BWB-Hausdurchsuchung (Dawn Raid) – Verhalten bei einer kartellrechtlichen Razzia in Österreich

Drei dunkle Limousinen, sieben Personen mit Aktenkoffern, ein Beschluss des Kartellgerichts in der Hand: Eine BWB-Hausdurchsuchung beginnt nahezu lautlos und ohne Vorwarnung. Wer in den ersten 15 Minuten falsch reagiert, riskiert Geldbußen bis zu einem Prozent des Vorjahresumsatzes – allein wegen Behinderung der Ermittlung. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, welche Rechte Sie als Unternehmen haben, welche Pflichten Sie treffen und wie ein belastbarer Dawn-Raid-Notfallplan aussieht. Stand: Mai 2026.

Steht die BWB gerade vor Ihrer Tür, oder möchten Sie sich für den Ernstfall vorbereiten? Schildern Sie uns die Situation. Wir koordinieren die Soforthilfe vor Ort oder erstellen mit Ihnen einen Notfallplan inkl. Mitarbeiter-Briefing und IT-Forensik-Konzept. Honorar-Spanne vor dem Mandat. Jetzt anfragen ↓

1. Rechtsgrundlage der BWB-Hausdurchsuchung in Österreich

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die zentrale österreichische Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Wien. Sie verfolgt Verstöße gegen das Kartellgesetz (KartG) – insbesondere horizontale Absprachen, Preisabsprachen, Marktaufteilungen und den Missbrauch marktbeherrschender Stellung. Eine Hausdurchsuchung („Nachschau“) ist ihr schärfstes Ermittlungswerkzeug.

Die zentrale Norm ist § 12 Wettbewerbsgesetz (WettbG). Sie regelt die Befugnisse der BWB-Bediensteten bei einer Hausdurchsuchung. Voraussetzung ist eine schriftliche Anordnung des Kartellgerichts (Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht). Diese gerichtliche Anordnung beschreibt den Zweck, den Umfang und die betroffenen Räumlichkeiten. Ohne eine solche Anordnung gibt es keine Hausdurchsuchung – mit einer Ausnahme: Gefahr in Verzug. Diese liegt in der Praxis aber kaum vor.

Ergänzend gelten die Vorschriften zur Auskunftspflicht und Mitwirkung (§§ 11a bis 11d WettbG). Diese Paragraphen regeln, was die BWB verlangen darf, wann Auskünfte verweigert werden dürfen und welche Sanktionen bei Behinderung drohen. Die maßgebliche Sanktion: bei Obstruktion können Geldbußen bis zu einem Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängt werden (§ 29 KartG iVm § 11a WettbG). Bei einem Konzernumsatz von 500 Millionen Euro reicht das schon für eine fünf Millionen Euro hohe Sanktion – ohne dass das eigentliche Kartellverfahren überhaupt entschieden ist.

Praktisch wichtig: Die BWB arbeitet eng mit der Europäischen Kommission zusammen. Parallele Hausdurchsuchungen in mehreren Mitgliedstaaten am selben Tag sind die Regel. Wer die BWB auf der Schwelle sieht, muss damit rechnen, dass im Schwesterunternehmen in München oder Mailand zur selben Stunde ebenfalls durchsucht wird.

Infografik · Rechtsgrundlagen
Das rechtliche Gerüst einer BWB-Hausdurchsuchung
Norm Inhalt Folge bei Verstoß
§ 12 WettbG Hausdurchsuchungsbefugnis, gerichtliche Anordnung Beweisverwertungsverbot bei Mangel
§ 11a WettbG Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Geldbuße bis 1 % Vorjahresumsatz
§ 11b–d WettbG Befragungen, Versiegelung, Anhörung Verfahrensfehler, Anfechtung
§ 29 KartG Geldbußenrahmen Kartellverstöße Bis 10 % Konzernumsatz
VO (EG) 1/2003 EU-Parallelermittlung der Kommission EU-Sealings, EU-Bußen
VbVG Strafrechtliche Verbandsverantwortlichkeit Strafanzeige, Verbandsgeldbuße

Wer das Zusammenspiel dieser Normen verstanden hat, weiß: Eine BWB-Razzia ist kein isolierter Vorgang. Sie kann gleichzeitig Kartellverfahren, EU-Sanktion, Strafanzeige nach VbVG und Compliance-Verstoß in einem Atemzug auslösen.

2. Ablauf einer Dawn Raid Minute für Minute

Eine Hausdurchsuchung folgt einem festen Drehbuch. Die BWB-Mitarbeiter sind geschult, die ersten Minuten zu nutzen – das ist der Moment, in dem im Unternehmen Chaos herrscht und Mitarbeiter spontane Äußerungen tätigen. Genau diese Phase ist beweisrechtlich am wertvollsten.

Infografik · Prozessdiagramm
Eine Dawn Raid in sieben Schritten
1
Erscheinen ohne Vorwarnung
Üblicherweise zwischen 8:30 und 10:00 Uhr. Mehrere Personen, oft mit IT-Forensikern.
2
Vorzeigen der Anordnung
Beschluss des Kartellgerichts, Dienstausweise. Kopie verlangen, Zeit notieren.
3
Belehrung und Mandatsabklärung
BWB belehrt über Rechte und Pflichten. Anwalt sofort kontaktieren.
4
Sichtung und Begehung
Räume, Schreibtische, Aktenschränke, Serverräume. Jeder Raum bekommt einen „Shadow“.
5
IT-Forensik und Datensicherung
Spiegelung von Laptops, Mobiltelefonen, Mailservern. Keyword-Suche live vor Ort.
6
Vor-Ort-Befragungen
Kurze Sachverhaltsfragen an Mitarbeiter. Recht zu schweigen besteht.
7
Abschlussprotokoll und Ende
Asservatenliste, Versiegelungen, Unterschrift. Dauer typisch 6–14 Stunden.

Häufige Fehlannahme: „Sobald die Geschäftsleitung da ist, beruhigt sich die Lage.“ Das Gegenteil ist richtig. Solange kein Anwalt vor Ort ist, läuft die Ermittlung. Die BWB ist nicht verpflichtet, mit der Sichtung zu warten – in der Praxis räumen Ermittler aber oft 30 bis 60 Minuten ein, wenn der Anwalt nachweislich anreist. Dieser Spielraum hängt vom kooperativen Verhalten ab; wer Türen verschließt oder Daten löscht, verspielt ihn sofort.

3. Welche Räume darf die BWB durchsuchen?

Die Reichweite der Durchsuchung ergibt sich aus der gerichtlichen Anordnung. Sie nennt die konkreten Räumlichkeiten – meist Geschäftsräume des Unternehmens an einem oder mehreren Standorten. Eine pauschale Durchsuchung „aller Räume in Österreich“ gibt es nicht. § 12 Abs 4 WettbG zieht zudem eine klare Grenze zwischen geschäftlich und privat genutzten Räumen.

Variante A
Geschäftsräume

Büros, Besprechungszimmer, Serverräume, Lager, Archiv, Postraum, Drucker und Multifunktionsgeräte. Auch Dienstwagen und Dienst-Smartphones fallen darunter.

Achtung: Auch der Schreibtisch eines Vorstands gilt als Geschäftsraum – nicht als „privat“.
Variante B
Privaträume

Wohnungen von Geschäftsführern, Vorständen oder Mitarbeitern. Nur durchsuchbar, wenn die gerichtliche Anordnung sie ausdrücklich umfasst und konkrete Gründe genannt sind (§ 12 Abs 4 WettbG).

Praxis: Vor allem bei Verdacht auf Heim-Office-Akten oder Privatlaptops mit Geschäftsmails.

Auch wenn die Anordnung Privaträume nicht nennt, darf die BWB den Geschäftsführer nach Privatlaptops fragen. Wer behauptet, es gäbe keine privaten Geräte, obwohl auf einem privaten iPad geschäftliche WhatsApp-Chats laufen, riskiert eine Strafanzeige wegen Falschauskunft.

4. Ihre Rechte: Anwalt, Schweigerecht, Legal Privilege

Das WettbG gewährt dem Unternehmen mehrere wichtige Rechte. Sie sind nicht selbstverständlich, sie werden auch nicht aktiv von der BWB angeboten. Wer sie nicht einfordert, verliert sie de facto.

Infografik · Aufzählung
Fünf Rechte, die jedes Unternehmen kennen muss
Aktive Wahrnehmung erforderlich
1
Anwaltliche Begleitung – Recht, einen Anwalt beizuziehen. Ermittlung kann nicht abgewartet werden, aber kooperative Beamte räumen 30–60 Minuten ein.
2
Belehrung über Anlass und Umfang – Sie haben Anspruch darauf, zu erfahren, welcher Tatvorwurf untersucht wird (z. B. „Verdacht auf Preisabsprachen im Markt X“).
3
Legal Privilege – Korrespondenz mit externen Rechtsanwälten ist beschlagnahmefrei. Bei Streit über die Vertraulichkeit kann das Dokument versiegelt und durch das Kartellgericht überprüft werden.
4
Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur) – Niemand muss eigene Verstöße aktiv eingestehen. Fragen zu Tatsachen sind zu beantworten, Schuldfragen nicht.
5
Versiegelung strittiger Dokumente – Wenn unklar ist, ob ein Dokument unter Legal Privilege fällt, kann es versiegelt zur späteren gerichtlichen Klärung übergeben werden.

Die Reichweite des Legal Privilege wird in der Praxis oft überschätzt. Korrespondenz mit der eigenen Rechtsabteilung („In-House-Counsel“) ist in Österreich – anders als im EU-Verfahren – grundsätzlich geschützt, sofern der Inhalt rein rechtlich beratend ist. Sobald in derselben Mail operative Anweisungen gegeben werden („Bitte stelle das Angebot zurück“), fällt der Schutz weg.

💡 Praxistipp: Legal Privilege organisatorisch schützen

Wir empfehlen, anwaltliche Korrespondenz in einem dedizierten Posteingang („legal-confidential@“) zu führen und im Dateinamen sowie im Betreff durchgängig zu kennzeichnen: „Privileged & Confidential – Anwaltskorrespondenz“. Das ersetzt zwar keine inhaltliche Trennung, hilft aber bei der schnellen Sichtung am Tag der Razzia – und macht die Versiegelung strittiger Dokumente sauberer.

5. DOs und DON’Ts in den ersten 60 Minuten

Die Stunde nach dem Klingeln entscheidet, wie das Verfahren weiterläuft. Wer ruhig und strukturiert agiert, sichert sich Verhandlungsspielraum. Wer in Panik verfällt, bringt das Unternehmen in zwei Verfahren statt einem: Kartellverfahren plus Obstruktionsverfahren.

DOs · Erste 15 Minuten
Was sofort zu tun ist
  • Krisenstab telefonisch alarmieren (GF, Compliance, Anwalt, IT)
  • Anordnung lesen, Kopie verlangen, Beamte identifizieren
  • Zentrale Ansprechperson benennen
  • Eigenen „Shadow“ pro Ermittler bereitstellen
  • Mitarbeiter knapp informieren: ruhig bleiben, nicht löschen
DON’Ts · 30 und 60 Minuten
Was unbedingt zu vermeiden ist
  • Keine spontanen Antworten zu Schuldfragen
  • Keine Datenlöschung, kein Aktenvernichter, kein Reboot
  • Keine Hinweise an Mitbewerber („Tipping off“)
  • Keine internen Telefonate über offene Leitungen
  • Keine Anweisung an IT, Mailserver „herunterzufahren“

Die „Shadow“-Dokumentation ist das wichtigste praktische Instrument. Pro BWB-Ermittler wird eine Person aus dem Unternehmen abgestellt, die jeden Schritt mitprotokolliert: Welcher Raum, welche Akte, welche Datei, welche Frage an welchen Mitarbeiter. Diese Dokumentation ist später Grundlage für die Geschäftsführerhaftung-Verteidigung, für Akteneinsichtsanträge und für eine etwaige Anfechtung der Durchsuchung.

6. Mitarbeiter-Briefing: was Ihre Leute wissen müssen

In jedem Kartellverfahren stammen die belastendsten Beweise aus E-Mails und WhatsApp-Nachrichten von Mitarbeitern, die nicht ahnten, dass ihre Notizen jemals von einer Behörde gelesen würden. Genauso entscheidend ist, wie Mitarbeiter sich am Tag X verhalten. Ein 20-minütiges Pre-Briefing in der jährlichen Compliance-Schulung reicht aus, um typische Anfängerfehler zu vermeiden.

✅ Checkliste: Mitarbeiter-Briefing vor und während einer BWB-Razzia
☑️
Nicht löschen, nichts vernichten – kein Schreddern, kein Leeren des Papierkorbs am PC, keine WhatsApp-Chat-Löschung. Beweisvernichtung ist strafbar.
☑️
Keine spontanen Antworten – höflich auf Geschäftsleitung und Anwalt verweisen: „Dazu kann ich Ihnen ohne Rücksprache nichts sagen.“
☑️
Keine Information an Externe – kein Anruf bei Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern, Konzern-Schwestern. „Tipping off“ ist eigene Sanktionsnorm.
☑️
Keine sozialen Medien – kein LinkedIn-Post, kein Status auf privaten Kanälen.
☑️
Schreibtisch nicht räumen – auch nicht „nur kurz zum Mittagessen“. Anwesend bleiben, kooperativ wirken.
☑️
Notfallnummer kennen – jeder Mitarbeiter hat im Spind eine Telefonnummer: Compliance-Officer, externer Anwalt, IT-Notfall.

Besonders heikel: die Vor-Ort-Befragung („Quick Interview“). Die BWB darf Mitarbeiter zu Tatsachen befragen – also dazu, was sie gesehen, gehört oder selbst getan haben. Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie dürfen aber auch nicht lügen. Der goldene Mittelweg lautet: „Ich kann dazu nichts sagen, ohne mit unserem Anwalt gesprochen zu haben.“ Das ist keine Aussageverweigerung im strafrechtlichen Sinn, sondern eine zulässige Vertagung der Antwort. Die BWB akzeptiert das in der Regel und vertagt das Interview auf einen späteren Termin in den Räumen der Behörde.

7. Nach der Razzia: Auswertung, Settlement, Kronzeuge

Mit der Unterschrift unter das Abschlussprotokoll endet der akute Stress – aber nicht das Verfahren. Es beginnt eine zweite Phase, die meist 12 bis 36 Monate dauert. Die BWB wertet die sichergestellten Daten aus, führt strukturierte Befragungen, holt Stellungnahmen von Mitbewerbern ein und entscheidet, ob sie Geldbußen beim Kartellgericht beantragt.

In dieser Phase stehen dem Unternehmen drei strategische Wege offen, die sich nicht gegenseitig ausschließen:

⚔️
Verteidigung
Streitig
Bestreiten des Vorwurfs, Anfechtung der Durchsuchung, Verfahren vor dem Kartellgericht.
→ Risiko: volle Geldbuße bis 10 % Konzernumsatz.
🤝
Settlement
Einigung
Anerkennung des Sachverhalts gegen Geldbußen-Reduktion (typisch 10 %).
→ Beschleunigt Verfahren, kein Rechtsmittel mehr.
🛡️
Kronzeuge
Leniency
Volle Aufklärung des Kartells im Tausch gegen Bußen-Erlass oder -Reduktion (§ 11b WettbG).
→ Nur Erster bekommt vollen Erlass.

Die Kronzeugenregelung ist nach der Hausdurchsuchung paradoxerweise besonders interessant. Wenn nämlich noch Kartellteilnehmer existieren, die nicht durchsucht wurden, kann der Schnellste unter den Durchsuchten immer noch eine erhebliche Bußen-Reduktion erreichen – auch wenn der volle Erlass meist schon weg ist. In den ersten 72 Stunden nach der Razzia muss diese strategische Entscheidung sauber abgewogen werden. Sie ist nicht reversibel.

Parallel beginnt die Akteneinsicht. Das Unternehmen darf die Asservate sichten und prüfen, was die BWB tatsächlich mitgenommen hat. Hier zeigt sich der Wert einer guten Shadow-Dokumentation: Was im eigenen Protokoll fehlt, kann aus dem BWB-Aktenbestand nachverfolgt werden.

8. Vorbereitung: Dawn-Raid-Kit und Notfallplan

Vorbereitung ist die wirksamste Verteidigung. Unternehmen, die einen schriftlichen Dawn-Raid-Plan haben, ihn jährlich üben und ein „Dawn-Raid-Kit“ am Empfang vorhalten, sparen am Tag der Razzia 30 bis 60 Minuten – also genau den Zeitraum, in dem die meisten Fehler passieren. Ein solcher Notfallplan ist Teil eines funktionierenden Compliance-Systems und ergänzt das übergeordnete Wettbewerbsrechts-Konzept auf unserer Schwerpunktseite.

✅ Checkliste: Inhalt eines Dawn-Raid-Kits
☑️
24/7-Hotline zum Kartellrechtsanwalt – auf dem Empfangstisch, im Spind jedes Sicherheitsdiensts, in der Mappe der Assistenz.
☑️
Krisenstab-Liste – GF, Compliance, Rechtsabteilung, IT-Leitung, Kommunikation. Mit Stellvertretern und privaten Mobilnummern.
☑️
One-Pager „Erste 15 Minuten“ – das Empfangspersonal bekommt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in zwei Sprachen.
☑️
IT-Forensik-Bereitschaft – vorab vereinbarter Forensik-Dienstleister, der innerhalb von zwei Stunden vor Ort sein kann.
☑️
Shadow-Vorlagen – vorgefertigte Protokollformulare zum Mitschreiben pro Ermittler (analog auf Papier, nicht digital).
☑️
Vertraulichkeits-Stempel – „Privileged & Confidential“ zum Markieren strittiger Dokumente vor der Versiegelung.
☑️
Jährliche Dawn-Raid-Übung – Tabletop-Übung mit Geschäftsleitung, Empfang und IT. Ergebnis: Lessons Learned schriftlich.

Ein gut eingespielter Empfang ist entscheidend. Die ersten zehn Minuten liegen ausschließlich in der Hand des Empfangspersonals und des Sicherheitsdiensts. Wenn diese Personen nicht wissen, wen sie anrufen sollen, vergehen wertvolle Minuten – und die BWB wartet nicht. In großen Unternehmen empfehlen wir, an jedem Standort eine zentrale Anlaufstelle („Lobby Captain“) zu definieren, die das Kit ausgibt und die Telefonkette startet.

9. EU-Dimension und Verbandsverantwortlichkeit

Eine BWB-Razzia steht selten allein. Sobald grenzüberschreitende Märkte betroffen sind, ist die Europäische Kommission (DG Competition) zuständig oder parallel ermittelnd. Die EU arbeitet nach Verordnung (EG) Nr. 1/2003. Ihre Hausdurchsuchungen unterscheiden sich in zwei Punkten: Erstens kennt das EU-Recht das Konzept der Sealings, also einer förmlichen Versiegelung eines Raums über Nacht. Wer das Siegel bricht, riskiert pauschal eine Geldbuße im Millionenbereich – berühmtes Beispiel: E.ON 2008, 38 Millionen Euro für ein gebrochenes Siegel. Zweitens kennt das EU-Recht kein In-House-Privileg: E-Mails der eigenen Rechtsabteilung sind nicht geschützt. Bei parallelen Verfahren ist daher Vorsicht geboten, welches Recht für welches Dokument gilt.

Auf nationaler Ebene tritt schließlich das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) hinzu. Es regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten, die im Unternehmen begangen werden. Bei besonders schweren Kartellverstößen, die zugleich Betrugs- oder Untreuetatbestände erfüllen, kann die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen führen – mit eigener Hausdurchsuchung nach StPO, eigener Beschlagnahme und eigener Verbandsgeldbuße. Im schlimmsten Fall ermitteln BWB, Europäische Kommission und Staatsanwaltschaft parallel im selben Sachverhalt. Wer diese drei Verfahrensspuren nicht koordiniert, läuft Gefahr, in einem Verfahren Geständnisse abzulegen, die im anderen verwertet werden.

💡 Praxistipp: Koordinierte Verteidigung sofort aufsetzen

In unserer Praxis sehen wir, dass Unternehmen in den ersten Tagen nach einer Razzia oft drei getrennte Anwaltsteams beauftragen (Kartellrecht, EU, Strafrecht). Das ist richtig – aber sie müssen sich ab Tag 1 wöchentlich abstimmen. Eine einzige unbedachte Aussage im einen Verfahren wird sonst zum Beweismittel im anderen. Wir empfehlen, einen federführenden Koordinator zu benennen, der alle Spuren kennt.

10. Häufige Fehler bei einer BWB-Hausdurchsuchung

Die teuersten Fehler entstehen aus dem Versuch, die Lage „in den Griff zu bekommen“. Aktionismus wird in der Akte zur Obstruktion. Wer die häufigsten Stolperfallen kennt, kann sie aktiv ansprechen und in das Mitarbeiter-Briefing übernehmen.

Spontane Datenlöschung „aus Vorsicht“
Eine gelöschte WhatsApp-Nachricht ist mit Forensik in 90 % der Fälle wiederherstellbar. Die Tatsache der Löschung wird zur Belastung – sie gilt als Beweisvereitlung und wird gesondert sanktioniert.
„Tipping off“ – Anruf beim Mitbewerber
„Pass auf, die BWB ist gerade bei uns“ – dieser Anruf erfüllt einen eigenständigen Straftatbestand und beendet jede Chance auf einen Kronzeugen-Bonus.
Mailserver „herunterfahren lassen“
Das gilt sofort als aktive Behinderung der Ermittlung. Auch ein „Backup-Job“, der versehentlich startet und Spuren überschreibt, fällt darunter. Die IT muss vom Krisenstab kontrolliert sein.
Spontanes Geständnis durch Geschäftsführer
„Da war einmal ein Telefonat mit dem Mitbewerber, das war aber harmlos“ – ohne Anwalt formuliert, wird daraus ein Bekenntnis zum Kartellverstoß. Selbstbelastungsfreiheit nutzen, bis der Anwalt da ist.
Anwaltspost mit Vertriebsmails vermischen
Wer in derselben Mail rechtliche Beratung und operative Anweisungen mischt, verliert das Legal Privilege. Auf saubere Trennung achten.
Keine Shadow-Dokumentation
Wer nicht mitschreibt, was wann mitgenommen wurde, kann später weder die Asservate prüfen noch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme angreifen.

Sonderfall: Razzia bei Konzernschwestern und Joint Ventures

Wenn die BWB ein Joint Venture durchsucht, sind formell beide Mutterunternehmen betroffen – und müssen sich abstimmen. Hier kommt es regelmäßig zu Interessenkonflikten: Beide Mütter wollen Kronzeuge werden, aber nur eine kann den ersten Platz beanspruchen. Die Kommunikation zwischen den Müttern darf nicht in Tipping-off umschlagen. In der Praxis bedeutet das: getrennte Anwaltsteams, klare Informationsbarrieren („Chinese Walls“), keine spontanen Telefonate.

Sonderfall: Razzia während laufender Vertragsverhandlung

Eine Hausdurchsuchung mitten in M&A-Verhandlungen oder im Ausschreibungsverfahren kann erhebliche Nebenwirkungen haben. Banken und Vertragspartner werden hellhörig, sobald die Razzia öffentlich wird. Pflicht zur Ad-hoc-Mitteilung kann je nach Kapitalmarktrelevanz greifen. Die Krisenkommunikation muss in den Notfallplan integriert sein – sie ist nicht Aufgabe der Rechtsabteilung allein.

Sonderfall: Anfechtung der Hausdurchsuchung

Die Anordnung des Kartellgerichts ist mit Rekurs anfechtbar. Erfolgsaussichten bestehen vor allem dann, wenn der Anfangsverdacht zu pauschal formuliert war, der Suchumfang die Ermächtigung überschreitet oder Privaträume ohne ausreichende Begründung einbezogen wurden. Ein erfolgreicher Rekurs kann zur Unverwertbarkeit der gesammelten Beweise führen – das ist selten, aber gerade bei sehr umfangreichen Sicherstellungen ein lohnender Hebel. Ergänzend kann die unternehmensrechtliche Begleitung im weiteren Verfahren wichtige Weichen stellen.

11. Häufige Fragen zur BWB-Hausdurchsuchung

Muss ich die BWB-Beamten in mein Unternehmen lassen?
Ja, wenn eine gerichtliche Anordnung des Kartellgerichts vorliegt. Diese ist auf Vorlage zu prüfen, der Beamte muss sich ausweisen. Eine Verweigerung des Zutritts erfüllt den Tatbestand der Behinderung nach § 11a WettbG und kann mit Geldbußen bis zu einem Prozent des Vorjahresumsatzes sanktioniert werden. Sie haben aber das Recht, den 30 bis 60 Minuten dauernden Eintreffen Ihres Anwalts kooperativ zu organisieren.
Sind E-Mails an unsere interne Rechtsabteilung vor der BWB sicher?
In österreichischen Verfahren nach WettbG: ja, sofern die Mail rein rechtliche Beratung enthält. In parallelen EU-Verfahren der Europäischen Kommission: nein – die Kommission kennt kein In-House-Privileg. Wenn beide Behörden ermitteln, hilft nur eine saubere Trennung zwischen rechtlicher Beratung (möglichst von externen Anwälten) und operativer Korrespondenz.
Wie lange dauert eine BWB-Hausdurchsuchung typischerweise?
Bei mittelständischen Unternehmen rechnen wir mit 6 bis 14 Stunden vor Ort. Große Konzerne erleben Razzien über zwei bis drei Tage, oft mit Übernachtsversiegelung einzelner Räume. Das Folgeverfahren – Auswertung, Befragungen, Settlement-Verhandlungen – dauert dann 12 bis 36 Monate bis zur Entscheidung des Kartellgerichts.

12. BWB-Hausdurchsuchung: das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1.
Eine BWB-Hausdurchsuchung beruht auf § 12 WettbG und einer Anordnung des Kartellgerichts – ohne diese keine Razzia.
2.
Behinderung der Ermittlung wird mit bis zu 1 % Vorjahresumsatz sanktioniert – unabhängig vom eigentlichen Kartellverfahren.
3.
Anwalt sofort kontaktieren, Krisenstab aktivieren, Anordnung kopieren, jeden Ermittler mit einem „Shadow“ begleiten.
4.
Legal Privilege schützt anwaltliche Korrespondenz – aber nur, wenn sie sauber als solche gekennzeichnet ist.
5.
Mitarbeiter brauchen ein Pre-Briefing: nicht löschen, nicht spontan antworten, niemanden außerhalb informieren.
6.
Nach der Razzia stehen drei Wege offen: Verteidigung, Settlement, Kronzeuge – die Entscheidung fällt in den ersten 72 Stunden.
7.
Ein Dawn-Raid-Kit am Empfang, eine jährliche Übung und eine 24/7-Hotline zum Anwalt sind die wirksamste Vorbereitung.

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Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von zahlreichen Faktoren ab – lassen Sie sich vor jeder Entscheidung anwaltlich beraten.