Immobilienmaklerverordnung (IMV) 2026 — Pflichten, Maklerexposé und Honoraransatz

Die Immobilienmaklerverordnung (IMV, BGBl II 1996/297 idgF) ist das wichtigste Regelwerk für die tägliche Maklertätigkeit in Österreich. Sie schreibt vor, wie ein Makler auftritt, welche Informationen er schriftlich übergeben muss, was im Maklerexposé stehen soll — und vor allem: was er an Provision verlangen darf. Wer die Vorgaben kennt, erkennt überzogene Honorarforderungen, unvollständige Exposés und Aufklärungsverstöße sofort. Dieser Leitfaden fasst den Stand 2026 für Käufer, Mieter, Vermieter und Verkäufer zusammen und zeigt, wann es sich lohnt, eine Provision zurückzufordern oder zu reduzieren.

Maklerexposé oder Provisionsforderung erhalten? Schildern Sie uns Ihre Situation — wir prüfen, ob Exposé und Honorar den Vorgaben der Immobilienmaklerverordnung entsprechen. Jetzt anfragen ↓

Was die IMV regelt — und was nicht

Die Immobilienmaklerverordnung ist eine Verordnung des Wirtschaftsministers auf Grundlage der Gewerbeordnung. Sie konkretisiert die Standes- und Ausübungsregeln für gewerbliche Immobilienmakler in Österreich. Inhaltlich gliedert sie sich in zwei große Bereiche: in den ersten Paragraphen (§§ 1 bis 11) stehen die Pflichten der Makler gegenüber ihren Auftraggebern, von der Anbahnung bis zur Vertragserrichtung. In den späteren Paragraphen (§§ 12 bis 27) sind die Höchstprovisionen festgelegt, die ein Makler je nach Geschäftsart maximal verlangen darf.

Die IMV ist nicht das Maklergesetz (MaklerG) und sie ist auch nicht das Konsumentenschutzgesetz. Das MaklerG regelt die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Makler und Auftraggeber — etwa die Verdienstlichkeit, das Bestellerprinzip oder die Folgen bei einem Vertretungsmangel. Das KSchG ergänzt verbraucherspezifische Schutzregeln, insbesondere § 30b KSchG mit der berühmten schriftlichen Übersicht vor Vertragsabschluss. Die IMV wiederum ist öffentliches Berufsrecht: Sie sagt, was ein gewerblicher Makler in Österreich tun muss, um nicht standeswidrig zu handeln. Verstöße gegen die IMV können den Provisionsanspruch ganz oder teilweise zu Fall bringen und sind als Verwaltungsübertretung sanktionierbar.

Für die Praxis bedeutet das: Wer als Käufer, Mieter oder Vermieter eine Provisionsforderung kritisch prüfen möchte, kombiniert in der Regel drei Prüfungsebenen — IMV-Höchstsätze, MaklerG-Verdienstlichkeit und KSchG-Informationspflichten. Die Verordnung ist dabei die schnellste Plausibilitätskontrolle: Übersteigt die Forderung die zulässigen Höchstsätze, ist der Anspruch von vornherein auf die zulässige Höhe gekappt (§ 879 ABGB). Eine Übersicht über die gesamte Immobilienberatung unserer Kanzlei finden Sie auf unserer Schwerpunktseite.

📚 Drei Regelwerke im Maklerrecht — wer regelt was?
Stand: Mai 2026 · Österreich
Regelwerk Regelt vor allem Wichtigste Norm
IMV (Verordnung) Berufsrechtliche Pflichten, Höchstprovisionen, Inseratspflichten §§ 4, 6, 12 IMV
MaklerG (Gesetz) Vertrag, Verdienstlichkeit, Bestellerprinzip, Provisionsanspruch §§ 3, 6, 7, 30c MaklerG
KSchG (Gesetz) Verbraucherinformation, schriftliche Maklerübersicht, Rücktritt §§ 30a, 30b KSchG

Pflichten des Maklers im Kundenverkehr

Der Kernparagraph der IMV ist § 4 IMV. Er fasst zusammen, was ein Makler im laufenden Geschäft zu tun hat. Erstens muss er von Beginn an klarstellen, dass er als Makler einschreitet — also nicht etwa als Eigentümer oder Bevollmächtigter handelt. Zweitens muss er auf die Provisionspflicht und deren Höhe ungefragt hinweisen. Drittens schuldet er eine schriftliche Bestätigung des Maklervertrags, sobald dieser zustande kommt. Diese Bestätigung ist nicht bloß eine Formalität, sondern Beweismittel im Streitfall — fehlt sie, riskiert der Makler bei Verbrauchergeschäften, dass sein Provisionsanspruch nicht durchsetzbar ist.

Hinzu kommen weitere Pflichten aus § 3 MaklerG. Der Makler hat beide Vertragsparteien unparteiisch zu beraten und über alle Umstände aufzuklären, die für das Geschäft wesentlich sind. Dazu zählen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners, Lasten und Beschränkungen im Grundbuch, baurechtliche Beschränkungen, behördliche Auflagen und etwaige Mängel der Liegenschaft. Diese Aufklärungspflicht ist nicht abdingbar: Auch wenn der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich verlangt, muss der Makler von sich aus informieren. Wer als Verbraucher Schäden erleidet, weil der Makler einen erkennbaren Grundbuchsstand oder ein offenkundiges Baurechtshindernis verschwiegen hat, kann sich an den Makler halten — und nicht selten den Verlust des Provisionsanspruchs durchsetzen.

Eine Sonderstellung hat § 30b KSchG. Vor Abschluss des Maklervertrags mit einem Verbraucher muss der Makler eine schriftliche Übersicht übergeben. Sie enthält den Hinweis auf die Maklertätigkeit, alle voraussichtlichen Kosten des zu vermittelnden Geschäfts (also nicht nur die Maklerprovision, sondern auch Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Treuhandgebühren) und gegebenenfalls den Hinweis, dass der Makler als Doppelmakler tätig werden kann. Diese Übersicht ist eines der wichtigsten Schutzinstrumente für Verbraucher — fehlt sie, hat der Verbraucher gemäß § 30a KSchG zusätzlich ein einwöchiges Rücktrittsrecht vom späteren Hauptgeschäft.

💡 Praxistipp: Heben Sie die Erstinformation auf
In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen Mandanten erst Monate nach Vertragsabschluss überlegen, ob die Provision korrekt war. Wer die schriftliche Übersicht nach § 30b KSchG, das Exposé und sämtliche E-Mails vom Tag der Erstkontaktaufnahme aufbewahrt, kann später ohne Rekonstruktionsmühe prüfen lassen, ob die IMV-Vorgaben eingehalten wurden — und ob ein Rückforderungsanspruch besteht.

Maklerexposé — welche Angaben Pflicht sind

Das Maklerexposé ist in der IMV nicht namentlich definiert, aber durch §§ 4 und 6 IMV in Verbindung mit § 3 MaklerG inhaltlich vorgegeben. Es ist die schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zum vermittelten Objekt — und gleichzeitig Werbemittel, Aufklärungsdokument und Beweismittel in einem. Fehlt eine Angabe, die der Makler aus dem Grundbuch oder vom Auftraggeber kannte oder mit zumutbarem Aufwand kennen musste, kann das zu Schadenersatz und Provisionsverlust führen.

Welche Angaben muss ein vollständiges Exposé enthalten? Die Anforderungen ergeben sich aus der Aufklärungspflicht und der Rechtsprechung. Auf einer einzigen Seite oder in einer ausführlichen PDF lassen sich folgende Pflichtangaben kaum unterbringen, was den häufigen Streit um lückenhafte Exposés erklärt.

📄 Pflichtangaben im Maklerexposé
aus § 4 IMV, § 6 IMV, § 3 MaklerG, § 30b KSchG
1
Maklerstellung und Firma — der Makler muss klar erkennbar als Makler benannt sein, mit Firmenwortlaut, Sitz und Konzessionsangabe (§ 4 Abs 1 IMV).
2
Provisionssatz und -höhe — Prozentsatz oder Bruttomonatsmieten, Bemessungsgrundlage und Bruttobetrag inklusive 20 % Umsatzsteuer.
3
Hinweis auf Doppeltätigkeit — sofern der Makler kraft Geschäftsgebrauchs für beide Seiten tätig werden kann (§ 5 MaklerG).
4
Wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse zwischen Makler und einer Vertragspartei (§ 6 Abs 4 MaklerG) — sonst droht Provisionsverlust.
5
Voraussichtliche Nebenkosten bei Kauf: öffentliche Abgaben, Maklerprovision, Vertragserrichtung und Treuhand. Die genaue Kalkulation hängt von Kaufpreis, Finanzierung und Vertragsgestaltung ab (§ 30b KSchG).
6
Wesentliche Objektdaten: Adresse, Nutzfläche, Baujahr, Heizung, Energieausweis-Werte (Pflicht!), Widmung, Stellplätze, Kellerabteil.
7
Grundbuchsstand: Eigentümer, Pfandrechte, Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrechte, Wegerechte), Vorkaufsrechte, Bauverbote.
8
Bei Mietobjekten: Mietrechtskategorie (Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich MRG), Mietzinskategorie, Befristung, Wertsicherungsklausel, Betriebskostenstruktur.

Besonders streng wird in der Praxis die Pflicht zur Angabe der Mietrechtskategorie gehandhabt. Wer eine Wohnung als „freifinanziert“ anbietet, in Wahrheit aber im Vollanwendungsbereich MRG liegt, riskiert die Anfechtung des Maklervertrags wegen Irrtums und damit den Wegfall der Provision. Auch der Energieausweis ist seit Jahren keine Marketing-Frage mehr: § 4 Abs 4 EAVG verpflichtet zur Angabe der spezifischen Heizwärmebedarfs- und Gesamtenergieeffizienzwerte in jedem Inserat und Exposé. Fehlt der Wert, kann die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe verhängen — und der Mieter oder Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen.

Höchstprovisionen 2026 nach IMV

Der zweite große Teil der IMV (§§ 12–27) regelt, was an Provision maximal verlangt werden darf. Diese Höchstsätze sind zwingendes Recht: Eine darüber hinausgehende Vereinbarung ist gemäß § 879 ABGB nichtig, der überschießende Teil ist rückforderbar. Bemessungsgrundlage ist beim Kauf der Kaufpreis, bei der Miete der monatliche Bruttomietzins inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, aber ohne Heizkosten. Auf die Provision sind weitere 20 % Umsatzsteuer aufzuschlagen.

💰 IMV-Höchstprovisionen — Übersicht 2026
Stand: Mai 2026 · Beträge zzgl. 20 % USt
Geschäftsart Höchstprovision je Partei Norm
Kauf bis 36.336,42 € 4 % des Kaufpreises § 15 IMV
Kauf 36.336,42 € bis 48.448,51 € pauschal 1.453,46 € § 15 IMV
Kauf über 48.448,51 € 3 % des Kaufpreises § 15 IMV
Wohnungsmiete unbefristet / über 3 Jahre 2 Bruttomonatsmieten (Mieter) bzw. 3 BMM (Vermieter, ohne Bestellerprinzip) § 20 IMV
Wohnungsmiete bis 3 Jahre 1 BMM (Mieter) bzw. 3 BMM (Vermieter, ohne Bestellerprinzip) § 20 IMV
Geschäftsraummiete (jede Dauer ab 3 Jahren) 3 BMM pro Partei § 20 IMV
Verlängerung Wohnungsmiete in unbefristet je 0,5 BMM § 20 IMV
Baurecht 10–30 Jahre 3 % des jährlichen Bauzinses, max. 45 Jahre § 17 IMV
Hypothekardarlehen mit Verkaufsvermittlung 2 % der Darlehenssumme § 23 IMV
Hypothekardarlehen ohne Verkaufsvermittlung 5 % der Darlehenssumme § 23 IMV

Wichtig für Mieter: Seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips am 1. Juli 2023 darf bei einer Wohnungsmiete nur derjenige zur Kasse gebeten werden, der den Makler beauftragt hat. Beauftragt der Vermieter, zahlt der Vermieter — der Mieter ist außen vor. Beim Immobilienkauf gilt das Bestellerprinzip nicht: Der Makler darf weiterhin als Doppelmakler tätig sein und von beiden Seiten Provision verlangen, wenn er es im Vorfeld offengelegt hat. Eine detaillierte Aufschlüsselung haben wir im Leitfaden zur Maklerprovision 2026 erstellt.

💡 Praxistipp: Rechnen Sie mit Brutto und Umsatzsteuer
In den IMV-Sätzen ist die 20 % Umsatzsteuer noch nicht enthalten. Eine Wohnungsmiete von 1.200 € brutto (inkl. Betriebskosten, ohne Heizung) bedeutet bei 2 BMM eine Maklerprovision von 2.400 € — zuzüglich 20 % USt also 2.880 € brutto. Wer die Endsumme nicht kontrolliert, übersieht die USt-Differenz schnell. Vor allem bei langfristigen Gewerbemieten summieren sich diese Beträge zu vier- oder fünfstelligen Provisionen.

Bestellerprinzip und IMV — das Zusammenspiel

Mit dem Bestellerprinzip (§§ 30c und 30d MaklerG) wurde 2023 ein neuer Schutzmechanismus eingeführt, der die IMV-Höchstsätze nicht ersetzt, sondern überlagert. Die IMV sagt, was höchstens verlangt werden darf, das MaklerG sagt, von wem. Beide Regeln gelten parallel — und beide müssen vom Makler eingehalten werden.

🏠 Wohnungsmiete (mit Bestellerprinzip)

Maklerprovision nur von der Person, die den Makler erstmals und nachweislich beauftragt hat. Eine Umkehr der Zahllast in den Mietvertrag ist nichtig.

Beispiel: Vermieter beauftragt Makler → Vermieter zahlt, Mieter zahlt nichts. Höchstsatz aus § 20 IMV bleibt unverändert.
🏢 Kauf & Gewerbemiete (ohne Bestellerprinzip)

Klassisches Doppelmaklermodell ist zulässig: Beide Parteien können Provision schulden, sofern jede einen wirksamen Maklervertrag hat und die Doppeltätigkeit offengelegt wurde.

Beispiel: Käufer und Verkäufer schließen je einen Maklervertrag. Beide zahlen bis 3 % bzw. den IMV-Höchstsatz.

Eine besondere Konstellation entsteht in Mischfällen: Wer eine Eigentumswohnung kauft, die anschließend vermietet werden soll, schließt zwei Geschäfte ab — den Kauf (kein Bestellerprinzip, IMV-Sätze für Kauf) und den späteren Mietvertrag (Bestellerprinzip greift). Beauftragt der neue Eigentümer denselben Makler mit der Erstvermietung, kann der Mieter nicht zur Provisionszahlung herangezogen werden, auch wenn das Exposé „Provision: 2 BMM“ angibt. Solche Klauseln sind seit 1. Juli 2023 unzulässig und Mieter dürfen ungeachtet dessen die Wohnung ohne Provisionspflicht beziehen.

Bei einer reinen Mietrechtsberatung oder einer Prüfung des Maklerexposés gehen wir genau diese Schritte durch — vom Inserat über die Beauftragung bis zur Endabrechnung.

Doppelmakler, Inserate und Verbraucherinformation

Doppelmaklertätigkeit nach § 5 MaklerG

Bei der Vermittlung von Liegenschaften ist die Doppeltätigkeit kraft Geschäftsgebrauchs grundsätzlich zulässig. Der Makler muss aber beide Seiten auf seine Doppelstellung hinweisen — am besten schon im Exposé und in der schriftlichen Maklerübersicht. Lässt der Makler diese Aufklärung weg, verstößt er gegen seine Interessenwahrungspflicht und kann nach der Rechtsprechung des OGH den Provisionsanspruch verlieren. Besonders heikel sind Konstellationen, in denen Käufer und Verkäufer am selben Tisch sitzen: Wer hier nicht offen kommuniziert, wem er „gehört“, riskiert sein Honorar.

Inserate nach § 6 IMV

§ 6 IMV verlangt, dass jedes Inserat klar erkennen lässt, dass es vom Makler stammt. Dazu gehört der Firmenwortlaut und eine Maklerkennzeichnung („Immobilientreuhänder“, „Immobilienmakler“). Auch bei Kaufangeboten in Anzeigen sind Anzahlungs- und Rückzahlungsraten auszuweisen, sofern es sich nicht um einen Barkauf handelt. Wer ein Inserat mit Lockpreisen veröffentlicht oder den Maklerstatus unterschlägt, riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und kann gewerberechtlich belangt werden.

Verbraucherinformation nach § 30b KSchG

Ist der Auftraggeber Verbraucher (Privatperson), muss der Makler vor Vertragsabschluss eine schriftliche Übersicht übergeben. Erfolgt diese Übergabe nicht oder zu spät, hat der Verbraucher eine Woche Zeit, vom Maklervertrag (und unter Umständen auch vom späteren Kaufvertrag) zurückzutreten — gerechnet ab Abgabe der Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (§ 30a KSchG). Diese Frist wird in der Praxis viel zu selten genutzt, weil sie den meisten Verbrauchern unbekannt ist. Wer das Maklerangebot nicht in der Maklerkanzlei selbst unterzeichnet hat, sollte spätestens nach Erhalt der Provisionsrechnung prüfen, ob der Rücktritt noch möglich oder die Provisionszahlung zumindest abwehrbar ist.

Häufige Fehler — und welche Folgen sie haben

Überschreitung der IMV-Höchstsätze
Der häufigste Fall. Der Teil über dem Höchstsatz ist gemäß § 879 ABGB nichtig und rückforderbar — auch wenn die Provision bereits bezahlt wurde. Verjährung: 3 Jahre, in Sonderfällen länger.
Fehlende oder verspätete § 30b KSchG-Übersicht
Wird die schriftliche Übersicht nicht oder zu spät übergeben, entsteht ein einwöchiges Rücktrittsrecht (§ 30a KSchG). Der Verbraucher kann den Maklervertrag und unter Umständen das Hauptgeschäft beenden.
Provisionsklausel in Mietverträgen
Seit Bestellerprinzip unzulässig: Klauseln, mit denen ein vom Vermieter beauftragter Makler die Provision auf den Mieter abwälzt. Die gesamte Vereinbarung ist nichtig — der Mieter zahlt nichts.
Verschwiegene Naheverhältnisse
Ist der Makler Verwandter oder wirtschaftlich verbunden mit einer Vertragspartei und legt das nicht offen (§ 6 Abs 4 MaklerG), verliert er die Provision gegenüber der anderen Seite.
Lückenhaftes Maklerexposé
Fehlende Energieausweiswerte, falsche Mietrechtskategorie oder verschwiegene Pfandrechte begründen Schadenersatzansprüche. Im Extremfall kann der Maklervertrag wegen Irrtums angefochten werden.
Mündlicher Maklervertrag bei Verbrauchergeschäften
Die IMV verlangt Schriftlichkeit (§ 4 IMV). Fehlt die schriftliche Bestätigung, ist der Provisionsanspruch im Verbrauchergeschäft regelmäßig nicht durchsetzbar.

Wer eine Provisionsforderung erhält, sollte zunächst prüfen, ob mindestens einer dieser sechs Punkte zutrifft. Bei Treffern lohnt sich die anwaltliche Bewertung — die Erfahrung zeigt, dass in solchen Konstellationen häufig zumindest ein Teilbetrag rückforderbar ist. Hilfreich für die Erstprüfung sind unsere Beiträge zur Fälligkeit der Maklerprovision und zur Höchstprovision im B2B- und B2C-Vergleich.

Drei Praxisfälle aus der Kanzlei

Fall 1: Kaufprovision 4 % statt 3 % bei Kaufpreis 380.000 €

Ein Käufer schloss einen Maklervertrag mit 4 % Provision für eine Liegenschaft in Salzburg-Aigen. Der Kaufpreis lag bei 380.000 €. Nach IMV § 15 wären 3 % zulässig gewesen (Kaufpreis über 48.448,51 €). Die rechnerische Differenz beträgt 1 % von 380.000 € = 3.800 € netto bzw. 4.560 € brutto. Diesen Übersinn haben wir formell außergerichtlich rückgefordert und nach acht Wochen vollständig zurückerhalten. Die Provisionsklausel selbst blieb wirksam — nur der Übersinn fiel weg.

Fall 2: Provisionsforderung an Mieter trotz Bestellerprinzip

Eine Mieterin in Salzburg-Riedenburg erhielt nach Abschluss eines Wohnungsmietvertrags eine Provisionsrechnung über 2.880 € (2 BMM zzgl. USt). Aus der Korrespondenz war ersichtlich, dass der Makler ursprünglich vom Eigentümer beauftragt worden war. Die Mieterin hatte lediglich auf das Inserat geantwortet. Wir lehnten die Provisionsforderung mit Verweis auf § 30c MaklerG ab. Der Makler zog die Rechnung zurück, ohne dass es zu einem Verfahren kam.

Fall 3: Verschwiegene Doppeltätigkeit beim Reihenhauskauf

Ein Käufer erfuhr erst nach Vertragsabschluss, dass der vermittelnde Makler gleichzeitig wirtschaftlicher Geschäftsführer der verkaufenden Bauträger-GmbH war. Diese Naheverbindung war im Exposé nicht offengelegt. Wir machten aus dem Schwerpunkt Kaufverträge heraus den Provisionsverlust gegenüber dem Käufer geltend (§ 6 Abs 4 MaklerG) und erreichten eine Reduktion auf null Euro. Zusätzlich diskutieren wir aktuell Schadenersatz für die im Exposé nicht erwähnten Sanierungskosten am Dach.

✅ Checkliste: Maklerexposé und Honorarrechnung in 8 Schritten prüfen
☑️
Maklerstellung klar erkennbar? — Firmenwortlaut, Sitz, Konzessionsbezeichnung im Exposé.
☑️
§ 30b-Übersicht erhalten? — Schriftliche Kostenaufstellung vor Vertragsabschluss?
☑️
Provisionssatz im IMV-Rahmen? — Kaufpreis × Höchstsatz mit Forderung vergleichen.
☑️
Bestellerprinzip beachtet? — Wer hat den Makler nachweislich erstmals beauftragt?
☑️
Doppeltätigkeit offengelegt? — Hinweis im Exposé und in der Übersicht?
☑️
Naheverhältnisse offengelegt? — Verwandtschaft, Geschäftsführerstellung, Beteiligung?
☑️
Energieausweis-Werte enthalten? — Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor?
☑️
Mietrechtskategorie korrekt? — Anwendungsbereich MRG, Befristung, Wertsicherung im Exposé?

Häufige Fragen zur Maklerverordnung

Was passiert, wenn die Maklerprovision über dem IMV-Höchstsatz liegt?
Eine Provisionsvereinbarung über dem in der IMV festgelegten Höchstsatz ist gemäß § 879 ABGB im überschießenden Teil nichtig. Wurde bereits gezahlt, kann der zu viel bezahlte Anteil zurückgefordert werden — die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Zahlung. Bei vorsätzlicher Überschreitung oder bei Unwirksamkeit nach Klausel-Richtlinie können längere Fristen gelten.
Muss ein Maklerexposé schriftlich übergeben werden?
Das Maklerexposé selbst ist gesetzlich nicht zwingend, in der Praxis aber unverzichtbar. Schriftlich verpflichtend ist jedoch die Bestätigung des Maklervertrags nach § 4 IMV und bei Verbrauchergeschäften die Übersicht nach § 30b KSchG. Das Exposé fasst die Pflichtinformationen aus diesen Vorschriften zusammen — fehlt eine wesentliche Angabe, drohen Schadenersatz und Provisionsverlust.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Hauskauf?
Nein. Das Bestellerprinzip nach § 30c MaklerG gilt ausschließlich für die Vermittlung von Wohnungsmieten. Beim Immobilienkauf — egal ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Reihenhaus — bleibt das klassische Doppelmaklermodell zulässig. Der Makler darf von beiden Seiten Provision verlangen, sofern beide einen wirksamen Maklervertrag geschlossen haben und die Doppeltätigkeit offengelegt wurde.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 IMV 2026 — die fünf Kernpunkte
1.
Die IMV regelt die berufsrechtlichen Pflichten und die zulässigen Höchstprovisionen — das MaklerG die zivilrechtlichen Ansprüche, das KSchG die Verbraucherinformation. Alle drei Regelwerke gelten parallel.
2.
§ 4 IMV verlangt die schriftliche Bestätigung des Maklervertrags. Bei Verbrauchergeschäften kommt § 30b KSchG mit der schriftlichen Kostenübersicht hinzu — ohne diese entsteht ein einwöchiges Rücktrittsrecht.
3.
Höchstprovisionen 2026: Kauf 3 % (über 48.448,51 €), Wohnungsmiete 2 BMM (Mieter unbefristet) oder 1 BMM (Mieter befristet bis 3 Jahre), Geschäftsraummiete bis 3 BMM. Jeweils zzgl. 20 % USt.
4.
Das Maklerexposé sollte mindestens acht Pflichtangaben enthalten: Maklerstellung, Provision, Doppeltätigkeit, Naheverhältnisse, Nebenkosten, Objektdaten, Grundbuchsstand und Mietrechtskategorie.
5.
Beim Wohnungsmietvertrag gilt das Bestellerprinzip: Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler nachweislich selbst beauftragt hat. Beim Kauf und bei Gewerbemiete bleibt das Doppelmaklermodell zulässig.

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Wie wir Ihnen helfen können

Brandauer Rechtsanwälte begleitet Käufer, Mieter und Vermieter in ganz Österreich bei der Bewertung von Maklerexposés, Provisionsforderungen und Rückforderungsansprüchen. Wir prüfen die schriftliche Übersicht nach § 30b KSchG, gleichen die geforderte Provision mit den IMV-Höchstsätzen ab und identifizieren Aufklärungs- oder Doppeltätigkeitsmängel. Bei berechtigten Ansprüchen treten wir außergerichtlich an den Makler heran und führen — wo nötig — das Verfahren bis zur Rückzahlung. Kontaktieren Sie uns, wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Rechtslage im konkreten Fall hängt von zahlreichen Faktoren ab — lassen Sie sich vor weiteren Schritten beraten.

Einantwortungsbeschluss – Ablauf, Inhalt & Anfechtung 2026

Der Einantwortungsbeschluss ist der gerichtliche Schlusspunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit ihm überträgt das Verlassenschaftsgericht den Nachlass förmlich an die Erben – mit Erbquoten, Verfügungsbefugnis und allen Folgewirkungen für Grundbuch, Bank und Steuer. Lassen sich Fehler nicht mehr durch einen Rekurs innerhalb von vierzehn Tagen heilen, bleibt nur die Erbschaftsklage. Dieser Beitrag zeigt, was im Einantwortungsbeschluss steht, wie der Weg dorthin abläuft, welche Anfechtungsfristen gelten und wo wir in unserer Praxis die meisten Fehler sehen.

Beschluss erhalten oder Verfahren läuft noch? Schildern Sie Ihre Situation – wir prüfen Inhalt, Fristen und Handlungsoptionen für Erben und Übergangene. Jetzt anfragen ↓

Was ist der Einantwortungsbeschluss?

Der Einantwortungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der die Verlassenschaft an die Erben übergeben wird. Er bildet den formellen Abschluss des österreichischen Verlassenschaftsverfahrens und beantwortet die Kernfrage: Wer ist Erbe – und zu welcher Quote? Bis zur Einantwortung existiert der Nachlass als sogenannte ruhende Verlassenschaft – als juristische Person eigener Art, die zwar Trägerin von Rechten und Pflichten ist, aber keinen handlungsfähigen Eigentümer hat. Erst mit dem Einantwortungsbeschluss endet dieser Schwebezustand.

Wer den Beschluss in Händen hält, ist nicht „nur“ formell Erbe. Er ist rechtlich Universalsukzessor des Verstorbenen: Er tritt in alle vererblichen Rechte und Pflichten ein, übernimmt Liegenschaften, Bankguthaben, Unternehmensanteile, Versicherungsleistungen – und in einer unbedingten Erbantrittserklärung auch die Schulden des Erblassers. Welche Konsequenzen das hat und warum die Wahl zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung so weitreichend ist, haben wir in einem eigenen Beitrag dargestellt.

Infografik
Drei Schlüsselbegriffe der Einantwortung
Was den Einantwortungsbeschluss ausmacht – kompakt erklärt.
📜
Ruhende Verlassenschaft
Der Nachlass zwischen Todesfall und Einantwortung. Rechtsfähig, aber ohne handlungsfähigen Träger.
⚖️
Einantwortung
Der gerichtliche Akt, mit dem die Verlassenschaft auf die Erben übergeht. Rechtsgrundlage: § 177 ff AußStrG.
🏛️
Universalsukzession
Der Erbe rückt vollständig in die Position des Erblassers ein – Aktiva wie Passiva, ohne dass es einer Übergabe bedarf.

Der Beschluss hat zwei Hauptfunktionen. Zum einen stellt er fest, wer Erbe ist und in welchem Anteil. Zum anderen ist er Legitimationsurkunde gegenüber Dritten: Banken, Versicherungen, das Grundbuchgericht und die Finanzverwaltung verlangen den rechtskräftigen Beschluss, bevor sie Konten freigeben, Auszahlungen vornehmen oder Eigentumseintragungen vollziehen. Wer den Beschluss nicht sauber in Händen hat, kommt operativ keinen Schritt weiter.

Wer einen umfassenden Überblick zum Gesamtablauf des Verfahrens sucht, findet ihn in unserem Leitfaden zum Verlassenschaftsverfahren in Österreich. Hier konzentrieren wir uns auf den letzten Schritt – die Einantwortung selbst.

Inhalt des Beschlusses nach § 178 AußStrG

Was in einem Einantwortungsbeschluss zwingend stehen muss, regelt § 178 Außerstreitgesetz (AußStrG). Die Bestimmung ist mehr als Formvorschrift: Jede einzelne Angabe hat eine Funktion für nachfolgende Rechtsgeschäfte, etwa die Grundbucheintragung oder die Verlassenschaftsbesteuerung. Ein lückenhafter Beschluss erzeugt Folgeprobleme, die im schlimmsten Fall zu einer Berichtigung im Außerstreitverfahren führen.

⚖️ Pflichtinhalte des Einantwortungsbeschlusses
Was nach § 178 AußStrG enthalten sein muss.
1
Daten des Verstorbenen – Vor- und Familienname, Geburts- und Sterbedatum, letzter gewöhnlicher Aufenthalt. Damit ist der Erbfall eindeutig identifiziert.
2
Erben und Erbquoten – Vollständige Namen sowie der Bruchteil oder Hundertsatz, zu dem jede Person erbt. Die Summe muss lückenlos ergeben.
3
Berufungsgrund – Gesetz, Testament, Erbvertrag oder Vermächtnisanordnung. Steht im Beschluss als Titel der Erbschaft.
4
Art der Erbantrittserklärung – Bedingt oder unbedingt. Diese Angabe legt fest, in welchem Umfang die Erben für Nachlassverbindlichkeiten haften.
5
Hinweis auf Erbteilungs- oder Pflichtteilsübereinkommen – Wenn vorhanden, mit Datum. Inhaltliche Details bleiben dem Übereinkommen vorbehalten.
6
Grundbuchsanordnungen – Konkrete Eintragungen, die das Grundbuchgericht aufgrund des Beschlusses vorzunehmen hat (Eigentumsrechte, Pfandrechte, Servitute).

Vor allem die Erbquote ist heikel. § 178 AußStrG verlangt eine vollständige und widerspruchsfreie Quotenangabe. Wenn das Testament ungenau ist oder mehrere letztwillige Verfügungen vorliegen, kann das Gericht den Beschluss erst fassen, wenn die Quoten endgültig geklärt sind – notfalls über ein gesondertes Erbrechtsstreitverfahren. Eine eilig herbeigeführte Einantwortung ohne saubere Klärung produziert Streit, der später per Erbschaftsklage ausgetragen werden muss.

Wenn neben den Erben Vermächtnisnehmer (Legatare) oder Pflichtteilsberechtigte beteiligt sind, sind diese im Beschluss nicht als Erben ausgewiesen, ihre Ansprüche aber durch Hinweise (etwa auf Vermächtnisse oder ein Pflichtteilsübereinkommen) abgesichert. Wer die Höhe des Pflichtteils prüfen will – insbesondere bei Liegenschaftsbestand – findet die Einordnung in unserem Beitrag zur Strategie bei Erbstreit in Österreich.

Ablauf bis zum Einantwortungsbeschluss

Der Einantwortungsbeschluss ist nicht der erste, sondern der letzte Schritt eines mehrstufigen Verfahrens. Es beginnt mit der Verständigung des Bezirksgerichts vom Todesfall und endet mit der Übergabe des rechtskräftigen Beschlusses an die Erben. Das Tempo hängt vom Umfang der Verlassenschaft, der Eindeutigkeit der Testamentslage und der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten ab. Einfache Fälle sind in zwei bis vier Monaten erledigt, komplexe Verfahren mit Liegenschaftsbewertungen, Unternehmensanteilen oder internationalem Bezug ziehen sich nicht selten über ein bis zwei Jahre. Welche Zeitspannen bei einfachen, mittleren und komplexen Verfahren realistisch sind, zeigt unser Beitrag zur Dauer des Einantwortungsbeschlusses in Österreich.

Verlassenschaftsverfahren in sechs Schritten
1
Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär
Ein Notar erhebt im Auftrag des Bezirksgerichts den Nachlass, die Erbenstellung und die Schuldenlage.
2
Erbantrittserklärungen
Bedingt oder unbedingt – die Wahl entscheidet über den Umfang der Haftung. Bis dahin ist die Verlassenschaft ruhend.
3
Vermögensverzeichnis oder Inventar
Bei bedingter Erbantrittserklärung wird ein Inventar errichtet, das Aktiva und Passiva genau auflistet.
4
Klärung der Erbenstellung
Bei strittiger Erbfolge führt das Gericht einen Erbrechtsstreit; bei Bedarf wird ein Verlassenschaftskurator bestellt.
5
Erbteilungsübereinkommen (optional)
Mehrere Erben können hier festlegen, wer welche Vermögenswerte erhält – wirkt zwischen den Erben, nicht gegenüber Dritten.
6
Einantwortungsbeschluss
Das Bezirksgericht stellt den Beschluss aus. Mit Rechtskraft erlangen die Erben volle Verfügungsbefugnis.

In dieser Phase ist eine vermeintliche Kleinigkeit oft entscheidend: die Wahl der Erbantrittserklärung. Wer unbedingt erbt, haftet auch mit eigenem Vermögen – und merkt das oft erst, wenn nach der Einantwortung unbekannte Verbindlichkeiten auftauchen. Wir empfehlen daher in den meisten Fällen die bedingte Erbantrittserklärung; die Hintergründe – inklusive Frist und Wirkung – stehen im Beitrag zur Haftung für Schulden im Erbfall.

Wenn die Erben minderjährig, geschäftsunfähig oder einander unbekannt sind, kann das Gericht einen Verlassenschaftskurator bestellen. Dieser vertritt die ruhende Verlassenschaft bis zur Einantwortung – etwa bei laufenden Gerichtsverfahren, Mietverträgen oder Liegenschaftsangelegenheiten.

Rechtskraft, Grundbuch und Verfügungsbefugnis

Mit Erlassung des Beschlusses geht das Eigentum am Nachlass auf die Erben über. Das ist die juristische Sicht. Praktisch ist allerdings die Rechtskraft entscheidend. Die Rekursfrist beträgt vierzehn Tage ab Zustellung. Erst nach deren Ablauf – wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde – wird der Beschluss formell rechtskräftig. Solange muss man warten, bevor Banken Konten freigeben, Versicherungen auszahlen oder das Grundbuchgericht die Eintragung vollzieht.

📊 Wirkung der Einantwortung im Vergleich
Welche Schritte sind vor und nach der Rechtskraft möglich?
Maßnahme Vor Rechtskraft Nach Rechtskraft
Konten freigeben Nein Ja, mit Beschluss + Rechtskraftbestätigung
Liegenschaft im Grundbuch eintragen Nein Ja – Eintragung wirkt deklaratorisch
Liegenschaft veräußern Nur durch die Verlassenschaft (mit gerichtlicher Genehmigung) Ja, durch Erben selbst
Unternehmen führen Über Kurator oder bevollmächtigte Erben Erben treten unmittelbar in die Gesellschafterstellung
Rekurs erheben Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Nicht mehr möglich – nur noch Erbschaftsklage

Ein häufiges Missverständnis betrifft das Grundbuch. Der Eigentumserwerb an Liegenschaften vollzieht sich mit dem Einantwortungsbeschluss selbst, nicht erst mit der Grundbucheintragung. Diese hat lediglich deklaratorische Wirkung – sie macht den bereits eingetretenen Erwerb nach außen sichtbar. Das hat praktische Folgen: Eine vor der Eintragung wirksam abgeschlossene Veräußerung der geerbten Liegenschaft ist möglich; das Grundbuch wird dann unmittelbar auf den Käufer umgeschrieben (sogenannter Sprung im Grundbuch). Steuerlich sind die Erben jedoch ab dem Todestag wirtschaftlich Eigentümer – etwa für Zwecke der Immobilienertragsteuer bei geerbten Liegenschaften.

💡 Praxistipp: Rechtskraftbestätigung sofort beantragen
Erben unterschätzen häufig den Unterschied zwischen Beschluss und rechtskräftigem Beschluss. Banken und Versicherungen akzeptieren in aller Regel nur eine Ausfertigung mit Rechtskraftbestätigung. Lassen Sie diese unmittelbar nach Ablauf der 14-tägigen Frist beim Verlassenschaftsgericht ausstellen – das spart Wochen, wenn anschließend Konten aufgelöst, Versicherungen abgerechnet oder Liegenschaften umgeschrieben werden sollen.

Rekurs – Anfechtung binnen vierzehn Tagen

Wer mit dem Inhalt des Einantwortungsbeschlusses nicht einverstanden ist, kann Rekurs erheben. Das ist das ordentliche Rechtsmittel im Außerstreitverfahren. Zuständig für die Entscheidung ist das Landesgericht als Rekursgericht. Die Frist ist kurz und unverlängerbar: vierzehn Tage ab Zustellung des Beschlusses. Wird sie versäumt, wird der Beschluss formell rechtskräftig – und der ursprüngliche Mangel kann nur noch unter den engen Voraussetzungen einer Erbschaftsklage geltend gemacht werden.

Wer ist rekursberechtigt?

Rekurslegitimiert ist jeder, der durch den Beschluss beschwert ist – also dessen Rechtsposition durch den Inhalt verschlechtert wird. In der Praxis sind das meist: Erben, deren Erbquote zu niedrig festgesetzt wurde; übergangene Erben, die im Beschluss nicht aufscheinen, obwohl sie eine Erbantrittserklärung abgegeben haben; Pflichtteilsberechtigte, soweit der Beschluss auf ihre Ansprüche zurückwirkt; Gläubiger der Verlassenschaft, wenn der Beschluss ihre Vollstreckungsmöglichkeiten beeinträchtigt; und das Finanzamt bzw die Sozialversicherung im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Forderungen.

Rekurs
Im Verlassenschaftsverfahren
Frist: 14 Tage ab Zustellung
Adressat: Bezirksgericht, das den Beschluss erlassen hat
Wirkung: Hindert Eintritt der Rechtskraft – Erben können noch nicht verfügen
Form: Schriftlich oder zu Protokoll
Häufigster Fall: Erbquote falsch, übergangener Erbe, fehlerhafte Berücksichtigung eines Erbteilungsübereinkommens.
Erbschaftsklage
Nach Rechtskraft des Beschlusses
Frist: 3 Jahre ab Kenntnis, längstens 30 Jahre ab Todesfall
Adressat: Bezirksgericht im streitigen Zivilprozess
Wirkung: Herausgabe des zu Unrecht erlangten Nachlasses
Form: Klage; Anwaltspflicht ab Streitwert über € 5.000
Achtung: Voraussetzung ist eine bessere Erbrechtsstellung – schwer durchzusetzen, wenn die Erbenstellung bereits gerichtlich geprüft wurde.

Welche Mängel kann der Rekurs aufgreifen?

Mit dem Rekurs kann jeder Mangel des Beschlusses gerügt werden: unrichtige Erbquote, fehlende oder falsche Bezeichnung eines Erben, übersehene letztwillige Verfügung, fehlerhafte Berücksichtigung eines Erbteilungsübereinkommens, unklare Grundbuchsanordnungen oder Verfahrensmängel (etwa unterbliebene Anhörung eines Erben). Auch eine nicht ausreichende Begründung kann beanstandet werden. Der Rekurs muss konkret darlegen, in welchem Punkt der Beschluss aus welchem Grund unrichtig ist; eine pauschale Anfechtung „im vollen Umfang“ reicht zwar zur Fristwahrung, ohne inhaltliche Substanz wird der Rekurs jedoch erfolglos bleiben.

Wir raten Mandanten regelmäßig, einen Beschluss am Tag des Empfangs zu prüfen. Wenn ein zentraler Punkt strittig erscheint, beginnt die anwaltliche Aufarbeitung sofort – die vierzehn Tage vergehen schneller als gedacht. Wer wartet, bis der Beschluss in Rechtskraft erwächst, muss anschließend mit dem schwerfälligeren Werkzeug der Erbschaftsklage operieren.

Erbschaftsklage nach Rechtskraft des Beschlusses

Die Erbschaftsklage (§ 823 ABGB) ist das nachgelagerte Instrument, um eine fehlerhafte Einantwortung anzufechten, nachdem der Beschluss rechtskräftig geworden ist. Sie wird im streitigen Zivilverfahren geführt, nicht mehr im Außerstreitverfahren. Voraussetzung ist, dass der Kläger ein besseres Erbrecht behauptet als die Person, die nach dem Beschluss als Erbe gilt. Der typische Fall ist ein nachträglich aufgetauchtes Testament zugunsten eines bisher übergangenen Erben.

Die Erbschaftsklage richtet sich auf Herausgabe der Erbschaft – also nicht auf Aufhebung des Beschlusses, sondern auf die Sache. Erfolgt die Klage rechtzeitig und erfolgreich, muss der bisherige Scheinerbe den Nachlass an den wahren Erben herausgeben. Die Verjährungsfristen sind in zwei Stufen aufgebaut.

⏱️ Fristen rund um den Einantwortungsbeschluss
Übersicht der maßgeblichen Verjährungs- und Rechtsmittelfristen.
Rechtsmittel Frist Beginn
Rekurs gegen Einantwortungsbeschluss 14 Tage Zustellung des Beschlusses
Erbschaftsklage – kurze Frist 3 Jahre Kenntnis vom besseren Erbrecht
Erbschaftsklage – absolute Frist 30 Jahre Todestag des Erblassers
Pflichtteilsklage 3 Jahre Kenntnis vom Erbfall (§ 1487 ABGB)
Anfechtung wegen Willensmangel 3 Jahre Kenntnis vom Anfechtungsgrund

Wichtig: Die Erbschaftsklage ist kein Wundermittel. Wenn der Einantwortungsbeschluss auf einer gerichtlich geprüften Erbrechtsentscheidung beruht, sind die Hürden hoch. Die bloße Überzeugung, ein besserer Erbe zu sein, genügt nicht. In der Praxis ist die Klage am erfolgversprechendsten bei nachträglich aufgetauchten Testamenten oder unentdeckten Pflichtteilsansprüchen, die im Verlassenschaftsverfahren nicht thematisiert wurden.

Häufige Fehler rund um die Einantwortung

Aus unserer Beratungspraxis wiederholen sich bestimmte Fehler – fast immer mit Folgen, die hohen Aufwand nach sich ziehen. Die folgenden sechs sehen wir besonders häufig.

Rekursfrist versäumt
Vierzehn Tage sind eine harte Frist. Wer den Beschluss erst nach dem Urlaub liest oder erfolglos mit dem Notar verhandelt, hat die Frist verloren – Rechtsmittel sind nicht mehr möglich, nur noch die Erbschaftsklage mit deutlich höherer Schwelle.
Unbedingte Erbantrittserklärung in unklaren Schuldverhältnissen
Wer ohne Inventar unbedingt erklärt und später unbekannte Verbindlichkeiten entdeckt, haftet persönlich. Die Wahl wirkt fort – auch im Einantwortungsbeschluss.
Liegenschaft vor Rechtskraft verkauft – ohne Genehmigung
Solange der Beschluss nicht rechtskräftig ist, ist nicht der Erbe Verkäufer, sondern die ruhende Verlassenschaft. Veräußerungen vor Einantwortung bedürfen besonderer gerichtlicher Befassung – sonst scheitert die Grundbucheintragung.
Erbteilungsübereinkommen erst nach Einantwortung
Wer die Verteilung der Nachlasswerte nicht vor der Einantwortung regelt, muss anschließend Eigentum von Bruchteilseigentum auf Alleineigentum umschreiben – mit eigener Grunderwerbsteuer und zusätzlichem Notarsaufwand.
Pflichtteilsberechtigte zu spät einbezogen
Der Pflichtteilsanspruch ist eine Geldforderung gegen den Nachlass. Wird er im Verfahren nicht thematisiert, droht eine spätere Klage – samt Zinsen, Anwaltsgebühren und Streit über den Liegenschaftswert.
Rechtskraftbestätigung vergessen
Ohne Rechtskraftbestätigung akzeptieren weder Banken noch das Grundbuchgericht den Beschluss. Wer sie nicht beantragt, blockiert sich selbst – die Verzögerung kostet im Schnitt ein bis zwei Wochen.

Sonderfälle aus der Praxis

Mehrere Erben – Erbengemeinschaft nach Einantwortung

Erben mehrere Personen, entsteht mit der Einantwortung von Gesetzes wegen eine Miteigentümergemeinschaft an Liegenschaften, eine Erbengemeinschaft am übrigen Nachlass. Verwaltungshandlungen erfordern grundsätzlich Mehrheits- oder Einstimmigkeitsbeschlüsse; im Streit hilft entweder ein Erbteilungsübereinkommen oder die Teilungsklage. Wer Konflikte abfedern will, sollte das Übereinkommen schon im laufenden Verfahren formulieren – wie es in der Praxis funktioniert, beschreiben wir im Beitrag zur Erbengemeinschaft ohne Streit.

Auslandsbezug und Europäisches Nachlasszeugnis

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen, etwa wenn der Erblasser ein deutscher Staatsbürger mit Vermögen in Österreich war, kommt zur Einantwortung das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) hinzu. Es weist die Erbenstellung EU-weit nach und wird in Österreich zusätzlich zur österreichischen Einantwortung benötigt, wenn Vermögen in einem anderen EU-Staat aufzulösen ist. Wir empfehlen Erben mit Auslandsbezug, das ENZ parallel zum Einantwortungsverfahren beim Bezirksgericht zu beantragen – die Bearbeitung dauert sonst nochmals mehrere Wochen.

Überschuldete Verlassenschaft

Übersteigen die Verbindlichkeiten die Aktiva, kommt entweder eine bedingte Erbantrittserklärung mit Inventar oder die Überlassung an Zahlungs statt in Betracht. Im zweiten Fall ergeht kein Einantwortungsbeschluss im klassischen Sinn, sondern ein Beschluss über die Überlassung an die Gläubiger. Die Erben treten gar nicht in den Nachlass ein. Diese Variante ist häufig sinnvoller als ein riskanter Erbschaftsantritt – sie schützt das eigene Vermögen vollständig.

Nachträglich aufgetauchtes Testament

Findet sich nach rechtskräftiger Einantwortung ein bisher unbekanntes Testament, kann der dadurch begünstigte Erbe Erbschaftsklage erheben. Die dreijährige Frist beginnt ab Kenntnis vom besseren Erbrecht zu laufen. In dieser Konstellation kommt es regelmäßig zu erheblichen Beweisproblemen – vor allem, wenn das Testament eigenhändig (holografisch) und ohne Zeugen errichtet wurde. Wir empfehlen, bei einer Suche nach letztwilligen Verfügungen auch das Österreichische Zentrale Testamentsregister sowie ausländische Register systematisch abzufragen.

Häufige Fragen zum Einantwortungsbeschluss

Wie lange dauert es bis zum Einantwortungsbeschluss?
Bei einfacher Vermögenslage und unstrittiger Erbfolge ergeht der Beschluss meist innerhalb von zwei bis vier Monaten nach dem Todesfall. Komplexe Verlassenschaften mit Liegenschaften, Unternehmensanteilen, mehreren Erben oder Auslandsbezug brauchen häufig sechs bis zwölf Monate, in Streitfällen auch deutlich länger. Maßgeblich sind vor allem die Erstellung des Inventars und die Klärung der Erbenstellung.
Kann ich nach der Einantwortung noch eine Erbschaft ausschlagen?
Nein. Die Ausschlagung muss vor Abgabe der Erbantrittserklärung erfolgen. Nach der Einantwortung ist die Erbenstellung verbindlich – ein nachträglicher Rückzug ist nur in seltenen Fällen über die Anfechtung wegen Willensmangels (Irrtum, Täuschung) möglich, und auch dort sehr eng begrenzt.
Was kostet der Einantwortungsbeschluss?
Der Beschluss selbst löst Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz aus. Die Höhe bemisst sich nach dem reinen Wert der Verlassenschaft (Aktiva abzüglich Passiva) und beträgt aktuell 0,5 Prozent bei Erbschaften über 7.300 Euro, gestaffelt nach Vermögenswert. Dazu kommen die Notarsgebühren des Gerichtskommissärs und gegebenenfalls Anwaltskosten. Eine Liegenschaftsbewertung wird gesondert verrechnet.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Einantwortungsbeschluss kompakt
1.
Der Einantwortungsbeschluss ist der gerichtliche Schlusspunkt des Verlassenschaftsverfahrens und überträgt den Nachlass auf die Erben.
2.
Pflichtinhalt nach § 178 AußStrG: Erben, Erbquote, Berufungsgrund, Art der Erbantrittserklärung, Grundbuchsanordnungen.
3.
Rekursfrist: vierzehn Tage ab Zustellung – unverlängerbar. Nach Versäumung bleibt nur die Erbschaftsklage.
4.
Eigentum an Liegenschaften geht mit dem Beschluss über, die Grundbucheintragung wirkt nur deklaratorisch.
5.
Erbschaftsklage: drei Jahre ab Kenntnis vom besseren Erbrecht, längstens dreißig Jahre ab Todesfall.
6.
Rechtskraftbestätigung sofort beantragen – sonst Verzögerung bei Banken, Grundbuch und Versicherungen.

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Wie wir Ihnen helfen können

Brandauer Rechtsanwälte begleiten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer durch das Verlassenschaftsverfahren – von der Erbantrittserklärung über das Inventar bis zum Einantwortungsbeschluss und seiner Anfechtung. In strittigen Fällen prüfen wir den Beschluss innerhalb der vierzehntägigen Rekursfrist, formulieren das Rechtsmittel und vertreten Sie vor dem Landesgericht. Wenn die Frist bereits verstrichen ist, klären wir, ob eine Erbschaftsklage erfolgversprechend ist – und ob sich der Aufwand wirtschaftlich rechnet.

Wir arbeiten auch präventiv: Wer im laufenden Verfahren ein tragfähiges Erbteilungsübereinkommen verhandelt, vermeidet teure Folgekonflikte. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Salzburger Grundverkehrsgesetz 2026 – Genehmigung für EU- und Drittstaatsbürger

Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück in Salzburg kauft, kommt am Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (SBLVG 2023) nicht vorbei. Es entscheidet, ob der Kauf ohne Weiteres ins Grundbuch eingetragen werden darf, ob eine Erklärung genügt – oder ob eine eigene Genehmigung der Salzburger Grundverkehrsbehörde nötig ist. Für EU- und EWR-Bürger gelten dabei andere Regeln als für Drittstaatsangehörige, und auch eine GmbH-Konstruktion kann das Verfahren auslösen. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Genehmigung erforderlich ist, wie das Verfahren abläuft und welche Fehler den gesamten Kauf gefährden.

Immobilienkauf in Salzburg geplant oder bereits in Verhandlung? Schildern Sie kurz Ihre Konstellation – wir prüfen Genehmigungspflicht, Verfahrensweg und nötige Klauseln im Kaufvertrag. Jetzt anfragen ↓

Was regelt das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023?

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (kurz SBLVG 2023) ist seit der Reform jenes Landesgesetz, das jeden Eigentums- oder Nutzungsübergang an Grundstücken im Bundesland Salzburg auf seine Zulässigkeit prüft. Es löste das alte Grundverkehrsgesetz 2001 ab und fasste drei vorher getrennte Materien unter einem Dach zusammen: den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr, den Baulandgrundverkehr und den Ausländergrundverkehr. Die rechtliche Grundlage ist die Kompetenz der Länder nach Art. 10 Abs 1 Z 6 B-VG. In Salzburg gilt damit ein eigenes Regelwerk, das sich von Tirol, Vorarlberg oder Wien teils erheblich unterscheidet.

Hinter dem Gesetz stehen drei klassische Zielsetzungen: Erstens soll die landwirtschaftliche Bewirtschaftung erhalten und der Bauernstand geschützt werden. Zweitens soll Wohnraum für Einheimische verfügbar bleiben – Stichwort Zweitwohnsitzregulierung in Tourismusgemeinden. Drittens soll der Erwerb durch Drittstaatsangehörige geordnet verlaufen, ohne den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU zu verletzen. Wer die Logik des SBLVG 2023 verstehen will, denkt das Gesetz deshalb in drei Schichten, die sich auch überlappen können: grüner Grundverkehr (Agrarflächen), grauer Grundverkehr (Bauland und Wohnungen) und Ausländergrundverkehr (Erwerber-Status).

Praktisch heißt das: Bei jeder Liegenschaft ist zu prüfen, in welche Schicht der Erwerb fällt – und ob mehrere Schichten gleichzeitig greifen. Eine Eigentumswohnung in der Stadt Salzburg, gekauft von einem deutschen Erwerber zur Eigennutzung, ist regelmäßig nur ein „grauer“ Fall. Ein Bauernhof im Pinzgau, erworben von einer in Liechtenstein ansässigen GmbH, fällt parallel in den grünen und in den Ausländergrundverkehr. Welche Erklärung oder Genehmigung wann erforderlich ist, hängt also nicht vom Preis oder vom Notar ab, sondern von Art, Lage und Erwerber – und das entscheidet die Salzburger Grundverkehrsbehörde verbindlich.

Grüner, grauer und Ausländergrundverkehr im Überblick

Bevor sich das konkrete Verfahren bestimmen lässt, muss klar sein, in welche der drei Kategorien ein Rechtsgeschäft fällt. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung – wobei Mischfälle in der Praxis häufig sind und gerade deshalb anwaltliche Begleitung sinnvoll ist.

Infografik

Die drei Schichten des SBLVG 2023

Welcher Bereich erfasst Ihren Kauf?

🌾
Grüner Grundverkehr
Genehmigungspflicht
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ab regelmäßig 0,5 ha. Erwerber muss Selbstbewirtschaftung glaubhaft machen.
Zuständig: Grundverkehrskommission
🏠
Grauer Grundverkehr
Erklärungspflicht
Baugrundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser. Pflicht zur Erklärung über Hauptwohnsitz oder Verwendung als Bauplatz.
Zuständig: Gemeinde / Behörde
🌍
Ausländergrundverkehr
Genehmigungspflicht
Drittstaatsangehörige sowie Gesellschaften unter Drittstaat-Kontrolle. Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft nötig.
Zuständig: Bezirkshauptmannschaft / Magistrat

Die drei Bereiche schließen sich nicht aus. Ein deutscher Staatsbürger, der eine Hofstelle im Lungau erwirbt, fällt automatisch in den grünen Bereich, weil dort die Selbstbewirtschaftung im Vordergrund steht. Als EU-Bürger ist er gleichzeitig vom Ausländergrundverkehr nicht erfasst. Ein türkischer Staatsbürger, der die gleiche Hofstelle kaufen möchte, müsste beide Hürden parallel überwinden. Eine umfassende Darstellung der österreichweiten Logik bietet unser Beitrag zu den Genehmigungspflichten im Grundverkehrsrecht in Österreich; die Salzburger Besonderheiten arbeiten wir hier im Detail heraus.

EU- und EWR-Bürger in Salzburg: Inländergleichstellung mit Grenzen

EU- und EWR-Bürger – damit insbesondere Deutsche, Italiener oder Niederländer – sind beim Liegenschaftserwerb in Salzburg den Inländern gleichgestellt. Diese Inländergleichstellung folgt aus der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit der EU-Grundfreiheiten und gilt unabhängig vom Wohnsitz. Ein deutscher Käufer benötigt also keine eigene Erwerbsgenehmigung als Ausländer und durchläuft das gleiche Verfahren wie ein Salzburger. Das gilt auch für Schweizer Staatsbürger – sie sind den EWR-Bürgern aufgrund des Freizügigkeitsabkommens gleichgestellt.

„Gleich wie Inländer“ bedeutet allerdings nicht „ohne Verfahren“. Auch EU-Bürger müssen im grauen Grundverkehr die Erklärung über die Verwendung der Liegenschaft abgeben. Dazu zählt insbesondere die Positiverklärung zum Hauptwohnsitz oder die Erklärung, dass das Baugrundstück innerhalb gesetzlicher Fristen tatsächlich bebaut wird. Wer als Deutscher in einer Tourismusgemeinde wie Saalbach-Hinterglemm, Zell am See oder Maria Alm eine Wohnung kaufen will und dort keinen Hauptwohnsitz begründet, läuft regelmäßig in die Zweitwohnsitzregelung – und das hat eigene Hürden. Welche Pflichten hier konkret bestehen und welche Strafen drohen, beschreibt unser Beitrag zur Positiverklärung und Geldbuße bei Salzburger Zweitwohnsitzen.

Im grünen Grundverkehr gilt die Inländergleichstellung ebenfalls. Doch Vorsicht: Wer als deutscher Käufer eine landwirtschaftliche Fläche im Pongau erwerben möchte, muss trotzdem die agrarstrukturellen Voraussetzungen erfüllen – Selbstbewirtschaftung, mindestens 15-jährige Nutzung, einschlägige Vorbildung oder Mitbeteiligung an einem Hof. Die Genehmigungspflicht entfällt also nicht durch die Staatsbürgerschaft; sie verschiebt sich nur in einen anderen Prüfungsbereich. Für deutsche Käufer mit Hauptwohnsitzplan in Salzburg lohnt sich ein vertiefter Blick in unseren Leitfaden zum Hauskauf in Österreich als Deutscher, der Steuern und Verfahren zusammenführt.

Drittstaatsangehörige: Wann eine Genehmigung erforderlich wird

Für Drittstaatsangehörige – also Staatsbürger außerhalb von EU, EWR und Schweiz – greift das Salzburger Ausländergrundverkehrsrecht voll. Sie benötigen für nahezu jeden Eigentumserwerb an einer Salzburger Liegenschaft eine eigene Genehmigung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats der Stadt Salzburg. Erfasst sind nicht nur Käufe, sondern auch Tauschverträge, Schenkungen, die Begründung von Baurechten, langfristige Mietverträge sowie Übertragungen von Fruchtgenussrechten. Selbst der Erwerb eines Wohnungseigentumsanteils unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht.

Infografik

EU-Bürger vs. Drittstaatsangehörige

Gegenüberstellung der Verfahrenswege

🇪🇺 EU-/EWR-Bürger
Behandlung wie Inländer. Keine eigene Erwerbsgenehmigung nach Ausländergrundverkehrsrecht. Pflicht zur Erklärung über Hauptwohnsitz oder Bebauungsabsicht bleibt bestehen. Zweitwohnsitzregeln gelten unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Verfahren: Erklärungsmodell, in der Regel binnen 4–8 Wochen abgeschlossen.
🌍 Drittstaatsangehörige
Genehmigungspflicht für nahezu jeden Eigentums- oder Nutzungserwerb. Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat. Versagungsgründe greifen bei rein spekulativem Erwerb oder fehlendem öffentlichen Interesse.
Verfahren: Bescheidverfahren, häufig 8–16 Wochen, in komplexen Fällen länger.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Erwerb weder volkswirtschaftlichen, kulturellen noch sozialen Interessen widerspricht. In der Praxis sind die häufigsten Versagungsgründe der Eindruck eines reinen Spekulationskaufs, fehlende Ortsbindung des Erwerbers, ein Verdacht auf Strohmann-Konstruktionen oder die Häufung von Liegenschaften in einer Hand. Erlaubt sind zum Beispiel der Erwerb einer Wohnung zur ständigen Nutzung durch eine in Salzburg arbeitende Drittstaatsangehörige, ein Wohnsitz für ein Familienmitglied mit Aufenthaltstitel oder eine bereits genehmigte betriebliche Niederlassung. Eine ausführliche Darstellung der bundesländerübergreifenden Logik finden Sie in unserem Überblick zum Ausländergrunderwerb in Österreich.

💡 Praxistipp: Aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag
In jedem Salzburger Kaufvertrag mit Genehmigungserfordernis gehört eine aufschiebende Bedingung auf die rechtskräftige grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Sonst ist der Kaufvertrag zwar schon abgeschlossen, aber bei Versagung erfolgt eine Rückabwicklung mit allen steuerlichen und treuhandtechnischen Komplikationen. Wir formulieren die Klausel in unseren Verträgen so, dass auch der Kaufpreis erst nach Vorliegen der Genehmigung an den Verkäufer fließt – und das ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Treuhandabwicklung beim Immobilienkauf.

Verfahren vor der Salzburger Grundverkehrsbehörde

Wer die Genehmigung benötigt, hat einen klar geregelten Verfahrensweg vor sich. Zuständig ist im Ausländergrundverkehr in der Regel die Bezirkshauptmannschaft am Ort der Liegenschaft, in der Stadt Salzburg der Magistrat. Im grünen Grundverkehr entscheidet die Grundverkehrskommission auf Landesebene, die durch das SBLVG 2023 neu zusammengestellt wurde und mit nicht-politisch besetzten Mitgliedern arbeitet. Beide Behörden folgen demselben Grundschema: Antrag, formale Prüfung, inhaltliche Prüfung, Bescheid – und gegebenenfalls Rechtsmittel.

Verfahrensablauf in fünf Schritten

Vom Kaufvertrag bis zur Grundbucheintragung

1
Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung
Vertragserrichtung durch Anwalt, beglaubigte Unterschriften, Vereinbarung der Genehmigung als Bedingung.
2
Antrag an die Grundverkehrsbehörde
Antrag mit Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Widmungsnachweis, Identitätsnachweisen und Verwendungserklärung.
3
Formale und inhaltliche Prüfung
Behörde prüft Vollständigkeit, fordert ggf. nach. Im grünen Grundverkehr Anhörung der Kommission, im Ausländergrundverkehr Stellungnahme zum öffentlichen Interesse.
Frist: Bescheid in der Regel binnen acht Wochen, im Ausländergrundverkehr drei Monate.
4
Bescheid – Genehmigung oder Versagung
Bei positiver Erledigung Rechtskraft nach Ablauf der Beschwerdefrist (vier Wochen). Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Salzburg möglich.
5
Grundbucheintragung
Nach rechtskräftigem Bescheid Vorlage beim Grundbuch zusammen mit Kaufvertrag, Aufsandungserklärung und Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer.

Die behördlichen Fristen sind großzügig kalkuliert: Im Ausländergrundverkehr beträgt die maximale Entscheidungsfrist drei Monate ab vollständigem Antrag, bei einfach gelagerten Fällen entscheidet die Behörde oft binnen sechs bis acht Wochen. Wer die Frist nutzen möchte, sollte den Antrag vollständig einreichen – Nachforderungen kosten regelmäßig zwei bis drei Wochen. Üblicherweise reichen folgende Unterlagen.

✅ Checkliste: Unterlagen für die Salzburger Grundverkehrsbehörde
☑️
Kaufvertrag – im Original oder als beglaubigte Abschrift mit aufschiebender Bedingung.
☑️
Aktueller Grundbuchauszug – nicht älter als drei Monate.
☑️
Flächenwidmungsnachweis – Bestätigung der Gemeinde über Widmung und allfällige Zweitwohnsitzbeschränkung.
☑️
Identitätsnachweise – Pass des Erwerbers, bei juristischen Personen Firmenbuchauszug und Gesellschafterliste.
☑️
Verwendungserklärung – konkret zur geplanten Nutzung (Hauptwohnsitz, Bebauung, Bewirtschaftung).
☑️
Bei Drittstaatsangehörigen – Nachweise zum öffentlichen Interesse: Aufenthaltstitel, Arbeitsverhältnis, Familienzusammenhang, Investitionsplan.

Juristische Personen, Share Deals und mittelbare Drittstaat-Beteiligung

Ein häufiger Irrtum: Wer als Drittstaatsangehöriger eine österreichische GmbH gründet und über diese die Liegenschaft erwirbt, glaubt sich aus dem Ausländergrundverkehr herausgekauft zu haben. Das stimmt seit der Reform 2023 in dieser Pauschalität nicht mehr. Die Salzburger Grundverkehrsbehörde prüft die Gesellschafterstruktur und stellt auf den tatsächlich Berechtigten ab. Eine GmbH mit Sitz in Salzburg, deren Anteile mehrheitlich von einem Drittstaatsangehörigen gehalten werden, unterliegt dem Ausländergrundverkehr ebenso wie ein direkter Erwerb. Diese Sicht hat sich auch durch die parallele Verschärfung der Grunderwerbsteuer bei Share Deals (BBG 2025) weiter abgesichert.

Erfasst werden mittelbare Beteiligungen über mehrere Ebenen, sobald eine Drittstaat-Kontrolle wirtschaftlich erkennbar ist. Die Behörde rechnet die Anteile durch die Konzernstruktur durch und prüft Stimmrechte, faktische Kontrolle und wirtschaftliche Berechtigung. Auch Treuhand- und Stiftungskonstruktionen sind nicht außerhalb des Radars. Wer hier nicht offen agiert, riskiert nicht nur die Versagung der Genehmigung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Angaben. Bei der Vorbereitung eines Anteilskaufs lohnt sich daher ein präventiver Blick auf die Schwerpunktseite Grundverkehrsrecht Salzburg, bevor der Anwalt den Vertrag aufsetzt.

Bei reinen EU-Konstellationen – etwa eine deutsche GmbH erwirbt ein Bürogebäude in Salzburg – ist der Ausländergrundverkehr unproblematisch, die übrigen Regeln bleiben aber bestehen. Wer eine größere Investition plant, sollte daher das Zusammenspiel aus Grundverkehrsrecht, Grunderwerbsteuer, allfälliger Zweitwohnsitzregelung und Grundbucheintragung von Anfang an strukturieren. Eine durchdachte Vertragsarchitektur spart später Geld und Zeit – mehr dazu in unserem Leitfaden zum Immobilienkaufvertrag in Österreich.

Häufige Fehler im Salzburger Grundverkehrsverfahren

Aus der täglichen Praxis kennen wir Fehler, die das Verfahren unnötig verzögern oder das gesamte Geschäft gefährden. Die folgenden Stolperfallen sehen wir besonders häufig.

Kaufvertrag ohne aufschiebende Bedingung
Wird die Genehmigung versagt, ist der Kaufpreis bereits geflossen. Rückabwicklung kostet Zeit, GrESt-Rückforderung und Treuhandvereinbarung müssen nachträglich geregelt werden.
Strohmann-Konstruktion ohne wirtschaftliche Substanz
Wird ein Verwandter oder Bekannter vorgeschoben, deckt die Behörde diese Konstellation regelmäßig auf. Strafe nach § 63 SBLVG, in schweren Fällen Nichtigerklärung des Kaufvertrags.
Falsche oder unvollständige Verwendungserklärung
Wer „Hauptwohnsitz“ angibt, aber tatsächlich nur am Wochenende vor Ort ist, riskiert die Behördenprüfung über Meldewesen, Stromverbrauch und Nachbarschaftsmeldungen.
Übersehene Gesellschafterstruktur
Bei jeder Übertragung in der Konzernkette kann der Ausländergrundverkehr neu auslösen. Auch ein späterer Anteilsverkauf an einen Drittstaatsangehörigen ist erfasst.
Antrag ohne Vorabprüfung der Flächenwidmung
Liegt die Liegenschaft in einer Tourismusgemeinde mit Zweitwohnsitzverbot, scheitert das Verfahren oft schon an der Widmung. Die Klärung gehört vor die Vertragsunterschrift.

Die rechtlichen Folgen eines fehlerhaften Verfahrens sind erheblich: Bei Verstoß gegen die Genehmigungspflicht sind die Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam, eine Eintragung ins Grundbuch ist unzulässig. Wird die Genehmigung endgültig versagt, sind die wechselseitigen Leistungen rückabzuwickeln. Daneben drohen Verwaltungsstrafen bis 50.000 Euro. In der Stadt Salzburg und in Tourismusgemeinden gibt es zusätzlich eine intensive Überwachung der Zweitwohnsitznutzung – wer eine Hauptwohnsitzerklärung abgegeben hat und die Wohnung tatsächlich leer stehen lässt, kann sogar zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft verpflichtet werden.

Häufige Fragen zum Salzburger Grundverkehr

Brauche ich als deutscher Käufer eine Genehmigung der Salzburger Grundverkehrsbehörde?
Nein, als deutscher Staatsbürger und damit EU-Bürger sind Sie den Inländern gleichgestellt und benötigen keine Genehmigung als Ausländer. Sie müssen aber die Erklärung im grauen Grundverkehr abgeben – also insbesondere die Positiverklärung zum Hauptwohnsitz oder zur Bebauung des Grundstücks. In Tourismusgemeinden gelten zusätzlich Zweitwohnsitzbeschränkungen unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft.
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren im Salzburger Ausländergrundverkehr?
Die maximale Entscheidungsfrist beträgt drei Monate ab vollständigem Antrag. In einfach gelagerten Fällen erteilt die Bezirkshauptmannschaft den Bescheid binnen sechs bis acht Wochen. Sind Nachforderungen oder eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Berechtigung erforderlich, kann das Verfahren länger dauern. Eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag deckt diese Wartezeit ab.
Was passiert, wenn die Grundverkehrsgenehmigung versagt wird?
Bei rechtskräftiger Versagung ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und kann nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Käufer und Verkäufer müssen die wechselseitigen Leistungen rückabwickeln; war eine aufschiebende Bedingung vereinbart, ist der Kaufpreis ohnehin noch nicht geflossen. Gegen den Versagungsbescheid kann binnen vier Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Salzburg erhoben werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 – kompakt
1.Das SBLVG 2023 unterscheidet drei Schichten: grüner (agrarischer), grauer (Bauland und Wohnungen) und Ausländergrundverkehr. Mehrere Schichten können sich überlappen.
2.EU- und EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt – sie brauchen keine Ausländergenehmigung, müssen aber Erklärungen abgeben und Zweitwohnsitzregeln beachten.
3.Drittstaatsangehörige benötigen für nahezu jeden Erwerb eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft. Versagungsgründe sind Spekulation, fehlende Ortsbindung und Strohmann-Konstellationen.
4.Bei juristischen Personen und Share Deals zählt die wirtschaftliche Berechtigung, nicht der Sitz. Mittelbare Drittstaat-Beteiligungen werden durchgerechnet.
5.Die Entscheidungsfrist beträgt drei Monate. Eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag schützt Käufer und Verkäufer bei Versagung.
6.Verstöße gegen die Genehmigungspflicht führen zur schwebenden Unwirksamkeit, einer Geldbuße bis 50.000 Euro und in Tourismusgemeinden sogar zur Zwangsversteigerung.

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Schritt 1 von 3Ihre Kontaktdaten

Wie wir Ihnen helfen können

Wir prüfen Ihre konkrete Konstellation, ordnen die Liegenschaft in die richtige Kategorie ein und stimmen den Kaufvertrag mit der Salzburger Grundverkehrsbehörde ab. Für EU-Käufer formulieren wir präzise Erklärungen, für Drittstaatsangehörige bereiten wir den Genehmigungsantrag inklusive Nachweisen vor und vertreten Sie im Verfahren. Bei strukturierten Investments – etwa über eine GmbH mit gemischter Gesellschafterstruktur – stimmen wir Steuer, Grundverkehrsrecht und Grundbuch aufeinander ab. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) 2026 – Was Genossenschaftsmieter wissen müssen

Rund eine Million Menschen in Österreich wohnen in einer Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung. Wer einen solchen Vertrag unterschreibt, lebt zwar günstiger als am freien Markt – aber er bewegt sich in einem eigenen Rechtsuniversum. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) regelt das Entgelt anders, kennt eigene Bauvereinigungs-Pflichten, einen rückzahlbaren Finanzierungsbeitrag und – unter bestimmten Voraussetzungen – sogar ein Recht auf nachträglichen Wohnungskauf. Dieser Leitfaden zeigt, welche Regeln 2026 gelten, worauf Sie bei Vertragsabschluss, Auszug oder Kaufoption achten müssen und wo wir in unserer Salzburger Kanzleipraxis die meisten Konfliktfälle sehen.

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Das WGG im Überblick – wer ist betroffen?

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (BGBl. Nr. 139/1979 in geltender Fassung) ist kein zweites Mietrecht, sondern ein Sondergesetz für einen klar abgegrenzten Vermietertyp: die gemeinnützigen Bauvereinigungen, kurz GBV. Darunter fallen Wohnbaugenossenschaften, gemeinnützige Aktiengesellschaften und GmbHs, sofern sie nach den §§ 6 ff WGG als gemeinnützig anerkannt sind. Sie unterliegen strengen Auflagen zur Vermögensbindung, zum Kostendeckungsprinzip und zur Verwendung ihrer Erträge ausschließlich für den geförderten Wohnbau.

Für Sie als Mieterin oder Mieter heißt das vor allem eines: Ihr Vertragspartner darf nicht beliebig kalkulieren, sondern muss sich an gesetzliche Entgeltobergrenzen und Rechenregeln halten. Im Gegenzug erwartet die Bauvereinigung Sorgfalt im Umgang mit dem Wohnungsbestand, denn die Wohnungen sollen langfristig im sozial gebundenen Sektor bleiben. Wer in einer WGG-Wohnung lebt, profitiert in der Regel von einem deutlich niedrigeren Hauptmietzins als am freien Markt – muss aber ein paar Besonderheiten kennen, die im klassischen Mietrechtsgesetz (MRG) so nicht vorgesehen sind.

Infografik

Drei Säulen des gemeinnützigen Wohnbaus

Welche Pflichten eine GBV nach WGG treffen

🏘️
Kostendeckung
§ 13 WGG

Das Entgelt deckt nur die tatsächlichen Kosten – kein Gewinnaufschlag, kein Marktpreis.

Folge: Mieten oft deutlich unter dem freien Markt.
🔒
Vermögensbindung
§ 10a WGG

Erträge dürfen nur wieder im geförderten Wohnbau verwendet werden.

Folge: Wohnungen bleiben dauerhaft sozial gebunden.
⚖️
Aufsicht
§ 28 ff WGG

Landesregierungen kontrollieren laufend die Geschäftsführung der Bauvereinigungen.

Folge: Mieter haben einen seriösen Vermieter.

WGG oder MRG: Wann gilt für Sie welches Gesetz?

Eine der häufigsten Fragen in unserer Praxis lautet: „Bin ich überhaupt im WGG-Bereich – oder doch im normalen Mietrecht?“ Die Antwort steckt im Mietvertrag, genauer im Namen Ihres Vertragspartners. Lautet er auf eine gemeinnützige Bauvereinigung (z. B. „gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH“), greift in erster Linie das WGG. Die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes kommen daneben nur dort zur Anwendung, wo § 20 WGG das ausdrücklich anordnet. Das betrifft etwa Eintrittsrechte beim Tod, Kündigungsschutz und die Erhaltungspflicht des Vermieters.

Für Vergleiche zwischen dem WGG-System und dem klassischen Mietrecht – etwa zu Befristung, Wertsicherung und Kündigungsfristen am freien Markt – haben wir einen eigenen Überblick zu allen Fragen rund um Mietrecht für Mieter und Vermieter in Salzburg erstellt. Wer ein gewöhnliches Mietverhältnis hat, findet außerdem in unserem Beitrag zum Mietenpaket 2026 und der neuen Mindestbefristung die zentralen Änderungen kompakt zusammengefasst.

Gegenüberstellung

WGG-Wohnung versus freier Mietmarkt

Gemeinnützige Wohnung (WGG)

Entgelt nach Kostendeckungsprinzip. Wertanpassung nur einmal jährlich am 1. April. Einmaliger Finanzierungsbeitrag, anteilig rückzahlbar. Bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf nachträglichen Wohnungskauf.

Vorteil: kalkulierbare, niedrige Wohnkosten und langfristige Sicherheit.
Freier Mietmarkt (MRG / ABGB)

Mietzins frei vereinbart oder Richtwert. Vertraglich vereinbarte Wertsicherung, seit 2026 durch das MieWeG gedeckelt. Kaution statt Finanzierungsbeitrag. Befristungen ab 2026 mindestens fünf Jahre.

Achtung: in Ballungszentren häufig deutlich höhere Wohnkosten.

So setzt sich Ihr WGG-Entgelt monatlich zusammen

Der Begriff Miete ist im gemeinnützigen Bereich irreführend. Das WGG spricht stattdessen vom Entgelt (§ 14 WGG). Es setzt sich aus mehreren rechtlich klar definierten Bestandteilen zusammen, die in der monatlichen Vorschreibung getrennt auszuweisen sind. Wer seine Abrechnung versteht, erkennt sofort, ob ein Posten zu hoch angesetzt wurde oder eine Position fehlt, die der Vermieter berücksichtigen müsste.

Die Bestandteile sind: die Annuität zur Tilgung der Errichtungs- und Grundkosten, der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) nach § 14d WGG, die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, die Aufwendungen für besondere Leistungen wie Aufzug oder Heizung, ein Verwaltungskostenanteil sowie die Umsatzsteuer. Im Unterschied zum freien Mietmarkt darf die GBV keinen frei kalkulierten Mietzins verlangen. Der Posten Hauptmietzins fehlt deshalb.

🧾 Bestandteile des WGG-Entgelts nach § 14
Was Sie monatlich überweisen – und woher es kommt
Bestandteil Rechtsgrundlage Zweck
Annuität § 14 Abs 1 Z 1 WGG Tilgung von Bau- und Grundkosten
EVB § 14d WGG Rücklage für Erhaltung und Verbesserung
Betriebskosten § 14 Abs 1 Z 3 WGG, § 21 MRG Wasser, Müll, Reinigung, Versicherung
Besondere Aufwendungen § 14 Abs 1 Z 4 WGG Aufzug, Heizung, gemeinschaftliche Anlagen
Verwaltungskosten § 14 Abs 1 Z 5 WGG, § 23 EntgeltRL Pauschalierte Verwaltung der Bauvereinigung
Umsatzsteuer UStG (10 % bzw. 20 %) Wohnung 10 %, Garage und Stellplatz 20 %
Hinweis: Die exakte Höhe ist abhängig vom Förderungsstand, Alter der Wohnung und Endabrechnung der Errichtungskosten.

Solange die Annuitäten laufen, dominiert die Kostenmiete: Sie zahlen anteilig die Errichtungskosten der Wohnung zurück. Nach vollständiger Tilgung – meist 20 bis 30 Jahre nach Bezug – sinkt der Entgeltanteil deutlich, während der EVB steigt. Diese „Kostenkurve“ ist eine Besonderheit gemeinnütziger Wohnungen und erklärt, warum ältere WGG-Wohnungen oft günstiger sind als jüngere Erstbezüge.

Finanzierungsbeitrag: Einzug, Abschreibung, Rückzahlung

Wer in eine WGG-Wohnung einzieht, leistet bei Vertragsabschluss in der Regel einen Finanzierungsbeitrag (§ 17 WGG). Dieser einmalige Eigenmittelbeitrag deckt einen Teil der Grund- und Baukosten, die nicht durch Wohnbauförderung oder Bankkredit gedeckt sind. Der Beitrag kann – je nach Bauvorhaben und Förderungsmodell – einige tausend bis mehrere zehntausend Euro betragen. Verwechseln Sie ihn nicht mit der Kaution: Während die Kaution eine Sicherheit ist, die in der Regel vollständig zurückerstattet wird, schmilzt der Finanzierungsbeitrag im Laufe der Wohnzeit ab.

Das WGG sieht eine gesetzlich vorgegebene Abschreibung vor: Seit dem 1. Jänner 2001 vermindert sich der Beitrag jährlich um ein Prozent (§ 17 Abs 4 WGG). Für Zeiträume davor galten 2 Prozent. Beim Auszug erhalten Sie also nicht den ursprünglichen Betrag zurück, sondern den noch nicht verwohnten Anteil. Die Auszahlung muss binnen acht Wochen nach tatsächlicher Räumung erfolgen.

📐 Rechenbeispiel Finanzierungsbeitrag
Wie viel bekommt ein Mieter nach 12 Jahren Wohnzeit zurück?

Ausgangslage: Bei Einzug 2014 wurden 18.000 Euro Finanzierungsbeitrag geleistet. Auszug per 31. Mai 2026.

Geleisteter Beitrag18.000,00 €
Abschreibung 1 % pro Jahr × 12 Jahre = 12 %−2.160,00 €
Rückzahlungsbetrag (vor Verrechnungen)15.840,00 €

Vorbehalt: Der Rückzahlungsbetrag kann sich durch berechtigte Gegenforderungen der Bauvereinigung (z. B. offene Entgelte, Schäden) verringern. Eine Pauschalvereinbarung „der Beitrag verfällt nach 10 Jahren“ wäre unwirksam.

💡 Praxistipp: Belege aufbewahren

Wir empfehlen, die Einzahlungsbestätigung des Finanzierungsbeitrags lebenslang aufzubewahren. In unserer Praxis sehen wir, dass Bauvereinigungen bei Auszug nach 20 oder 30 Jahren mit veralteten Buchhaltungssystemen arbeiten. Wer den Originalbeleg vorlegt, beschleunigt die Rückzahlung erheblich. Die Rückforderungsfrist beträgt im Übrigen bis zu 30 Jahre, sofern keine missbräuchliche Klausel zu kürzeren Verjährungsfristen vereinbart wurde.

Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nach § 14d WGG

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) ist eine Besonderheit des WGG. Er wird zweckgebunden für Sanierungen, Dach-, Fassaden-, Fenster- und Aufzugserneuerungen, energetische Modernisierungen und größere Instandhaltungen verwendet. Anders als am freien Markt darf der Vermieter den EVB nicht für laufende Reparaturen oder gar Gewinne verwenden. Über die Verwendung muss die Bauvereinigung jährlich bis 30. Juni des Folgejahres eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung legen.

Die maximale EVB-Höhe ist in § 14d WGG gestaffelt und richtet sich nach dem Alter der Baulichkeit. In den ersten Jahren nach Bezug ist der Beitrag niedrig, danach steigt er stufenweise an. Zum 1. April 2026 erfolgt eine Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex 2010, allerdings gedeckelt mit maximal fünf Prozent gegenüber dem letzten Anpassungstermin.

📊 EVB-Obergrenzen 2026 nach § 14d WGG
Maximalbeträge pro Quadratmeter und Monat (Richtwerte; vorbehaltlich Verordnungsanpassung)
Stufe Voraussetzung EVB-Obergrenze
Grundstufe Erste Jahre nach Bezug rund 0,62 €/m²
Mittlere Stufe Ab 11. bzw. 21. Jahr nach Bezug gestaffelt steigend
Höchststufe Ab 30. Jahr nach Bezug bis ca. 2,45 €/m²
Die exakten Beträge legt die Bundesregierung per Verordnung fest und werden jeweils zum 1. April valorisiert. Quelle: § 14d WGG, AK Salzburg.

Wichtig ist die Mietzinsüberprüfung: Wenn Sie den Verdacht haben, dass der EVB falsch berechnet wurde oder zweckwidrig verwendet wird, können Sie das Mietverhältnis im außerstreitigen Verfahren überprüfen lassen. Zuständig ist in Salzburg das Bezirksgericht Salzburg, in Wien die Schlichtungsstelle der Magistratsabteilung. Eine erfolgreiche Prüfung kann zu Rückzahlungen für bis zu drei Jahre rückwirkend führen (§ 27 MRG analog).

Wertanpassung 2026 – wie viel mehr darf die GBV verlangen?

Anders als am freien Markt richtet sich die Entgelterhöhung bei WGG-Wohnungen nicht nach einer individuell vereinbarten Wertsicherungsklausel, sondern nach gesetzlichen Vorgaben. Die Annuitäten ändern sich nur, wenn sich die zugrunde liegenden Förderbedingungen oder Kreditkonditionen ändern. Der EVB und einzelne Pauschalbeträge (etwa nach § 13 Abs 4 WGG) werden hingegen jährlich zum 1. April nach VPI 2010 valorisiert. Die Erhöhung 2026 ist mit fünf Prozent gedeckelt.

Bei Betriebskosten gibt es keinen Deckel im engeren Sinn, weil sie das tatsächliche Aufkommen abbilden. Steigen die Müllgebühren oder die Versicherungsprämie, gibt die Bauvereinigung diese Kosten weiter. Im Gegenzug muss sie pro Jahr eine prüffähige Betriebskostenabrechnung legen. Wer die Belege einsehen möchte, hat darauf nach § 21 Abs 3 MRG (i. V. m. § 20 WGG) einen Rechtsanspruch.

Kaufoption: Vom WGG-Mieter zum Wohnungseigentümer

Eine der attraktivsten Besonderheiten gemeinnütziger Wohnungen ist das Recht auf nachträglichen Wohnungserwerb, oft schlagwortartig Mietkauf genannt. Die §§ 15b ff WGG regeln, dass die Bauvereinigung dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung zu einem nach gesetzlichen Vorgaben kalkulierten Preis zum Kauf anbieten muss. Für Mietverträge ab 1. August 2019 wurde das frühestmögliche Antragsrecht von 10 auf 5 Jahre nach Erstbezug verkürzt und die Bauvereinigung muss zwischen Jahr 5 und 20 zumindest dreimal aktiv ein Kaufangebot legen.

Die Voraussetzungen sind streng: Die Baulichkeit darf nicht im Baurecht errichtet sein, seit Erstbezug dürfen nicht mehr als 30 Jahre vergangen sein, die Nutzfläche muss über 40 m² liegen, bei Vertragsabschluss musste eine Wohnbauförderung aufrecht sein und der Mieter muss einen Finanzierungsbeitrag von zumindest 72,07 Euro pro Quadratmeter geleistet haben. Wer als Mieter den Kauf beantragt, muss zudem österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.

⚖️ Voraussetzungen für die WGG-Kaufoption
Verträge ab 1. August 2019 – kumulativ erforderlich
1
Mindestwartezeit: Antrag frühestens 5 Jahre nach Erstbezug oder Mietbeginn.
2
Spätester Zeitpunkt: Antragstellung bis längstens 15 Jahre nach Mietbeginn.
3
Bauliche Voraussetzungen: Nicht im Baurecht errichtet, Nutzfläche > 40 m².
4
Förderbezug: Bei Vertragsabschluss aufrechte Wohnbauförderung.
5
Eigenmittel: Geleisteter Finanzierungsbeitrag von zumindest 72,07 €/m² Nutzfläche.
6
Persönliche Eignung: Antragsteller ist österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt (EU/EWR).

Der Kaufpreis wird nach den Vorgaben des § 23 WGG ermittelt – nicht der Marktpreis ist maßgeblich, sondern der Verkehrswert unter Berücksichtigung von Förderdarlehen, geleisteten Eigenmitteln und einem allfälligen Abschlag. Erst nach Antragstellung verlangt die Bauvereinigung in der Regel ein Schätzgutachten. Wer die Wohnung innerhalb von 15 Jahren nach Kaufvertragsabschluss weiterverkauft, schuldet der Bauvereinigung die Differenz zum Verkehrswert – die sogenannte Spekulationsfrist (§ 15g WGG). Diese Frist wurde 2019 von 10 auf 15 Jahre verlängert.

💡 Praxistipp: Kalkulieren Sie mit Nebenkosten

Beim Erwerb einer ehemals geförderten WGG-Wohnung fallen wie bei jedem Liegenschaftskauf Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Eintragungsgebühr (1,1 %) an. Wir empfehlen unseren Mandanten, schon vor Antragstellung eine Bandbreite des zu erwartenden Kaufpreises bei der Bauvereinigung anzufragen und parallel einen ersten Finanzierungstermin bei der Hausbank zu vereinbaren. Vorsicht ist bei sogenannten Bestandsschulden geboten: Offene Förderungsdarlehen werden mit dem Kaufpreis verrechnet und müssen entweder übernommen oder abgelöst werden.

Kündigung, Eintrittsrecht und Weitergabe

Das WGG verweist beim Kündigungsschutz weitgehend auf das MRG (§ 20 WGG). Die Bauvereinigung kann das Mietverhältnis nur aus den taxativ aufgezählten Gründen des § 30 MRG kündigen – etwa wegen qualifizierten Mietrückstands, erheblich nachteiligem Gebrauch oder Eigenbedarf für Genossenschaftsmitglieder. Mündliche Befristungen sind unwirksam, eine Kündigung außerhalb dieser Gründe ist es ebenso. Daneben kann ein Ausschluss aus der Genossenschaft (bei Wohnbaugenossenschaften) ein zusätzliches Auflösungsrisiko begründen, das aber von den Gerichten streng geprüft wird.

Für Eintrittsrechte (§ 14 MRG analog) gelten die gewohnten Regeln: Beim Tod der Mieterin oder des Mieters können bestimmte Angehörige in den Vertrag eintreten, sofern sie ein dringendes Wohnbedürfnis und einen gemeinsamen Haushalt nachweisen können. Die Bauvereinigung ist daran ebenso gebunden wie ein gewöhnlicher Vermieter. Vertiefend zu diesem Thema haben wir den Beitrag Mietvertrag übernehmen in Österreich verfasst, der die rechtlichen Voraussetzungen Schritt für Schritt erklärt.

Eine Untervermietung ist im WGG-Bereich grundsätzlich möglich, wird aber von vielen Bauvereinigungen restriktiv gehandhabt. Die wichtigste Spielregel: Sie dürfen den Untermieter nicht zu einem höheren Entgelt überlassen als Sie selbst zahlen, sonst greift § 26 MRG (unzulässiger Untermietzins). Wer eine Untervermietung plant, sollte das vorab schriftlich klären lassen – unser Beitrag zur Untervermietung in Österreich bietet hier den passenden Einstieg.

Besonderes Augenmerk verdient die Trennung oder Scheidung: Wer im Vertrag steht, wer den Finanzierungsbeitrag geleistet hat und wer das Aufteilungsverfahren nach § 87 EheG erfolgreich führt, entscheidet darüber, wer in der Wohnung bleibt. Welche Stellschrauben es gibt und welche Fehler sich dabei besonders rächen, zeigt unser Beitrag Genossenschaftswohnung und Mietvertrag bei einer Trennung.

Häufige Fehler von WGG-Mietern aus der Kanzleipraxis

Finanzierungsbeitrag „bar an den Vormieter“
Wer den Finanzierungsbeitrag an den Vormieter zahlt statt an die Bauvereinigung, verliert in der Regel den Anspruch auf Rückerstattung. Die Zahlung muss aktenkundig an die GBV gehen.
Mündliche Befristungen akzeptieren
Sagt Ihr Hausverwalter, die Wohnung sei „eigentlich nur bis Sommer 2027 verfügbar“, ist das ohne schriftliche Vereinbarung unverbindlich. Das WGG verlangt Schriftlichkeit für jede Befristung.
Kaufantrag erst kurz vor Ablauf der 15-Jahres-Frist
Wer im Jahr 14,5 den Antrag stellt, läuft Gefahr, den Stichtag zu reißen. Wir empfehlen eine Antragstellung spätestens ein Jahr vor Ablauf, um Schätzgutachten und Finanzierung in Ruhe vorzubereiten.
EVB-Abrechnung ungeprüft akzeptieren
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Wer nie prüft, übersieht potentielle Rückforderungen für bis zu drei Jahre rückwirkend.
Auszug ohne Übergabeprotokoll
Bauvereinigungen verrechnen häufig Reparaturen bei der Rückzahlung. Ohne unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Fotos können Sie sich gegen ungerechtfertigte Abzüge schwer wehren.

Häufige Fragen zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Wie viel Finanzierungsbeitrag bekomme ich zurück, wenn ich aus meiner Genossenschaftswohnung ausziehe?
Der ursprünglich geleistete Finanzierungsbeitrag wird ab 1. Jänner 2001 mit einem Prozent pro Jahr abgeschrieben. Bei einem Einzug 2014 und Auszug 2026 sind das 12 Jahre × 1 % = 12 Prozent Abschlag. Die Auszahlung muss binnen acht Wochen nach Räumung erfolgen.
Ab wann kann ich meine WGG-Wohnung kaufen?
Für Mietverträge ab 1. August 2019 frühestens fünf Jahre nach Erstbezug oder Mietbeginn, spätestens bis zum 15. Jahr. Daneben müssen Nutzfläche, Förderbezug und ein Mindest-Finanzierungsbeitrag von 72,07 Euro pro Quadratmeter erfüllt sein.
Kann meine Bauvereinigung den Mietzins beliebig erhöhen?
Nein. Annuitäten sind an die Förder- und Kreditkonditionen gebunden. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag sowie bestimmte Pauschalbeträge werden jährlich zum 1. April nach VPI 2010 angepasst, allerdings 2026 mit maximal fünf Prozent gedeckelt. Betriebskosten werden gegen Belege abgerechnet.

Das Wichtigste zum WGG auf einen Blick zusammengefasst

📌 WGG 2026 – die zentralen Punkte
1.
Das WGG gilt für Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen und schreibt ein Kostendeckungsprinzip statt freier Mietpreise vor.
2.
Das monatliche Entgelt nach § 14 WGG umfasst Annuität, EVB, Betriebskosten, besondere Aufwendungen, Verwaltung und Umsatzsteuer.
3.
Der Finanzierungsbeitrag wird mit ein Prozent pro Jahr abgeschrieben und binnen acht Wochen nach Auszug ausbezahlt.
4.
Die Kaufoption ist für Verträge ab 1. August 2019 frühestens nach 5 Jahren, spätestens nach 15 Jahren möglich – bei strengen Voraussetzungen.
5.
Die Wertanpassung am 1. April 2026 ist auf maximal fünf Prozent gedeckelt; die Spekulationsfrist nach Kauf beträgt 15 Jahre.
6.
Eintritt, Kündigung und Untervermietung folgen weitgehend dem MRG; mündliche Befristungen sind im WGG-Bereich unwirksam.

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Wie wir Ihnen als Brandauer Rechtsanwälte helfen können

Brandauer Rechtsanwälte berät seit 1978 Mieter und Eigentümer in Salzburg und österreichweit. Für WGG-Mietverhältnisse prüfen wir Ihre Entgeltvorschreibungen Position für Position, kontrollieren die Berechnung des Finanzierungsbeitrags bei Auszug, begleiten Kaufoptionsverfahren vom Antrag bis zur Grundbucheintragung und vertreten Sie im Verfahren vor dem Bezirksgericht. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von zahlreichen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten.

Allgemeinflächen in der Eigentümergemeinschaft – Pflege, Kosten und Nutzungsstreit 2026

Wer pflegt das Stiegenhaus? Wer zahlt den neuen Aufzug? Darf der Erdgeschoss-Eigentümer im Vorgarten einen Pool aufstellen? Allgemeinflächen sind in fast jeder Wohnungseigentumsanlage Streitpunkt – und gleichzeitig der mit Abstand größte Kostenblock im Jahresbudget. Wer die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG 2002) kennt, kann teure Auseinandersetzungen vermeiden, die richtigen Beschlüsse fassen und im Konfliktfall wirksam reagieren. Dieser Beitrag erklärt – auf dem Rechtsstand 2026 mit allen Änderungen der WEG-Novelle 2022 und der neuen Mindestrücklage von 1,13 Euro pro Quadratmeter – was zu den Allgemeinflächen zählt, wer für ihre Pflege zahlt und wie Sie Nutzungsstreitigkeiten lösen.

Konflikt um Stiegenhaus, Vorgarten, Lagerraum oder Kostenverteilung? Schildern Sie kurz Ihre Situation – wir prüfen die Rechtslage und zeigen Ihnen, ob ein Beschluss, eine Klage oder eine Benützungsregelung der richtige Weg ist. Jetzt anfragen ↓

Was zählt zu den Allgemeinflächen? Die rechtliche Definition

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung selbst. Mit dem Wohnungseigentum verbunden ist immer auch ein Miteigentumsanteil an der gesamten Liegenschaft – und damit ein Anteil an allen allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Das WEG 2002 spricht in diesem Zusammenhang von „allgemeinen Teilen“. In der Praxis hat sich der Begriff „Allgemeinflächen“ eingebürgert, auch wenn das Gesetz selbst diese Wortwahl nicht kennt.

Der Begriff erfasst alle baulichen Elemente und Räume, die nicht im Wohnungseigentum eines einzelnen Miteigentümers stehen, sondern allen gemeinsam dienen. § 2 Abs 4 WEG 2002 hält dazu fest: Allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht. Dazu kommen zwingend allgemeine Teile – also Bauteile, die rechtlich nie Wohnungseigentum sein können.

Infografik

Drei Arten von allgemeinen Teilen

So unterscheidet das WEG 2002 zwischen den Kategorien

🏛️
Zwingend allgemein
§ 2 Abs 4 WEG

Fundamente, tragende Wände, Geschossdecken, Dach, Fassade, Stiegenhaus und Aufzug. Können nie Wohnungseigentum sein.

Beispiel: Tragende Innenwand zwischen zwei Wohnungen
🌳
Gemeinsamer Nutzung dienend
Funktionell allgemein

Räume und Flächen, die der allgemeinen Nutzung dienen – etwa Waschküche, Trockenraum, Müllraum oder gemeinsamer Hof.

Beispiel: Fahrradkeller, Waschküche, Müllraum
Versorgungseinrichtungen
Technik & Leitungen

Zentralheizung, Aufzug, Steigleitungen für Wasser, Strom und Heizung bis zur Wohnungsabzweigung.

Beispiel: Heizungssteigleitung im Schacht

Die Unterscheidung ist keine bloße Theorie: Sie entscheidet darüber, ob bauliche Maßnahmen Zustimmung der anderen Miteigentümer brauchen, wer für Schäden haftet und wer die Reparatur zahlt. Wir empfehlen jedem Käufer einer Eigentumswohnung, vor Vertragsunterzeichnung den Wohnungseigentumsvertrag und das Nutzwertgutachten genau prüfen zu lassen – nur dort ist endgültig festgelegt, was Wohnungseigentumsobjekt ist und was nicht. Mehr zum Hintergrund finden Sie auf unserer Schwerpunktseite zum Wohnungseigentum.

Allgemeinteil oder Wohnungseigentum? Die zentrale Abgrenzung

Der häufigste Streitpunkt in der Praxis ist die Frage, ob ein bestimmter Bauteil Allgemeinteil oder Wohnungseigentum ist. Wer kennt nicht den Fall: Die Außenfenster werden undicht, der Eigentümer sagt „muss die Gemeinschaft zahlen“, die Hausverwaltung sagt „ist Ihre Sache“. Wer hat recht?

Allgemeinteil vs. Wohnungseigentum

Die Faustregeln für die wichtigsten Streitfälle

Allgemeinteil
Gemeinschaft zuständig & zahlt
  • Außenfenster (zählen zur Fassade)
  • Wohnungseingangstüren von außen
  • Dach, Dachrinne, Schornstein
  • Tragende Wände und Geschossdecken
  • Stiegenhaus, Aufzug, Fahrstuhlschacht
  • Steigleitungen bis zur Wohnungsabzweigung
  • Balkonbrüstungen außen (Optik der Fassade)
Reparatur durch Eigentümergemeinschaft – Abrechnung über Betriebskosten oder Rücklage.
Wohnungseigentum
Einzeleigentümer zuständig & zahlt
  • Wohnungsinnenräume, Bodenbeläge
  • Nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung
  • Wohnungseingangstüre innen
  • Sanitärobjekte, Küche, Heizkörper
  • Wasser- und Heizleitungen ab Abzweig
  • Elektroinstallation in der Wohnung
  • Bodenbelag des Balkons (innen)
Wartung, Reparatur und Erneuerung trägt der Eigentümer selbst – auch bei Wasserschaden zulasten der Nachbarn.

Die Faustregel hilft im Alltag, ersetzt aber nicht den Blick in den Wohnungseigentumsvertrag. Manche Verträge erklären Bauteile abweichend vom Gesetz zu Wohnungseigentumszubehör (etwa einen Kellerabteil oder einen Garagenplatz). Solche Zuordnungen sind grundsätzlich zulässig. Im Zweifel gilt: Wenn die Beeinträchtigung von außen wirkt oder das Erscheinungsbild des Hauses betrifft, handelt es sich fast immer um einen Allgemeinteil – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Detailliert haben wir das im Beitrag zu baulichen Änderungen im Wohnungseigentum erklärt.

Pflege und Erhaltung: Wer ist zuständig?

Die Pflege und Erhaltung der Allgemeinflächen ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft als juristischer Person (§ 18 WEG 2002). Sie handelt durch die Hausverwaltung, die rechtsgeschäftlich für die Gemeinschaft auftritt. Das Spektrum reicht von der wöchentlichen Stiegenhausreinigung über die Schneeräumung bis zur Sanierung des Daches.

Rechtlich unterscheidet das WEG zwei Ebenen: Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung nach § 28 WEG kann die Hausverwaltung ohne Beschluss erledigen – sie sind notwendig oder zweckmäßig und wiederkehrend. Dazu zählen die Reinigung, die Verkehrssicherungspflichten, kleinere Reparaturen, die laufende Gartenpflege und der Abschluss üblicher Versicherungen. Die außerordentliche Verwaltung nach § 29 WEG erfordert einen Eigentümerbeschluss. Hier geht es um Maßnahmen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen: größere Sanierungen, Neuanlage eines Garten- oder Spielbereichs, Anschaffung höherwertiger Geräte oder die Vergabe wesentlicher Aufträge.

🧹 Ordentliche vs. außerordentliche Verwaltung
Beispiele aus der Praxis
Maßnahme Einordnung Beschluss nötig?
StiegenhausreinigungOrdentlich (§ 28)Nein
Reparatur AufzugOrdentlich (§ 28)Nein
Neuer Aufzug (Erstanschaffung)Außerordentlich (§ 29)Ja, Mehrheitsbeschluss
FassadensanierungAußerordentlichJa
SchneeräumungOrdentlichNein
Anschaffung PhotovoltaikPrivilegierte ÄnderungBeschluss mit Mehrheit
Neuanlage SpielplatzAußerordentlichJa
Hinweis: Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Streit entscheidet das Bezirksgericht im Außerstreitverfahren (§ 52 WEG).

Wesentlich ist: Auch wenn eine Hausverwaltung für die Gemeinschaft handelt, bleibt die Eigentümergemeinschaft Eigentümerin der Allgemeinflächen – sie trägt also Verkehrssicherungspflichten und kann für Schäden haftbar werden (etwa, wenn ein Passant auf nicht gestreutem Gehsteig stürzt). Die Hausverwaltung sollte solche Pflichten in Wartungsverträge mit Dienstleistern auslagern; trotzdem haftet die Gemeinschaft mit dem gesamten Vermögen. Eine ausführliche Darstellung der Verwaltungsstrukturen liefert unser Beitrag zur Wohnungseigentümergemeinschaft mit Verwaltung und Beschlüssen.

💡 Praxistipp: Wartungsvertrag mit Schadenersatz-Anspruch
In der Kanzleipraxis sehen wir regelmäßig Hausverwaltungen, die Hausreinigung oder Winterdienst per Handschlag vergeben. Im Schadensfall fehlt dann die schriftliche Rückversicherung. Bestehen Sie auf einem Vertrag mit ausdrücklicher Übernahme der Räum- und Streupflicht und einer Haftpflichtversicherung des Dienstleisters – sonst landen Schadenersatzklagen letztlich bei der Eigentümergemeinschaft.

Kostenverteilung nach § 32 WEG: Nutzwert oder abweichende Regelung?

Wer die Allgemeinflächen pflegt, ist eine Sache – wer die Kosten dafür trägt, eine andere. Hier kommt die zentrale Vorschrift des § 32 WEG 2002 ins Spiel. Sie regelt die Aufteilung der Aufwendungen für die Liegenschaft.

Grundsätzlich tragen alle Miteigentümer die Aufwendungen im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile – also nach Nutzwert. Wer einen größeren Anteil hat, zahlt entsprechend mehr. Das gilt für sämtliche Kosten: Betriebskosten, Erhaltung, Verbesserung, Versicherungen, Verwaltungshonorar und Rücklagenbeiträge. Die Nutzfläche der Wohnung ist nur einer der Faktoren – Lage, Ausstattung und Sonderzubehör fließen ebenfalls ins Nutzwertgutachten ein.

⚖️ Drei Wege zur Kostenverteilung nach § 32 WEG
Mehrheitsanforderungen seit der WEG-Novelle 2022
1
Nutzwert (Gesetzesregel) – Verteilung im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart oder beschlossen wurde.
2
Abweichender Schlüssel per Beschluss – Seit der WEG-Novelle 2022 kann ein anderer Verteilungsschlüssel (z. B. nach Wohnfläche, Köpfen oder objektbezogen) mit einfacher Mehrheit der Anteile beschlossen werden. Sachliche Rechtfertigung erforderlich.
3
Verbrauchsabhängige Verteilung – Wenn Verbrauchsmesseinrichtungen vorhanden sind (z. B. Wärmemengenzähler, Wasseruhren), kann mit Zweidrittelmehrheit der Anteile auf Verbrauchsabrechnung umgestellt werden.

Ein wichtiger Sonderfall: Werden bestimmte Allgemeinflächen tatsächlich nur von einer Teilgruppe genutzt – etwa eine Tiefgarage von den Stellplatzeigentümern – können die zugehörigen Kosten objektbezogen umgelegt werden. Diese Lösung ist seit der WEG-Novelle 2022 deutlich einfacher umsetzbar und sorgt für Akzeptanz in der Gemeinschaft. Wer keinen Stellplatz hat, zahlt nicht für die Garageninstandhaltung.

Beschlüsse zur Kostenverteilung müssen sachlich begründet und verhältnismäßig sein. Ein Beschluss, der ohne Grund einzelne Miteigentümer benachteiligt, ist innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Monat anfechtbar (§ 24 Abs 6 WEG). Bei der Anfechtung empfehlen wir, einen Anwalt einzubinden – die Frist läuft strikt und ein verpasster Termin bedeutet, dass der Beschluss bestandskräftig wird.

Mindestrücklage 2026: Was die neue Höhe bedeutet

Mit 1. Jänner 2026 ist die gesetzliche Mindestrücklage für Wohnungseigentumsanlagen automatisch valorisiert worden. Sie beträgt nun 1,13 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat – eine Erhöhung von rund 6,6 % gegenüber dem Vorjahressatz von 1,06 Euro. Rechtsgrundlage ist § 31 Abs 5 WEG 2002, der seit der WEG-Novelle 2022 eine gesetzliche Mindesthöhe vorschreibt und diese jährlich an den Verbraucherpreisindex anpasst.

Die Rücklage dient ausschließlich der Finanzierung künftiger Aufwendungen für die Liegenschaft – größere Sanierungen, der Tausch des Aufzugs, eine neue Heizungsanlage. Sie ist treuhändig durch die Hausverwaltung zu verwalten und vom übrigen Vermögen getrennt zu halten. Eine Auszahlung an einzelne Eigentümer ist ausgeschlossen, auch beim Verkauf der Wohnung bleibt der eingezahlte Anteil bei der Gemeinschaft. Wer mehr zum Hintergrund wissen will, findet eine ausführliche Erklärung in unserem Beitrag zur Anhebung der Mindestrücklage 2026.

Praxis-relevante Punkte: Die Mindestrücklage ist eine Untergrenze. Die Eigentümergemeinschaft kann mit Mehrheit eine höhere Rücklage beschließen – das ist bei älteren Gebäuden mit absehbarem Sanierungsbedarf oft sinnvoll. Wer eine Wohnung kauft, sollte die Höhe und den aktuellen Stand der Rücklage prüfen lassen, denn eine unzureichende Rücklage kann zu hohen Sonderzahlungen führen, sobald eine Sanierung ansteht.

Nutzungsstreit: Typische Konflikte und ihre Lösung

Konflikte um die Nutzung von Allgemeinflächen folgen einem wiederkehrenden Muster. Ein Eigentümer beansprucht eine Fläche faktisch für sich – stellt einen Schuhschrank im Gang auf, parkt sein Fahrrad in der Durchfahrt, baut den Vorgarten zum Privatgarten um. Die anderen fühlen sich übergangen. Wer hat hier welche Rechte?

Grundsatz: Jeder Wohnungseigentümer ist Miteigentümer der gesamten Liegenschaft und darf die Allgemeinflächen im Rahmen des Widmungszwecks mitbenutzen – nicht aber für sich allein in Anspruch nehmen. Die Eigenmächtigkeit ist die häufigste Rechtsverletzung. Sie kann von jedem anderen Miteigentümer per Unterlassungsklage geahndet werden. Außerdem kann die Wohnungseigentumsgemeinschaft selbst gegen den eigenmächtig handelnden Miteigentümer vorgehen.

🛣️ Der Weg bei Streit um Allgemeinflächen
Vom ersten Konflikt bis zum Gerichtsbeschluss
1
Außergerichtliche Aufforderung
Schriftliche Aufforderung an den eigenmächtig handelnden Eigentümer mit Fristsetzung zur Wiederherstellung. In über der Hälfte der Fälle wird der Konflikt hier gelöst.
2
Eigentümerversammlung & Beschluss
Die Gemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, gegen den Miteigentümer rechtlich vorzugehen oder die Nutzung zu regeln.
1 M
Anfechtungsfrist § 24 Abs 6 WEG: Jeder Miteigentümer hat ab Beschlussfassung einen Monat Zeit, einen Beschluss bei Gericht anzufechten.
3
Gerichtsverfahren am Bezirksgericht
Außerstreitverfahren nach § 52 WEG. Möglich sind: Unterlassungsklage, Wiederherstellungsanspruch, Antrag auf Beschlussersetzung oder Antrag auf Festlegung der Benützung.

In der Salzburger Praxis sehen wir besonders häufig drei Konfliktfelder: erstens den eigenmächtigen Umbau des Vorgartens durch einen Erdgeschoss-Eigentümer, der den Garten faktisch für sich allein nutzt. Zweitens das eigenmächtige Anbringen von Werbeschildern oder Beschattungsanlagen an der Fassade. Drittens den Streit um Stellplätze und Lagerflächen, wenn diese im Wohnungseigentumsvertrag nicht klar zugeordnet wurden. Wenn ein Miteigentümer dauerhaft eine Allgemeinfläche für sich beansprucht, geht es nicht nur um die Nutzung selbst – es kann auch ein Bereicherungsanspruch der Gemeinschaft entstehen (§ 1041 ABGB), den die Hausverwaltung geltend machen kann.

Benützungsregelung nach § 17 WEG: Sondernutzungsrechte wirksam vereinbaren

Was ist, wenn eine Eigentümergemeinschaft bewusst regeln möchte, dass bestimmte Allgemeinflächen ausschließlich von bestimmten Eigentümern genutzt werden? Dafür gibt es das Instrument der Benützungsregelung nach § 17 WEG 2002. Damit können Sondernutzungsrechte etwa an Vorgärten, Hofbereichen, Lagerräumen, Stellplätzen oder einer Dachterrasse begründet werden.

📜 Voraussetzungen einer wirksamen Benützungsregelung
Nach § 17 WEG 2002
1
Schriftform – Mündliche Absprachen reichen nicht. Die Regelung muss als Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.
2
Einstimmigkeit – Eine Benützungsregelung kann nicht per Mehrheitsbeschluss verfügt werden. Es braucht die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer.
3
Inhaltliche Bestimmtheit – Welche Fläche, welcher Eigentümer, welche Nutzung, welche Dauer. Pauschale Floskeln sind anfällig für spätere Auslegungsstreitigkeiten.
4
Anmerkung im Grundbuch – Optional, aber zur Sicherung gegenüber Rechtsnachfolgern dringend empfohlen. Ohne Grundbuchanmerkung bindet die Regelung neue Eigentümer nicht automatisch.

Bekommen Sie nicht alle Miteigentümer zur Zustimmung, gibt es einen Ausweg: § 17 Abs 2 WEG erlaubt jedem Miteigentümer, beim Bezirksgericht eine gerichtliche Benützungsregelung zu beantragen. Das Gericht entscheidet im Außerstreitverfahren nach billigem Ermessen, wer welche Fläche nutzen darf. Voraussetzung ist, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt.

Wichtig zu wissen: Eine Benützungsregelung ändert nichts an der Kostenpflicht. Auch wer den Vorgarten allein nutzt, zahlt die Erhaltungskosten weiter mit – außer es wurde gleichzeitig eine abweichende Kostenverteilung beschlossen. Diese Trennung wird in der Praxis oft übersehen und ist Quelle vieler Folgekonflikte.

Häufige Fehler bei Allgemeinflächen

Aus unserer anwaltlichen Praxis lassen sich einige Fehler immer wieder beobachten. Wer sie kennt, vermeidet teure Auseinandersetzungen.

Eigenmächtig handeln statt Beschluss einholen
Egal ob neue Markise, Sat-Schüssel oder Pflanzkasten am Balkon – wer einen Allgemeinteil verändert, ohne den richtigen Beschluss einzuholen, riskiert die Wiederherstellung auf eigene Kosten samt Schadenersatz.
Anfechtungsfrist verstreichen lassen
Beschlüsse können nur innerhalb eines Monats angefochten werden (§ 24 Abs 6 WEG). Wer wartet, bis die Maßnahme umgesetzt ist, hat in der Regel keine Chance mehr.
Mündliche Benützungsregelung
„Der Vorgarten gehört seit immer der Erdgeschoßwohnung“ – mündliche Absprachen oder jahrzehntelange Übung schaffen keine wirksame Benützungsregelung. Beim Eigentümerwechsel ist die Übung beendet.
Kostenverteilung ändern ohne sachliche Begründung
Auch wenn die einfache Mehrheit theoretisch genügt – ein Beschluss, der ohne sachliche Rechtfertigung einzelne Eigentümer benachteiligt, ist anfechtbar. Die Gerichte verlangen einen plausiblen Grund.
Rücklage zweckwidrig verwenden
Die Rücklage darf nur für künftige Aufwendungen der Liegenschaft verwendet werden – nicht für laufende Betriebskosten und nicht für rein wohnungsbezogene Maßnahmen. Wer hier Mittel zweckwidrig zuweist, riskiert Haftung der Hausverwaltung.
Beschluss falsch zugestellt
Beschlüsse müssen allen Miteigentümern – auch den nicht anwesenden – nachweislich zugehen. Ein bloßer Aushang im Stiegenhaus reicht nicht. Sonst beginnt die Anfechtungsfrist nicht zu laufen und der Beschluss bleibt jahrelang angreifbar.

Sonderfälle aus der Praxis

Vorgarten und Garten: Sondernutzung wirksam absichern

Klassiker im Erdgeschoss: Der Käufer geht davon aus, dass der Vorgarten ihm gehört, weil er ausschließlich vor seiner Wohnung liegt. Tatsächlich ist der Vorgarten in den allermeisten Fällen Allgemeinteil, an dem höchstens ein Sondernutzungsrecht besteht. Steht im Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag kein klares „ausschließliches Nutzungsrecht des Wohnungseigentumsobjekts X am Vorgarten Y, einstimmig vereinbart, im Grundbuch angemerkt“ – ist die Nutzung jederzeit anfechtbar. Wir empfehlen Käufern, die Benützungsregelung schon vor Kaufvertragsunterzeichnung schriftlich auf den Tisch zu bekommen.

Lagerräume und Kellerabteile: Zubehör oder Allgemeinteil?

Kellerabteile können entweder Wohnungseigentumszubehör sein (im Wohnungseigentumsvertrag einer konkreten Wohnung zugeordnet) oder Allgemeinteil. Im Streitfall entscheidet das Nutzwertgutachten in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsvertrag. Gerade in Altbauten, die nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt wurden, gibt es häufig „graue Bereiche“ – etwa frühere Hauspersonalräume, die unklar zugeordnet sind. Im Zweifel: § 9 WEG erlaubt die Klarstellung über das Bezirksgericht.

Stiegenhaus, Gang und Schuhschrank

Der „Schuhschrank-Streit“ gehört zu den häufigsten Beratungsanlässen. Das Stiegenhaus ist zwingend Allgemeinteil. Eine dauernde Verstellung – durch Schuhe, Schirme, Kinderwagen, Wäscheständer – ist unzulässig, weil sie sowohl das Erscheinungsbild als auch die Verkehrssicherheit (Fluchtweg!) beeinträchtigt. Hier kann die Hausverwaltung sogar ohne Gerichtsbeschluss die Entfernung verlangen.

Werbeflächen und Fassade: Sonderzahlung möglich

Will ein Wohnungseigentümer im Erdgeschoss-Geschäftslokal eine Werbetafel an die Fassade montieren, braucht er die Zustimmung – die Fassade ist Allgemeinteil. Die Eigentümergemeinschaft kann die Zustimmung an eine Sonderzahlung („Werbeentgelt“) binden. Wer das im Einzelfall sinnvoll regeln will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Hilfreich ist auch der Beitrag zur Nutzungsänderung im Wohnungseigentum, der zeigt, wann eine geschäftliche Nutzung überhaupt zulässig ist.

✅ Checkliste: Vor dem Erstgespräch zu Allgemeinflächen
☑️
Wohnungseigentumsvertrag – Aktuelle Fassung mit allen Anlagen
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Nutzwertgutachten – Mit ausgewiesenen Nutzwerten je Objekt
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Letzte Eigentümerbeschlüsse – Insbesondere zur Kostenverteilung und Benützung
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Aktuelle Jahresabrechnung – Mit Aufschlüsselung der Kostenstellen
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Grundbuchauszug – C-Blatt mit allfälligen Dienstbarkeiten
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Schriftverkehr zum Konflikt – Briefe, E-Mails, Protokolle der Eigentümerversammlung

Häufige Fragen zu Allgemeinflächen

Wer muss das Stiegenhaus putzen – der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft?
Die Reinigung des Stiegenhauses ist Sache der Eigentümergemeinschaft, weil das Stiegenhaus zwingender Allgemeinteil ist. In der Regel beauftragt die Hausverwaltung eine Reinigungsfirma; die Kosten werden über die Betriebskostenabrechnung auf alle Miteigentümer nach Nutzwert umgelegt. Eine Reinigungspflicht im Wechsel durch die Bewohner („Putzplan“) ist möglich, aber nur per Vereinbarung – nicht durch einseitige Anordnung.
Darf ich meinen Vorgartenanteil bepflanzen oder einen Pool aufstellen?
Nur dann, wenn Sie eine schriftliche, einstimmige Benützungsregelung nach § 17 WEG haben oder die Maßnahme bloß einer geringfügigen Bepflanzung entspricht, die niemanden beeinträchtigt. Ein Pool, ein Pavillon oder ein Zaun gilt fast immer als bauliche Änderung an einem Allgemeinteil und braucht die Zustimmung der anderen Miteigentümer. Ohne Zustimmung droht die Wiederherstellungspflicht.
Können wir die Kostenverteilung mit einfacher Mehrheit ändern?
Ja, seit der WEG-Novelle 2022 genügt für die Änderung des Verteilungsschlüssels (z. B. von Nutzwert auf Wohnfläche oder objektbezogen) ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Anteile. Voraussetzung ist eine sachliche Rechtfertigung. Für eine verbrauchsabhängige Verteilung – etwa bei Heizkosten mit Wärmemengenzählern – braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Anfechtungsfrist: ein Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Allgemeinflächen WEG 2002 – die Kernaussagen
1. Allgemeine Teile der Liegenschaft umfassen Dach, Fassade, Stiegenhaus, Aufzug, Außenfenster und alle Räume gemeinsamer Nutzung (§ 2 Abs 4 WEG 2002).
2. Die Pflege übernimmt die Eigentümergemeinschaft durch die Hausverwaltung – ordentliche Verwaltung ohne Beschluss, außerordentliche Maßnahmen brauchen Mehrheit.
3. Kostenverteilung erfolgt nach § 32 WEG grundsätzlich nach Nutzwert. Mit einfacher Mehrheit ist seit 2022 ein abweichender Schlüssel möglich, mit Zweidrittelmehrheit eine Verbrauchsabrechnung.
4. Die Mindestrücklage beträgt seit 1. Jänner 2026 1,13 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat – gesetzlich verankert in § 31 Abs 5 WEG.
5. Sondernutzungsrechte an Vorgärten, Lagerräumen oder Stellplätzen entstehen nur durch eine wirksame Benützungsregelung nach § 17 WEG – schriftlich, einstimmig, am besten mit Grundbuchanmerkung.
6. Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach Zustellung angefochten werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, ist regelmäßig gebunden – auch bei rechtlich angreifbaren Beschlüssen.

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Wie wir Ihnen helfen können

Brandauer Rechtsanwälte berät seit Jahrzehnten Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen in Salzburg und ganz Österreich. Wir prüfen Beschlussvorschläge auf ihre Wirksamkeit, fechten unzulässige Beschlüsse fristgerecht an, verhandeln Benützungsregelungen und führen Verfahren vor dem Bezirksgericht im Außerstreitverfahren. Auch im Vorfeld eines Wohnungskaufs zeigen wir Ihnen, ob die Allgemeinflächen sauber geregelt sind oder ob latente Streitpotenziale lauern. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Rechtsstand: Mai 2026. Dieser Beitrag stellt allgemeine Information dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Rechtslage hängt von den konkreten Umständen ab – lassen Sie sich vor wesentlichen Entscheidungen anwaltlich beraten.