 19 Jahre und älter | 681 € | 1.703 € |
Familienbeihilfe und Steuerausgleich: die stille Korrektur
Die Familienbeihilfe bezieht in der Regel der betreuende Elternteil. Auf den Kindesunterhalt wirkt sie sich trotzdem aus – über den vom OGH entwickelten Steuerausgleich. Hintergrund ist eine VfGH-Entscheidung, die festhielt, dass auch dem Geldunterhalt zahlenden Elternteil ein steuerlicher Vorteil aus seinen Aufwendungen zustehen muss. Da dieser Vorteil über den Kinderabsetzbetrag und die Familienbeihilfe beim anderen Elternteil landet, wird ein Teil rechnerisch wieder „herausgezogen“.
In der Praxis bedeutet das: Ab einer gewissen Einkommenshöhe – grob gesagt im oberen Mittelstand und darüber – kürzt das Gericht den Prozentsatz-Unterhalt pauschal um eine Quote der Familienbeihilfe. Üblich sind Abschläge zwischen rund einem Viertel und der Hälfte der Familienbeihilfe, abhängig vom Alter des Kindes und der Steuerprogression des Pflichtigen. Bei sehr niedrigem Einkommen findet keine Anrechnung statt, weil dann auch keine Steuerentlastung beim Pflichtigen wirkt.
Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
Die folgenden drei Konstellationen decken einen Großteil der Anfragen ab, mit denen Mandantinnen und Mandanten in der Kanzlei zur Alimente-Berechnung kommen. Die Zahlen sind gerundet und dienen der Veranschaulichung – die konkrete Berechnung im Einzelfall kann durch Sonderbedarf, Anrechnungen und besondere Lebenssituationen abweichen.
Beispiel 1: Ein Kind, sechs Jahre, Nettoeinkommen 2.500 €
Ein Vater mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro hat ein Kind im Alter von sechs Jahren. Es bestehen keine weiteren Sorgepflichten. Der Prozentsatz nach dem Alter beträgt 18 Prozent: 2.500 × 0,18 = 450 Euro. Eine Anrechnung der Familienbeihilfe findet bei diesem Einkommen in der Praxis kaum statt – der monatliche Unterhalt liegt damit bei rund 450 Euro. Zum Vergleich: Der Regelbedarf für die Altersgruppe sechs bis zehn Jahre beträgt 402 Euro – der Prozentsatzunterhalt deckt den Bedarf also vollständig ab.
Beispiel 2: Zwei Kinder, vier und elf Jahre, Nettoeinkommen 3.800 €
Eine Mutter zahlt nach der Trennung Geldunterhalt für zwei Kinder. Tochter vier Jahre, Sohn elf Jahre. Nettoeinkommen 3.800 Euro. Für die Tochter sind 16 Prozent abzüglich 2 Prozent für den Sohn über zehn anzusetzen: 14 Prozent von 3.800 = 532 Euro. Für den Sohn 20 Prozent abzüglich 1 Prozent für die jüngere Schwester: 19 Prozent von 3.800 = 722 Euro. Gesamt 1.254 Euro. Bei diesem Einkommen ist mit einer teilweisen Anrechnung der Familienbeihilfe zu rechnen – je nach Berechnung des Gerichts kann die Summe um etwa 40 bis 80 Euro pro Kind sinken. Die Berechnung im streitigen Verfahren würde individuell die Steuerprogression nachvollziehen.
Beispiel 3: Ein Kind, sechzehn Jahre, Nettoeinkommen 12.000 €
Ein Vater mit überdurchschnittlich hohem Einkommen hat eine Tochter, sechzehn Jahre. Rechnerisch ergeben sich 22 Prozent von 12.000 = 2.640 Euro. Hier greift die Playboygrenze: Sie liegt nach OGH-Rechtsprechung beim Zwei- bis Zweieinhalbfachen des altersabhängigen Regelbedarfs. Für die Altersgruppe 15 bis 19 Jahre wären das 1.084 Euro (zweifach) bis 1.355 Euro (2,5-fach). Der tatsächlich zugesprochene Unterhalt liegt also nicht bei 2.640 Euro, sondern üblicherweise in dieser Bandbreite – Details und OGH-Entwicklung dazu in unserem Beitrag Playboy-Grenze beim Kindesunterhalt.
Sonderbedarf: Zahnspange, Schikurs, Schulreise
Der Prozentsatzunterhalt deckt den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes – nicht aber außergewöhnliche, einmalige Belastungen. Hier kommt der Sonderbedarf ins Spiel: Aufwendungen, die regelmäßig anfallen können, aber nicht im Monatsbudget kalkulierbar sind. Der OGH unterscheidet zwischen individuellem Sonderbedarf, der die persönlichen Lebensumstände des Kindes betrifft (z. B. Zahnspange, Brille, kostenintensive Therapien), und regulärem Sonderbedarf, der typischerweise alle Kinder einer bestimmten Altersgruppe betrifft (z. B. Schikurs, Schulreise, Maturareise).
In der Praxis sind Zahnspangen der häufigste Sonderbedarfsposten – meist mehrere tausend Euro über zwei bis drei Jahre. Wird die Behandlung erst nach Abschluss der Maßnahme dem zahlenden Elternteil präsentiert, sind Streitigkeiten programmiert. Ähnliches gilt für Schikurse: Diese sind in Österreich faktisch verpflichtend für die Mittelschule, gelten aber in der OGH-Rechtsprechung dennoch als Sonderbedarf. Eine Schulveranstaltung wie eine Wienwoche wäre dagegen schon im Regelbedarf enthalten.
Playboygrenze und Mindestunterhalt: die Grenzen nach oben und unten
Ein Alimente-Rechner, der nur die Prozentsatzmethode anwendet, übersieht zwei wichtige Korridore: die Playboygrenze als Obergrenze bei sehr hohen Einkommen und den Mindestunterhalt als faktische Untergrenze bei geringem Einkommen oder bei einem Pflichtigen, der seine Arbeitskraft nicht ausreichend einsetzt.
Wenn das Einkommen des Pflichtigen tatsächlich so gering ist, dass selbst die Anspannungspflicht keine Erhöhung bewirken kann, springt der Staat über den Unterhaltsvorschuss ein – ausführlich erklärt in unserem Beitrag Unterhaltsvorschuss Österreich (UVG). Bei einer Doppelresidenz mit gleichteiliger Betreuung wiederum verschiebt sich die Berechnungslogik komplett – dazu finden Sie alle Details im Beitrag Doppelresidenz und Unterhalt: Was Sie wissen müssen.
Häufige Fehler bei der Alimente-Berechnung
Im außergerichtlichen Vergleich, in alten Beschlüssen und in Online-Rechnern tauchen dieselben Fehler immer wieder auf. Sechs davon kommen in unserer Beratung besonders oft vor:
Ist der Unterhalt im Rahmen einer Scheidung zu klären, sollten alle diese Punkte gleich in den Vergleich aufgenommen werden. Eine Übersicht zum Ablauf finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Scheidungen. Für ältere studierende Kinder gelten weiterhin die Prozentsätze für die Altersgruppe ab 19 – Details dazu in Kindesunterhalt im Studium.
Häufige Fragen zum Alimente-Rechner
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Wie wir Ihnen helfen können
Eine fundierte Alimente-Berechnung braucht mehr als einen Online-Rechner: Sie braucht den Blick auf das tatsächliche Unterhalts-Netto, die richtige Anwendung der Anrechnung, die Berücksichtigung von Sonderbedarf und einen belastbaren Titel. Brandauer Rechtsanwälte begleitet Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte in Salzburg und österreichweit – von der Erstberechnung über außergerichtliche Vergleiche bis zur Vertretung im streitigen Verfahren. Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.
Stand: Mai 2026. Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.