Rechtsleitfaden: Schenkung von Immobilien

Dieser ausführliche Leitfaden soll Immobilienbesitzern und Interessierten, die Immobilien in Österreich verschenken möchten – ob es sich um Grundstücke, Wohnungen oder Häuser handelt – eine fundierte Übersicht über die relevanten rechtlichen Aspekte geben.

Schriftliche Schenkungsverträge und Grundbuch-Eintragungen

Zwar sind mündliche Schenkungen rechtlich zulässig, aber bei Immobilien ist in der Regel ein schriftlicher Schenkungsvertrag erforderlich. Um das Eigentum wirksam gegenüber Dritten zu übertragen, muss das Eigentumsrecht des Beschenkten im Grundbuch eingetragen werden. Ein Rechtsanwalt oder Notar sollte beauftragt werden, um sicherzustellen, dass der Schenkungsvertrag den formalen Anforderungen für die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts entspricht.

Absicherung für den Schenker: Rechte und Schutz

Häufig möchten Schenker bestimmte Rechte in Bezug auf die Immobilie wahren. Ein Wohnrecht ermöglicht es dem Schenker, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, während das Fruchtgenussrecht zusätzlich das Vermieten der Immobilie erlaubt. Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot kann sicherstellen, dass die Immobilie nicht ohne weiteres verkauft oder belastet wird. Das Vorkaufsrecht und die Leibrente sind weitere Optionen, die dem Schenker Sicherheit geben können. Es ist ratsam, diese Rechte grundbücherlich abzusichern, um die gewünschte Wirkung gegenüber Dritten zu erzielen.

Steuern und Abgaben bei Immobilienschenkungen

Obwohl in Österreich keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhoben wird, unterliegen Immobilienschenkungen der Grunderwerbsteuer. Der gestaffelte Tarif beträgt 0,5% für die ersten EUR 250.000, 2% für die nächsten EUR 150.000 und darüber hinaus 3,5%. Die Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert. Zudem fällt eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1% gemäß dem Gerichtsgebührengesetz an. Bei der Übertragung von Immobilien an nahe Angehörige wird der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Einhaltung der Formvorschriften

Die Einhaltung bestimmter Formvorschriften ist entscheidend, um das Eigentum rechtswirksam zu übertragen. Ist die Übergabe der Immobilie bereits erfolgt, genügt eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften. Andernfalls ist ein Notariatsakt erforderlich. Ein Rechtsanwalt kann bei der Koordinierung dieser Formalitäten hilfreich sein.

Vor- und Nachteile der Schenkung zu Lebzeiten

Es sollte sorgfältig überlegt werden, ob eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt oder im Rahmen der Erbfolge übertragen wird. Eine rechtzeitige Regelung durch Testament oder Schenkung kann Streitigkeiten unter Erben verhindern. Die Schenkung zu Lebzeiten, kombiniert mit Pflicht- und Erbteilverzichten, kann dazu beitragen, das Vermögen so aufzuteilen, dass nach dem Ableben keine gegenseitigen Ansprüche entstehen.

Widerrufsmöglichkeiten bei Schenkungen

Es ist zu beachten, dass Schenkungen unter bestimmten Bedingungen widerrufbar sind. Grober Undank etwa, wenn der Beschenkte eine schwerwiegende Straftat gegen den Schenker begeht, kann einen Widerruf rechtfertigen. Des Weiteren kann der Widerruf zulässig sein, wenn bestimmte erwartete Ereignisse nicht eintreten – wie etwa eine geplante Eheschließung, das Fortbestehen einer Lebensgemeinschaft oder eine vereinbarte Gegenleistung. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, da der Widerruf zeitnah und unter Einhaltung formaler Anforderungen geltend gemacht werden muss.

Das Grundbuch in Österreich: Was steht drin und wofür ist es wichtig?

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Informationen über das Eigentum an Immobilien und anderen Grundstücken in Österreich festgehalten werden. Es enthält Angaben zu den Eigentümern, dem Grundstücksbesitz, den Rechten und Belastungen, die an dem Grundstück haften, und eventuellen Beschränkungen, die für den Gebrauch des Grundstücks gelten. Dazu gehören beispielsweise Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Lasten wie Hypotheken oder Belastungen durch Grunddienstbarkeiten.

Das Grundbuch ist eine öffentliche Einrichtung und kann von jedermann eingesehen werden. Es dient als Nachweis für das Eigentum an einem Grundstück und ist daher für die Übertragung von Grundstücken von großer Bedeutung. Wer also ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, der sollte unbedingt das Grundbuch einsehen, um sicherzustellen, dass das Grundstück frei von Belastungen ist und keine Rechte Dritter bestehen.

Das Grundbuch wird von den Grundbuchämtern geführt, die bei den Bezirksgerichten angesiedelt sind. Die Eintragungen im Grundbuch werden von einem Grundbuchrichter vorgenommen. Um eine Eintragung im Grundbuch vorzunehmen, ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag oder eine andere notariell beglaubigte Urkunde erforderlich.

Das Grundbuch ist also ein wichtiges Instrument, um das Eigentum an Immobilien und anderen Grundstücken zu sichern und zu dokumentieren. Es gibt Auskunft über die Eigentümer und die Rechte und Belastungen, die an dem Grundstück haften, und ist daher für jeden, der ein Grundstück erwerben oder verkaufen möchte, von großer Bedeutung.

Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen – dann sehen Sie sich unsere Seite zu unserem Schwerpunkt Immobilienrecht an.

Das Grundbuch – was Sie schon immer wissen wollten!

Das Grundbuch - was Sie schon immer wissen wollten!

Das Grundbuch ist das wichtigste und einzige öffentliche Register, welches der Veranschaulichung, Dokumentation und Bekanntgabe relevanter Informationen hinsichtlich Liegenschaften in Österreich dient. 

Das Grundbuch selbst wurde 1770 von Maria Theresia begonnen. Am Ende des 18. Jahrhunderts war Österreich somit eines der ersten Länder, welches über Aufzeichnungen zu Liegenschaften verfügte. 
Schon 1980 begann Österreich mit der Umstellung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung und kann damit heute ein sehr breites Spektrum an Informationen zu jeder Liegenschaft zur Verfügung stellen. 

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem Zahlen und Fakten zu Liegenschaften, sowie zu Eigentums- und Lastenverhältnissen ersichtlich sind. Aufgeteilt ist es in 5 Teile, wobei in diesem Blog nur näher auf das Hauptbuch eingegangen wird. 

Dieses ist in 3 Blätter unterteilt, die jeweils diverse Angaben zu der gesuchten Liegenschaft enthalten. Um ein erfolgreiches Suchergebnis zu erhalten, sind Mitteilung zu Einlagezahl und Katastralgemeinde unabkömmlich. 

– das A-Blatt: hier finden sich genauere Beschreibungen zum Grundstück selbst (wie zB Fläche, Adresse, Nutzungsart etc.) und Aufschlüsselung über mit der Liegenschaft verbundene Rechte. 
– das B-Blatt: hier sind die einzelnen Eigentumsverhältnisse zur Liegenschaft enthalten. 
– das C-Blatt: gibt die Lage der Schulden, Dienstbarkeiten und Reallasten, welche mit einem Grundstück verknüpft sind wieder. 

vor Ort bei den Bezirksgerichten, da das Grundbuch von diesen geführt wird
digitale Einsicht (mit Mehrkosten verbunden) 
– durch einen Anwalt oder Notar 

Durch die Öffentlichkeit des Grundbuchs gilt hier der Eintragungsgrundsatz. Das bedeutet für die Gültigkeit des erworbenen Rechtes, muss dieses eingetragen sein/werden. Daher bedarf es der Schriftform und in manchen Fällen der Beglaubigung durch einen Notar. 

Eingetragen werden können Einverleibungen und Löschungen (zB Eigentumsrechten, Pfandrechten, Veräußerungs- und Belastungsverbote etc.) sowie Vormerkungen und Anmerkungen (die Vormerkung dient der Rangwahrung, die Anmerkung dient rein der Ersichtlichmachung). 

Das Grundbuch spiegelt die derzeitigen Verhältnisse, welche eine Liegenschaft betreffen wieder. Dies oft in einer komplexen Art und Weise. Durch den Eintragungsgrundsatz muss jede Änderung sorgfältig dokumentiert werden und bedarf der Schriftlichkeit. 

Hier helfen wir Ihnen sehr gerne weiter und stehen für Fragen zur Verfügung. Wir übernehmen sehr gerne die Abwicklung Ihres Anliegens und helfen Ihnen Ihre Rechte und Pflichten durchzusetzen. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.