Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, bei uns auch „Schreckensduo“ genannt. Bei vielen gilt der Grundsatz „Verdrängen ist so einfach“ oder es folgt der allbekannte Satz „Mir passiert eh nix“. Aus rein ökonomischer Sicht können wir Ihnen jedoch sagen: Vorsorge ist besser!
Nur so kann eine Vielzahl von Entscheidungen von Ihnen selbst getroffen werden. Wozu eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung dient und alle wichtigen Informationen dazu erfahren Sie in diesem Blog. 

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine präventive Vollmacht, die erst rechtswirksam wird, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, die von der Vollmacht umfassten Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Vorsorgevollmachten können sich je nach Abfassung auf verschiedene Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie das Öffnen von Briefen oder Beheben von kleinen Summen Geld, aber auch auf den Verkauf von Liegenschaften beziehen. Umso wichtiger ist die Überlegung, wem man eine solche Bevollmächtigung einräumen möchte. 

Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen. Erst durch diese Eintragung wird die Vollmacht wirksam. 

Die Wahl des Bevollmächtigten sollte gut überlegt sein. Prinzipiell kann jede volljährige Person gewählt werden. Von der Bevollmächtigung ausgenommen sind jedoch Personen, die selbst nicht in der Lage sind Ihre Angelegenheiten eigenständig zu besorgen und Personen, die in einer Betreuungseinrichtung tätig sind, von der die Person betreut wird. Die Bevollmächtigung eines Pflegers/einer Pflegerin ist sohin ausgeschlossen. 

Für die Besorgung verschiedener Angelegenheiten können auch verschiedene Personen bevollmächtigt werden.

Die Vorsorgevollmacht kann von Rechtsanwälten, Notaren oder in Ausnahmefällen von einem Erwachsenenschutzverein abgefasst werden. Ihre Gültigkeit erlangt die Vollmacht durch Eintragung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Wirksam wird die Vollmacht schließlich mit Eintritt des Vorsorgefalls, sprich mit Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Die bevollmächtigte Person kann schließlich die Errichtungsstelle kontaktieren und den Eintritt des Vorsorgefalls registrieren lassen. Es ist stets ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. 

Enden kann die Vorsorgevollmacht durch den Tod der Person, durch den Tod des Bevollmächtigten, oder durch Widerruf. Eine Befristung ist der Vorsorgevollmacht fremd. 

Die Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Kundgabe, mit der eine Person zukünftige medizinische Behandlungen, wie zum Beispiel den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen, ablehnen kann. 

Es wird unterschieden zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und jenen, die nicht verbindlich sind. Auch unverbindliche Patientenverfügungen können zur Ermittlung des tatsächlichen Willens einer Person herangezogen werden. 

In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die abgelehnten medizinischen Maßnahmen  genau beschrieben sein. Auch muss aus dem Inhalt der Verfügung hervorgehen, dass die Person über die Tragweite der Ablehnung Bescheid wusste.

Voraussetzung für eine verbindlichen Patientenverfügung ist eine vorangegangene ärztliche Aufklärung. Mit der Abfassung kann ein Rechtsanwalt beziehungsweise ein Notar und in Ausnahmefällen eine Patientenvertretung betraut werden. 

Auf Wunsch kann die Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte oder Notare eingetragen werden. Diese Register können landesweit von allen Krankenhäusern eingesehen werden. 

Wirksam wird die Patientenverfügung dann, wenn eine Person im Zeitpunkt der medizinischen Behandlung nicht entscheidungsfähig ist, weil sie beispielsweise bewusstlos oder gar im Koma ist.  Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung, wie einem Testament, regelt die Patientenverfügung nur die Zeit vor dem Tod. 

Eine Patientenverfügung bleibt im Regelfall für 8 Jahre verbindlich und muss dann erneuert werden. Dies setzt auch eine erneute ärztliche Aufklärung voraus. Im Falle des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit kann eine Patientenverfügung nicht mehr erneure werden, und behält ihre Gültigkeit über die 8 Jahren hinaus. Ein Widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit möglich.

Wir beraten Sie und Ihre Familie!

Gerne unterstützen und beraten wir Sie und Ihre Familie bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Patientenverfügung. Wir nehmen uns Zeit, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Ihr Wille zählt. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Ihr Scheidungsguide – die Antworten auf Ihre Fragen vor der Scheidung

zerrissenes Papierherz
    • Welche Arten von Scheidungen gibt es in Österreich?
    • Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?
    • Was passiert, wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten?
    • Wie lange dauert der Scheidungsprozess?
    • Braucht man einen Scheidungsanwalt?
    • Wer zahlt den Scheidungsanwalt?

Welche Arten von Scheidungen gibt es in Österreich?

    • Grob gesagt gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten eine Scheidung durchzuführen. Sind sich beide Ehepartner einig, dass eine Scheidung vollzogen werden soll bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Die Einigung über die gesetzlich erforderlichen Eckpunkte muss hier gegeben sein. Festzuhalten gilt, dass hierfür die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft für mindestens 6 Monate Voraussetzung ist
    • Ist eine Einigung der Scheidung nicht vorhanden, kommt es zur strittigen Scheidung. Das bedeutet einfach gesagt, dass der Ehepartner, welcher die Scheidung begehrt eine sogenannte Scheidungsklage einreicht. Im daraus folgenden Verfahren muss jener, der die Scheidung eingereicht hat, das Verschulden des anderen Ehepartners an der Zerrüttung der Ehe beweisen. Jegliche Scheidungserfordernisse werden hier durch gerichtliche Entscheidung geregelt.

Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?

    • Grundsätzlich sieht das Gesetz nach einer einvernehmlichen sowie einer strittigen Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder vor, sofern keine Gefährdung des Kindeswohls besteht.
    • Dennoch besteht die Möglichkeit abweichend vom Gesetz eine individuelle Vereinbarung über die Obsorge der Kinder zu treffen.

Was passiert, wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten?

Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung einig sind wird in weiterer Folge der Antrag auf einvernehmliche Scheidung beim zuständigen Gericht eingereicht. Die Eckpunkte, welche jedenfalls vor Antragsstellung abgeklärt sein müssen, sind:

    • Sorgerecht bzw. Obsorge der gemeinsamen Kinder
    • Kontaktrecht der gemeinsamen Kinder
    • Unterhaltanspruch des Ehegatten
    • Unterhaltsanspruch der Kinder
    • Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Wie lange dauert der Scheidungsprozess?

Es gibt verschiedene Faktoren, von dem die Dauer des Scheidungsprozesses abhängt:

    1. Art der Scheidung (strittig oder einvernehmlich; in den meisten Fällen geht eine einvernehmliche Scheidung rascher über die Bühne)
    2. Vorab getroffene Einigung der Ehepartner (wenn sich beide beteiligten im Vorhinein über die erforderlichen Eckpunkte einig sind, beschleunigt das natürlich das komplette Prozedere)
    3. Bearbeitungszeit des Gerichts (beispielsweise hier auch die Dauer des Verfahrens im Falle einer strittigen Scheidung)

Pauschal kann man leider nicht angeben, wie lange die Prozedur einer Scheidung dauert.

Braucht man einen Scheidungsanwalt?

    • Grundsätzlich besteht kein sogenannter Anwaltszwang bei einer Scheidung,
    • Jedoch empfehlen wir Ihnen, sich zumindest rechtliche Beratung zu suchen, um über Ihre Rechte und das Prozedere aufgeklärt zu werden. Eine Ehescheidung ist stets mit Emotionen und Komplexitäten verbunden, und um hier einen kühlen Kopf zu bewahren sollte man sich rechtlichen Beistand suchen.

Wer zahlt den Scheidungsanwalt?

    • In den meisten Fällen übernimmt hier Ihre Rechtsschutzversicherung zumindest einen Teil der Scheidungskosten. Wir arbeiten stets Seite an Seite mit Versicherung und checken gerne vorab durch eine sogenannte Deckungsanfrage ob und welche Kosten übernommen werden. Senden Sie uns hierzu einfach Ihre Polizze an unsere E-Mail-Adresse.

Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass:

    • Es verschiedene Arten der Scheidung in Österreich gibt (einvernehmlich oder strittig)
    • Grundsätzlich auch nach der Scheidung eine gemeinsame Obsorge der Kinder besteht
    • Eine individuelle Vereinbarung der Kindesobsorge möglich ist
    • Bei einer einvernehmlichen Scheidung vorab oben genannte Punkte bereits einvernehmlich geklärt werden
    • Man pauschal nicht sagen kann, wie lange eine Scheidung dauert
    • Zwar kein Anwaltszwang bei einer Scheidung besteht, es dennoch sehr empfehlenswert ist.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Das Wichtigste zu Corona und Familienrecht

drei Personen auf einem Feld

    • Darf das eigene Kind aufgrund der COVID-19 Maßnahmen trotzdem besucht werden?
    • Unterhaltszahlungen bleiben aus – kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden?
    • Können die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt werden, bei Verlust der Arbeit?
    • Kann ein Partner aufgrund häuslicher Gewalt aus den eigenen vier Wänden weggewiesen werden? 
    • Kann das Kontaktrecht entzogen werden, wenn ein Elternteil sich gegen die Quarantänemaßnahmen sträubt und das Kind mit anderen Personen in Kontakt treten lässt? 

Die strikten Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie hat natürlich auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Viele Elternteile fragen sich, ob sie denn noch das nicht bei Ihnen im Haushalt lebende Kind besuchen dürfen. Unteranderem spielt auch der Unterhalt eine Rolle. Folgend möchten wir Antworten auf die wichtigsten Fragen geben: 

Darf das eigene Kind aufgrund der COVID-19 Maßnahmen trotzdem besucht werden?

    • Grundsätzlich ist es auch unter den derzeitigen Restriktionen zulässig, das aus zu verlassen für Grundversorgungseinkäufe oder kleinere Spaziergänge. Es ist auch erlaubt, das gesetzliche Kontaktrecht zwischen Kindern und ihren Eltern auszuüben. 

    • Bei einer 50%-50% Regelung (das Kind ist bis zu Hälfte im Haushalt des einen Elternteils und zur anderen im Haushalt des anderen Elternteils) steht dem gewohnten Wechsel nichts entgegen
    • „Wochenende“ Kontaktregelungen oder auch stundenweise sind auch nach wie vor möglich und nicht beschränkt 
    • Individuelle Besuchsregelungen können die beiden Eltern ebenso treffen. Diese müssen jedoch einvernehmlich beschlossen werden. Ist dies nicht der Fall, liegt es in der Obliegenheit des zuständigen Pflegschaftsgerichts. 

Ratsam: Der Kontakt mit den Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen sollte vermieden werden, um diese Generation zu schützen. 

Unterhaltszahlungen bleiben aus – kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden? 

    • Ein solcher Antrag kann durchaus auch in Zeiten von Corona gestellt werden. Durch das Vorliegen eines sogenannten Unterhaltstitels (beispielsweise ein Gerichtsbeschluss) werden Unterhaltsvorschüsse bis zum 30.04.2020 gewährt. Dies geschieht auch ohne, dass das Kind einen dazugehörigen Exekutionsantrag gerichtlich eingebracht hat. 

Wichtig: Der Unterhaltsschuldner muss sich dennoch mit den Unterhaltszahlungen in Verzug befinden – kurzum, das betreffende Elternteil kommt seinen Zahlungen nicht mehr nach 

Kann das Kontaktrecht entzogen werden, wenn ein Elternteil sich gegen die Quarantänemaßnahmen sträubt und das Kind mit anderen Personen in Kontakt treten lässt? 

    • Es gäbe in diesem Fall die Möglichkeit, das Kontaktrecht aussetzen zulassen. Hier muss durch das entsprechende Verhalten dieses Elternteils eine Kindeswohlgefährdung stattgefunden haben.
    • Auch bei Scheidungskindern, die durch eine 50%-50% Regelung immer abwechselnd in den Haushalten der Eltern leben, kann durch einen solchen Vorfall ein Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt werden. 
    • Achtung: Hier ist natürlich die Beweislast nicht außer Acht zu lassen

Können die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt werden, bei Verlust der Arbeit?

    • Wenn der unterhaltsschuldende Elternteil durch die strikten COVID-19 Maßnahmen auf Kurzarbeit umgestellt wurde oder gar gekündigt, ist die Herabsetzung der eigentlichen Beiträge für das Kind möglich. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht stellen. 
    • Wichtig: Bis das Gericht über diesen Antrag entschieden hat, empfiehlt es sich den ursprünglichen Unterhalt zu leisten, um eine Exekution zu vermeiden 
    • Tipp: Eine schriftliche Information des Unterhaltspflichtigen an den anderen Elternteil über die gerichtliche Entscheidung und die Änderung der Unterhaltsverpflichtung kann nicht schaden 

Kann ein Partner aufgrund häuslicher Gewalt aus den eigenen vier Wänden weggewiesen werden? 

    • Zwar ist die Bevölkerung angehalten, durch die COVID-19 Pandemie in Ihrem zu Hause zu bleiben. Dennoch ist es selbstverständlich möglich, einen gewalttätigen Partner aus der eigenen Wohnung wegweisen zu lassen

Zusammenfassend kann festgehalten werden: 

    • Kinder die bei dem anderen Elternteil leben können trotz COVID-19 besucht werden 
    • Kindesaufenthalt durch 50%-50% Regelung kann weiterhin wie gewohnt durchgeführt werden 
    • Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden 
    • Unterhaltsherabsetzung durch Antragstellung an das Gericht beantragt werden 
    • Gewalttätige Partner können natürlich aus der Wohnung verwiesen werden

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde anhand von Aussagen aus dem Justizministerium recherchiert und zusammengestellt; (Stand 01.04.2020) eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.