Rechtliche Konsequenzen einer aufgelösten Verlobung

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Rechtliche Konsequenzen einer aufgelösten Verlobung

Der Valentinstag markiert für viele Paare nicht nur einen Tag der Liebe, sondern auch den Beginn eines neuen Kapitels in ihrem Leben. Viele entscheiden sich an diesem besonderen Datum, den Schritt zu wagen und eine Heirat ins Auge zu fassen. Doch neben der Romantik sollten auch die rechtlichen Implikationen einer möglichen Auflösung der Verlobung bedacht werden. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Rechtsfragen rund um das Thema Verlobung.

Die rechtliche Bedeutung der Verlobung

Eine Verlobung ist mehr als ein Versprechen der Liebe; rechtlich gesehen stellt sie einen Vertrag dar, der die Absicht beider Parteien, zu heiraten, zum Ausdruck bringt. Laut § 45 ABGB kommt durch die übereinstimmende Willenserklärung beider Partner ein Verlöbnis zustande. Doch wie verbindlich ist dieses Versprechen? Und was passiert, wenn sich ein Partner entscheidet, die Verlobung aufzulösen?

Wie erfolgt eine Verlobung?

Eine Verlobung kann formlos und auch durch schlüssige Handlungen erfolgen. Beispielsweise reicht es nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1988 aus, wenn der Mann bei dem Vater seiner potentielle Frau über eine potentielle Heirat ansucht, während die Frau anwesend ist, der Vater einer solchen zustimmt und die Frau nicht äußert, dass sie einer Heirat nicht zustimmt.

Auflösung der Verlobung

Das Verlöbnis gilt als ein unverbindlicher Vertrag, was bedeutet, dass die Eheschließung nicht erzwungen werden kann. Eine Verlobung kann somit jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. In der weiteren Folge wird erläutert, unter welchen Umständen nach der Auflösung der Verlobung Ansprüche geltend gemacht werden können.

Was passiert mit dem Verlobungsring?

Der Verlobungsring symbolisiert Liebe und die Absicht, ein gemeinsames Leben zu beginnen. Oft sind damit nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Werte verbunden, da für den Ring zum Teil erhebliche Summen ausgegeben oder sogar Familienerbstücke übergeben werden. Doch was passiert mit dem Ring, wenn die Verlobung aufgelöst wird?

Rechtlich betrachtet werden Geschenke, wie Schmuck und Edelsteine, grundsätzlich als dauerhaft übergeben angesehen, es sei denn, es wurde klar vereinbart, dass sie nur geliehen sind. Bei Geschenken, die mit der Erwartung einer bevorstehenden Ehe gemacht wurden, besteht jedoch die Möglichkeit, diese unter bestimmten Umständen zurückzufordern. Entscheidend ist hierbei, dass die geplante Eheschließung nicht aufgrund eines Verschuldens des Schenkenden scheitert.

Anspruch auf Schadenersatz bei abgesagter Hochzeit

Wenn eine Hochzeit bereits finanzielle Investitionen nach sich gezogen hat und die Verlobung dann ohne stichhaltigen Grund aufgelöst wird, stellt sich die Frage, ob Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Nach § 46 ABGB können in solchen Fällen Schadenersatzansprüche entstehen. Das heißt konkret: Löst eine Partei die Verlobung unbegründet auf und ist dabei ein Verschulden feststellbar, kann sie zur Verantwortung gezogen werden. Sollten bereits Ausgaben für die Planung der Hochzeit getätigt worden sein – etwa durch einen der Partner oder durch Dritte wie die Eltern eines der Verlobten –, kann daher unter diesen Voraussetzungen ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich bestehen.

Verschiedene Umstände können hierbei als berechtigte Gründe dienen, um eine Verlobung aufzulösen. Dazu gehören beispielsweise Gewalttätigkeiten, nicht offenbarte Vorstrafen, eine bis dato unbekannte Neigung zu Alkohol oder Fälle von Untreue. In solchen Konstellationen kann folglich kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

Diese Regelung soll generell sicherstellen, dass Personen, die in gutem Glauben und unter finanziellen Aufwendungen eine Hochzeit vorbereiten, geschützt werden, falls die andere Partei ohne triftige Gründe von der Verlobung zurücktritt.

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Kaution, Finanzierungsbeitrag und Genossenschaftsanteil: Informationen für Wohnungssuchende

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Kaution, Finanzierungsbeitrag und Genossenschaftsanteil: Informationen für Wohnungssuchende

Beim Suchen nach der perfekten Wohnung stoßen viele auf Begriffe wie Kaution, Finanzierungsbeitrag und Genossenschaftsanteil. Doch was bedeuten diese genau und wie unterscheiden sie sich?

Was ist eine Kaution?

Eine Kaution ist ein Betrag, der von der mietenden Person als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wird. Diese dient dazu, eventuelle Schäden oder Mietausfälle abzudecken.

Die Höhe der Kaution

Die Kaution kann entweder in der Form eines Sparbuchs oder in bar hinterlegt werden. Bei einer Barzahlung ist der Vermieter verpflichtet, den Betrag zinsbringend anzulegen. Die Höhe der Kaution ist verhandelbar, wobei üblicherweise bis zu drei Bruttomonatsmieten gefordert werden, das entspricht der Summe aus Nettomiete, Betriebskosten plus zehn Prozent Umsatzsteuer, mit der Möglichkeit, in besonderen Fällen bis zu sechs Bruttomonatsmieten zu vereinbaren. Eine höhere Kaution kann verlangt werden, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit der mietenden Person bestehen oder die Wohnung überdurchschnittlich ausgestattet ist.

Erhält man die Kaution bei einem Auszug zurück?

Nachdem das Mietverhältnis endet, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution inklusive der darauf angefallenen Zinsen an die Mieterin oder den Mieter zurückzuerstatten. Sollten jedoch Mietrückstände oder Schäden vorliegen, dürfen diese Kosten von der Kaution einbehalten werden. Allerdings führt eine normale Abnutzung der Wohnung nicht dazu, dass die Rückzahlung der Kaution gemindert wird.

Was ist ein Finanzierungsbeitrag?

Der Finanzierungsbeitrag ist eine Art Mietzinsvorauszahlung, die beim Einzug in eine Genossenschaftswohnung fällig wird. Er dient dazu, einen Teil der Bau- und Grundkosten zu decken.

Die Höhe des Finanzierungsbeitrags

Die Höhe des Finanzierungsbeitrags variiert je nach Größe der Wohnung. Typischerweise liegt dieser für Wohnungen mittlerer Größe zwischen 20.000 und 30.000 Euro. Mit jedem Jahr der Vermietung verringert sich der ursprüngliche Betrag um ein Prozent, was zur Folge hat, dass der Finanzierungsbeitrag für ältere Genossenschaftswohnungen geringer ausfällt als für frisch errichtete Immobilien.

Erhält man den Finanzierungsbeitrag bei einem Auszug zurück?

Bei der Beendigung des Mietverhältnisses in einer Genossenschaftswohnung wird der geleistete Finanzierungsbeitrag unter Abzug von einem Prozent pro Jahr der Nutzung – ein Prozess, der als „Verwohnung“ bekannt ist – zurückerstattet. Verlässt also jemand nach fünfzehn Jahren die Wohnung, bekommt er den ursprünglichen Betrag minus fünfzehn Prozent zurück.

Was ist ein Genossenschaftsanteil?

Der Genossenschaftsanteil ist die Beitrittsgebühr für die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft. Er ist deutlich geringer als der Finanzierungsbeitrag und wird einmalig bei Eintritt in die Genossenschaft fällig.

Unterschiede zum Finanzierungsbeitrag

Im Gegensatz zum Finanzierungsbeitrag ist der Genossenschaftsanteil unabhängig von der Größe der Wohnung und beträgt üblicherweise 100 bis 200 Euro. Er ist spezifisch für „echte“ Genossenschaften, also für gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV), die eine Genossenschaft sind. Bei gemeinnützigen Bauvereinigungen, welche beispielsweise GmbHs oder Aktiengesellschaften sind, gibt es diesen folglich nicht. Oftmals werden solche Vereinigungen im alltäglichen Sprachgebrauch dennoch oftmals als Genossenschaften bezeichnet, was Missverständnisse hervorrufen kann.

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Aspekte des Bauträgervertrags

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Aspekte des Bauträgervertrags

Die Möglichkeit, die eigene zukünftige Immobilie nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten, wird Wirklichkeit, wenn man sich für den Kauf bei einem Bauträger entscheidet. Doch der Erwerb einer noch nicht fertiggestellten Immobilie birgt auch gewisse Gefahren – insbesondere die potenzielle Insolvenz des Bauträgers steht im Raum. Wir werden erläutern, wie durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Bauträgervertrag die Risiken für den Käufer verringert werden können, welche essenziellen Bestandteile der Vertrag aufweisen muss und warum es ratsam ist, diesen durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.

Was ist ein Bauträger?

Ein Bauträger wird definiert als eine Einzelperson oder Firma, die für die Planung, Durchführung und den Verkauf von Bauvorhaben verantwortlich ist.

Zu den Vorteilen des Kaufs einer Immobilie von einem Bauträger gehört die Möglichkeit, bereits in einem frühen Stadium des Projekts, oft zu einem Zeitpunkt, zu dem Änderungen am Plan noch umsetzbar sind, Eigentum zu erwerben. Dies eröffnet dem Käufer die Chance, Einfluss auf die Gestaltung seiner zukünftigen Immobilie zu nehmen. Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass Käufer in der Regel angehalten sind, Anzahlungen zu tätigen. Um die Risiken für den Käufer zu verringern, existiert das Bauträgervertragsgesetz (BTVG).

Was ist ein Bauträgervertrag?

Der Bauträgervertrag regelt den Kauf von Immobilien, die sich noch im Bau befinden oder noch nicht fertiggestellt sind, und kommt zur Anwendung, wenn die Vorauszahlungen des Käufers 150 Euro pro Quadratmeter übersteigen. Jener Vertrag fällt unter das Bauträgervertragsgesetz (BTVG), welches zum Ziel hat, den Käufer durch die Vorgabe verbindlicher Regelungen im Vertrag zu schützen. Es existieren verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Interessen des Käufers, welche nachfolgend dargelegt werden.

Obligatorische Bestandteile des Bauträgervertrags

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) schreibt vor, welche Elemente zwingend im Bauträgervertrag verankert sein müssen. Dazu gehört in erster Linie der Gegenstand des Vertrags, sprich die spezifische Wohnung oder das Haus, einschließlich der Definition von gemeinschaftlich genutzten Flächen wie Treppenhäusern, Kellerräumen oder Gartenanlagen. Zudem ist die Angabe erforderlich, ob das Grundstück in einer Gefahrenzone, etwa einem Hochwasserrisikogebiet, liegt oder bekannte Altlasten aufweist. Ebenfalls müssen eventuelle Lasten, beispielsweise Rechte für Versorgungsleitungen, klar benannt werden.

Der Kaufpreis muss präzise festgelegt, zusätzliche Kosten wie Steuern, Gebühren und mögliche Sonder- oder Zusatzleistungen müssen transparent gemacht werden. Der Vertrag soll genau festhalten, wann und auf welches Konto Zahlungen zu leisten sind sowie den spätesten Übergabezeitpunkt des Objekts, da eine exakte Fertigstellung zu Vertragsbeginn oft nicht bestimmbar ist. Weiterhin sind die für den Käuferschutz im Insolvenzfall vorgesehenen Sicherheiten zu definieren, inklusive der Regelungen zu einem etwaigen Treuhänder.

Bauträgerverträge können sehr detailliert und umfangreich ausfallen, oft enthalten sie mehr Informationen, als gesetzlich vorgeschrieben oder sogar erlaubt ist. Für Käufer, die sich selten mit solchen Verträgen auseinandersetzen, kann der Umfang durchaus überwältigend sein.

Schutz vor der möglichen Insolvenz des Bauträgers

Es existieren mehrere gesetzlich vorgesehene Sicherungsmechanismen zum Schutz der Käufer vor einer möglichen Insolvenz des Bauträgers. Einerseits bietet die schuldrechtliche Sicherung durch eine Garantie, wie zum Beispiel eine Bankgarantie oder eine Versicherung, Schutz für die geleisteten Vorauszahlungen des Käufers. Andererseits ermöglicht die Sicherstellung im Grundbuch zusammen mit einer Ratenzahlung eine weitere Absicherungsform. Eine weitere, wenn auch seltener angewandte Methode, ist die pfandrechtliche Sicherung.

Das am häufigsten anzutreffende Sicherungsmodell ist die Sicherstellung im Grundbuch in Verbindung mit einem Ratenzahlungsplan. Diese Form der Sicherung gewährleistet, dass das Eigentumsrecht des Käufers durch einen Grundbucheintrag geschützt wird und der Kaufpreis entsprechend dem Baufortschritt in Raten entrichtet wird. Ziel ist es, im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sicherzustellen, dass noch ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Bau mit einer anderen Firma abzuschließen.

Beim schuldrechtlichen Sicherungsmodell, das zwar praktiziert wird, jedoch nicht die gleiche Verbreitung wie das ebengenannte Modell aufweist, können Käufer im Insolvenzfall ihre Garantie in Anspruch nehmen. Dies führt zur Auflösung des Vertrages und zur Rückerstattung ihrer Zahlungen, allerdings ohne den Erwerb einer Immobilie. Diese Sicherungsmodelle bieten somit unterschiedliche Wege, auf eine Insolvenz des Bauträgers zu reagieren.

Etwaige Restrisiken

Trotz der vorhandenen Sicherungsmechanismen besteht für den Käufer ein gewisses Restrisiko, insbesondere beim Modell der grundbücherlichen Sicherstellung. Hier kann es passieren, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Immobilie fertigzustellen, sollte es in der Zwischenzeit zu einem Anstieg der Baukosten kommen. Das Risiko schwankender Baukosten ist aufgrund ihrer möglicherweise unvorhersehbaren Entwicklung eine Herausforderung. Beim schuldrechtlichen Sicherungsmodell erhält der Käufer zwar seine geleisteten Zahlungen inklusive Zinsen zurück, steht jedoch am Ende ohne Immobilie da.

Rücktritt vom Vertrag als Käufer

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Käufer unter bestimmten Bedingungen möglich. Eine davon ist, wenn der Bauträger die Pflicht verletzt, dem Käufer den Inhalt des Vertrags mindestens eine Woche vor dessen Unterzeichnung schriftlich zu übermitteln. Ohne diese Information hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, da es essentiell ist, dass er vor der Vertragsunterzeichnung alle relevanten Details zum Kaufobjekt kennt.

Des Weiteren besteht ein Rücktrittsrecht, wenn gesetzliche Anforderungen an die Sicherheitsleistungen nicht erfüllt werden, wie beispielsweise das Fehlen eines Treuhänders bei der schuldrechtlichen Sicherung.

Es ist zudem wichtig zu beachten, dass ein einmal abgegebenes Kaufangebot rechtlich bindend ist und den Käufer zum Abschluss des Vertrags verpflichtet. Nicht selten sind sich Käufer dieser Verbindlichkeit nicht bewusst, was zu Schadenersatzforderungen seitens des Verkäufers führen kann.

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Insolvenz der Baufirma: Präventive Maßnahmen für Bauherren

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Insolvenz der Baufirma: Präventive Maßnahmen für Bauherren

Die Vorfreude auf das eigene Haus kann schnell getrübt werden, wenn die beauftragte Baufirma in finanzielle Schieflage gerät. Auch im aktuellen Fall – Insolvenz der Dynamic Haus Plus GmbH laut der Bauherrenhilfe – ist dies eine diffizile Situation für die Bauherren. Dieser Artikel bietet präventive Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, mit denen Bauherren das Risiko einer Insolvenz des Baupartners minimieren und sich im Ernstfall effektiv absichern können.

Sorgfältige Auswahl der Baufirma

Die Wahl des richtigen Baupartners ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren. Eine umfassende Recherche und Bonitätsprüfung, etwa durch den Kreditschutzverband 1870 (KSV), bietet wichtige Einblicke in die finanzielle Stabilität potenzieller Baufirmen. Mitglieder des KSV erhalten regelmäßig Updates zu insolvenzgefährdeten Unternehmen, was eine wertvolle Ressource darstellt. Auch die österreichische Ediktsdatei kann kostenfrei hilfreiche Informationen bereitstellen.

Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Es ist essentiell, mit allen Baufirmen ausschließlich Zahlungen in Raten zu vereinbaren, wobei ein initialer Vorschuss geleistet wird und alle weiteren Zahlungen der tatsächlich erbrachten Leistung folgen. Nach dem österreichischen Bauträgervertragsgesetz (BTVG) können solche Vorauszahlungen abgesichert werden, beispielsweise durch Bankgarantien oder pfandrechtliche Sicherheiten, vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine spezifische Klausel hierfür. Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwalts zur Vertragsgestaltung dringend anzuraten.

Handlungsoptionen bei Insolvenz der Baufirma

Selbst bei sorgfältiger Auswahl kann es zur Insolvenz der Baufirma kommen. Wichtig ist, schnell zu handeln und erbrachte Zahlungen als Konkursforderung anzumelden. Aufgrund der Existenz bevorrechteter Gläubiger, fällt die Quote für den Bauherren meistens gering aus. Daher sollen Ratenzahlungen den etwaigen Schaden möglichst minimieren.

Durch das frühzeitige Erkennen von Warnsignalen, wie Lieferverzögerungen, können Bauherren agieren, bevor es zu spät ist. Zudem ist es ratsam, nach einer Insolvenz zügig mit dem Weiterbau zu beginnen, um zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Bevor der Bau von einer anderen Firma übernommen wird, ist es ratsam, dass ein Fachmann die bislang erbrachten Leistungen dokumentiert. Dieses Dokument sollte vom verantwortlichen Vertreter der bisherigen Baufirma unterzeichnet werden und als Basis für Gespräche mit dem neuen Baupartner dienen.

Keine Angst vor Insolvenzen: Rechte und Sicherheiten

Im Falle einer Insolvenz werden alle vorhandenen Werte, darunter sowohl Kapital als auch materielle Güter, Teil der Insolvenzmasse. Bauherren, die sich im Besitz eines noch nicht vollendeten Hauses auf ihrem eigenen Grundstück befinden, können jedoch aufatmen: Ihr Eigentum bleibt ihnen erhalten.

Problematischer gestaltet sich die Situation, wenn der insolvente Bauträger auch Eigentümer des Grundstücks ist. In solch einem Fall können Grund und Gebäude zur Insolvenzmasse gezählt und potenziell zur Deckung von Schulden zwangsversteigert werden. Deshalb ist es ratsam, Verträge ausschließlich mit jenen Bauträgern zu unterzeichnen, die eine Gewährleistungsbürgschaft bieten. Hierbei vollendet dann die Bank im Insolvenzfall den Bau. Generell sollte man nur mit Baufirmen arbeiten, die eine Baugewährleistungsversicherung besitzen, sodass Bauherren im Schadensfall direkt Ansprüche geltend machen können.

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Mediation als potenzielle Lösung bei Scheidungen

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Mediation als potenzielle Lösung bei Scheidungen

Die Entscheidung für eine Scheidung ist nie leicht. Doch Mediation bietet einen Weg, den Prozess respektvoll und konstruktiv zu gestalten. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Mediation bei Scheidungen funktioniert, warum sie eine sinnvolle Option ist und wie sie Ihnen helfen kann, Konflikte einvernehmlich zu lösen.

Die Rolle der Mediation bei Scheidungen

Scheidungen sind oft mit emotionalen und finanziellen Belastungen verbunden. Um diesen Prozess zu vereinfachen und Konflikte zu minimieren, bietet sich die Mediation als eine effektive Methode der Konfliktlösung an. Dieser Artikel beleuchtet, wie Mediation funktioniert, ihre Vorteile und den Ablauf des Mediationsprozesses.

Was versteht man unter Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – den Parteien hilft, eine einvernehmliche Lösung ihrer Konflikte zu erarbeiten. Ziel ist es, eine Situation zu schaffen, in der beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarungen treffen können, ohne auf ein gerichtliches Urteil angewiesen zu sein.

Kommunikationsprobleme überwinden

In vielen Fällen von Trennung und Scheidung ist die Kommunikation zwischen den Parteien gestört. Mediation schafft einen geschützten Raum für einen offenen Dialog und kann helfen, Missverständnisse zu klären und eine Basis für gemeinsame Entscheidungen zu legen.

Kontrolle über den Entscheidungsprozess

Ein entscheidender Vorteil der Mediation ist, dass die Parteien die volle Kontrolle über die Ergebnisse und Entscheidungen behalten. Dies steht im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren, bei denen ein Richter oder eine Richterin letztendlich die Entscheidungen trifft.

Minimierung emotionaler und finanzieller Belastungen

Durch die Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren können mit Mediation sowohl emotionale als auch finanzielle Belastungen signifikant reduziert werden.

Der Prozess der Mediation

Zu Beginn der Mediation treffen sich die Parteien mit dem Mediator, um ihre Anliegen vorzutragen und die Rahmenbedingungen der Mediation festzulegen.

In den folgenden Sitzungen werden die spezifischen Konfliktpunkte identifiziert und durch kreative Lösungsansätze bearbeitet. Der Mediator unterstützt dabei, faire und nachhaltige Vereinbarungen zu treffen.

Ein qualifizierter Mediator für Scheidungen bringt spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit, die für die einzigartigen Herausforderungen und emotionalen Dynamiken einer Scheidung essenziell sind.

Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?

Obwohl Mediation in vielen Fällen erfolgreich ist, gibt es Situationen, in denen keine Einigung erzielt werden kann. In solchen Fällen ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

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Scheidungen: Unterhalt nach der Ehe

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Scheidungen: Unterhalt nach der Ehe

Der nacheheliche Unterhalt spielt eine zentrale Rolle bei Scheidungen und wirft häufig Fragen auf. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Unterhalt haben, wie die Höhe des Unterhalts berechnet wird und welche Besonderheiten es gibt.

Was bestimmt den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann eines der komplexesten Themen im Rahmen einer Scheidung sein. Anders als bei der Vermögensaufteilung, wo die Schuldfrage keine Rolle spielt, hängt der Unterhaltsanspruch stark davon ab, ob ein Ehepartner überwiegend für die Scheidung verantwortlich ist. Doch nicht nur das: Ein Anspruch muss auch rechnerisch begründet sein.

Unterhalt während und nach der Ehe

Schon während der Ehe besteht ein Unterhaltsanspruch. Nach der Scheidung orientiert sich der mögliche Anspruch gegen den Ex-Partner maßgeblich daran, ob ihm eine Schuld an der Scheidung zugewiesen wird. Grundsätzlich spiegelt der nacheheliche Unterhalt den Betrag wider, der auch während der Ehe geleistet wurde, sofern eine überwiegende oder alleinige Schuld bezüglich des Endes der Ehe besteht.

Geld- oder Naturalunterhalt: Eine wichtige Unterscheidung

In der Ehe wird Unterhalt oft in Form von Naturalien geleistet. Nach der Trennung ändert sich dies zu einem reinen Geldunterhaltsanspruch. Trotzdem können gewisse Naturalleistungen wie Miete oder Kredite, wenn weiterhin getragen, angerechnet werden.

Wie wird die Höhe des Unterhalts bestimmt?

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts variiert: Bei Ehen, in denen nur ein Partner verdient, liegt sie bei 33 % des Einkommens. Haben beide ein Einkommen, basiert die Berechnung auf 40 % des gemeinsamen Einkommens, abzüglich des eigenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten.

Der Anspannungsgrundsatz im Unterhaltsrecht

Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltsverpflichtete müssen ihre Einkommensmöglichkeiten angemessen nutzen. Wer dies vernachlässigt, dessen potenzielles Einkommen beeinflusst die Unterhaltshöhe – entweder führt es zu einer höheren Belastung des Verpflichteten oder zu einer Reduzierung des Anspruchs des Berechtigten.

Dauer und Bedingungen des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch bis zum Tod, sofern nicht anders vereinbart. Eine neue Lebensgemeinschaft des Berechtigten bewirkt ein Ruhen des Anspruchs, die Wiederverheiratung hingegen ein Erlöschen.

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Häufige Irrtümer im Kontext der Scheidung

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Häufige Irrtümer im Kontext der Scheidung

Die Scheidung ist ein komplexer Prozess, der oft von Missverständnissen und Fehlinformationen begleitet wird. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf, die im Zusammenhang mit Scheidungen in Österreich auftreten können.

Verpflichtende Trennungszeit

Es herrscht oft die Annahme, dass eine gesetzliche Trennungszeit für eine Scheidung in Österreich erforderlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für eine einvernehmliche Scheidung ist lediglich eine sechsmonatige Zerrüttung der Ehe erforderlich.

Sorgerecht

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass einem Elternteil automatisch die alleinige Obsorge der Kinder zugesprochen wird. In Österreich bleibt meist das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.

Aufteilung des Vermögens

Viele denken, dass sie das, was sie innerhalb der Ehe erwirtschaften, ungeteilt behalten können. In Wirklichkeit unterliegt das während der Ehe erworbene Vermögen einer Aufteilung, meist 50:50.

Zustimmung zur Scheidung

Ein häufiger Irrtum ist, dass eine Scheidung nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen kann. Während dies für eine einvernehmliche Scheidung zutrifft, kann in anderen Fällen ein Partner die Scheidung allein einreichen.

Auszug aus der Ehewohnung und neue Beziehungen

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ohne Zustimmung des Partners kann rechtliche Konsequenzen haben und als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Die zentrale Frage ist hierbei, ob die Ehe bereits davor zerrüttet war. Dies gilt auch für das Eingehen neuer Beziehungen.

Unterhaltszahlungen

Unterhaltsverpflichtungen können bereits während der Ehe entstehen. Nach der Trennung ändert sich jedoch in der Regel die Art der Unterhaltsleistung von Naturalien zu Geldunterhalt.

Haustiere und die Scheidung

Haustiere, die während der Ehe angeschafft wurden, unterliegen den gleichen Aufteilungsregeln wie andere Vermögenswerte. Im Zweifelsfall entscheidet hierbei das Gericht.

Scheidungsvereinbarung

Obwohl in Österreich im Scheidungsverfahren keine Anwaltspflicht besteht, ist es ratsam, die Scheidungsvereinbarung durch einen Anwalt erstellen und prüfen zu lassen. Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien sind steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

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Die Bedeutung des Testaments

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Die Bedeutung des Testaments

Die Errichtung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren persönlichen Wünschen verteilt wird. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wann ein Testament besonders ratsam ist und was Sie dabei beachten sollten, um die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Die Entscheidung, ein Testament zu verfassen, ist nicht immer einfach. Oft wird angenommen, dass das Gesetz ausreicht, um den Nachlass zu regeln. Doch familiäre Situationen und Lebensumstände sind vielfältig und ändern sich stetig. Um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist ein Testament häufig unverzichtbar.

Das österreichische Erbrecht verstehen

Das Erbrecht in Österreich basiert auf dem Parentelsystem, das die gesetzliche Erbfolge in Abwesenheit eines Testaments regelt. Es definiert, wer in welcher Reihenfolge erbt: Kinder, Enkel und Urenkel (1. Parentel), gefolgt von Eltern, Geschwistern, Neffen und Nichten (2. Parentel), Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen (3. Parentel) und Urgroßeltern ohne Nachkommen (4. Parentel). Wenn nun also in der 1. Parentel Erben vorhanden sind, so gehen die nachfolgenden Parentelen leer aus. Sollte sich aber in der 1. Parentel keine Person befinden, so erbt die 2. Parentel, sollte sich in der 2. Parentel keine Person befinden, so erbt die 3. Parentel …

Das Pflichtteilsrecht schützt zudem bestimmte Angehörige vor vollständigem Erbverzicht. Diese Pflichtteilsberichtigten haben Anspruch auf mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.

Die Rolle des Testaments

Ein Testament ist essenziell, um Ihre Vermögensverteilung gemäß Ihren Vorstellungen zu regeln. Es ermöglicht Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, den Pflichtteil zu mindern oder in Ausnahmefällen Erben gänzlich auszuschließen beziehungsweise zu enterben. Mit einem Testament können zudem auch Nicht-Verwandte oder wohltätige Organisationen bedacht werden.

Wichtige Aspekte bei der Testamentsgestaltung

Die inhaltliche Gestaltung eines Testaments erfordert Sorgfalt. Wählen Sie die Form Ihres Testaments weise, ob handschriftlich oder maschinengeschrieben, und beachten Sie die notwendigen Formalitäten wie etwaige Zeugenbestätigungen. Achten Sie auch auf die sichere Aufbewahrung des Originaldokuments.

Wann Sie ein Testament besonders in Erwägung ziehen sollten

Ein Testament ist in folgenden Fällen äußerst empfehlenswert:

  • Familienverhältnisse: Sie wollen die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen gestalten, um gesetzliche Erben wie Kinder oder Eltern nicht automatisch als Alleinerben zu bestimmen.

  • Trennung: Sie sind getrennt, aber noch nicht geschieden und wollen dies bei Ihrem Testament entsprechend berücksichtigen.

  • Lebensgemeinschaften: Sie wollen Ihren nichtehelichen Lebensgefährten absichern.

  • Patchwork-Familien: Sie wollen die komplexe rechtliche Situation berücksichtigen und sicherstellen, dass alle Beteiligten angemessen bedacht werden.

  • Gemeinnützige Zwecke: Sie möchten wohltätige Organisation in Ihrem Testament vermerken.

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Mietzusammensetzung: Ein umfassender Leitfaden

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Mietzusammensetzung: Ein umfassender Leitfaden

Als Vermieter ist es entscheidend, ein umfassendes Verständnis über die Zusammensetzung der Miete zu haben. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Bestandteile der Miete, die Berechnung des Mietzinses und rechtliche Obergrenzen.

Zusammensetzung der Miete: Wichtige Bestandteile

Die Miete besteht nicht nur aus dem Grundbetrag für das Wohnobjekt, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen:

  • Nettomietzins: Dies ist der Basisbetrag, der sich nach der Wohnungskategorie, dem Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Vorgaben richtet.

  • Betriebskosten und öffentliche Abgaben: Hierzu zählen Ausgaben wie Müllabfuhr, Wasserversorgung und Reinigungsdienste.

  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen: Dazu gehören beispielsweise Lift, Spielplatz oder die Heizungsanlage.

  • Miete für Einrichtungsgegenstände: Falls Möbel oder Geräte wie Waschmaschinen mitvermietet werden.

  • Umsatzsteuer: Diese beträgt 10% des Mietzinses.

Hauptmietzinsarten: Ein Überblick

Die Höhe des Mietzinses kann variieren, wobei mehrere Faktoren eine Rolle spielen:

  • Lage der Immobilie: Eine entscheidende Determinante für den Mietpreis.

  • Baujahr und Vertragsabschlusszeitpunkt: Diese beeinflussen die Mietzinsart maßgeblich.

  • Anwendung des Mietrechtsgesetzes: Fällt eine Wohnung nicht unter das Mietrechtsgesetz, kann der Vermieter einen frei vereinbarten Hauptmietzins festlegen, ohne Obergrenze.

Mietberechnung nach Mietrechtsgesetz

Die Mietberechnung im Rahmen des Mietrechtsgesetzes unterliegt strengen Regeln:

  • Kategorienmietzins: Gilt für Verträge vor dem 1.3.1994.

  • Angemessener Mietzins und Richtwertmietzins: Für Verträge ab dem 1.3.1994, wobei die Miete sich am ortsüblichen Mietzins oder dem Marktpreis orientieren sollte.

Richtwertmietzins: Grundlagen und Anpassungen

Der Richtwertmietzins ist häufig anzutreffen und wird pro Quadratmeter berechnet. Die Richtwerte werden vom Justizministerium festgesetzt und sind je nach Bundesland unterschiedlich.

  • Anpassungen an den Verbraucherpreisindex: Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung an die Inflation.

  • Berücksichtigung von Ausstattung und Zustand: Zuschläge oder Abstriche gibt es beispielsweise für Balkone, Keller, Abstellplätze oder den Erhaltungszustand des Hauses.

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Möblierte Wohnungen vermieten: Aspekte der Möbelmiete

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Möblierte Wohnungen vermieten: Aspekte der Möbelmiete

Als Vermieter möblierter Wohnungen ist es wichtig, die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Möbelmiete zu verstehen. Dieser Artikel beleuchtet die Schlüsselelemente, die Vermieter bei der Möbelvermietung beachten sollten.

Die Bedeutung der Möbelmiete für Vermieter

Möblierte Wohnungen sind besonders für kurzfristige Mieter attraktiv. Als Vermieter kann die Möbelmiete eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen, wobei verschiedene Faktoren zu beachten sind, um rechtliche Konformität zu gewährleisten.

Möbelmiete im Mietvertrag

Nicht jede möblierte Wohnung erfordert automatisch eine Möbelmiete. Diese muss explizit im Mietvertrag festgelegt sein. Eine vertragliche Vereinbarung ist entscheidend, um eine Möbelmiete rechtlich einfordern zu können.

Berechnung der Möbelmiete

Die Berechnung der Möbelmiete hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Die Miete für Möbel sollte die Anschaffungskosten, die Restnutzungsdauer und einen angemessenen Gewinnzuschlag, üblicherweise 12 Prozent, berücksichtigen.

Ausnahmen bei der Möbelmiete

Es gibt bestimmte Gegenstände in einer Wohnung, für die keine separate Miete erhoben werden darf. Dazu gehören grundlegende Ausstattungsmerkmale wie Herd, Spüle, Dusche, Waschbecken oder WC. Diese Entitäten sind von der Möbelmiete auszunehmen, insbesondere in der Küche, wo Herd und Spüle als grundlegende Ausstattung gelten.

Umgang mit Schäden

Als Vermieter müssen Sie wissen, wie Sie auf Schäden an gemietetem Inventar reagieren. Normale Abnutzungserscheinungen fallen nicht unter die Verantwortung des Mieters. Bei Schäden, die ohne Verschulden des Mieters entstehen, entsteht allerdings ein rechtliches Dilemma, da auch der Vermieter nicht zur Ersetzung verpflichtet ist. In solchen Fällen können Mietzinsminderungen relevant werden. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen und rechtliche Beratung einzuholen.

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