Vermieter sind zur Zahlung von Einkommenssteuer auf die Einnahmen aus der Vermietung verpflichtet. Hinzu kommt eventuell die Umsatzsteuer, die allerdings bei einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro durch die Vermietung entfällt.
Es gibt viele verschiedene steuerliche Regelungen, die gerade für Laien kompliziert sein können. Daher ist es empfehlenswert, zu Beginn der Vermietungstätigkeit einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. So stellen Sie sicher, dass alle Steuern und Abgaben korrekt entrichtet werden und Ihre Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.