Die vier Schritte vor dem Immobilienkauf!

Nach dem Motto gut geplant, besser geschlafen erläutern wir vier Schritte, die schon vor dem Immobilienkauf unbedingt beachtet werden sollen. Bei Nichtbeachtung können neben allgemeinen finanziellen Unanehmlichkeiten auch Schadenersatzforderungen drohen!

Noch bevor man sich auf die Suche nach einem geeigneten Eigenheim macht, sollte überlegt werden, wie die Immobilie finanziert werden soll. Es ist wichtig den eigenen finanziellen Rahmen zu kennen, um gezielt nach der richtigen Immobilie suchen zu können. Keinesfalls sollte man Immobilien-Kaufanbote abgeben, ohne sich seiner Sache sicher zu sein! Im Falle eines Rücktritts vom Kaufanbot können Sie Schadenersatzpflichtig werden. 

Im ersten Schritt müssen nicht alle Details der Finanzierung feststehen, wichtig ist der Rahmen. Es heißt also Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, mögliche Förderungen beantragen, eigenen Bonität und Kreditlimit erfragen, Eigenmittel abklären.

Tipp: Erstellen Sie zusätzlich einen genauen Haushaltsplan. Berücksichtigen Sie neben Ein- und Ausgaben auch zukünftige Kreditraten sowie Betriebs- und Erhaltungskosten. 

Erst jetzt kann mit der Suche eines geeigneten Eigenheims begonnen werden. Auf Sie warten Prospekte, Immobilianannoncen und Besichtigungen. Hat man sich endgültig für ein Objekt entschieden, wird ein Kaufanbot gestellt. Das Kaufanbot ist bindend, im Falle eines Rücktritts können Sie Schadenersatzpflichtig werden. Anhand diesem Kaufanbot und Ihrem Zutun erstellen wir dann einen maßgeschneiderten Kaufvertrag!

Im nächsten Schritt ist die Finanzierung bis ins Detail zu planen. Eine Gegenüberstellung der monatlichen Ein- und Ausgaben zeigt, welcher Betrag monatlich zur Tilgung eines Kredits zur Verfügung steht. Die Ein- und Ausgaben sollten zuvor über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Kreditinstitute verlangen üblicherweise 20% der Kreditsumme an Eigenmittel. Andernfalls werden höhere Zinsen berechnet oder kein Kredit gewährt. 

Beim Kauf von Immobilien wird die Inanspruchnahme einer Treuhandschaft dringend empfohlen.

Im Falle einer Treuhandschaft überweisen Sie (oder das Kreditinstitut) den Kaufpreis an uns als Treuhänder. Wir nehmen diesen Geldbetrag in sichere Verwahrung. Die Auszahlung an die Verkäuferseite erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt sind (Lastenfreistellung des Grundstücks, Eintragung der Käufer ins Grundbuch und evtl. damit verbundene Pfandrechte oder Hypotheken). Eine Treuhandschaft schützt beide Seiten vor wirtschaftlichen Risiken.

Auch die Kaufnebenkosten spielen eine wesentliche Rolle. Gemeint sind Maklerprovisionen, Grunderwerbssteuer, Grundbuchseintragung, Pfandbetragsgebühren und 2 bis 3 % Anwaltskosten. 

Unsere Immobilienrechtsexperten stehen Ihnen gerne schon vor der Kaufvertragserrichtung und Treuhandschaftsübernahme mit kompetenter Beratung zur Verfügung!

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Grunderwerb durch Ausländer in Österreich – was müssen Sie beachten?

Der Möglichkeit des Immobilien- und Grundstücksankauf durch Ausländer in Österreich werden durch verschiedene Voraussetzungen, vorgegeben durch das Gesetz, Grenzen gesetzt. 
In diesem Blog erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sein müssen, was Sie beachten sollten und wie wir Ihnen helfen können. 

Diese Frage gilt es vorab zu klären, denn Ausländer ist nicht gleich Ausländer, denn in  in Österreich wird zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern unterschieden. Angehörige eines EU-Staates sind Inländern, aufgrund des Diskriminierungsverbotes, gleichgestellt.

Angehörige eines Drittstaates müssen sich hingegen, vorausgesetzt es bestehen keine
Abkommen zwischen Österreich und dem Drittland, einem Genehmigungsverfahren unterziehen.
Darunter fallen auch juristische Personen die ihren Sitz oder ein Großteil ihres Kapitals nicht in Österreich veranlagt haben.

Geregelt wird der Grunderwerb im gleichlautenden Ausländergrunderwerbsgesetz (dieser
Wortlaut, ändert sich geringfügig  in den einzelnen Bundesländern), dieses gibt an welche
Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um am Grundverkehr in Österreich teilnehmen zu können.

Wie oben schon kurz angedeutet ist nicht der Bund für die Gesetzgebung zuständig, sondern es fällt in die
Kompetenz der einzelnen Bundesländer, die einzelnen Erfordernisse festzulegen. 

Der Fokus richtet sich hier vor allem auf den Erwerb mittels Kaufvertrag von unmittelbaren und
mittelbaren Eigentum an Grund und Boden.

Welche Geschäfte exakt darunter fallen, ist in den einzelnen Landesgesetzen geregelt.

In vielen Bundesländern ist der Erwerb von Eigentum an Grund und Boden, der Fruchtgenuss,
Dienstbarkeiten, Bestandgaben und der Erwerb eines Superädifikats genehmigungspflichtig.

In einigen Bundesländern (Sbg, Vorarlberg, Kärnten) unterliegt auch die Übernahme eines
Pfandrechtes der Prüfung durch das Land oder der Kauf von Gesellschaftsanteilen an einer
Gesellschaft, welche in ihrem Eigentum Baugrundstücke haben (T, OÖ, Vrbg).

Es besteht ein breites Spektrum an Bedingungen in den jeweils einzelnen Bundesländern.

Zwei Voraussetzungen die in einer Vielzahl von Ländern erfüllt sein müssen sind: 

–  ein volkswirtschaftliches, wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Interesse besteht und
–  ein staatspolitisches und öffentliches Interesse durch den Erwerb nicht beeinträchtigt wird.

Weiters muss, beispielsweise in Salzburg, das Rechtsgeschäft dazu dienen einen Betrieb auf Dauer
anzusiedeln, einen Zweitwohnsitz zu begründen oder einen Hauptwohnsitz zu begründen oder das der
Wohnsitz oder der Betrieb erweitert soll.

Sollten Sie vorhaben eine Immobilie, ein Bauwerk oder ein Grundstück in Österreich zu kaufen,
stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und wickeln nach Genehmigung gerne alle weiteren vertraglichen Geschäfte mit Ihnen ab.

Zudem sind wir immer erreichbar und gehen gerne auf Ihre Fragen zum Erwerb und der
Abwicklung ein.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.